Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist eine wichtige, kompetente und unabhängige Ratgeberin für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Sie genießt in der Bevölkerung, in der Gesellschaft und bei der Landesregierung hohes Ansehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dennoch kann auch die Verbraucherzentrale nicht –

wie im vorliegenden Antrag vorgeschlagen – vollständig von den zwingend notwendigen Einsparungen bei der Sanierung des Landeshaushalts im Zusammenhang mit den 110 Milliarden € Schulden, die Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, zu verantworten haben, ausgenommen werden. Die Haushaltslage des Landes Nordrhein-Westfalen ist dramatisch. Das politische Erbe, das wir im Zusammenhang mit den Finanzen übernommen haben, ist dramatisch. Das wissen wir alle.

Die Landesregierung hat das Ziel, die Landesfinanzen zu konsolidieren und Handlungsspielräume zurückzugewinnen. Dazu gibt es keine Alternative. Deshalb müssen wir dafür sämtliche Förderprogramme und Transferzahlungen auf den Prüfstand stellen.

Am 25. Oktober hatte ich ja die Gelegenheit, an der Mitgliederversammlung der Verbraucherzentrale teilzunehmen. Dabei habe ich dem Vorstand und den Mitgliedsverbänden der Verbraucherzentrale eine faire Behandlung im Zusammenhang mit der weiteren Förderung zugesichert. Dieses Versprechen hat die Landesregierung eingehalten.

Während im Durchschnitt, was mein Haus angeht, alle Förderprogramme um 20 % gekürzt werden müssen, hat die Landesregierung bei der Verbraucherzentrale mit 10 % der im Jahr 2005 tatsächlich bewilligten Mittel eine verhältnismäßig moderate Reduzierung der institutionellen Förderung im Etatentwurf vorgesehen. Im Vergleich zum Haushaltsansatz des Jahres 2005 – die Zahl ist ja eben schon einmal genannt worden – sind es 2,5 %.

Ich versichere Ihnen, meine Damen und Herren, dass mir der Kürzungsvorschlag hinsichtlich der Förderung der Verbraucherzentrale nicht leicht gefallen ist. Die dramatische Haushaltslage lässt aber keine Wahl zu.

Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass dieser Antrag wirklich von einem Höchstmaß an Pharisäertum gekennzeichnet ist. Denn gerade die rot-grüne Regierung hat in den Jahren 2003 und 2004 auch bei der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen 10 % der Mittel gekürzt.

Wenn der Abgeordnete Remmel hier sagt, sollte es jetzt eine Kürzung geben, müsste die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen Konkurs anmelden, dann muss ich mir doch die Frage stellen, warum denn Rot-Grün in den vergangenen Jahren die Verbraucherzentrale in NordrheinWestfalen so schlecht behandelt hat, dass sie jetzt bei einer Kürzung – das ist natürlich eine wilde Geschichte, die Herr Remmel hier erzählt –

Konkurs anmelden muss. Wenn die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen von Ihnen fair behandelt worden wäre, würde es diese Diskussion gar nicht geben. Deswegen bricht auch diese Argumentation zusammen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich werde im Moment keine Zwischenfragen zulassen.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Er traut sich nicht!)

Da nützt auch kein Wutanfall, Herr Kollege Remmel.

Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass im kommenden Jahr über die Förderung der Verbraucherzentrale hinaus Landesmittel in Höhe von 45,4 Millionen € vorgesehen sind, um einen wirksamen Verbraucherschutz im Bereich der staatlichen Lebensmittelüberwachung und -untersuchung sicherzustellen, das heißt, 27,1 Millionen € Personalkosten und 18,3 Millionen € Sachkosten. Auch daran, meine Damen und Herren, können Sie den besonders hohen Stellenwert erkennen, den die Landesregierung dem Verbraucherschutz zumisst.

Der Vorstand der Verbraucherzentrale hat erst kürzlich im Rahmen einer Sitzung des zuständigen Landtagsausschusses eindrucksvoll die Arbeit der Verbraucherzentrale vorgestellt. Dabei hat er auch seine Sorgen hinsichtlich der künftigen Finanzierung vorgetragen. Ich darf Ihnen versichern, meine Damen und Herren, dass die Landesregierung diese Sorgen sehr ernst nimmt. Deshalb bietet sie der Verbraucherzentrale jede ihr mögliche Unterstützung und Hilfestellung an. Dazu werden wir den ohnehin bestehenden Dialog zwischen der Verbraucherzentrale einerseits und der Leitung beziehungsweise der Fachebene des Verbraucherschutzministeriums andererseits weiter intensivieren. Das schließt selbstverständlich auch die gemeinsame Prüfung zur Einrichtung eines Fonds zur Sicherstellung der Finanzierung der Arbeit der Verbraucherzentrale ein, wie es im Antrag gefordert wird.

Ich bin sicher, dass es uns gelingen wird, die anstehenden Herausforderungen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale zu meistern. Ich glaube aber, dass eine Diskussion über die Haushaltsansätze für die Förderung der Verbraucherzentrale nicht isoliert erfolgen kann; sie muss im Zusam

menhang mit der Gesamtstrategie des Haushaltsplanes geführt werden. Dass dies nicht allen leicht fällt, haben wir gerade bei dem Beitrag im Zusammenhang mit der Landwirtschaftskammer gemerkt, als der „empörungspolitische Sprecher“ der Grünen, Herr Remmel,

(Carina Gödecke [SPD]: So etwas steht ei- ner Landesregierung nicht zu!)

2,5 Millionen und 2,5 % schlicht und einfach durcheinander geworfen hat. Aber das ist so, meine Damen und Herren: Bei permanenter künstlicher Empörung nimmt man es mit den Fakten nicht mehr so genau.

(Beifall von der CDU)

Daran müssen wir uns wahrscheinlich gewöhnen. Das ist die Linie der Grünen in NordrheinWestfalen: Es geht nicht um Fakten, es geht um Empörung. Herr Dr. Schaffartzik, dabei kann Ihnen Herr Remmel auch nicht helfen.

Ich darf noch einmal sagen: Die Verbraucherzentralen haben in der Landesregierung NordrheinWestfalen einen verlässlichen Partner. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Lachen von der SPD)

Danke schön, Herr Minister. – Ich schließe die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/881 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer mit der Überweisungsempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

6 Fragestunde

Drucksache 14/895 – Neudruck

Mit der genannten Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 22 bis 34 vor.

Ich rufe als erste die

Mündliche Anfrage 22

des Herrn Abgeordneten Dr. Vesper von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Neue „Image-Kampagne“ der Landesregierung?

Vor knapp zwei Jahren sorgten Vorwürfe gegen die Staatskanzlei, eine „Image-Kampagne“ für den damaligen Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD) zu planen, für politischen Wirbel. Hell empört meißelte der damalige Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Stahl, bleibende Worte in die Landtagsfassade wie diese: „Behörden dürfen keinen Wahlkampf machen! Beamte und Behörden müssen sich neutral verhalten!“ Richtige Sätze!

Nachdem die Regierung gewechselt hatte, brauchte es gerade einmal 100 Tage, bis vor dem Hintergrund eines „Focus“-Berichtes wieder über eine „Image-Kampagne“ der Staatskanzlei diskutiert werden musste, diesmal unter anderem Vorzeichen. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 20. Oktober 2005 bestritten der Regierungssprecher, Staatssekretär Thomas Kemper, und der für Bundes- und Europaangelegenheiten zuständige Minister Michael Breuer entschieden, dass es entsprechende Pläne gebe. „Was man nicht vorhat und was man nicht plant, muss man auch nicht ausgestalten und kalkulieren; und für das muss man auch keine Finanzmittel zur Verfügung stellen“, so der Regierungssprecher.

Nun berichtet allerdings der „Focus“ in seiner Ausgabe vom 12. Dezember 2005 unter der Überschrift „Vorbild Heidi Klum – Wie die Düsseldorfer Staatskanzlei Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) zum Superstar machen will“ von einem 16-seitigen Papier der Staatskanzlei, Abteilung III, vom 12. September 2005, das die Planungen für eine „(Neu-) Profilierung des Ministerpräsidenten“ zusammenfasst. Worum es geht, erläutert das Papier so: „Der Ministerpräsident muss als protokollarisch höchster Repräsentant des Landes (sic! Das ist, wie man in der Staatskanzlei wissen sollte, die Landtagspräsidentin) im gesamten Raum und bei prinzipiell allen (Wäh- ler-)Zielgruppen gegenwärtig sein.“ Zu diesem Zweck wird eine Fülle von Veranstaltungen, Formaten, Gesprächen bis hin zu Stilfragen vorgeschlagen. „Gerade aus solch einem Spannungsbogen“, resümiert das Papier, „können Sympathie und ein Image als ‚Landesvater’ wachsen, der sich bei jeder passenden Gelegenheit über das ‚steife Protokoll’ hinwegsetzt (das ihn aber dennoch im Regelfall einfangen muss, damit die Ausbruchsver

suche als Ausnahme auffallen und zum Ereignis werden können).“

Wie erklärt Ministerpräsident Jürgen Rüttgers den Widerspruch zwischen dem Planungspapier der Staatskanzlei vom 12. September 2005 einerseits und den zitierten Äußerungen in der Hauptausschusssitzung vom 20. Oktober 2005, solche Planungen gebe es nicht, andererseits?

In Verbindung damit behandeln wir die

Mündliche Anfrage 23

der Abgeordneten Gödecke von der Fraktion der SPD:

Image-Kampagne für Ministerpräsident Rüttgers?

Verschiedene Medien berichten aktuell über eine auf fünf Jahre angelegte Imagekampagne für Ministerpräsident Jürgen Rüttgers. Danach werden bereits heute Planungen der Landesregierung und Auftritte des Ministerpräsidenten auf die Wahl 2010 ausgerichtet. Ein Ziel ist dabei offensichtlich, dass der Ministerpräsident bei „allen (Wähler-)Zielgruppen gegenwärtig“ sein soll.

Es stellt sich die Frage, ob es angesichts des rigiden und tief in soziale Strukturen einschneidenden Sparkurses der Landesregierung verantwortbar ist, Steuergelder für eine solche Kampagne auszugeben. Noch dringlicher ist allerdings zu klären, ob hier über die Staatskanzlei eine Wahlkampagne und damit Parteiarbeit vorbereitet wird.

Welche Überlegungen oder Planungen gibt es in der Staatskanzlei für die Ausprägung beziehungsweise die Verbesserung des Images des Ministerpräsidenten?

Ich bitte Herrn Minister Breuer um Beantwortung der Fragen.

Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, dass ich vor der Beantwortung etwas in Erinnerung rufe. Bei beiden Fragen geht es um einen Vorgang, den Herr Abgeordneter Kuschke im Hauptausschuss anhängig gemacht hat. Herr Kuschke hat den Vorsitzenden des Hauptausschusses am 17. Oktober 2005 angeschrieben und fünf Fragen zum Entwurf des Nachtragshaushalts im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gestellt. Es heißt wörtlich:

„Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Million € ist zusätzlich zu den bereits vom Landtag im Haushalt eingestellten 300.000 € aufgeführt worden. Sie soll laut Begründung der Landesregierung zur Vorbereitung der Feierlichkeiten des 60-jährigen Landesjubiläums im nächsten Jahr dienen. Eine solch immense Steigerung der Mittel bereits in diesem Jahr, die noch nicht einmal einen Rückschluss auf die Gesamtkosten zulässt, die erst im nächsten Jahr im Haushalt deutlich werden, hat in der SPD-Fraktion und in der aktuellen Presse zu starken Irritationen geführt. Dieses Vorgehen, also diese immense Steigerung der Verpflichtungsermächtigungen, wirft nach Meinung der SPD-Fraktion mehrere Fragen auf, zu denen die Landesregierung Stellung nehmen muss.“

Gefragt wurde unter anderem, welche Imagekampagne im Etat des Ministerpräsidenten konkret geplant sei, wie die Imagekampagne ausgestaltet werden solle, wie die detaillierte Finanzkalkulation aussehe, wie viel Geld noch zur Verfügung gestellt werden müsse und warum nur der Ministerpräsident und nicht auch der Landtag Ausrichter des Jubiläums sei.

Heute Morgen hat eine öffentliche Sitzung des Hauptausschusses stattgefunden. Herr Staatssekretär Kemper hat für die Regierung nach unserer Auffassung voll umfänglich Stellung genommen. Er hat unter anderem ausgeführt,