Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Finanzminister Dr. Linssen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade weil mir die Diskussion, die Herr Groth angezettelt hat, Veranlassung dazu gibt, möchte ich vorab feststellen, dass Steuerhinterziehung ein
strafrechtlich relevantes Verhalten und kein Kavaliersdelikt ist. Aus diesem Grunde geht die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung rigoros gegen diese Straftaten vor.
Lieber Herr Groth, Sie hatten gemeint, der Kollegin Freimuth unterstellen zu müssen, dass sie die Sache nicht ernst nimmt, weil sie vom Steuersünder gesprochen hat.
Ich erinnere daran, dass Sie im Verlauf Ihrer Ausführungen die Formulierung „der versündigt sich an“ gebraucht haben. Das heißt, Sie haben die gleiche Metapher gewählt. Vielleicht war es sogar richtig, dass Frau Freimuth davon gesprochen hat; denn der Antrag bezieht sich ja fast auf ein religiöses Thema. Mit Herrn Tetzel und dem Ablasshandel war sie genau im richtigen Bild. Ich möchte sie ausdrücklich in Schutz nehmen.
Die SPD-Fraktion greift mit ihrem Antrag die in der Öffentlichkeit entfachte Diskussion über den Fortbestand der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung auf. Auslöser dieser Debatte ist die unbestreitbar hohe Anzahl von Selbstanzeigen im Zusammenhang mit der sogenannten Daten-CD. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden zwischenzeitlich 1.930 Selbstanzeigen erstattet. Das konnten Sie auch schon in der Zeitung lesen.
Ich pflege mich nicht jeden Tag nach dem Wasserstand zu erkundigen. Denn das Entscheidende ist, dass wir rechtsstaatlich ordentlich handeln. Ob sich das lohnt oder nicht, das ist nicht die entscheidende Frage, sondern wir haben solchen Straftaten selbstverständlich nachzugehen. Ansonsten wäre es Strafvereitelung im Amt.
Als Begründung der Forderungen nach Abschaffung bzw. Modifizierung des § 371 Abgabenordnung werden insbesondere – ich zitiere – die „Nichtvermittelbarkeit“ den steuerlichen Bürgern gegenüber und das Unverständnis für die – wieder Zitat – „erkaufte Straffreiheit“ von Steuerhinterziehern angeführt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Phänomen des zeitlichen Anstiegs von Selbstanzeigen ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit wurden Steuerpflichtige durch verstärkte Aktivitäten der Steuerstrafverfolgungsbehörden veranlasst, begangene Steuerstraftaten vor ihrer Entdeckung zu offenbaren. Exemplarisch sind hier die in den 90er-Jahren durchgeführten sogenannten Bankenverfahren zu nennen. So gingen allein in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit diesem Ermittlungskomplex ca. 47.500 Selbstanzeigen ein. Damals wurden jedoch keine Forderungen laut, die Vorschrift des § 371 Abgabenordnung aufzuheben bzw. zu verschärfen.
Zur strafbefreienden Selbstanzeige ist anzumerken, dass dieses Rechtsinstitut nicht erst seit kurzer Zeit existiert, sondern zumindest seit Beginn des 20. Jahrhunderts in der deutschen Rechtspflege bekannt ist. Als allgemeines Institut im Steuerstrafrecht wurde die Selbstanzeige in der Reichsabgabenordnung von 1919 erstmals verwirklicht. Die Vorschrift als solche wurde trotz verschiedener Anpassungen in Abhängigkeit der jeweils politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu keiner Zeit gänzlich infrage gestellt.
Unbestreitbar ist die strafbefreiende Selbstanzeige ein Mittel der Fiskalpolitik. Ich möchte das ausdrücklich betonen. Allerdings ist auch ein kriminalpolitischer Aspekt nicht außer Acht zu lassen, da sich in der Regel Steuerverkürzungen nur schwer ermitteln lassen und eine Aufklärungsarbeit faktisch nur durch eine ständige Überprüfung der Steuerpflichtigen möglich wäre. Auch bei noch einmal tausend Steuerfahndern mehr würden wir nie solche Ergebnisse bekommen wie seinerzeit bei den Bankenverfahren – Sie wissen, wodurch das angeleiert worden ist – oder wie durch solche Dinge wie die CD.
Da die Finanzbehörde zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der gleichmäßigen Besteuerung auf die Mitwirkung und die Angaben der Steuerpflichtigen angewiesen ist, soll die in Aussicht gestellte Straffreiheit auch für bereits vollendete Steuerstraftaten einen Anreiz bieten, der Finanzbehörde Steuerquellen zu erschließen, die ansonsten – ich betone es nochmals – verborgen blieben.
Der SPD-Forderung nach Anpassung der Vorschrift des § 371 AO an die Regeln des allgemeinen Strafrechts ist zu entgegnen, dass auch das Strafgesetzbuch zwischenzeitlich vergleichbare Regelungen enthält. So ist im Strafrecht eine Strafmilderung oder sogar das Absehen von Strafe bei erfolgter Wiedergutmachung möglich. Ich verweise diesbezüglich zum Beispiel auf den Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Strafgesetzbuch. Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige ist somit kein Exot im Strafrecht.
Nach allgemeiner Rechtsauffassung bestehen gegen die Selbstanzeige auch keine verfassungsmäßigen Bedenken, da die Verfolgung fiskalischer Interessen nicht als unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien angesehen wird.
An dieser Stelle möchte ich auf den reißerischen Titel des Antrags zurückkommen. Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige wird als steuerrechtlicher Ablasshandel bezeichnet. Das benutzte Zitat – unabhängig davon, dass es sachlich unpassend ist – verwundert doch sehr. Wurde nicht gerade durch die damalige SPD-geführte Bundesregierung – das klang vorher bei einem Redner schon an – das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung initiiert, das Steuerhinterziehern ermöglichte, unter besonders günstigen Konditionen Straffreiheit zu erlangen?
Wie bitte? Aber, Herr Peschkes, ich schätze Sie ja sonst: Es ist nicht in ausreichendem Maße in Anspruch genommen worden. Das war der damalige Tatbestand. Aber natürlich ist es in Anspruch genommen worden.
Führte die wirksame Anzeige nicht auch zusätzlich zum Erlöschen früherer Steueransprüche? Ein Vergleich mit einem Ablasshandel scheint mir im damaligen Falle sehr viel angebrachter zu sein. Einem ehrlichen Steuerzahler war dieses Gesetz weniger zu vermitteln als die Selbstanzeigemöglichkeit nach § 371 Abgabenordnung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt hat sich das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige in der Vergangenheit sowohl aus fiskalischer als auch aus kriminaltechnischer Sicht bewährt. Es ist ein wirksames Mittel für die Durchführung des steuerlichen Gesamtvollzugs und dient letztlich der Herstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.
Ohne diese Offenbarungsmöglichkeit entgingen dem Staat und somit der Allgemeinheit beträchtliche Steuereinnahmen, da in der Regel in den offenbarten Fällen eine Aufdeckung der Steuerhinterziehung durch die Finanzbehörden nicht möglich wäre. Es besteht somit kein Anlass, die Vorschrift des § 371 Abgabenordnung grundsätzlich infrage zu stellen.
Ich freue mich – ich sage das ausdrücklich –, dass nicht nur der Bundesfinanzminister diese Auffassung teilt, sondern auch der schon erwähnte Finanzminister von Rheinland-Pfalz, der Sprecher der A-Länder in der Finanzministerkonferenz, Carsten Kühl, der sich in dieser Intention genauso geäußert hat.
Herr Peschkes, lassen Sie mich auch die Gelegenheit nutzen, Ihnen für die Zusammenarbeit zu danken. Es ist richtig: Ihre Ehrlichkeit ist frappierend. Sie haben auch mir öfter auf die Füße getreten.
Mit voller Absicht, hat er gesagt. Ich sage natürlich: zu Unrecht, Herr Groth, denn er war zum Beispiel jemand – das sei mit aller Liebenswürdigkeit gesagt –, der die kw-Vermerke in der Steuerverwaltung zu seiner Regierungszeit ausgebracht hat. Wir haben sie realisiert. Dass er das nachher nicht so gut fand, buche ich unter „lässliche Sünden“ ab. – Alles Gute für Sie, Herr Peschkes.
Die Landesregierung hat Ihre Redezeit überschritten. Besteht noch der Wunsch, sich zu äußern? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich schnell die Sitzung.
Das war voreilig. Ich schließe nur die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt, liebe Kollegen. Die Sitzung wird selbstverständlich fortgeführt. Ich bitte um den nötigen Ernst.
Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Ich lasse abstimmen über den Antrag Drucksache 14/10849. Wer ist dafür? – Die SPD-Fraktion. Ist jemand dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen außerhalb der Tagesordnung zur Kenntnis geben: Der Leiter des katholischen Büros, Herr Prälat Dr. Vogt, und der Beauftragte der evangelischen Kirche, Herr Kirchenrat Krebs, möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ihnen ein Missgeschick passiert ist. Sie haben nämlich vergessen, Sie für morgen früh, 9 Uhr, zur Landtagsandacht im bekannten Raum einzuladen. Ebenso findet um 8 Uhr das Parlamentsfrühstück statt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Seit dem ersten Innovationsbericht im Jahre 2006 habe ich – heute eingeschlossen – viermal die Gelegenheit gehabt, im Plenum zu dieser von unabhängigen Experten aufgearbeiteten Thematik Stellung zu nehmen. Die linke Seite dieses Hauses, wenn auch nur spärlich besetzt, mag es mir nachsehen: Es macht mir zunehmend Freude, über die positive Entwicklung von Indikatoren zu berichten, die dieser Landesregierung und den Re
Der Innovationsbericht 2009 macht deutlich: Die Innovationsstrategie von CDU und FDP hat günstige Rahmenbedingungen für die Investitionen in unsere Zukunft geschaffen. Der Innovationsbericht 2009 macht deutlich, dass der Satz unseres Ministerpräsidenten – Innovation kann man nicht verordnen, Innovation muss man möglich machen – ein stabiles Fundament für eine erfolgreiche Bewältigung aktueller und kommender Herausforderungen ist.
In seinen Feststellungen zieht der Innovationsbericht bewusst eine Grenze im Jahr 2005. Hier hat es in Nordrhein-Westfalen eine Zeitenwende in der Innovations-, in der Wissenschafts- und in der Forschungspolitik gegeben.
Sie, meine Damen und Herren der Opposition, kritisieren gebetsmühlenartig die neu gewonnene Autonomie der Hochschulen durch das Hochschulfreiheitsgesetz.
Der entscheidende Indikator, die Quote erfolgreicher Hochschulabsolventen, steigt von 20,7 % im Jahr 2004 auf 25,2 % Ende 2007; das ist besser als der Bundesdurchschnitt, besser als Bayern und Baden-Württemberg.