Herzlichen Dank. – Ich möchte noch zwei Anmerkungen machen. – Das ist alles okay, aber man muss auch immer klar sagen: Das sind unter 2 %, die das betrifft. Für die ist das auch in Ordnung.
Nur: Das, was wir vorgeschlagen haben, ist auch nur für einen sehr geringen Teil von Frauen. Es geht nicht darum, bei allen diese Prüfung anzustrengen, sondern es geht darum, dass diejenigen, die das beantragen wollen, weil ihre Rente so gering ist und sie dieses Schonvermögen brauchen, um die Rente aufzustocken, die Chance dafür bekommen müssen.
Das, was Sie gerade für das Arbeiterherz gesagt haben, gilt genauso für das Frauenherz, das an der Stelle schlägt.
Frau Pieper-von Heiden, Sie haben am Anfang erklärt, Sie wüssten nicht, warum das hier drei Jahre gedauert hat. Es kann ja sein, dass Sie es nicht mitbekommen haben, weil die Kommunikation zwischen Ihrem Kollegen Romberg und Ihnen nicht so richtig funktioniert. Bei uns ist das anders. Das hat so lange gedauert, weil wir als Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – unter anderem mit den Unterschriften von Herrn Romberg und Norbert Post – einen Brief an das Bundesministerium und an die Bundeskanzlerin geschrieben haben.
Die Bundeskanzlerin hat sich mit der Antwort bis heute Zeit gelassen. Es gab andere Stellungnahmen. Deswegen haben wir gewartet. Das, was wir in dem Brief geschrieben haben, was Ihr Kollege unterschrieben hat, ist das, wozu Sie gerade gesagt haben, dass es Blödsinn sei. Vielleicht lassen Sie sich von ihm einmal den Schriftwechsel geben. Vielleicht kann er Ihnen das erklären, denn sonst scheinen Sie ja nicht zu verstehen, worum es geht.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Frauenpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10705, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/2404 abzulehnen. Wer stimmt der Ablehnung zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Grüne und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Die Mehrheit im Hause war durch die Koalitionsfraktionen gesichert. Dadurch ist die Empfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.
16 Die Zeit der Sonntagsreden ist vorbei: Landesregierung muss die Verantwortung für den Schutz von Frauen vor Gewalt übernehmen
Der Antrag Drucksache 14/10146 wurde gemäß Art. 79 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Frauenpolitik überwiesen mit der Maßgabe, dass Beratung und Abstimmung nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgen. Diese liegt nunmehr vor.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, dass die Brutalität häuslicher Gewalt zunimmt. Und wir wissen auch, dass wir eine Situation brauchen, damit die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Beratung bekommen, aber auch Unterschlupf finden und so der Gewalt entkommen können.
Wir haben im Frauenausschuss oft und viel darüber diskutiert, ob nun Abweisungen stattfinden, in welchem Umfang Abweisungen stattfinden und ob Frauen in Nordhein-Westfalen keinen Frauenhausplatz bekommen, auch wenn sie einen brauchen. Wir können viel darüber streiten, wie viele Fälle das sind. Auch da haben wir immer wieder die Einlassung von Frau Pieper-von Heiden, die uns erklärt: Irgendwo gibt es auch mal einen freien Platz in einem Frauenhaus.
Ich sage vorweg: Ja, es gibt auch freie Plätze in Frauenhäusern. Das ist auch der Sinn und Zweck. Die brauchen wir, damit eine Frau, die von Gewalt betroffen ist, wenn sie ankommt, auch einen Platz bekommen kann. Das heißt, wir müssen freie Plätze vorhalten.
Gewalt passiert im Jahresdurchschnitt nicht immer gleich stark. Bedarfe, unterzukommen, sind entsprechend sehr unterschiedlich.
Es werden Frauen in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Ich finde, jede Frau, die abgewiesen wird, ist eine Frau zu viel, weil Frauen, die der Gewalt ausgesetzt sind, des Schutzes des Staates bedürfen.
Wir als Grüne haben eine bundeseinheitliche Regelung gefordert. Denn wo Frauenhausplätze nur über Tagessätze, also dann, wenn sie von einer Frau genutzt werden, finanziert werden, kann man keine Plätze vorhalten, weil für das Vorhalten der Plätze kein Geld zur Verfügung steht. Das heißt, wir wollten eine bundeseinheitliche Finanzierungsregelung haben.
Das Land hat sich nicht dafür eingesetzt. Wir haben es nicht erreicht. Wir brauchen eine andere Bundesregierung, die das in die Hand nimmt. Wir brauchen auch dafür eine andere Bundesregierung, die das in die Hand nimmt.
Aber wir haben gesagt: Dann wollen wir die Diskussion wenigstens auf Landesebene führen, um zu einer landeseinheitlichen Finanzierungsregelung zu kommen, bei der klar ist, dass man im Zusammenspiel von Kommunen und Land versucht, dem Anspruch von Frauen gerecht zu werden, dass sie staatlichen Schutz bekommen, wenn sie Gewalt ausgesetzt sind.
Wir haben immer wieder das Argument gehört, NRW sei so super und hätte so viele Frauenhausplätze, dass wir uns überhaupt keine Sorgen machen müssten. Ich habe mir heute für die Debatte die Liste der Frauenhausplätze im Verhältnis zu Einwohnerinnen nach Bundesländern heraussuchen lassen.
Herr Minister, wissen Sie, auf welchem Platz Nordrhein-Westfalen steht? Im Ausschuss tun Sie immer so, als lägen wir im oberen Drittel. NordrheinWestfalen liegt aber auf Platz 13. Nach uns kommen Sachsen, Bayern und das Saarland. Das ist beschämend für Nordrhein-Westfalen.
Nordrhein-Westfalen hat ein sehr schlechtes Verhältnis. Wir haben einen Platz auf 14.812 Einwohner. Das beste Bundesland hat einen Platz auf 5.047 Einwohner. Relativ gesehen haben wir in Nordrhein-Westfalen nur fast ein Drittel Plätze im Vergleich zum besten Bundesland.
Man kann nicht sagen: Das ist alles super hier; die Welt ist in Ordnung. – Nein, das ist sie nicht. Wir brauchen eine verlässliche Finanzierung, damit diese Plätze vorgehalten werden können und damit die Frauen wissen, dass es genug Plätze gibt und dass der Staat ihnen Zuflucht und Schutz gewährt, wenn sie dies brauchen.
Wir möchten, dass dies geregelt wird. Wir möchten sowohl für Frauenhäuser als auch für Beratungsstellen eine verlässliche Finanzierung. Wir wollen natürlich darüber hinaus eine Reihe anderer Punkte, die in unsrem Antrag stehen. Wir wollen einen konsequenten Schutz für die Kinder. Wir wollen Unterstützungsmaßnahmen. Wir wollen aber auch, dass der Schutz vor häuslicher Gewalt durch die Polizei verstärkt und intensiviert wird.
Ich kann nach wie vor nicht verstehen, dass man, wenn man weiß, was in diesem Land und in anderen Ländern passiert, nicht dafür streitet, besser zu werden als die anderen, sondern sagt: Es reicht. Wir sind schon gut. – Deswegen hoffe ich, dass Sie unserem Antrag doch noch zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind uns einig, dass Gewalt gegen Frauen ein bedrückendes Thema ist und dass deshalb die Bekämpfung einen besonderen Stellenwert haben muss. Wir sind uns sicherlich auch einig, dass in den Hilfe- und Beratungseinrichtungen eine unverzichtbare Arbeit geleistet und gezielt den hilfebedürftigen Frauen geholfen wird.
Nach Gründung des ersten Frauenhauses in Berlin im Jahre 1976 gibt es heute 400 Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen in Deutschland. 62 dieser Einrichtungen befinden sich in Nordrhein-Westfalen. International weist Deutschland damit immer noch die beste Versorgung im Frauenhausbereich auf.
Doch die Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtseinrichtungen und die Unterstützungsangebote variieren von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune. Das ist eine freiwillige Aufgabe, die jedes Jahr bei den Haushaltsberatungen neu zur Disposition gestellt und von allen Beteiligten ernst genommen wird.
Liebe SPD, wir bestreiten gar nicht, dass die Finanzierung verbesserungswürdig ist. Doch nicht nur Nordrhein-Westfalen hat 2005 gekürzt, auch Wowereits Berliner Regierung hat die Finanzierung der Frauenhäuser um 1 Million € gekürzt.
Frau Steffens, Sie haben gerade eine Menge Wünsche geäußert. Sie sollten aber auch hinzufügen, wer das letztlich bezahlen soll.
Ich bin mir sicher, dass wir, wenn wir es könnten, an vielen Stellen zusätzlich ansetzen würden. Wenn den heutigen Oppositionsparteien der Rechtsanspruch so wichtig ist, frage ich Sie: Warum haben Sie das nicht in Ihrer Regierungszeit sichergestellt und den Rechtsanspruch umgesetzt?
(Beifall von der CDU – Gerda Kieninger [SPD]: Weil das bis dahin nicht notwendig war! – Barbara Steffens [GRÜNE]: Das ma- chen wir nach dem 9. Mai!)
Ich glaube nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dass Sie ernsthaft die gute Infrastruktur der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen infrage stellen wollen.
Das immer wieder beispielhaft auch von Ihnen vertretene Modell Schleswig-Holsteins kann keine Lösung sein. Denn dort werden nur 28 % der Finanzierung vom Land übernommen. Immerhin müssen die Kommunen 70 % aufbringen. Für Personal- und Sachkosten stehen dort pro Frauenhausplatz gerade einmal 3.000 € zur Verfügung. Bei uns hingegen sind es 4.500 €.
Wenn immer wieder die verfügbaren Plätze angemahnt werden, muss ich feststellen: Darüber werden wir uns wahrscheinlich bis zum SanktNimmerleins-Tag streiten. Denn wenn ich auf die Onlineseiten schaue, stehen in der Regel Plätze zur Verfügung.
Meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben immer auch eine bundeseinheitliche Regelung gefordert. Frau Steffens, Sie haben das gerade noch einmal deutlich gemacht.
Was bringt uns eine bundeseinheitliche Regelung, wenn sie nicht unsere hohen Standards sicherstellt?