Ich will hinzufügen: Die derzeitige Entwicklung der Zinsen für Dispokredite und Überziehungskredite finde ich skandalös. Das ist skandalös, was hier an Abzocke betrieben wird. Das ist auch oft ein Auslöser, der noch obendrauf kommt, wenn man schon in finanziellen Schwierigkeiten ist.
Da erwarte ich in der Tat gemeinsame Anstrengungen. Wenn der Antrag der SPD dazu Anlass gibt, wollen wir genau diesen Weg mitgehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann ja, wenn man den SPD-Antrag liest und den Worten des Kollegen Remmel folgt, durchaus Punkte feststellen, die als Probleme zu bezeichnen sind. Die Frage ist nur: Wie löst man sie? Und da ist weder der Wortbeitrag des Kollegen Remmel noch der SPD-Antrag sehr hilfreich.
Es ist zutreffend, dass die Zahl der überschuldeten Personen in Deutschland und in NordrheinWestfalen in den vergangenen Jahren zugenom
men hat. Damit suchen auch mehr Menschen Unterstützung in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen; auch das ist wahr.
Zutreffend ist auch: Schuldner- und Insolvenzberatung ist ein effektives Instrument der Sozialpolitik. Leider müssen wir wohl auch wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise mit einem weiteren Anstieg der Schuldenquote rechnen.
Um das festzuhalten, ist allerdings kein Antrag nötig. Das ist den damit Beschäftigen – der Landesregierung, den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, der Verbraucherzentrale, den Kommunen – alles bekannt. Insgesamt haben wir 177 staatlich anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstellen in gemeinnütziger Trägerschaft, davon 149 der Freien Wohlfahrtspflege und 16 kommunale sowie zwölf Verbraucherzentralen. Diese fördert das Land Jahr für Jahr mit über 5 Millionen €.
Nun sind hier von Herrn Remmel einige Vorschläge aus dem Ärmel geschüttelt worden, auf die ich gleich eingehen will. Er hat zum Beispiel ein Schulfach „Verbraucherbildung“ gefordert. Ich bin nun niemand, der intensiver etwas von Schule versteht. Aber bei jeder Gelegenheit ein neues Schulfach vorzuschlagen, wo wir doch heute Morgen erst in der Debatte festgestellt haben, dass alles viel zu dicht sei und die Kinder viel zu lange die Schule besuchten, lässt mich schon fragen: Wie soll denn dann ein Fach „Verbraucherbildung“ systematisch eingeführt werden? Diese Forderung ist einfach populistisch.
Und die Feststellung, dass wir uns alle einig sind, dass Dispokredite beeinflusst werden sollen, ist auch Unsinn. Dieser Landtag beschließt nicht, wie die Dispokredite der Sparkasse oder der Dresdner Bank oder von sonst einer Bank bezinst werden. Auch das sind Forderungen, die man sich schenken kann.
Die SPD hat sich etwas mehr Mühe gemacht und einen Antrag mit drei Punkten formuliert. Unter anderem spricht sie das Thema der gewerblichen Anbieter an.
Herr Minister Laschet, ist Ihnen bekannt, dass der Landtag schon einen Beschluss gefasst hat, nämlich die Weiterentwicklung
des Faches Hauswirtschaft zum Fach Ernährung und Verbraucherbildung, dieser aber von der Landesregierung leider nur noch nicht umgesetzt ist?
Frau Kollegin Beer, Herr Kollege Remmel hat hier eben das Schulfach Verbraucherbildung vorgeschlagen. Ich kann mir jedenfalls theoretisch vorstellen, dass man unter dem Fach Hauswirtschaft, wenn man es denn betreibt, auch Verbraucherbildung versteht. Nur als Lösung in dieser Krise zu sagen, wir führen jetzt ein Fach Verbraucherbildung ein, ist ein bisschen zu einfach.
Sie sagen in einem Teil Ihres Antrags: Wir brauchen ein nordrhein-westfälisches Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung. – In diesem Gesetz ist lediglich der Weg zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und darüber hinaus geregelt, welche die geeignete Stelle ist, die die überschuldeten Klienten in das Gerichtsverfahren führen darf. Für diese Stellen ist heute schon geregelt, dass sie einer staatlichen Anerkennung bedürfen. Also, hier haben wir schon Klarheit.
Und des Weiteren – das haben die beiden Kollegen der Koalitionsfraktionen schon angesprochen – gilt EU-Dienstleistungsrecht. Man braucht nicht auf 1870 zurückzugehen, Herr Kollege Ellerbrock,
aber seit 1992, seit dem gemeinsamen Binnenmarkt, könnte jemand in Hessen eine Zulassung erwirken und in Nordrhein-Westfalen beraten. Insofern würde ein nordrhein-westfälisches Ausführungsgesetz überhaupt nichts bringen. Was die Idee betrifft, so ist es zwar gut gemeint, aber leider schlecht umgesetzt.
Und die Arbeits- und Sozialminister haben bereits im Herbst einen entsprechenden Beschluss gefasst, dass der Bund das bundesweit regeln soll. Dann kann man darüber diskutieren, aber es funktioniert nicht mit einem nordrhein-westfälischen Gesetz.
Zweitens fordert die SPD eine Vernetzung und Koordination. – Da muss ich Ihnen sagen: Das wird seit zehn Jahren sehr erfolgreich praktiziert.
Dass es zur Aufgabe einer Opposition gehört, Schlechtes über die Regierung zu sagen, verstehe ich ja noch. Aber selbst als Sie regierten, haben Sie das schon richtig gemacht. Jetzt haben Sie einmal eine Sache richtig gemacht, und nun kriti
Das hilft wirklich nicht weiter. Seit zehn Jahren findet Koordinierung sehr gut statt, und insofern brauchen wir nichts neu zu koordinieren und zu vernetzen.
Das Dritte. Die Entwicklung eines ressortübergreifenden Beratungsprogramms zur Schuldner- und Insolvenzberatung brauchen wir ebenfalls nicht, da die Beratungsstellen keine Landesbehörden sind. Vielmehr befinden sie sich in freier kommunaler und gewerblicher Trägerschaft. Sie sind die nach der Insolvenzordnung und nach dem Landesausführungsgesetz anerkannten Stellen.
Das Land hilft ihnen bei der Qualitätssicherung. Das Land unterstützt ihre wertvolle Arbeit. Das Land hat mit 362.000 € 15 Vollzeitstellen bei der Freien Wohlfahrtspflege ermöglicht, um ihr genau bei dieser Arbeit zu helfen. Aber das Land will und kann ihnen diese Arbeit nicht abnehmen.
Wenn man den Antrag liest, hat man fast das Gefühl, wir bräuchten auch Antragserstellungsberatungsstellen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit darf ich die Beratung schließen.
Die antragstellende SPD-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen also zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/10592. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Sagel. Wer ist dagegen? – CDU-Fraktion und FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Die Fraktion der Grünen enthält sich. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
8 Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hoch- schulgesetz – HG)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft Forschung und Technologie Drucksache 14/10599