Vereinbarung abzuschließen. Bei den Krankenhäusern mit über 600 Betten haben zwei Drittel schon eine Vereinbarung abgeschlossen. Die großen Häuser haben das also umsetzen können, die kleinen hinken hinterher und müssen durch die Frist unter Druck gesetzt werden. Das haben Sie gelockert. Das tragen wir nicht mit.
Über die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte ist einiges gesagt worden. Das will ich nicht wiederholen.
Ich will abschließend sagen: Die SPD-Fraktion unterstützt inhaltlich den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Wir sind in der Tat dafür, über diese Dinge möglichst schnell zu entscheiden.
Frau Steffens, beim dritten Punkt Ihrer Forderungen widerspreche ich Ihnen: Mir erscheint es nicht realistisch, zu sagen, zum 1. Januar 2006 wollten wir das im Land lösen – noch dazu gekoppelt mit der Bitte, das an den Ausschuss zu überweisen.
Unsere Bitte in der Ausschussberatung wird sein, diesen Punkt zu streichen. Wahrscheinlich wird der Ausschuss auch erst nach dem 1. Januar 2006 tagen.
Wir unterstützen das Anliegen des Antrags vollständig. Wir stehen hinter den Ärztinnen und Ärzten und hinter den Patientinnen und Patienten. Wir erwarten von der Landesregierung, uns gleich in der Debatte die Widersprüche aufzudecken. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Bischoff. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Kollege Dr. Orth das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner von der SPD hat auch die Historie bemüht. Da ich schon relativ lange Politik mache - als junger Liberaler war ich Landesvorsitzender; ich habe auch außerparlamentarisch gearbeitet –, kann ich mich gut daran erinnern, dass wir einmal einen nordrhein-westfälischen Arbeitsminister namens Müntefering hatten.
Damals war die Situation wie heute. Heute ist Herr Müntefering Arbeitsminister in Berlin. Er ist – mit kurzen Unterbrechungen in der einen oder anderen Funktion – in den letzten zehn Jahren irgendwie mit der Materie befasst gewesen.
Ich kann nicht erkennen, dass die neue Landesregierung in den wenigen Monaten, in denen sie im Amt ist, etwas verschleppt hat. Sie ist nicht in der Lage, das zu lösen, was Herr Müntefering und seine Fraktionskollegen in Land und Bund in dieser Zeit alles versäumt haben, meine Damen und Herren.
Es ist richtig, dass wir diesen Druck aufrechterhalten und dass wir nicht zwei Jahre warten wollen, wie andere Bundesländer gefordert haben. Insbesondere Nordrhein-Westfalen war darum bemüht, diese Frist kurz zu halten. Sie von der Opposition könnten uns dafür dankbar sein, dass wir nicht das tun, was andere Bundesländer sagen, sondern uns sehr wohl überlegen, was umsetzbar ist und was nicht. Damit üben wir sozusagen Druck auf die anderen Bundesländer aus – nicht umgekehrt.
Ich fände es sehr gut, wenn Sie Ihre Energie dafür einsetzen, auch auf Ihre eigene Bundesregierung – die SPD ist in den letzten Jahren durchgängig in der Bundesregierung – einen solchen Druck auszuüben. Sie können sich nicht darauf zurückziehen zu sagen: Wir sind im Landtag von NordrheinWestfalen. Ich hätte mir zumindest gewünscht, dass Sie in Ihrer heutigen Presseerklärung die Bundesregierung entsprechend deutlich kritisieren, insbesondere den SPD-Minister, der dafür verantwortlich ist.
Ansonsten sehe ich der Debatte im Ausschuss gern entgegen. Wir hätten uns natürlich auch gewünscht, dass wir im Sinne der Beteiligten schneller eine Lösung finden. Aber was nicht geht, geht nicht. Ein Jahr werden wir auch noch durchstehen, wenn wir das jahrzehntelang so hinter uns bringen mussten. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Daten über das Arbeitszeitgesetz sind von vielen Rednern genannt worden. Ich will mir ersparen, das zu wiederholen. Dieser Vorgang schlummert Jahr für Jahr vor sich hin.
Ich sehe es auch so, dass die dauernden Verlängerungen die belohnen, die sich nicht bewegen, und die bestrafen, die sich bewegt haben. Das sind die Krankenhäuser, die sich bewegt haben, aber auch ganz andere Branchen, die sich bewegt haben.
Es gibt zum Beispiel bei den Flughafenfeuerwehren tarifliche Lösungen. Vor einem bis anderthalb Jahren habe ich als Arbeitsmarktpolitiker in Berlin vonseiten der Flughäfen immer wieder gehört, so viele Feuerwehrleute gebe es gar nicht. Das sind die gleichen Argumente, die ich jetzt vonseiten der Krankenhäuser höre. Wir haben aber jetzt eine tarifvertragliche Lösung. Es gibt auch eine Lösung für die Chemie.
Dennoch sahen sich CDU und SPD bei den Koalitionsverhandlungen veranlasst, in die Koalitionsvereinbarung aufzunehmen, dass das Arbeitszeitgesetz – die Übergangsregelung – um ein Jahr verlängert wird.
Ich möchte betonen, dass wir die einzige Landesregierung im Bundesrat waren, die eine Erklärung abgegeben hat – das habe ich schon im Kabinett betrieben –, dass dies für uns eine letztmalige Verlängerung ist.
Jetzt müssen Sie einfach die Situation sehen: Wir haben Mittwoch nächster Woche Bundesratssitzung. Dann ist das noch einmal offizieller Gesetzgebungsgang. Dann ist im Grunde der Antrag der Grünen – man kann darüber reden – formal erledigt. Der Bundesrat wird am Mittwoch entscheiden, der Bundestag, wenn ich richtig weiß, diese Woche.
Wir haben damit Ende Dezember die Situation, dass der Gesetzgeber diesen Weg geht, um die Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern sicherzustellen, damit die Krankenhäuser und die Ärzte ab dem 1. Januar nicht in einen nicht gesetzlichen Zustand gezwungen werden. Das ist der Grund.
Ich will aber ganz deutlich sagen, dass es schon stinkt, was hier passiert. Das ist die Wahrheit. Deswegen finde ich es richtig zu sagen: Das nächste Jahr muss wirklich genutzt werden.
Dann gibt es eine weitere Baustelle, die man im Auge haben muss. Das ist die EU. Sie wissen, dass die EU dabei ist, die Arbeitszeitrichtlinie zu überarbeiten. Auch darum kümmert sich die Landesregierung, weil es uns nicht egal ist, was in einer EU-Arbeitszeitrichtlinie steht.
Ich hielte eine vernünftige EU-Arbeitszeitrichtlinie auch für richtig, die unser Arbeitszeitgesetz in Deutschland überflüssig machen würde. Wir sind schon lange der Meinung, dass sich die tägliche Festlegung von Arbeitszeiten, die in Deutschland eine Tradition hat, überlebt hat und wir zur wöchentlichen Festlegung kommen müssen, was in der EU überlegt wird.
Natürlich muss eine Höchstarbeitszeit darin stehen. Natürlich muss der Gesundheitsschutz gewährleistet sein. Das ist unter vernünftigen Menschen alles ganz klar. Man hört aus Brüssel: Dort wird überlegt, dass mit dem Bereitschaftsdienst so umgegangen werden soll, dass die Zeit, in der wirklich gearbeitet wird, als Arbeitszeit bewertet wird, und die Zeit, in der man zwar bereit sein muss, aber nicht arbeitet, eben keine Arbeitszeit ist.
Ich glaube, dass es richtig ist, die Übergangsregelung so lange zu nutzen, bis wir die neue EUArbeitszeitrichtlinie haben. Es ist nicht besonders intelligent, eine neue Regelung im Arbeitszeitgesetz zu machen, wenn wir ein Dreivierteljahr später eine neue EU-Richtlinie bekommen und wir wieder alles umwerfen müssen. Auch das war mit ein Grund, warum man dieses eine Jahr noch einmal verantworten kann.
Ich will deutlich sagen: Nach einem guten halben Jahr als Gesundheitsminister in diesem Land ist mein Eindruck, dass wir, was die Attraktivität des Ärzteberufs im Krankenhaus angeht, erhebliche Probleme haben. Das betrifft nicht nur die Arbeitszeiten. Das betrifft auch die Besoldung. Ich will nur ein Beispiel nennen. Am letzten Samstagmorgen habe ich ein Krankenhaus besucht. Ein junger Arzt, der die Nacht vorher Rettungswagen gefahren hatte, sagte mir, dass er einen Stundenlohn von 12 € hatte – und das mit einem akademischen Studium, bei dem es eine Regelstudienzeit von sechs bis sieben Jahren gibt.
Jeder in diesem hohen Hause muss doch zugeben, dass das keine adäquate Entlohnung für eine solche Ausbildung ist.
Auch die Ärzteproteste, die wir zurzeit erleben, sind ein klares Zeichen dafür, dass in dem System etwas nicht in Ordnung ist. Wenn von den Leuten, die in diesem Land Medizin studieren, nur etwa die Hälfte im Gesundheitswesen ankommt und uns die jungen Krankenhausärzte fehlen, dann wird klar, dass nach einer gewissen Zeit auch die jungen freiberuflichen Ärzte fehlen, denn der Werdegang ist nun einmal: erst Krankenhaus, dann Freiberuflichkeit.
Wenn man weiß, dass in Nordrhein-Westfalen das Durchschnittsalter bei niedergelassenen Ärzte bei 50 Jahren liegt, dann muss man sich schon Gedanken darüber machen, dass wir, wenn in den nächsten Jahren nichts geschieht, was den Arztberuf wieder lukrativer macht, zumindest in Regionen, die nicht so attraktiv sind, irgendwann in Nordrhein-Westfalen ein Problem bekommen, was in einigen neuen Bundesländern, etwa an der polnischen Grenze, heute schon Fakt ist.
Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn vielleicht einmal alle Fraktionen – darüber können wir im Ausschuss reden – eine gemeinsame Entschließung an die Krankenhäuser richten, dass wir als Landtag von Nordrhein-Westfalen schon erwarten, dass man in diesem Jahr eine Lösung findet, die dieses Problem sachgerecht löst. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit der Forderungen der Arbeitgeberseite und der Verbände der Ärzte in der Mitte. Und ich glaube, dass das, was die EU überlegt, ein guter Weg wäre. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gemeldet, weil Frau Steffens gerade durch einen Zwischenruf und vorhin in ihrer Rede mich persönlich angesprochen hat und weil es auch eine Pressemitteilung der Grünen gab, in der sie die Frage aufgeworfen haben, ob ich mich hier positioniere.
Wenn Sie meine Artikel, Stellungnahmen und Vorträge auch aus dem Landtag kennen, dann wissen Sie, dass ich kein Problem damit habe, einer Mehrzahl der Problembeschreibungen im Antrag der Grünen zuzustimmen.
In dem Antrag der Grünen gibt es ein paar Punkte, über die wir in der Tat im Ausschuss reden müssen. Zum Beispiel stimmt es nicht, dass mit
bundesweiten Protesten die Klinikärzte eine europarechtskonforme Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes anmahnen. Denn das Arbeitszeitgesetz ist zum 1. Januar 2004 europarechtskonform geändert worden. Insofern gibt es die europarechtskonforme Gestaltung. Es ist auch nicht so, dass die Krankenhäuser alle von einer Übergangsfrist, egal, ob sie endet oder ob sie verlängert wird, erfasst werden. Das ist vielmehr an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Der entscheidende Punkt, weswegen ich mich melde, ist der, dass ich das sehr unterstütze, was der Minister gesagt hat, dass wir nämlich im Ausschuss vielleicht doch den Versuch unternehmen sollten, zu einer Übereinstimmung aller zu gelangen.
Die Frage „Verschieben oder nicht verschieben?“ hat sich de facto erledigt. Die Bundesregierung hat sich positioniert. Der Bundesrat hat sich positioniert. Es hat eine Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag am Montag gegeben. Sie hat nach allem, was ich höre, nichts verändert. Die Mehrheitsfraktionen im Bundestag haben sich positioniert. Die Lage ist, wie sie ist. Da können wir heute oder nach der Ausschussberatung beschließen, was wir wollen.