Die Enquetekommission „Zukunft der Städte“ hat sich ebenfalls umfassend mit der Fehlbelegerabgabe beschäftigt und formuliert:
„Der wachsenden sozialen Polarisierung in den Beständen des preisgebundenen Wohnungsbaus muss durch eine verstärkte Modernisierung und eine Stärkung der sozialen Stabilität in den Quartieren begegnet werden.“
Der Enquete-Bericht stellt fest, dass dies nur dadurch erreicht wird, dass Haushalte mit höheren Einkommen in den Wohnquartieren gehalten werden und dass diese soziale Mischung wichtig und zu verbessern ist. Die Enquetekommission schlägt, auch weil es in den einzelnen Wohnquartieren hohe und zunehmende Leerstände gibt, eine Überprüfung der Notwendigkeit des Fehlbelegungsrechts vor.
Herr Becker, Sie haben eben gesagt, Ausgangspunkt für diese Gesetzesinitiative sei der Verkauf der LEG-Wohnungen. Wenn Sie jetzt zugehört hätten, wüssten Sie, dass die Enquetekommission in der letzten Legislaturperiode genau diese Überprüfung vorgeschlagen und die mit Fachleuten
gearbeitet hat, auch mit Vertretern Ihrer Fraktion. Man war sich sehr wohl einig, dass man dieses System überprüfen müsse, weil man nämlich dann, wenn man es so lässt wie bisher, die sozialen Ziele definitiv nicht erreicht. Genau das ist das Ergebnis der Kommission. Diesen Kommissionsbericht wollen Sie bei Ihren Überlegungen in keiner Weise berücksichtigen. Sie respektieren nicht, was Fachleute aus Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus erarbeitet haben. Wenn Sie hier von einer ideologischen Arbeitsweise der Regierung sprechen, dann muss ich sagen: Es ist genau umgekehrt. Sie sind es doch, die nicht in der Lage sind, Fachleute und deren Meinungen zu berücksichtigen, die Arbeit der Enquetekommission zu beachten.
Die Enquetekommission hat vorgeschlagen, das Fehlbelegungsrecht zu überprüfen. Genau das hat die Koalition getan. Wir wollen die soziale Stabilität – um die geht es ja auch in dem Bericht – in den Bewohnerstrukturen erhalten und stärken. Das ist unser Ziel.
Bei der Zielsetzung stimmen wir vielleicht überein. Die Fehlbelegerabgabe soll nach unserer Auffassung abgeschafft werden, die SPD will mit ihrem Gesetzentwurf die Fehlbelegerabgabe beibehalten, sehr wohl aber modifizieren. Nach unserer Meinung ist dies jedoch der falsche Weg. Ich habe schon in der letzten Debatte gesagt, dass ich Verständnis für Ihre Argumentation habe; sie ist logisch aufgebaut. Trotzdem halten wir den anderen Weg für richtig.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und freue mich jetzt natürlich auch noch auf die Frage von Herrn Becker.
Entschuldigung, Herr Vizepräsident! – Herr Rasche, würden Sie denn zur Kenntnis nehmen, dass die Kommission, die eine Überprüfung gefordert hat, damit mit Sicherheit etwas anderes gefordert hat als das, was Sie jetzt machen, nämlich eine völlige Abschaffung dieser Ausgleichsabgabe?
Nein, Herr Becker, auf keinen Fall. Die Kommission hat das Ergebnis dieser Überprüfung völlig offen gelassen. Aber fest stand für die Kommission, dass man etwas tun muss. Nur, Sie sind die einzige Fraktion in diesem Haus, die gar nichts tun will.
Vielen Dank, Herr Rasche. – Jetzt hat sich noch einmal Herr Minister Wittke zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Platz wäre jetzt eigentlich bei meiner Familie zu Hause. Ich freue mich aber, dass wir diese Debatte weiter führen können.
Herr Kollege Becker, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil in Ihrem Redebeitrag sehr schön deutlich geworden ist, was der grundsätzliche Unterschied Ihres Politikansatzes und unseres Politikansatzes ist. Sie haben sinngemäß vorgetragen, dass man an der Fehlbelegungsabgabe festhalten müsse, weil immerhin noch Einnahmen in die Kasse kämen. Ich frage mich allerdings: Welcher Sinn steckt darin, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen – unabhängig davon, welchen Zweck man damit verfolgt?
Es geht doch darum, den Menschen das Geld in der Tasche zu lassen und es ihnen nicht aus der Tasche herauszuziehen. Das ist der grundsätzliche Unterschied.
Wir brauchen Einnahmen; na klar. Wir müssen diese Einnahmen aber auch vernünftig verwenden können. In der sozialen Mietwohnungsbauförderung in Nordrhein-Westfalen ist eine vernünftige Verwendung nicht mehr gegeben. Das zeigt im Übrigen der Abfluss der Mittel in den letzten Jahren. Warum haben wir denn Jahr für Jahr – im Übrigen nicht erst, seit wir regieren; auch schon die Vorgängerregierung hat das getan – das Wohnungsbauvermögen immer wieder ausgeweitet? Wir haben es deshalb getan, weil kein Bedarf
Das ist an dieser Stelle doch keine vertretbare Auffassung. Dann lassen wir das Geld doch den Menschen.
Noch etwas kommt hinzu: Sie haben gerade gesagt, es sei ja schon möglich, dass die Stadt ganz alleine entscheidet, in sozial schwierigen Stadtteilen flächendeckend eine Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe vorzunehmen. Nein, das geht eben nicht. Ihr Parteifreund und mein Vorgänger im Amt, Herr Vesper, hat es der Stadt Gelsenkirchen verwehrt, in sozial schwierigen Stadtteilen die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen.
Herr Hilser, im Übrigen waren wir uns da mit den Sozialdemokraten vor Ort einig. Sie wollten in Bismarck, in Schalke-Nord, in Ückendorf, in der Neustadt und in Bulmke-Hüllen selbstverständlich die Fehlbelegungsabgabe abschaffen, also das tun, was Sie jetzt hier ablehnen; denn die Sozialdemokraten vor Ort in Gelsenkirchen haben verstanden, dass wirtschaftlich starke Bevölkerungsschichten in diesen schwierigen Stadtteilen gehalten werden müssen. Ich frage mich, warum Sie nicht auf Ihre Parteifreunde in Gelsenkirchen hören und diesem Antrag hier zustimmen; denn das entspricht exakt dem, was wir in Gelsenkirchen gemeinsam mit den Sozialdemokraten vor einigen Jahren gefordert haben.
Meine Damen und Herren, noch einmal zusammengefasst: Wir schaffen ein bürokratisches Monstrum ab, wir lassen den Menschen das Geld in der Tasche, und wir stabilisieren sozial schwierige Stadtteile. Das sind drei starke Argumente für diesen Gesetzentwurf, denke ich. Deshalb bin ich sicher, dass er in diesem Parlament die Mehrheit finden wird.
Vielen Dank, Herr Minister Wittke. – Jetzt hat sich noch einmal Herr Becker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt doch noch ein paar Takte dazu sagen. Ich glaube, dass Sie da etwas verwechseln. Bei dem Geld, das Sie den Leuten in der Tasche lassen wollen, handelt es sich um Geld, das eigentlich an einem Punkt abgeschöpft werden sollte, weil es
Es handelt sich also nicht etwa um Geld, das irgendwo herumlag und das der böse Staat den Leuten aus der Tasche gezogen hat. Dieses Geld hatte einen Vorlauf. Es hat eine Subventionsgeschichte. Wenn ich genauso übertrieben argumentieren würde wie Sie, würde ich Ihnen vorhalten müssen, dass Sie ein Stück weit Subventionsbetrug das Wort reden.
Zweite Bemerkung: Sie weisen darauf hin, dass der ehemalige Bauminister – der ein sehr guter war und den Sie in seiner Qualität erst einmal erreichen müssen, glaube ich –
einer bestimmten Stadt eine Genehmigung für die Befreiung von der Ausgleichsabgabe nicht gegeben hat. Wenn das Ihr einziges Problem ist und Sie sich jetzt selber als einen Minister sehen, der alles richtig macht, dann ist dieses Problem keines mehr; denn Sie könnten die Genehmigung aussprechen, und damit wäre das Problem vom Tisch.
Sie bleiben aber die Antwort schuldig, wie Sie am Ende den Ersatz in Bezug auf die finanziellen Mittel für den sozialen Wohnungsbau erreichen wollen.
Mit dem Hinweis, dass Sie keine Mittel mehr für den Mietwohnungsbau brauchen, disqualifizieren Sie sich selber.
Vielen Dank, Herr Becker. – Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/795 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür
ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Auch keiner. Dann machen wir es so.
13 Drittelparität erhalten: Wer Verantwortungsübernahme und Selbstständigkeit will, muss Teilhabe stärken