Über einzelne Stifter möchte ich hier nicht sprechen. Es gibt aber private Stiftungen, die mit einem unglaublichen finanziellen Volumen ausgestattet sind und sich mit Investitionen in unserem Land gerade im sozialen Bereich, im karikativen Bereich und im Bildungsbereich einen Namen gemacht haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Düker das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Düker.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegin Gödecke, ich habe eine Antwort auf Ihre Frage, warum wir diese vollkommen einvernehmliche Entfristung eines Gesetzes unbedingt noch einmal in zweiter Lesung debattieren müssen. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP wollten es sich heute nicht nehmen lassen, hier noch einmal den Erfolg eines rot-grünen Reformgesetzes zu feiern;
denn das Stiftungsgesetz für das Land NordrheinWestfalen – danke, dass Sie die Zahlen noch einmal genannt haben, Herr Engel – ist ein echter Erfolg gewesen.
Wer hat es erfunden? Die rot-grüne Regierung vor Ihnen! Daher danke ich Ihnen dafür, dass Sie hier ausdrücklich noch einmal die gute Arbeit der rotgrünen Regierung in den Jahren von 2000 bis 2005 gelobt haben. Das finde ich wirklich klasse. Man darf die Vorgängerregierung auch nicht immer nur kritisieren, sondern muss auch einmal sagen: Jawohl, das habt ihr wirklich sehr gut auf den Weg gebracht.
Ich schließe mich diesem Lob an. Das ist ein gutes Gesetz gewesen. Es ist ein Erfolg gewesen. Es hat für Entbürokratisierung gesorgt – wirklich einmal nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich. Mit dem Stiftungsverzeichnis hat es Transparenz geschaffen. Für die Stifterorgane hat es Entscheidungsfreiheit geschaffen. Die Zahlen beweisen: Es hat zu mehr Stiften angestiftet – um es einmal so zu formulieren.
Die im Gesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen Klarstellungen sind richtig. Daher tragen wir auch die Entfristung mit.
Dieses Gesetz war ein gutes Gesetz. Es hat sich bewährt. Rot-Grün hat das klasse gemacht. Schwarz-Gelb setzt es fort. Wir sind uns einig. Gut, dass wir noch einmal darüber geredet haben!
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Als nächste Rednerin hat in Vertretung für Herrn Minister Dr. Wolf Frau Ministerin Müller-Piepenkötter das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung sage ich herzlichen Dank für die Einigkeit. Diese Einigkeit hat schon 2005 bestanden, als das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ebenso einig beschlossen worden ist, wie das jetzt offenbar bei der Novelle geschehen wird.
Das Stiftungsgesetz ist ein Erfolg. Gerade heute hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen die neuen Zahlen herausgegeben. Absolut betrachtet haben die meisten Stiftungen ihren Sitz in NordrheinWestfalen, und mit 192 neuen Stiftungen verzeichnet das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 die höchste Zahl von Neugründungen. Das ist ein Erfolg, über den wir uns alle freuen können.
Das zur abschließenden Lesung vorliegende Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes verstetigt ganz sicher die Ziele des Stiftungsgesetzes. Ehrenamtliches Engagement wird durch Deregulierung und Vermeidung bürokratischer Hürden noch effektiver umgesetzt. So fand der Entwurf auch – mit seinen nur 17 Paragrafen ein nachahmenswert bescheidener Umfang – beim Stiftungsrechtstag der Universität Bochum Zustimmung. Es wurde betont, das Gesetz enthalte die für die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Stiftung und Staat notwendigen Regelungen. Zugleich wurden die in diesem Zusammenhang aufgenommenen Klarstellungen gelobt, da sie Verbesserungen enthalten und bisherige Unschärfen beseitigen können.
Im Einklang dazu steht das bereits erwähnte einstimmige Votum des Innenausschusses, für das ich mich namens der Landesregierung bedanke. Wir können festhalten: Der vorliegende Entwurf stärkt nochmals die Stiftungslandschaft im Land und damit das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/10442 kommen können.
Der Innenausschuss empfiehlt uns in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10601, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Darf ich fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –
Dann sind die Beschlussempfehlung und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit Zustimmung aller vier Fraktionen angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Sikora das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Zuschauer sind noch auf den Rängen. – Die Diskussion um die EUStrukturpolitik nach 2013 ist vollends entbrannt, und zwar sowohl auf europäischer als auch auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene, nicht zuletzt losgelöst durch den Entwurf eines zukünftigen EUFinanzrahmens. Den hatte im vorigen Jahr EUKommissionspräsident Barroso vorgelegt und damit das Signal ausgesandt, dass die EU-Agrarpolitik mit 42 % des EU-Haushalts festgeschrieben werden soll, aber die Regionalförderung in den bisherigen Ziel-2-Gebieten, zu denen seit 1989 auch Nordrhein-Westfalen gehört, zugunsten von anderen Aufgaben quasi zum Einsparpotenzial gehört.
An diesem Punkt sei der Vollständigkeit halber bemerkt, dass die Kohäsionspolitik der EU, zu der auch die Ziel-2-Förderung gehört, bisher ein Drittel des EU-Haushalts ausmacht. Aufgrund der sehr heftigen Reaktionen erklärte Kommissionspräsident Barroso seinen Entwurf sehr schnell für nichtig und wies darauf hin, dass die neue Kommission nun bis Frühjahr den EU-Finanzrahmen überprüfen und dabei gleichzeitig einen Vorschlag ihrer zukünftigen politischen Schwerpunkte vorlegen wird. Darauf dürfen wir sehr gespannt sein.
Die Finanzplanung wird noch nicht unter spanischer Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr dieses Jahres verabschiedet werden. Dies sieht das Arbeitsprogramm der spanischen Präsidentschaft nicht vor, wie die Mitglieder des Hauptausschusses am 21. Januar vom spanischen Botschafter erfahren konnten. Interessant war aber, von ihm zu hören, welche zusätzlichen Aufgaben die spanische Ratspräsidentschaft formuliert hat. Auf einem europäischen Gipfel im März soll es um das Thema „Energie 2010“ und auf einem Sondergipfel im Mai um den Mittelmeersolarplan gehen, nach dem zum Beispiel Solarstrom aus Algerien über Spanien fließen soll. Dafür werden EU-Fördermittel erwartet, genauso wie auch Fördermittel für eine wirtschaftliche Zusammenarbeit der EU mit Lateinamerika in der Größenordnung von 100 Millionen € erwartet
werden. Dieses Beispiel belegt eindringlich, wie sich EU-Länder im Hinblick auf die künftige EUStrukturpolitik positionieren.
Die Wirtschaftsminister und Europaminister der Bundesländer reagierten auf den Barroso-Vorstoß mit einer gemeinsamen Stellungnahme, Frau Wirtschaftsministerin. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben ihre Position am 16. Dezember in einem gemeinsamen Eckpunktepapier festgelegt. Sie erwarten auch nach 2013 eine EU-Regionalförderung für die Regionen, die in einem intensiven wirtschaftlichen Anpassungsprozess stehen – so als grobe Formel ausgegeben.
In dieser Woche nun haben wir alle in unseren Postfächern die Information des Chefs der Staatskanzlei vorgefunden: einen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin zur Konsultation über die zukünftige EU-Strategie bis 2020. Eine der Aussagen in dem Beschluss lautet: Auch über 2013 hinaus muss der Einsatz der europäischen Strukturfonds in allen Regionen erfolgen. – So gut, so schön.
Wie sich der Bundesfinanzminister bezüglich eines neuen Finanzrahmens für die EU positioniert, ist bisher noch rätselhaft. Der neue Finanzrahmen wird, wenn überhaupt, während des zweiten Halbjahres unter belgischer Präsidentschaft entschieden werden. Unabhängig vom künftigen Finanzrahmen ist es aber wichtig, dass NRW gemeinsam mit den Regionen, die bisher eine Ziel-2-Förderung bekommen haben, ihre Interessen proaktiv frühzeitig in die Kommission hinein kommuniziert.
Wie erfolgreich ein solches Vorgehen ist, hat die vorige Landesregierung beeindruckend unter Beweis gestellt. So stehen für Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Förderperiode 1,28 Milliarden € Ziel-2EFRE-Mittel zur Verfügung und 684 Millionen € ESF-Mittel.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Blick auf die Umsetzung des EU-Ziel-2-Programms in Nordrhein-Westfalen. Ich zitiere aus dem Bericht von Wirtschaftsministerin Thoben, den sie dem Wirtschaftsausschuss am 21. Januar vorgelegt hat:
Bis zum 31. Dezember 2009 wurden für die bisher bewilligten Projekten nur 208 Millionen € ausgezahlt.
Zwar konnte ein Mittelverfall verhindert werden, jedoch weisen die Zahlen auf eine insgesamt zu langsame Umsetzung der bewilligten Projekte in den Regionen NRWs.
Mit anderen Worten: Die für 2008 eingeplanten, aber nicht bis 2010 verausgabten EU-Strukturfondsmittel würden verfallen, was verheerend für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen, aber ganz besonders für die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen Nordrhein-Westfalens wäre. Dafür trüge dann die Landesregierung die Verantwortung.
Übrigens sei darauf hingewiesen, dass 33 Millionen € alleine für die Organisation und Durchführung der Wettbewerbe und des Cluster-Managements im NRW-Programmschwerpunkt II vorgesehen sind.
Meine Damen und Herren, aus den Defiziten der aktuellen EU-NRW-Ziel-II-Programmförderung haben wir natürlich Konsequenzen für eine Neuausrichtung des Programms für die neue Förderperiode gezogen. Wir wollen eine aktive Strukturpolitik als Leitprogramm 1, die das Ausgleichsziel als Schwerpunkt hat und das Partnerschaftsprinzip wieder einführt. Dabei gilt es natürlich, die Zugangshürden zu den EU-Strukturfonds deutlich zu senken. Denn die Mittel müssen dort wieder ankommen, wo sie am nötigsten sind.
Unser zweites Leitprogramm soll die LissabonKriterien verfolgen und den bisherigen Wettbewerbscharakter natürlich unter deutlich verbesserten Rahmenbedingungen aufnehmen.
Der ausgeschiedene, für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Samecki hatte ein Orientierungspapier zur Regionalpolitik vorgelegt, das Rückschlüsse auf das Denken innerhalb der Kommission zulässt. An etlichen Punkten finden wir uns mit unseren Überlegungen wieder.
Ihm schwebt eine Konzentration auf einige Prioritäten mit einer engen Verzahnung der LissabonStrategie vor. Strukturell rückständige Gebiete sollten so gefördert werden, dass eine volle Ausschöpfung ihrer Binnenmarktpotenziale möglich werde. Neu ist der Vorschlag, den Globalisierungsfonds mit der Regionalpolitik zu verknüpfen, was nachvollziehbar ist, wie auch die Förderung der ländlichen Entwicklung von der Agrarpolitik zu trennen und mit der Regionalpolitik zusammenzuführen. Diese Überlegung finden Sie auch in unserem Antrag wieder.
Daneben ist aber auch eine Verzahnung mit dem europäischen Forschungsrahmen sinnvoll. Darin sind wir mit Europaminister Krautscheid – er ist nicht mehr im Raum – einer Meinung. Das Forschungsprogramm soll Exzellenz in Europa fördern. Es muss aber durch technologische Breitenförderung im Rahmen der EU-Strukturfonds ergänzt werden.
Bezüglich des regionalen Ansatzes, der auf die Bedürfnisse und Potenziale vor Ort zugeschnitten ist, mit lokalen Akteuren aus Wirtschaft, Forschung
und Kommunen sind wir auch einer Meinung mit Minister Krautscheid. Das legt bei uns die Vermutung nahe, dass die partielle Übereinstimmung vielleicht auch dazu führen kann, dass die Koalitionsfraktionen unserem Antrag zustimmen werden. – Danke schön.