Diese Aktivitäten müssten den Fraktionen der ehemaligen Landesregierung nicht neu, sondern bekannt sein. Offensichtlich sind die geforderten Maßnahmen doch bereits eingeleitet. Deswegen hält die FDP-Landtagsfraktion den Antrag der SPD für nicht notwendig. Wir sind der Meinung, wir brauchen ihn in der Sache nicht weiter zu diskutieren, stimmen jedoch selbstverständlich der Überweisung in den Ausschuss zu. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da in dieser kurzen Geschichte der Wahlperiode des Landtages schon einige Plenarsitzungen ausgefallen sind, weil die Oppositionsfraktionen keinen Stoff für Debatten hatten,
Der Antrag schadet nicht, er nützt aber auch nichts, denn dieser SPD-Antrag zur UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ geht über die Beschreibung bereits bestehender Aktivitäten zur Umsetzung dieser UN-Dekade in NordrheinWestfalen nicht hinaus. Es steht ja nichts Neues
(Britta Altenkamp [SPD]: Wenn Sie zur Sa- che nichts sagen können! – Zuruf von der SPD: Jetzt zum Thema!)
Ich möchte darauf hinweisen – auch zu Aktivitäten in Ihrer Regierungszeit –, dass, bevor Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai abgewählt worden ist, Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Länder nach dem offiziellen Auftakt auf Bundesebene am 13. Januar 2005 in Mainz eine eigene große Auftaktveranstaltung gemeinsam mit der deutschen Unesco-Kommission im Kongresszentrum Düsseldorf am 8. März 2005 mit rund 450 Teilnehmern durchgeführt hat. Frau Kollegin Pieper-von Heiden hat gerade schon auf diese Veranstaltung hingewiesen.
Die Vorbereitung und Durchführung der NRWAuftaktveranstaltung erfolgte durch mein Haus gemeinsam mit dem Schulministerium und dem Aktionsnetzwerk „Zukunft lernen“. Dabei ist es gelungen, ein breites Spektrum von Akteuren der schulischen und außerschulischen Bildung für nachhaltige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zu mobilisieren.
Welche Bedeutung die UN-Dekade bundesweit inzwischen hat, zeigt, dass Auftaktveranstaltungen zur UN-Dekade in diesem Jahr in vielen Ländern stattfinden. Unter anderem wurden am 2. Dezember in Stuttgart sowie in Lübeck im Rahmen der norddeutschen Partnerschaft zur UN-Dekade der Länder Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und SchleswigHolstein zentrale große Veranstaltungen mit hochrangiger ministerieller Beteiligung durchgeführt. Darüber hinaus fand zum Beispiel am 11. November dieses Jahres der nationale Runde Tisch zur UN-Dekade in Erfurt auf Einladung von Ministerpräsident Althaus statt.
Meine Damen und Herren, das Thema ist insofern nicht neu, als die Landesregierung von NordrheinWestfalen bereits die in der Kleinen Anfrage 267 geforderten Maßnahmen eingeleitet hat und prüft, wie der Prozess weitergeführt wird. NordrheinWestfalen ist dabei, in Anlehnung an den Aktionsplan auf Bundesebene einen Landesaktionsplan mit einem fortschreitenden Maßnahmenkatalog aufzustellen. Der Aktionsplan wird die Grundlagen
und die Ausgangssituationen der UN-Dekade beschreiben und Ziele, Themenfelder und Projekte zur Umsetzung der Dekade in Nordrhein-Westfalen darstellen und weiterentwickeln.
Die Koordinierung hierfür erfolgt unter Federführung meines Hauses über eine interministerielle Arbeitsgruppe. Die Partner und Akteure der „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ in NordrheinWestfalen werden in einen entsprechenden Konsultationsprozess einbezogen.
In den kommenden Jahren innerhalb der Dekade werden wir den Aktionsplan und den Maßnahmenkatalog überprüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Dabei werden vor allem qualifizierte Projekte und die Darstellung guter und beispielhafter Maßnahmen eine erfolgreiche handlungs- und umsetzungsorientierte Ausgestaltung der Dekade bewirken.
Meine Damen und Herren, das war allgemein schon bekannt. Heute ist es noch einmal bekannt gemacht worden. Deswegen wird dieser Antrag jetzt, wie ich gehört habe, an den Schulausschuss überwiesen. Er sollte auch im Umweltausschuss beraten werden. Dann werden wir diese Aktion in Nordrhein-Westfalen erfolgreich umsetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wäre dies ein Tagesordnungspunkt, der in einer gewissen Harmonie in diesem Parlament vonstatten gehen könnte, aber die Anfangsbemerkung des Ministers darf nicht unwidersprochen im Protokoll stehen bleiben.
Ich habe die herzliche Bitte an die Präsidentin, dass der Minister über die Zahl der Anträge, die die jeweiligen Fraktionen nach der Sommerpause zu den Plenarsitzungen eingebracht haben, unterrichtet wird. Dann wird der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sehr schnell erkennen, dass insbesondere die Regierungsfraktionen zu dieser Zeit noch nicht arbeitsfähig waren.
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deswegen die Beratung und komme zur Abstimmung.
In der Tat – Herr Minister Uhlenberg hat es gesagt – empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrages Drucksache 14/872 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Andere Anträge zur Überweisung sind nicht gestellt worden. Deswegen frage ich Sie, ob Sie dem zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit einstimmig beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes handelt die Landesregierung folgerichtig. Denn die Anzahl der Asylbewerber in unserem Land ist zurückgegangen, und die Gesamtentwicklung hat zu einer deutlichen Entlastung der Kommunen geführt.
Niemand bestreitet, dass die pauschale Finanzausstattung der Kommunen der wirklichen Entwicklung des Asylbewerberzugangs angepasst werden muss. Unter der Voraussetzung, dass den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung erhalten bleibt, muss auch das Land in entsprechendem Umfang entlastet werden. Diese Voraussetzung ist aus unserer Sicht erfüllt.
Auch im kommenden Jahr sollen die Kommunen eine angemessene Ausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten. Vorgesehen ist ein Betrag von
84 Millionen €. Die kommunalen Spitzenverbände sind im Grundsatz mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Die Entlastung für den Landeshaushalt in Höhe von 36 Millionen € soll im kommenden Jahr wirksam werden.
Wir lehnen den vorgelegten Entschließungsantrag der SPD-Fraktion ab, weil, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, eine spezifische Regelung für besonders hohe Krankheitskosten aus unserer Sicht solide und abgestimmt mit den Kommunen geprüft werden muss. Dies regen wir auch seitens der CDU-Fraktion an. Wenn ich das richtig registriert habe, ist dem Städte- und Gemeindebund eine Prüfung für das kommende Jahr zugesagt worden. Deswegen lehnen wir Ihren Entschließungsantrag ab. Das kann man heute nicht im Schnelldurchgang beschließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes ist lediglich eine Anpassung, die die gesunkenen Flüchtlingszahlen berücksichtigt. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen.
In diesem Zusammenhang muss allerdings erwähnt werden, dass einige Städte und Gemeinden durch im Einzelfall immense Krankheitskosten für Flüchtlinge belastet werden, die durch eine Pauschalierung nicht sachgerecht erfasst worden sind. Das muss man einfach sagen, Herr Kruse.
Die Kosten sind dermaßen hoch, dass sie von einzelnen Gemeinden, wenn sie kleiner sind und geringere Einwohnerzahlen haben, allein gar nicht mehr geschultert werden können. Entsprechende Versicherungen, die es bisher gegeben hat, sind vom Markt genommen worden. Das spricht eine deutliche Sprache.
So kostet beispielsweise eine Nierenerkrankung eines Flüchtlings in Drensteinfurt 150.000 € im Jahr. Das ist 1 % des gesamten Verwaltungshaushalts dieser Gemeinde. Die Gemeinde Nottuln im Münsterland hatte für eine Herztransplantation 124.000 € aufzubringen und zudem noch für die Heimunterbringung eines geistig und kör