Rudolf Henke

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um das Thema Bundesbasisfallwert anzusprechen: Auch ich bin ein Anhänger des Bundesbasisfallwerts. Ich kriege ihn in meinen Organisationen, in denen ich sonst noch tätig bin, aber auch nicht durch, weil die Interessenlagen ganz unterschiedlich sind. Wahr ist trotzdem, dass in der letzten Legislaturperiode eine Konvergenz der Basisfallwerte auf Länderebene beschlossen worden ist. Insofern haben wir eine Annäherung, die heute für eine geringere Differenz der Landesbasisfallwerte sorgt, als wir sie früher hatten. Zu der Zeit, als sie groß war, hat die Vorgängerin von Herrn Minister Laumann hier noch erklärt, dass sie gar nichts von einem Angleichungsprozess halte. Insofern empfehle ich: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Die Bundesregierung – so überschreibt die SPD ihren heutigen Antrag – plant in der Gesundheitspolitik den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung. Der Landtag soll deswegen eine Reihe von Aufforderungen nach Berlin richten. Aber sollen wir das wirklich tun? Denn schon die Annahmen, die dem Ansinnen zugrunde liegen, sind entweder falsch oder schief.
Anders als von der SPD-Landtagsfraktion behauptet, enthält der Koalitionsvertrag weder den Ausstieg aus einer solidarischen Krankenversicherung noch den Einstieg in eine Zweiklassenmedizin, die den
Arbeitnehmer einseitig belastet. Soweit sich die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung künftig in Ergänzung zum bestehenden Beitragsverfahren auch auf einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge stützt, werden sie – das ist klarer Wortlaut des Koalitionsvertrags – sozial ausgeglichen. Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich:
Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden.
Es bleibt also für die Union bei dem Ziel, die zukünftige Finanzierung in der gesetzlichen Krankenkasse generationengerecht, nachhaltig und sozial ausgewogen zu gestalten. Und wir halten an unserer Überzeugung fest, dass es dazu einer Entkopplung von den Lohnkosten bedarf – einer Überzeugung, die ihren Niederschlag übrigens auch im Koalitionsvertrag Nordrhein-Westfalen von 2005 findet.
Verehrte Frau Gebhard, ob Arbeitgeberbeitrag oder Arbeitnehmerbeitrag, ob einkommensabhängig oder einkommensunabhängig – letztlich muss doch ökonomisch jeder Beitrag, der über die Lohnkosten finanziert wird, zwingend von den Arbeitnehmern aufgebracht werden, weil es immer die Arbeitnehmer sind, die die wirtschaftliche Deckung für alle in den Arbeitskosten enthaltenen Beitragsanteile erarbeiten müssen.
Doch, Frau Steffens. Es ist immer die Produktivität der Arbeit, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die in den Arbeitskosten enthaltenen Anteile der Sozialversicherung finanzieren müssen. Es ist immer so.
So zu tun, als würde dies zwar für die Arbeitnehmerbeiträge gelten, für den Arbeitgeberbeitrag aber außer Kraft gesetzt sein – als könne der Arbeitgeber sich gewissermaßen vorstellen, dass dieser Teil der Arbeitskosten in seiner betrieblichen Kalkulation nicht wieder als Einnahme auftauchen muss –, lässt doch jedes betriebswirtschaftliche Verständnis vermissen. Gerade von Sozialdemokraten, die ein gewisses gewerkschaftliches Grundgerüst mitbringen, hätte ich erwartet, dass bei ihnen völlige Klarheit darüber herrscht, dass auch der Arbeitgeberbeitrag durch die Plackerei der Arbeitnehmer erwirtschaftet werden muss.
Nein, im Augenblick nicht.
Weil das mit der Parität ja auch so ein Thema ist, sei nur am Rande darauf verwiesen, dass unter der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder, also in einer rot-grünen Regierungskoalition, die Parität der Beitragsfinanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgehoben wurde; denn die Einführung der heutigen 0,9%igen Sonderbeiträge erfolgte mit dem GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003. Auch die Einführung der Kassengebühr in der einzelnen Praxis und die Erhöhung von Zuzahlungen für Arzneimittel erfolgten in dieser Zeit.
Was nun Ihr drittes Thema, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, angeht, sei nur auf die Ausgabe der Wochenzeitschrift „Der Spiegel“ vom 5. Oktober 2009 verwiesen,
in dem es im Hinblick auf den Morbi-RSA heißt – ich zitiere; ich halte es nicht für richtig –:
Ärzte und Krankenkassen plündern den Gesundheitsfonds: Scheinerkrankungen breiten sich aus, Milliardenbeträge werden mithilfe manipulierter Diagnosen falsch verteilt. Die neue Bundesregierung muss sich beeilen, das Problem in den Griff zu bekommen.
Ich sage ja nicht, dass dieses Ausplündern tatsächlich stattfindet. Angesichts einer solchen Darstellung muss es aber doch zum Schutz aller ein gemeinsames Ziel sein, die Ausgestaltung des Morbi-RSA auf das notwendige Maß zu bringen und ihn zu vereinfachen sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen zu gestalten. Darüber müssen wir untereinander doch nicht in Streit geraten.
Nach meinem Gefühl formulieren Sie heute den ganzen Tag über in allen Ihren hier gestellten Anträgen – in der nächsten Zeit wird das vielleicht auch so bleiben – immer wieder dasselbe Mantra: das Mantra von der Kälte, die durchs Land zieht; das Mantra von dem Sozialstaat, der aufgegeben wird. Sie versuchen, immer wieder Werbung dafür zu machen, dass der Landtag jetzt erklären soll: Nein, nein, nein; das kann nicht sein. – Im Grunde geht es um die Frage, ob Sie sich der Herausforderung stellen, den Sozialstaat zu modernisieren, um ihn für die künftigen Herausforderungen besser rüsten zu können.
Das von Ihnen angewendete strategische Mittel ist – und das müssen wir uns in der Koalition für die gesamte Zeit bis zum nächsten Landtagswahltermin merken –, Ihr politisches Verständnis von Solidarität als das einzig zulässige und einzig korrekte, gewissermaßen als das einzige mit Autorität versehene Verständnis von Solidarität darzustellen, um dann für das wohlklingende Etikett „solidarisch“ ein Monopol zu beanspruchen und damit jede Debatte über sozialpolitische Alternativen und ein aktuali
siertes Verständnis von Solidarität von vornherein unmöglich zu machen.
Sie denken, dass Sie damit punkten können. Das Eis, auf dem Sie sich bewegen, ist aber doch sehr brüchig, glaube ich.
Ich will an Andrea Fischer erinnern, die bis 2001 Bundesministerin für Gesundheit war und heute als selbstständige Beraterin für Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft arbeitet. Vor Kurzem hat sie im „Tagesspiegel“ einen Gastkommentar veröffentlicht, aus dem ich jetzt zitiere. Ich sage nicht, dass das meine Meinung ist. Es ist ein Zitat von Andrea Fischer, grüne Bundesgesundheitsministerin bis zur Ablösung durch Ulla Schmidt im Jahr 2001.
Ist es wirklich der Gipfel der sozialen Gerechtigkeit, wenn wir unsere Krankenversicherung durch prozentuale Beiträge vom Lohn bezahlen?
Später fährt Andrea Fischer in ihrem Artikel fort:
Es ist im Prinzip kein falscher Gedanke, mit einer solchen Prämie für jeden Menschen festzulegen, welchen Preis er für seine Gesundheit in einem solidarischen System aufbringen muss. Die Umverteilung ist eine sozialpolitische Aufgabe danach – und getrennt von der Gesundheitspolitik. Mit diesem für alle gleichen Betrag sollte niemand überfordert werden, nicht die Einkommensarmen, nicht die Menschen mit Familie. Das Steuersystem ist der Ort, an dem die gesamte finanzielle Situation eines Menschen erfasst und wo er entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu Abgaben verpflichtet wird. Eigentlich also genau das richtige System, um Solidarität konkret werden zu lassen.
Ich will überhaupt nicht bestreiten, dass das schwierig ist. Ich will auch nicht bestreiten, dass die Union eine Vorgeschichte, eine Anamnese, hat, in der diese Schwierigkeiten besonders deutlich zutage getreten sind.
Das Einzige, was ich feststellen will, ist Folgendes: Ich mache mir über die Komplexität dieses Themas keine Illusionen. Ich sage Ihnen ausdrücklich, dass es ohne eine Beschreibung des richtigen Systems, um Solidarität konkret werden zu lassen, besser bei den Grundsätzen des gegenwärtigen Krankenversicherungssystems verbleibt. Dass es so schwierig ist, darf aber doch nicht dazu führen, dass man den Versuch unterlässt, eine Entkopplung von den Lohnkosten zu bekommen, wenn man all die Schwierigkeiten kennt, die im herrschenden System bestehen, und weiß, wie wichtig es aus den eben darlegten betriebswirtschaftlichen Gründen ist, sich hierfür einzusetzen.
Dass die Koalition – die Berliner wie die nordrheinwestfälische – großes Interesse an der Solidarität hat, ist auch daran zu erkennen, dass wir jetzt in dem Koalitionsvertrag festgehalten haben: Zunächst
einmal wird eine Erhöhung der Beiträge dadurch vermieden, dass die Auswirkungen der Krise durch einen Schutzschirm in Gestalt von Steuermitteln aufgefangen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeiten, in denen die SPD in Nordrhein-Westfalen sich Erfolg davon versprechen konnte, soziale Gerechtigkeit zu definieren und auf diese Interpretation dann ein Monopol zu beanspruchen, sind Vergangenheit. Deswegen empfehle ich uns sehr, den in dieser vergangenen Tradition formulierten Antrag der SPD abzulehnen und mit dem grünen Antrag, weil er dem der SPD so sehr ähnelt, genauso zu verfahren. Die Koalitionsfraktionen werden das jedenfalls tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Abstimmungsempfehlung habe ich bereits eben abgegeben. Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich nach meiner Wahl in den Deutschen Bundestag im Laufe des November aus diesem Parlament ausscheide. Einen genauen Termin muss ich noch bestimmen. Deswegen ein paar abschließende Bemerkungen, die auch etwas mit Solidarität zu tun haben:
Wenn ein Mensch auf die Welt kommt, dann ist es am Anfang immer dasselbe: Die allererste Erfahrung, die wir machen, heißt: Ohne die anderen läuft nichts. Wir brauchen nämlich Mitmenschen, die sich um uns kümmern, die uns wahrnehmen, die uns
beachten, umsorgen, an die Brust nehmen und liebhaben, damit wir uns entwickeln können. Gut, wenn das die eigenen Eltern sind.
Aber wenn die es nicht können, brauchen wir auf jeden Fall jemand anderen, der einspringt. Wir können nicht lange warten und diskutieren, wer warum und wieso dafür zuständig ist oder nicht und wie man das gesetzlich am besten regeln würde. Die Hilfe duldet keinen Aufschub. Denn allein und ohne die anderen sind wir hilflos, ohnmächtig, in akuter Gefahr. Wir können uns selbst nicht retten.
Selbst die eigene Existenz verdanken wir der Begegnung anderer Menschen und, ob wir es glauben oder nicht, der darin wirkenden Güte unseres Schöpfers Gott.
Die Erfahrung am Anfang des Lebens kann sich später immer wieder erneuern: Wir werden krank, haben einen Unfall, die körperlichen, geistigen oder seelischen Kräfte verlassen uns. Wieder brauchen wir andere Menschen, die sich um uns kümmern. Wir sind machtlos, ohnmächtig und verloren, wenn wir nicht in Gemeinschaft leben und zusammenhalten.
Diesen Zusammenhalt, in dem wir uns mehr oder weniger freiwillig gegenseitig helfen, nennen wir gerne Solidarität. Historiker, Politiker, Politikwissenschaftler, Linguisten können uns helfen, die Unterschiede und Übereinstimmungen zwischen Nächstenliebe, Brüderlichkeit und Solidarität genauer zu beschreiben. Mir ist wichtig, dass es verschiedene Konzepte geben darf, wie man Nächstenliebe, Brüderlichkeit, Solidarität praktiziert. Denkverbote passen nicht zu pluralistischen Debatten in demokratischen Parlamenten.
In der Bibel gibt es bei Lukas Kapitel 14 Vers 5 und Matthäus Kapitel 12 Vers 11 die Erzählung von dem Ochsen, der an einem Sabbat in die Grube fällt. Die Pharisäer sagen, dass man ihm am Sabbat nicht aus der Grube helfen darf, weil das den Sabbat entweiht. Im wirklichen Leben, glaube ich, heiligt es den Sabbat, wenn man den Ochsen aus der Grube holt.
Rudolf Virchow, der große Berliner Arzt, der im 19. Jahrhundert eine Zeit lang sowohl dem Preußischen Landtag als auch dem Reichstag angehört hat, hat die Medizin als eine soziale Wissenschaft bezeichnet und für die Politik festgestellt, sie sei nichts anderes als Medizin im Großen. Wenn das so ist, dann ist mein heutiger Abschiedswunsch an Sie: Bleiben Sie gute Ärztinnen und Ärzte für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal schlicht und ergreifend eine Feststellung treffen, von der auch ich glaube – Minister Wolf hat das ja auch angemerkt –, dass dies ein Stück weit zu kurz gekommen ist.
Tatsache ist: Nordrhein-Westfalen sorgt mit dieser Neugründung dafür – das ist der derzeitig wichtigste Beitrag zu dieser Debatte in Deutschland –, dass wir im Bereich der Heilmittel, also bei den Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden – das sind ja alles sogenannte Heilmittelerbringer –, zum internationalen Niveau der wissenschaftlichen Debatte aufschließen können. Nordrhein-Westfalen sorgt dafür, dass wir damit den in Deutschland ausgebildeten Aspiranten dieser Berufe erstmals ein Ausbildungsniveau anbieten können, das sie heute nur finden, wenn sie sich zu einer Ausbildung im Ausland entschließen. Warum ist es eigentlich nicht möglich, dass zu diesem Sachverhalt einmal alle hier im Landtag applaudieren?
Ich verstehe nicht, warum es nicht möglich ist, zu einem Schritt, den Sie nie hinbekommen haben, den Sie mit Kritikastern und kleinkariertem Suchen nach irgendwelchen Haaren in der Suppe kritisieren,
zu sagen: „Dazu stehen wir jetzt gemeinsam, das ist eine tolle Leistung, das habt ihr klasse gemacht, da kommen wir einen wichtigen Schritt weiter“? Warum sagen Sie das nicht denen, die heute, wenn Sie ein solches Ausbildungsniveau anstreben, dazu gezwungen sind, ihr Studium in Amsterdam, Maastricht oder sonst wo in den Niederlanden, in Belgien oder in Frankreich zu absolvieren? Warum ist es nicht möglich, dass Sie ein einziges Mal Herrn Pinkwart, Herrn Laumann und Herrn Rüttgers für diese Gründung applaudieren? Warum geht das nicht?
Ja, wenn Sie in die Frage die Antwort einbaut, gerne.
Weil es zum einen einer Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung bedurfte, um im Bundesrat zu erreichen, dass es überhaupt eine Modellklausel gibt,
und weil es zum anderen die Anstrengung dieser Landesregierung war, diese Modellklausel im Bundesrat mehrheitsfähig zu machen und dann dafür zu sorgen, dass sie im Bundestag beschlossen worden ist. Das hätten Sie in Ihrer rot-grünen Regierungszeit im Bund doch auch machen können. Sie haben es aber nicht gemacht, es ist nicht zustande gekommen. Jetzt ist es aber da. Deswegen kann das starten und beginnt jetzt.
Ich verstehe das doch gut. Natürlich ist das peinlich und blöd: Man hat diese Nähe zu den Berufsverbänden, ist irgendwie dann auch froh und glücklich und denkt, man kommt voran, und dann kommt so eine blöde schwarz-gelbe Landesregierung und hackt das einem politisch durcheinander, weil sie dann etwas durchsetzt, was man selbst nicht hinbekommen hat. Da die Berufsverbände darüber glücklich sind, muss man jetzt irgendwie eine Begründung dafür finden, warum das alles trotzdem so nicht richtig ist.
Deswegen muss man jetzt Sätze aus der Präambel zum Gesetzentwurf nehmen und überlegen: Können wir nicht zu einem Satz, den die Landesregierung in die Präambel formuliert hat, einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf machen?
Da entgegnen wir, dass dann genau der gleiche lyrische Teil am Gesetzesinhalt entsteht, den wir sonst im üblichen Sinne kritisieren, weil wir mit relativ unbestimmten Rechtsbegriffen operieren würden. Deswegen tun wir das an dieser Stelle nicht. Wir bitten herzlich um Verständnis.
Oder Sie sagen: Wir müssten dafür sorgen, dass die Gründungsdekanin oder der Gründungsdekan eine pflegewissenschaftliche Qualifikation hat. – Wenn man das praktisch täte, wenn man das ins
Gesetz hineinschriebe, dann würde das bedeuten, dass man gesetzlich festsetzen würde, dass für jeden mit einem anderen Ausbildungscurriclum, mit einem anderen Ausbildungsweg oder Qualifikationsweg, den irgendjemand gegangen ist, seine Qualifikation als Dekanin oder Dekan von vornherein aus gesetzgeberischem Blickwinkel ausgeschlossen würde. Das passt doch nicht zum Hochschulfreiheitsgesetz. Sie bringen das als Antrag doch nur deswegen ein, weil Sie genau wissen, dass wir uns, würden wir dem folgen, in Widerspruch zu dem von uns verabschiedeten Hochschulfreiheitsgesetz stellen würden.
Dass wir das nicht machen, das haben Sie doch auch vorhergesehen und gewusst. Insofern ist das gar kein Grund für größeren Streit.
Dann kommen Sie noch mit diesen Übergangsvorschriften im Bereich der Gruppe der wissenschaftlich Beschäftigten. Ich bin gar nicht sicher, ob das allen wissenschaftlich Beschäftigten wirklich sinnvoll erscheint, wenn man qua Gesetz gewissermaßen die Wahrnehmung ihrer Interessen auf die Landespersonalrätekonferenz überträgt. Dazu habe ich drei Fragezeichen. Ich kenne Leute, die das nicht so sehen, aber egal.
Sie haben gestern im Ausschuss auch nicht widersprochen. Sondern Sie haben am Schluss, nachdem wir Ihre Änderungsanträge abgelehnt haben, dafür gesorgt, dass die Empfehlung an den Landtag einstimmig ergangen ist.
Der Landtag ist vom zuständigen Ausschuss einstimmig, ohne Gegenstimme, aufgefordert worden …
Einstimmig! Es hat Enthaltungen gegeben. Diese sind aber für das Entscheidungsvotum nicht störend. Das sind keine Gegenstimmen. Es gibt also eine einstimmige Empfehlung des zuständigen Ausschusses, dass wir das hier annehmen sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns dieser einstimmigen Empfehlung des Ausschusses folgen. Lassen Sie uns das annehmen und verabschieden.
Herr Garbrecht, ich glaube auch, dass die Modellklausel, die auf Bundesebene beschlossen ist, auch an anderer Stelle nutzbar ist. Es ist nicht eine Modellklausel, von der man sagen könnte, dass sie ein Monopol für diese Fachhochschule in Bochum sei. Trotzdem ist die Fachhochschule in Bochum etwas Besonderes. Der Gründungsgedanke dieser Fachhochschule war Wegbereiter dafür, dass es diese Beweglichkeit plötzlich auf der Bundesebene gibt.
Man hat gesehen, dass sich ein Bundesland engagiert und etwas tut. Dieses Engagement ist von der Bundesebene auch honoriert worden. So funktioniert das doch alles. Insofern hat jemand etwas investiert und dieses Investment rentiert sich jetzt – nicht nur politisch für eine gute schwarz-gelbe Landesregierung, sondern vor allen Dingen für die Menschen.
Lassen Sie uns dann mal schauen, was aus diesem erfolgversprechenden Modell wird. Ich bin gar nicht so schlechter Hoffnung, auch für die katholische Hochschule und ihre Standorte. Und ich bin auch gar nicht so schlechter Hoffnung für Bielefeld. Lassen Sie uns das einmal abwarten.
Liebe Frau Gebhard, gestatten Sie es mir: Ich habe hier das Plenarprotokoll von unserer ersten Debatte über dieses Thema. Sie haben auf Minister Laumann geschimpft und sagten: Also du sitzt doch am Katzentisch. – Sie haben gesagt:
Sie haben null Beteiligung.
Und dann haben Sie gesagt:
… wir möchten gern einen Mitwirkenden haben, einen, der tatsächlich das verbriefte Recht hat, mitzuwirken. Ich denke, das ist nicht nur billig, sondern das ist aufgrund der Fachlichkeit geboten.
Und heute stellen Sie sich hier hin und fragen, wie es sein kann, dass man zwei Anforderungen erfüllen müsse, die eines vernünftigen Studiengangs und die der Einhaltung einer Ausbildungsordnung.
Das eine ist nach Hochschulfreiheitsgesetz die Sache der Hochschule, das andere ist die Aufgabe der Aufsicht durch das MAGS. Das ist richtig und in Ordnung so.
Insofern sind Ihre Wünsche erfüllt. Ich verstehe nicht, warum Sie heute so reden und morgen anders. Es passt Ihnen wohl immer nicht.
Sie wollen einfach nur Kritik an der Landesregierung üben. – Ich bedanke mich sehr für Ihre Großzügigkeit, Herr Präsident, und Ihrer aller Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat der Spanischen Bischofskonferenz aus dem Jahr 1984 beginnen:
Die Organspende kann eine Tat der Nächstenliebe über den Tod hinaus sein. Gott ist ein Freund des Lebens. Die Organspende ist der sichtbare Beweis, dass der menschliche Körper sterben, dass aber die Liebe, die ihn hält, niemals sterben kann.
Das im Jahr 1997 nach 25-jähriger Debatte in Deutschland in Kraft getretene Transplantationsgesetz hat für die Transplantationsmedizin, für die Menschen, denen man mit Transplantationen helfen kann, mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf die Entnahme, Vermittlung und Transplantation von Organen gebracht.
Seit 2000 gibt es die Beauftragung der Deutschen Stiftung Organtransplantation durch die Bundesärztekammer, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die gesetzlich vorgesehene Koordinierung der Organspenden zu übernehmen.
Trotz der Engagements der Stiftung, vieler Ärztinnen und Ärzte und zahlreicher Pflegekräfte in den Krankenhäusern ist der Mangel an Transplantaten bislang nicht behoben worden. Wir müssen wissen, dass der Organmangel in Deutschland noch größer wäre, wenn er nicht dadurch gemildert würde, dass Deutschland innerhalb des EurotransplantVerbundes mehr Organe erhält als abgibt.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen bei der Zahl der Organspender jahrelang zu den Schlusslichtern in Deutschland und Mitteleuropa gehört. Noch im Jahr 2005 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt lediglich 196 Organspender gemeldet. Das entsprach 10,9 Organspendern pro Million Einwohner. Der Bundesdurchschnitt lag damals bei 14,8 Organspendern pro Million Einwohner, also deutlich über dem in Nordrhein-Westfalen erzielten Wert. Die Entwicklung seitdem zeigt, dass wir uns diesem Wert allmählich angenähert haben. Wir haben im vergangenen Jahr mit 14,4 Spendern pro Million Einwohner das bis dato beste Ergebnis in Nordrhein-Westfalen erreichen können.
Für das Jahr 2009 sind anfänglich wiederum Steigerungen zu verzeichnen. Ende Juli gab es einen Stand von 15,1 Organspendern pro Million Einwohner. Der bisherige Verlauf des Jahres 2009 ist in den Monaten August und September etwa stabil geblieben; im August ging der Wert einen Hauch nach unten, im September wieder einen Hauch nach oben.
Unser Antrag zielt in erster Linie darauf, diese Entwicklung zu verstetigen und zu analysieren, was eigentlich im Einzelnen zu dieser positiven Entwicklung beigetragen hat. Ich glaube, dass die letzten Endes im Konsens der Fraktionen beschlossene Etablierung von Transplantationsbeauftragten in allen Krankenhäusern durch die Regelungen im Krankenhausrecht Nordrhein-Westfalens einer der Gründe dafür ist, dass in den Krankenhäusern nun stärker als zuvor darauf geachtet wird, dass das Thema Organspende im Alltag nicht aus dem Blick gerät.
Man kann aber trotzdem Fragen stellen: In welchen Krankenhäusern sind bereits Transplantationsbeauftragte beschäftigt? Gibt es Krankenhäuser, wo das noch nicht der Fall ist? Wir sollten versuchen, zu diesen Fragen Antworten zu liefern, um bei der Rettung von Menschen, die auf eine Organspende angewiesen sind, weiter voranzukommen. Für meine Fraktion sage ich gerne zu, dass wir eine solche Initiative unterstützen werden und solche Klärungen herbeiführen wollen.
Wir nehmen immer wieder die Befürchtung wahr – wir reden, wie die anderen Fraktionen sicherlich auch, bei vielen Gelegenheiten mit den Menschen über dieses Thema; wir diskutieren darüber, ob sie bereit sind, einen Organspendeausweis auszufüllen und ihn mitzuführen –, zu Unrecht für hirntot erklärt zu werden, um als potenzieller Spender zur Verfü
gung zu stehen. Diese Ängste werden immer wieder zur Sprache gebracht. Diese sind absurd, aber sie werden immer wieder geäußert. Ich bin deswegen der Meinung, dass wir eine Aufklärungsinitiative brauchen, um solchen Ängsten von Bürgern zu begegnen und die Bereitschaft zur Organspende weiter zu erhöhen.
Das alles ändert aber an einer Kernfrage, der wir uns zuwenden müssen, nichts. Wenn wir uns das Transplantationsrecht ansehen, dann stellen wir fest, dass wir Folgendes haben: Chancengleichheit der Patienten durch eine einheitliche Warteliste, die Hirntotfeststellung als Voraussetzung nach klar definierten Regeln, eine Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer für die Weiterentwicklung dieser Regeln in einem transparenten Verfahren, ein striktes Organhandelsverbot, eine subsidiäre Behandlung in der Frage Lebendspende versus postmortale Spende, eine klare Trennung von Koordinierung der Spende und Vermittlung von Organen und ein sehr erfolgreiches Qualitätsmanagement.
Und trotzdem gibt es einen anhaltenden Organmangel. Auch nach dem Entwicklungsweg in Nordrhein-Westfalen haben wir im Vergleich zu anderen Ländern in Europa und auch zu anderen Bundesländern immer noch eine erhebliche Distanz aufzuholen. Ich erinnere daran, dass derzeit in Deutschland im Durchschnitt 15,3 Organspenden realisiert werden. In Spanien liegt diese Zahl bei 35,1.
Dort gibt es eine fundamental andere Lösung, nämlich die Widerspruchslösung. Diese fundamental andere Lösung ist auch mal in Deutschland diskutiert worden. Aber man hat sie nicht gewollt, weil man gesagt hat, dass allein diese Debatte dazu führen würde, dass das Thema Organspende so kontrovers wird, dass man sich keinen Gefallen damit tut, wenn es um die Motivation für eine Spende geht.
Ich möchte einen Gedanken hinzufügen: Kann es vielleicht sein, dass uns die Bedeutung des Begriffs Organspende in einer immer utilitaristischer, immer ökonomischer werdenden Welt mit einem auch immer mehr von Ökonomie geprägten Menschenbild, die Bedeutung, etwas zu spenden, etwas unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, was man selbst auch als Geschenk unentgeltlich erhalten hat, vielleicht ein bisschen aus dem Blick geraten ist, sodass es vielleicht gar nicht die technischen Fragen sind, über die wir die Bereitschaft erzeugen, sondern darüber, den Gedanken des Spendens in den Vordergrund zu stellen?
Wenn es nach mir ginge, würde ich das Gesetz nicht Transplantationsgesetz, sondern Organspendegesetz nennen.
Aber das ist eine sehr persönliche Anmerkung. Das steht nicht im Antrag. Das wäre mein wichtigster
Änderungswunsch, weil ich glaube, der eigentliche Schlüssel, für das Organspenden zu werben, ist, sich aus der ökonomischen Betrachtung des Austauschs von Gütern und Dienstleistungen herauszubegeben. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns in der Koalition, für uns in der CDUFraktion ist die Zeit des Wartens schon lange vorbei. Wir handeln und entwickeln die Verhältnisse weiter. Aber wir sind mit den Anstrengungen nicht zu Ende. Deshalb ist es sehr gut, dass wir heute in diesem Hohen Haus über die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung sprechen. Wir haben dadurch Gelegenheit zu einer Bestandsaufnahme, mit welchen besonderen Problemen Menschen mit Behinderung kämpfen, wenn sie ärztliche Versorgung, Behandlung in einem Krankenhaus, Pflege oder Rehabilitation brauchen.
Ich bin überzeugt, dass Karl-Josef Laumann, unser Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, gleich darstellen wird, wie sehr das Bemühen um eine gute medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung die Arbeit seines Hauses und darüber hinaus die der Landesregierung prägt und wie sehr uns diese Anstrengungen in den vergangenen Jahren vorangebracht haben. Wir sollten diese Wahrnehmung auch nicht durch den Versuch parteipolitischer Geländegewinne stören lassen.
Wir alle wissen, dass der demografische Wandel zu häufigerer Vielfach- Erkrankung führt und dass er immer öfter chronische Beeinträchtigungen sowie die Kombination von somatischen und psychischen Erkrankungen, wie dies bei vielen betagten Menschen, etwa im Fall der Demenz, zutrifft, zur Folge hat.
Wir alle wissen, dass sich zum Beispiel die Landesgesundheitskonferenz mehrfach mit der Gesundheit im Alter befasst hat. Wir alle wissen, dass dies auch für die Gesundheitsministerkonferenz der Länder gilt. Vor wenigen Wochen hat in Mainz der 112. Deutsche Ärztetag einen eigenen Tagesordnungspunkt zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung auf dem Programm gehabt. Ich bin froh über die dort gefassten Beschlüsse. Als Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer habe ich an einem Teil dieser Beschlüsse und ihrer Vorbereitung persönlich mitwirken dürfen.
Diese Beschlüsse zeigen deutlich, dass sich die Ärzteschaft bei aller Genugtuung über das Erreichte nicht zurücklehnt und dass sie sich mit dem derzeitigen Stand der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderung nicht zufrieden gibt. Ich
bin fest davon überzeugt, dass diese Haltung alle in diesem Hohen Haus teilen.
Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung jeden Alters leben als Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft. Für ihre Teilhabe ist Akzeptanz von großer Bedeutung. Wir müssen diese Akzeptanz als wechselseitigen Prozess verstehen und vollziehen und uns gleichberechtigte Beteiligung an allen gesellschaftlichen Bereichen zum Ziel setzen.
Natürlich trifft dies vor allem auf gesundheitliche Versorgung zu, weil hier oft ein besonderer Bedarf an gesundheitlichen Leistungen besteht. Dieser besondere Bedarf erklärt sich daraus, dass mit medizinischen Mitteln zur Linderung oder Überwindung einer Behinderung beigetragen wird und aufgrund der Behinderung natürlich auf vielfältige Begleiterkrankungen und Beeinträchtigungen Bezug genommen werden muss.
Alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben das Recht auf eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung. Dieses Recht ist ein elementares Recht. Darüber hinaus müssen Menschen mit Behinderung – so Art. 25 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahre 2006 – die medizinische Versorgung erhalten, die sie aufgrund ihrer Behinderung zusätzlich benötigen. Der Deutsche Bundestag hat diese Bestimmung Anfang 2009 ratifiziert. Dennoch ist es so, dass in dieser Ratifikation ein Handlungsauftrag liegt und dass dieser Handlungsauftrag uns auch auf Dauer beschäftigen und als Herausforderung begleiten wird.
Die Gesellschaft nimmt Menschen mit Behinderung noch immer nicht durchgängig als gleichberechtigte Bürger wahr. Der behinderungsbedingte Versorgungsmehrbedarf ist finanziell schwierig zu bewältigen. Es gibt eine Studie zu den finanziellen Auswirkungen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz, die im Stiftungsbereich Behindertenhilfe und Integrationshilfen der von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel angefertigt worden ist. Die Studie versucht, Auswirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes auf Menschen mit Behinderungen und mit psychischen Erkrankungen und im Übrigen auf Klientinnen und Klienten der Wohnungslosenhilfe auszuwerten.
Wenn man sich diese Bethel-Studie anschaut, dann sieht man, dass zum Teil die Klienten viele Gesundheitsleistungen nicht mehr bezahlen können. Man sieht, dass sie zum Teil über ihre Rechte nicht ausreichend informiert sind. Man sieht, dass für einmalig hohe Ausgaben für Gesundheitsleistungen außerordentlich hohe Anteile des verfügbaren Einkommens aufgewendet werden müssen. Man sieht, dass Klienten auf Gesundheitsleistungen verzichten, die andere in Anspruch nehmen. Und man sieht, dass die Klienten in einem Entscheidungskonflikt bezüglich der Verwendung ihrer knappen finanziellen Ressourcen stehen. Es ist ja wahr, dass
insbesondere aufgrund einer in der Kindheit oder im Jugendalter erworbenen Behinderung lediglich über die Werkstatt für Behinderte oder nicht einmal über diese Einkommen erzielt werden kann. Dann ist die Situation, was die verfügbaren Finanzmittel und die Kaufkraft angeht, sehr schwierig.
Die Ursachen von Versorgungsmängeln, die es auch gibt, lassen sich teils auf fachliche Mängel, teils auf organisatorisch-strukturelle Mängel und teils auf Finanzierungsbedingungen zurückführen. Will man sie überwinden, dann werden sowohl der Gesetzgeber als auch die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ihren Beitrag leisten müssen. Aber es sind auch gesellschaftliche Änderungen notwendig. Deswegen sollte nach meiner Überzeugung in diesem Feld der Politik kein Raum für kurzfristigen parteipolitischen Motiven geschuldete Profilierungsversuche sein. Was wir hier wirklich nicht brauchen können, sind gegenseitige Vorwürfe; vielmehr brauchen wir hier ein Miteinander.
Ich nutze diese Debatte jedenfalls, um dafür zu werben, dass Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung nicht aufgrund dieser Behinderung von gesundheitsbezogenen Versorgungsleistungen ausgegrenzt werden dürfen, sondern die gesundheitsbezogenen Leistungen bekommen, die sie wegen der Behinderung und insbesondere zur Förderung ihrer sozialen Teilhabe benötigen. Wir werben dafür, dass Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die auf Eingliederungshilfen angewiesen sind, einmal dargestellt bekommen, dass wir beobachten und prüfen, wie sich Zuzahlungsregelungen und Leistungssausschlüsse für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel auf ihre besondere Situation auswirken.
Ich werbe des Weiteren dafür, dass wir darüber nachdenken, ob wir nicht gesetzliche Grundlagen für medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung in Anlehnung an die sozialpädiatrischen Zentren brauchen. Sie wissen, dass es sich bei den sozialpädiatrischen Zentren um Spezialinstitutionen einer interdisziplinären ambulanten Krankenbehandlung handelt, die zu einer flächendeckenden medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger und mehrfacher Behinderung beitragen. Die Behandlung ist auf diejenigen Kinder auszurichten, die wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Krankheit nicht von geeigneten Ärzten oder von geeigneten Frühförderstellen behandelt werden können. Die Arbeitskonzeption dieser SPZs sieht eine interdisziplinäre medizinisch-therapeutische, psychologische, pädagogische und ärztliche Diagnostik und Therapie, eine Frühförderung, die im Team durchgeführt und von Kooperation unter Einbeziehung der Familie und des sozialen Umfelds geprägt wird, eine kontinuierliche Betreuung durch konstante Teams während der gesamte Kindheit, eine komplementäre Betreuung durch niedergelassene Ärzte sowie
eine Vernetzung mit Fördereinrichtungen, Kindergärten und Schulen vor.
Wir alle wissen, dass es derzeit rund 135 sozialpädiatrische Zentren in Deutschland gibt. Ich mache auf das Problem aufmerksam, dass diese Versorgung mit dem 18. Lebensjahr endet. Der demografische Wandel auch bei den Menschen mit Behinderung sorgt aber dafür, dass der Versorgungsbedarf nach dem 18. Lebensjahr weiterhin gegeben ist und die Sorgen zum Teil zunehmen, weil dann die Rolle, die die Eltern spielen können, mit deren steigendem Alter natürlich kleiner wird, wenn sie selbst auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Aus diesem Grund sollten wir uns in den Ausschussberatungen gemeinsam die Frage stellen, ob wir nicht Grundlagen dafür schaffen müssen, dass das Konzept, das in den sozialpädiatrischen Zentren realisiert ist, auch in medizinischen Zentren für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung aufgegriffen und fortgesetzt wird.
Wir brauchen sektorübergreifende regionale Netzwerke von ambulanten und stationären Leistungserbringern, arbeitsteilige Zusammenarbeit und gegenseitige fachliche Beratung für die Lösung besonderer medizinischer Probleme. In diesen Netzwerken könnten die MZEBs, wenn man sie so nennen will, eine zentrale Rolle im Wissenstransfer einnehmen.
Auch über die Assistenz für Menschen mit Behinderung im Krankenhaus haben wir zu reden. Wir haben über Barrierefreiheit in den Krankenhäusern und im ambulanten Bereich zu sprechen. Sie wissen, dass Angelika Gemkow, die Behindertenbeauftragte der Landesregierung, sehr häufig auf die Notwendigkeit dieser Barrierefreiheit aufmerksam gemacht hat. Wir setzen uns dafür ein, auch die finanziellen Rahmenbedingungen für die Einrichtung und den Unterhalt barrierefreier Praxen zu überprüfen, damit die Ansprüche nach Art. 9 und 25 des UN-Übereinkommens realisiert werden.
Ich mache auch auf ein Problem aufmerksam, das darin liegt, dass die Versorgung in den sozialpädiatrischen Zentren seit geraumer Zeit davon beeinflusst ist, dass wir im Grunde genommen keine Fortentwicklung der Quartalspauschalen mehr haben. Seit einigen Jahren sind die Quartalspauschalen stabil. Auch darüber muss man sich austauschen, und dies in einer Situation, in der wir im Kern keine Studien, sondern einfach nur eine Wahrnehmung der empirisch erlebbaren Wirklichkeit brauchen.
Lassen Sich mich zum Schluss auf einen Gedanken eingehen, den einer der Referenten auf dem Deutschen Ärztetag vorgetragen hat und der vielleicht die Haltung unterstreichen kann, mit der wir uns den Menschen mit Behinderung nähern. Helmut Peters, der Leiter des Kinderneurologischen Zentrums in Mainz, hat ein Zitat von Hildegard von Bingen ange
führt, mit dem ich schließen möchte. Hildegard von Bingen, die von 1098 bis 1179 lebte, hat gesagt:
Der Mensch ist ein Gefäß, das Gott mit sich gefüllt hat, um an ihm seine Werke zu erfüllen.
Vielleicht ist das eine Haltung, mit der wir auf alle Menschen gleichermaßen blicken können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die klinische Prüfung von Arzneimitteln am Menschen ist eine notwendige Voraussetzung für jede Einführung neuer Medikamente. Sie ist eine Grundlage auf Wissen gestützter, qualitätsgesicherter medizinischer Versorgung, und sie ist die rationale Basis jeder medikamentösen Therapie.
In der EU-Richtlinie 2001/20/EG findet sich die in Europa gültige Definition der klinischen Prüfung. Danach ist die klinische Prüfung
jede am Menschen durchgeführte Untersuchung, um klinische, pharmakologische und/oder sonstige pharmakodynamische Wirkungen von Prüfpräparaten zu erforschen oder nachzuweisen und/oder jede Nebenwirkung von Prüfpräparaten festzustellen und/oder die Resorption, die Verteilung, den Stoffwechsel und die Ausscheidung von Prüfpräparaten zu untersuchen, mit dem Ziel, deren Unbedenklichkeit und/oder Wirksamkeit festzustellen.
Die Erkenntnisse, die auf diese Weise gewonnen werden, sind für die Weiterentwicklung moderner
Arzneimitteltherapie von überragender Bedeutung. Die Patientinnen und Patienten, die sich an klinischen Studien beteiligen, verdienen unsere höchste Anerkennung.
Genau. Wenn sie die höchste Anerkennung verdienen, kann man das durch Applaus zum Ausdruck bringen. Ich freue mich, dass das jetzt auch so im Protokoll steht. Ich will begründen, warum mich das freut. Die Patientinnen und Patienten stellen sich nämlich freiwillig und uneigennützig für die Erprobung von Arzneimitteln zur Verfügung, deren Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Untersuchung in aller Regel erhofft werden kann, die vielleicht plausibel, aber eben nicht oder noch nicht wissenschaftlich gesichert ist.
Durch ihre Teilnahme wollen die Patientinnen und Patienten natürlich sich selbst, aber auch anderen Erkrankten helfen. Diese Hilfe ist aber nur möglich, wenn die Ergebnisse, die in den klinischen Prüfungen gewonnen werden, auch so veröffentlicht werden, dass sie zumindest der wissenschaftlichen Diskussion und den medizinischen Fachkreisen zur Verfügung stehen. Wir brauchen deshalb eine an enge Fristen gebundene EU-weite gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer Studien.
Genau diese Verpflichtung fehlt derzeit noch. Die aktuellen Vorgänge um den Begutachtungsauftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zur Nutzenbewertung von Antidepressiva bei Patienten mit Depression wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer derartigen gesetzlichen Regelung.
Wenn die Ergebnisse von Studien nur teilweise zur Verfügung stehen, dann kann es zu einer völlig schiefen, verzerrten Wahrnehmung kommen. Nach aller Erfahrung werden nämlich insbesondere sogenannte negative Studien, das heißt solche Studien, in denen das untersuchte Arzneimittel nicht das erhoffte Ergebnis gebracht hat oder in denen es sich sogar als wirkungslos erwiesen hat, erst Jahre später oder gar nicht veröffentlicht.
Die Folge davon ist, dass Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte auf der Basis der im Einzelfall durchaus richtigen positiven Berichte in der Summe wegen der Unvollständigkeit der öffentlich zugänglichen Ergebnisse ein geschöntes Bild der Effekte erhalten. Damit würde die uneigennützige Bereitschaft von Patienten, an klinischen Studien teilzunehmen, missbraucht.
Auch der fehlende oder gar schädliche Effekt eines unerprobten Arzneimittels in einer klinischen Prüfung ist eine an den Teilnehmern gewonnene Erkenntnis, die natürlich unter Inkaufnahme erhöhter Risiken während dieser Untersuchung erzielt wurde. Deswegen muss diese Erkenntnis der weiteren
Forschung unbedingt zur Verfügung stehen. Nur so kann verhindert werden, dass in Zukunft die gleiche Prüfung an anderen Patienten unter Inkaufnahme erneuter Risiken wiederholt wird, weil niemand die sonst schon vorliegenden, aber nicht publizierten Ergebnisse kennt.
Vor diesem Hintergrund stimmen wir dem Ziel der Transparenz im Umgang mit Arzneimittelstudien zu, halten den heute vorgelegten Antrag der Grünen allerdings für viel zu fallbezogen. Wir begrüßen die Arbeit an europäischen Leitlinien, in denen es darum geht, welche der verfügbaren Daten sowohl aus den Studien mit Kindern als künftig auch aus Studien mit Erwachsenen öffentlich bekannt gemacht werden sollen.
Wir sind überzeugt, dass Ärzte das Recht erhalten müssen, auf Daten von Arzneimittelstudien aus Zulassungsverfahren unabhängig von deren Ergebnis zugreifen zu können. Der Entwurf der Europäischen Arzneimittelagentur, der vorsieht, den Zugang zu den vorhandenen Dokumenten erst nach Zustimmung durch Dritte zu ermöglichen, ist insofern änderungsbedürftig. Deshalb wünschen wir uns, dass das Land Nordrhein-Westfalen seine Möglichkeiten nutzt, sich in den weiteren Verhandlungen für die Herstellung einer breiten fachlichen Transparenz bei den Ergebnissen von Arzneimittelstudien einzusetzen.
In diesem Sinne verstehen wir den heute von uns vorgelegten Entschließungsantrag und bitten dieses Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Antrag. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gebhard, es kann ja überhaupt nicht anders sein: Natürlich ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Ministerium, das für die berufsrechtlichen Aspekte zuständig ist.
Natürlich ist das Ministerium sowohl für die Aufsicht über die Einhaltung der Berufsgesetze als auch der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen zuständig; ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es irgendeinen Dissens darüber geben könnte.
Selbstverständlich müssen die niedergelegten Ausbildungsinhalte an dieser Fachhochschule für Gesundheitsberufe den gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Ausbildung und der Berufsgesetze entsprechen. Es wäre ja verrückt, wenn man dort gewissermaßen im Widerspruch zu Ausbildungs- und Berufsgesetzen stehende Regelungen in Anwendung brächte; damit würde man Ausbildungen schaffen, die ins Leere liefen. Der Sinn des ganzen Unternehmens ist es doch, den Anschluss sowohl an die sich verändernde Berufswelt – Herr Minister Pinkwart und Frau Gebhard haben ein paar Beispie
le dafür genannt; ich muss das nicht wiederholen – als auch an das internationale Niveau herzustellen.
Mit all dem, was die Zielsetzung des Gesundheitscampus und der Gründung dieser Fachhochschule für Gesundheitsberufe angeht, wollen wir in Nordrhein-Westfalen ein Zentrum bilden, das beide Bestandteile aufweist: ein Zentrum, das die Gesundheitsforschung in die gleiche Liga bringen soll, in der heute die National Institutes of Health der USA oder das Robert-Koch-Institut auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung tätig sind.
Wir sind nicht in dieser Liga, aber wir wollen in diese Liga. Deswegen war es auch gut, dass von Anfang an im Rahmen des sukzessiven Aufbaus des Gesundheitscampus viele Instanzen zusammengeführt und gebündelt werden: Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit, das Zentrum für Telematik, das Europäische Proteinforschungszentrum, die MedEcon Ruhr, das Clustermanagement „Gesundheitswirtschaft“, das in Gründung befindliche Strategiezentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen, auch das Krebsregister, dessen Verlagerung aus Münster allerdings nur mit Zustimmung der Gesellschafter und des Landtags möglich sein wird.
Wegen der starken außeruniversitären Forschung wird für den Standort Bochum zu Recht ein großes Potenzial für Vernetzungen in die Metropole Ruhr gesehen. Ich glaube, dass der Gesundheitscampus die Chance birgt, eine Art Gravitationszentrum zu sein, das in Nordrhein-Westfalen nationale und internationale Kooperations- und Vernetzungsstrukturen aufbaut. Es wird also nicht nur eine Stadt oder eine Region nach vorne bringen, sondern es wird dem gesamten nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen einen Schub geben, um damit die medizinische Versorgung weiter voranzubringen.
Wir, die Abgeordneten dieses Parlaments, wir alle aus allen Fraktionen werden darauf zu achten haben, dass diese Idee durch zahlreiche Kooperationen und Partnerschaften innerhalb NordrheinWestfalens verwirklicht wird und dass die großen Potenziale medizinischer Innovation, die unser Land aufweist, zu ihrer vollen Blüte entwickelt werden, gerade auch durch die geplanten Kooperationen.
Jürgen Rüttgers, unser Ministerpräsident, hat recht, wenn er sagt: Nordrhein-Westfalen ist bereits heute eine führende Gesundheitsregion in Deutschland. Wir wollen eine führende Gesundheitsregion in Europa werden, und wir wollen international zu den Besten gehören. – So weit Jürgen Rüttgers.
Rechtzeitig zur Standortentscheidung hat das Kabinett nun auch das erforderliche Errichtungsgesetz für die im vorigen Jahr angekündigte Fachhochschule für Gesundheitsberufe eingebracht. Ich bedanke mich bei allen, die zu der zügigen Vorbereitung dieser Entscheidung beigetragen haben.
Zum Terminablauf brauche ich nicht viel zu sagen. Es ist ein ehrgeiziger Zeitplan, 2010 ans Netz zu gehen. Aber dieser Zeitplan soll eingehalten werden. Dazu können wir durch zügige Beratung einen Beitrag leisten.
Herr Minister Pinkwart hat bereits von den Modellklauseln gesprochen, die es im Kranken- und auch im Altenpflegegesetz gibt. In den Berufsgesetzen der anderen nichtärztlichen Heilberufe, also der Hebammen, der Logopäden, der Physiotherapeuten und Ergotherapeuten, hat das Land eine Bundesratsinitiative gestartet, die seit April 2008 läuft. Wir zählen darauf, dass diese Modellklauseln noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Eine Modellklausel zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, wie sie auf der Bundesebene im Pflegeweiterentwicklungsgesetz eingeführt wurde, ist in der Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens ausdrücklich nicht vorgesehen.
Mir ist wichtig, die Annahme zu zerstreuen, mit diesem Konzept komme es nun zu einer Abwertung der nicht akademisch ausgebildeten Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden und die Absolventen der Fachhochschule für Gesundheitsberufe würden ihre an den Fachschulen ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen aus ihren heutigen Aufgaben verdrängen. Schon ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass dies nicht der Fall sein wird.
Aus der Gesundheitsberichterstattung des Bundes geht hervor, dass allein im ambulanten Sektor mehr als 60.000 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Masseure und Medizinische Bademeister tätig sind. Nach Schätzungen des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie gibt es in Deutschland etwa 10.000 Logopädinnen und Logopäden, nach Angaben des Deutschen Verbandes für Ergotherapie annähernd 20.000 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten. Aus den Berichten des RKI wissen wir von über 18.000 Hebammen, zwei Drittel davon ganz oder zumindest teilweise freiberuflich tätig.
Wenn man sich diese Zahlen vergegenwärtigt – 60.000, 10.000, 20.000, 18.000 –, dann wird mir jeder bestätigen, dass ein Studienbetrieb mit ca. 300 neu eingeschriebenen Studierenden pro Jahr mit Sicherheit nicht zu einer Verdrängung all dieser Menschen aus ihren angestammten Aufgaben führen wird.
Auch den Ärztinnen und Ärzten und anderen akademischen Gesundheitsberufen sei gesagt, dass von der Gründung dieser Fachhochschule mit Sicherheit keine Gefahr für die zentrale Stellung des Arztberufes im Gesundheitswesen ausgeht. In dieser Hinsicht wären Gefahren in völlig anderen Entwicklungen zu suchen. Tatsache ist vielmehr: Nordrhein-Westfalen schließt mit dieser einzigartigen
Gründung zum internationalen Niveau der wissenschaftlichen Debatte auf.
Damit können wir in Deutschland ausgebildeten Aspiranten dieser Berufe erstmals ein Ausbildungsniveau anbieten, das sie heute nur finden, wenn sie sich zu einem Studium im Ausland entschließen.
Ich bitte nun alle von ganzem Herzen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass wir das zügig voranbringen. Deswegen lade ich alle ein, an einem solchen zügigen Beratungsverfahren mitzuwirken. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ist die Freude groß, Frau Steffens, Frau Gebhard. Wir stellen entzückt und auch mit großem Gleichklang fest, dass Karl-Josef Laumann das Vertrauen des gesamten Hauses verdient.
Wir teilen diese Auffassung, und es ist gut, dass Sie das einmal unterstreichen. Das wurde Zeit.
Das zeigt auch die Entwicklung, in der Sie sich befinden.
Ich will auf einen einzigen Punkt eingehen. Warum tun Sie das gerade an dieser Stelle? Sie tun es, weil Sie ein Rückspiel suchen, weil sich Ihre Konzepte zum Hochschulfreiheitsgesetz nicht durchgesetzt haben
und weil Sie an dieser Stelle als Sondergesetz eine Alternative zum Hochschulfreiheitsgesetz im Errichtungsgesetz für die Fachhochschule Gesundheitsberufe haben wollen. Damit diskriminieren Sie diese Form von Ausbildung von vornherein. Denn wenn das konsequent wäre, dann müssten wir ja den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes in den Betrieb jeder medizinischen Fakultät, jeder Fakultät für Pharmazie
und jeder Fakultät für Zahnheilkunde einbeziehen. Nein, da haben wir eine Prüfungsordnung, da haben wir eine Ausbildungsordnung. Genau wie bei den akademischen Berufen wird es hier bei den bisher nicht akademischen Berufen jetzt auch in dem akademischen Ausbildungsgang so sein, dass es Staatsprüfungen gibt, dass es eine staatlich vorgeschriebene Ausbildungsordnung gibt und dass man entweder mit dem Studiengang dieser Ausbildungsordnung gerecht wird oder nicht. Wenn man ihr gerecht wird, wird die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Das ist rechtlich einwandfrei geregelt.
Deswegen: Jawohl, bleiben Sie bei Ihrem großen Vertrauen in den Sozialminister! Unterstützen Sie ihn in allen Wahlkämpfen! Sorgen Sie dafür, dass er noch mehr Unterstützung im Volk findet! Aber verschonen Sie uns mit der Vorstellung, dass Sie das dadurch machen könnten, hier ein Rückspiel zum Hochschulfreiheitsgesetz spielen zu wollen. Das funktioniert nicht. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder von psychisch kranken Eltern haben ein stark erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens selbst eine psychische Störung zu entwickeln. Die Erkenntnisse über die Risiken für diese Kinder müssen bei der praktischen Versorgung berücksichtigt werden. Entscheidend für den Erfolg von Präventionsmaßnahmen sind eine qualifizierte Behandlung der elterlichen Erkrankung, Psychoedukation sowie spezielle Hilfen, die der jeweiligen Familiensituation angepasst sind, beispielsweise Familienhilfe und der Zugang zu Selbsthilfegruppen.
Ungefähr so könnte man den Erkenntnisstand zusammenfassen, den Fritz Mattejat und Helmut Remschmidt im vorigen Jahr in ihrer großen Übersichtsarbeit mit dem Titel „Kinder psychisch kranker Eltern“ veröffentlicht haben. Die beiden Autoren stammen aus der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Philipps-Universität Marburg. Prof. Remschmidt ist Mitglied im Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer. Wer nachle
sen möchte, findet diesen Aufsatz in Heft 23 des „Deutschen Ärzteblattes“ vom 6. Juni 2008.
Elf Monate nach dieser wichtigen Publikation legt uns nun die SPD-Fraktion einen Antrag vor, in dem zum einen aus dieser und anderen wichtigen Arbeiten zur Situation der betroffenen Kinder zitiert wird und zum anderen einige Forderungen aufgestellt werden, die mir allerdings mehr politisch als fachlich motiviert zu sein scheinen. Ich habe den leisen Verdacht, dass dieser Antrag Ihnen vor allem dabei helfen soll, eine Runde Schwarzer Peter zu spielen.
Dadurch wollen wir uns aber nicht ablenken lassen. Lassen Sie mich deshalb zunächst sagen, worin ich die wichtigsten Probleme sehe, unter denen Kinder psychisch kranker Eltern leiden.
Erstens. Die Kinder sind verängstigt und verwirrt, weil sie die Probleme der Eltern nicht einordnen und nicht verstehen können.
Zweitens. Die Kinder glauben, dass sie an den psychischen Problemen der Eltern schuld sind. Sie sagen sich: Mama ist krank, Mama ist durcheinander, Mama ist traurig, weil ich böse war, weil ich mich nicht genug um sie gekümmert habe.
Drittens. Die Kinder haben den – meist begründeten – Eindruck, dass sie über ihre Familienprobleme mit niemandem sprechen sollen. Sie haben die Befürchtung, dass sie ihre Eltern verraten und etwas Böses tun, wenn sie sich an Personen außerhalb der Familie wenden.
Viertens. Die Kinder wissen nicht, an wen sie sich mit ihren Problemen wenden sollen, und haben niemanden, mit dem sie darüber sprechen können. Das heißt, dass sie alleingelassen sind.
Allerdings gibt es kein einzelnes Reaktionsmuster, das man als typisch für Kinder von psychisch kranken Eltern herausarbeiten könnte, sondern man kann sowohl ein Geschwisterkind finden, das zum Beispiel mit Flucht aus der Familie, mit Rückzug reagiert, und ein anderes, das zum Beispiel mit einer hohen Verantwortungsübernahme antwortet.
Auch die klinischen Erscheinungen psychischer Störungen bei solchen Kindern können höchst unterschiedlich sein. Selbst bei widrigsten Bedingungen findet man immer wieder Kinder, die diese Belastungen anscheinend unverletzt überstehen. Die Forschung über diese Fähigkeit, der sogenannte Resilienz, sucht deshalb nach Mechanismen, die die Unterschiedlichkeit der Entwicklungsverläufe erklären und Hinweise für Präventionsansätze liefern können. Im Prinzip geht es bei der Prävention darum, die häufig vorhandenen psychosozialen Belastungen zu reduzieren und individuelle und soziale Schutzfaktoren zu stärken, um eine normale Entwicklung zu ermöglichen.
Grundlage aller Prävention ist eine qualifizierte und effektive Behandlung der elterlichen Erkrankung. Die psychischen Auffälligkeiten der Kinder können
reduziert werden, wenn die elterliche Erkrankung erfolgreich behandelt wird.
Der zweite Bestandteil der Prävention sind sogenannte psychoedukative Interventionen, bei denen Information zur Verfügung gestellt wird, die Anwendung der Information auf den individuellen Fall erfolgt und zur offenen Kommunikation über die Erkrankung in der Familie ermutigt wird.
Die dritte Komponente sind spezielle Hilfen, die an die jeweilige Situation der Familie angepasst sind und nach genauer Indikationsstellung erfolgen sollten.
Von zentraler Bedeutung ist es, dass die für die Kinder und Jugendlichen zuständigen Fachleute und Einrichtungen wie Schulen, Jugendämter, Psychiater, Kinder- und Jugendpsychiater, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten eng zusammenarbeiten. Besonders wichtig wird die Rolle der Lehrer sein, die Probleme der Kinder häufig am ehesten bemerken und in Abstimmung mit den Eltern weitere Hilfen einschalten können.
Wir verfügen also über eine ganze Reihe von Ansatzpunkten, mit denen ein finanziell ausreichend ausgestattetes Gesundheitswesen – diese Debatte wird anderenorts geführt – sowie eine finanziell ausreichend ausgestattete Jugendhilfe bei hinreichender Aufmerksamkeit sehr segensreich wirken können.
Für unrealistisch halte ich allerdings die Verheißung, nach der es machbar sein soll, dass aus dem Risiko keine Erkrankung entsteht – ich wiederhole: keine Erkrankung entsteht –, wenn differenzierte und flächendeckende Präventionsangebote zur Verfügung stehen. Diese Perspektive Ihres Antrags ist mir doch etwas zu optimistisch. Ich glaube, dass sie notwendigerweise enttäuscht werden muss.
Das ist auch der Grund dafür, weswegen ich ein bisschen kritisch bin, wenn Sie die Vorhersage, dass keine Erkrankung entsteht, mit der Forderung nach einem Landesprogramm verknüpfen, ohne überhaupt eine Bestandsaufnahme der bereits realisierten Hilfen vorzunehmen. An dieser Stelle, finde ich, haben Sie bei einem sonst absolut ernsten Thema ein bisschen den Wunsch nach parteipolitischem Geländegewinn zu sehr in den Vordergrund gerückt. Denn die Verheißung „keine Erkrankung“ kann auch bei der besten Prävention nie eingelöst werden. Wenn man es so macht wie im Antrag, erweckt jede einzelne Störung, die noch auftritt, den Eindruck, als wäre etwas unterlassen worden und nicht genügend geschehen.
Ich habe diesen Mangel aber nicht beschrieben, um dem Anliegen der SPD-Fraktion zu widersprechen, sondern um darauf hinzuweisen, dass wir sehr damit einverstanden sind, das Thema im Ausschuss sorgfältig zu erörtern, auch wenn wir dem Text in dieser Form nicht zustimmen können. Ich bin sicher,
dass es klug und richtig ist, dabei auch die Debatten, die in Nordrhein-Westfalen etwa im Bereich der Katholischen Fachhochschule in Paderborn oder auf verschiedenen Kongressen wie zum Beispiel dem Deutschen Jugendhilfetag geführt werden, einzubeziehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir stimmen der Überweisung in die Ausschussberatung zu.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion will an den Anfang dieser Debatte ihren Dank an die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen und ihre Mitarbeiter für aufopferungsvolle Arbeit, qualifizierte Patientenversorgung und zuverlässige Gesetzes- und Vertragstreue stellen.
Wer sich so für die Kranken einsetzt wie diese guten Ärzte, hat diese Honorarreform nicht verdient. Ich will aber auch sagen: Wer von gesetzlich versicherten Patienten Vorkasse verlangt, handelt rechtswidrig und bringt die vertragstreuen Ärzte in Misskredit.
Wir fordern eine rasche Korrektur der unerträglichen Benachteiligung der nordrhein-westfälischen Ärzteschaft. Das Vergütungssystem muss einfacher, verständlicher und transparenter werden.
Die Krankenhäuser, um auch das zu sagen, sind weder personell noch von den Abläufen her in der Lage, die drohenden Lücken in der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte zu kompensieren. Nur mit einer leistungsgerechten Honorierung der Regelversorgung wird eine flächendeckende haus- und fachärztliche Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene Ärzte auf hohem Qualitätsniveau zu erhalten sein. Außerdem ist eine besondere Förderung für die ärztliche Versorgung auf dem Land und für eine verlässliche Hausarztmedizin nötig.
Es kommt darauf an, dass man mit den ärztlichen Kernarbeiten ein angemessenes Einkommen erzielen kann, statt sich zum Honorarakrobaten zu verbiegen. Pauschalen von 32 oder 36 € für die ganze hausärztliche Regelleistung eines kompletten Quartals sind eine dauerhafte Demotivation. Dabei wissen wir natürlich, dass das nicht die komplette Vergütung der niedergelassenen Ärzte für alle Leistungen ist und dass die Fachgruppen sehr unterschiedlich von der Möglichkeit betroffen sind, neben dem Regelleistungsvolumen andere Erträge zu erzielen.
In Internet gibt es eine Seite, die sich mit der Übersetzung von Sprichwörtern in möglichst kompliziert und wissenschaftlich klingende Aussagen befasst. Der Satz „Über allen Wipfeln ist Ruh’“ wird dort mit der Formulierung übersetzt: Oberhalb der Kulminationspunkte forstwirtschaftlicher Bestände tendieren die Dezibelwerte gegen den Nullpunkt. – Ein anderer Satz dort lautet: Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen. Das bedeutet übersetzt: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Deshalb freut sich jeder, der einen einfachen Text, noch dazu aus einem Ministerium, hört. Einen solchen Satz habe ich Ihnen mitgebracht. Er stammt aus dem Bundesministerium für Gesundheit vom 15. Dezember 2008. Er lautet:
Seit 1. Januar 2006 werden die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit festen Preisen einer Euro-Gebührenordnung vergütet. Damit erhöht sich die Kalkulierbarkeit des ärztlichen Einkommens. Die bisherigen Budgets werden abgelöst. Vereinbart wurde, dass die Ärzte ab dem Jahr 2009 mehr Leistungen zu höheren Preisen abrechnen können.
Es gibt eine ganze Reihe ähnlicher Sätze, zum Beispiel unmittelbar von Ministerin Schmidt vom 17. Oktober 2008 im Deutschen Bundestag – wörtliches Zitat –:
Ab 1. Januar 2009 wird unser Gesundheitssystem ein großes Stück übersichtlicher.
Oder von derselben Ministerin vor dem Deutschen Ärztetag 2008 in Ulm – wörtliches Zitat –:
Die Reform wird mehr Geld für die ambulante Versorgung bringen und die Vergütung des einzelnen Arztes verlässlicher und gerechter machen. Ich
so Frau Schmidt –
sage dies hier bewusst, und ich weiß, dass ich mit dieser Aussage Verantwortung dafür übernehme, dass die bessere Honorierung bei den im Herbst anstehenden Finanzierungsentscheidungen berücksichtigt wird.
Schließlich von derselben Ministerin am 29. August 2008, als die Honorarreform beschlossen wurde:
Mit dem von der Selbstverwaltung erzielten Ergebnis kommt die Gesundheitsreform ein weiteres großes Stück voran. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhalten nun ein kalkulierbares, gerechteres und auch transparentes Honorarsystem. Damit wird die mit der Gesundheitsreform beschlossene grundlegende Neuordnung der Honorierung umgesetzt.
Ich sage: Statt damals die Haken und Ösen der Honorarreform zu erklären, statt damals von Gewinnern und Verlierern zu sprechen, statt damals auf noch zu lösende Probleme hinzuweisen, wurden überall nur Erwartungen geweckt, Hoffnungen angestachelt und ein kalkulierbares, gerechteres und auch transparentes Honorarsystem versprochen.
Heute weiß jeder Zeitungsleser, dass dieses Versprechen nicht eingelöst ist. Heute spricht auch die Bundesministerin für Gesundheit ganz anders – Zitat –:
Kein Arzt weiß, was das erste Quartal tatsächlich an neuem Honorar bringt.
So Frau Schmidt am vorigen Mittwoch im ARDMorgenmagazin. Das könne man erst im Mai feststellen. Die Ungerechtigkeiten, die jetzt beklagt würden, seien Verteilungsprobleme zwischen den Arztgruppen.
Meine Damen und Herren, jeder Arzt und seine Mitarbeiter wissen, was das erste Quartal an Kosten bringt, denn der Arzt kennt die Preise seiner Miete, seiner Praxisinvestitionen, seiner Energiekosten und vor allem seiner Personalkosten.
Dieses Missverhältnis – Nichtwissen um das Honorar, aber festes Wissen um die Kosten – ist es, was die Härte und Emotionalität der Auseinandersetzung erklärt, die wir zurzeit erleben. Eben dieses Missverhältnis ist ja das, was durch ein kalkulierbares, gerechteres und auch transparentes Honorarsystem beseitigt werden sollte.
Nordrhein-Westfalen ist in spezifischer Weise bei der Verteilung benachteiligt. Bei der inzwischen von dem INEB, dem Institut zur Berechnung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes, durchgeführten Simulationsrechnung kommt das INEB auf eine Gesamtsumme von 3,5 Milliarden €, die zusätzlich zur Verfügung stünden – 500 Millionen € mehr, als man noch vor zwei Monaten angenommen hat, 700 Millionen € mehr, als man noch im August angenommen hat. Bei der Verteilung dieser augenscheinlich 3,5 Milliarden € bekommt NordrheinWestfalen ein Plus von 200 Millionen €.
Deswegen herrscht hier eine ungerechte Verteilung. Wir sind als CDU-Fraktion für die Anstrengungen von Gesundheitsminister Laumann außerordentlich dankbar, mit einer Art konzertierter Aktion des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen die Benachteiligung unseres Bundeslandes zu bekämpfen. Ich sage auch: Eine komplette Rückabwicklung der Honorarreform mit Abkehr von Vergütungen in Euro und Cent und neuen Ungerechtigkeiten für die Ärztinnen und Ärzte im Osten des Landes wird es nicht geben können. Es kann aber nicht sein, dass Nordrhein-Westfalen bei einem Honorarplus von inzwischen nach Presseberichten sogar bis zu 3,8 Milliarden € mit 200 Millionen € mehr abgespeist wird und viele fleißige Ärzte zu Verlierern werden.
Deswegen ist es Aufgabe aller, auch der Bundesgesundheitsministerin, aber auch von uns allen hier im Landtag, uns um Abhilfe zu kümmern. Das Geld für eine gerechtere Verteilung ist nach den jüngsten Meldungen offenbar vorhanden. Dann müssen wir diese gerechtere Verteilung bewirken.
Ich bin fest davon überzeugt, dass auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hierbei die CDU- und FDP-Fraktion unterstützen werden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Hallo Josef, du weißt ja, dass ich Rudolf heiße. – Hallo Günter, ich heiße Rudolf. – Herzlichen Glückwunsch den Josefen!
Davon gibt es viele! Ja, das gilt für alle.