Protokoll der Sitzung vom 18.01.2006

Das ist nach meinem Parlamentsverständnis selbstverständlich dem Parlament vorbehalten. Ich war ja selbst auch Mitglied eines anderen Parlaments. Das Parlament hat das Königsrecht, die Entscheidung zu treffen. Die Regierung wird dann über das weiter informieren, was sich hier als Ergebnis zeigt, über die Änderungen genauso wie über das, was vom Parlament übernommen wird. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit.

Mir geht es um die jungen Menschen, die ein Recht auf Informationen über das haben, was von der Landesregierung geplant wird, was im Parlament als Gesetzentwurf eingebracht worden ist und was nach den Diskussionen bei Einbringung auch von den Koalitionsfraktionen unterstützt wird.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragestellerin erteile ich der Kollegin Kraft das Wort.

Das Demokratieverständnis der Kollegen von der CDU und von der Landesregierung weise ich mit Abscheu zurück. Ich sage das so deutlich, weil ich das, was hier läuft, für einen ungeheuerlichen Vorgang halte.

Aber jetzt komme ich zu dem Text Ihrer Broschüre. Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass dieser Text mit dem identisch sei, was Sie als Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ist Ihnen bekannt, dass auf der Seite 12 folgender Text steht?

„Studierende erhalten künftig das Recht, bei mangelhaften organisatorischen Studienbedingungen Verbesserungen einzufordern und als aktive Partner auf deren Umsetzung hinzuwirken. Daher hat Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland mit der so genannten ‚Geldzurück-Garantie’ die Möglichkeit geschaffen, dass Studierende Beiträge erstattet bekommen.“

Dieser Text entspricht keinesfalls dem Gesetzentwurf. Er entspricht, wie wir hier in der Debatte deutlich gemacht haben, auch keinesfalls inhaltlich dem, was in diesem Gesetz steht. Geben Sie mir in dieser Frage Recht?

Herr Minister.

Ich verweise auf die von Ihnen zitierte Seite 12 und darf ebenfalls zitieren:

„Die Hochschulen können auf Beiträge verzichten, wenn unzureichende Studienbedingungen und Mängel in der Lehrorganisation zu einer Verlängerung des Studiums führen. Mit der so genannten ‚Geld-zurück-Garantie’ erhält die Qualitätspartnerschaft von Hochschule und Studierenden eine verbindliche Grundlage. Jede Hochschule ist gesetzlich verpflichtet, eine Schiedskommission einzurichten, mit der die Studierenden erstmals einen festen Ansprechpartner für Beschwerden haben.“

Weiter heißt es:

„Die Zusammensetzung der Schiedskommission bestimmt die Hochschule. Die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder sind Studierende. Der Vorsitzende darf weder Mitglied noch Angehöriger der Hochschule sein. Die Kommission beschäftigt sich mit den Beschwerden der Studierenden, die aufgrund organisatorischer Mängel nicht wie nach Studienverlaufsplan vorgesehen studieren können. Beispiele sind der Ausfall von Pflichtveranstaltungen, ein Mangel

an Laborplätzen oder ein zu spät ausgestellter Leistungsnachweis, sodass die Anmeldung für das Folgeseminar nicht fristgerecht möglich ist. In solchen Fällen kann die Schiedskommission der Hochschulleitung empfehlen, Studienbeiträge ganz oder teilweise zurückzuzahlen.“

(Britta Altenkamp [SPD]: Das ist aber keine Geld-zurück-Garantie!)

Das ist genau der Wortlauf des Gesetzentwurfs.

(Hannelore Kraft [SPD]: Es entspricht nicht dem Text in der Broschüre!)

Ich habe exakt aus den Seiten 12 und 13 der Broschüre vorgetragen, Frau Kraft.

(Britta Altenkamp [SPD]: Was ist das für eine Geld-zurück-Garantie?)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller ist Herr Lindner an der Reihe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, da Herr Dr. Vesper Ihre Informationsschrift „Hochglanzbroschüre“ genannt hat, möchte ich Sie fragen, ob Sie in der Lage sind, den Kostenvergleich mit Medien der Vorgängerregierung zu konkretisieren, damit das Parlament die Angemessenheit Ihrer Maßnahme besser beurteilen kann.

Herr Minister, obwohl diese Frage genauso wie eine andere Frage, die bereits gestellt wurde, den Rahmen der ursprünglichen Fragen sprengt, stelle ich Ihnen anheim, ob Sie sie beantworten möchten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Lindner, ich habe bereits in Beantwortung einer anderen Frage gesagt, dass wir auch hinsichtlich des Kostenrahmens versucht haben, uns in einer Form einzubringen, die so kostengünstig wie eben möglich ist.

Wir haben uns auch gefragt, inwieweit die Vorgängerregierung in Sachen Öffentlichkeitsarbeit tätig geworden ist und inwiefern diese Broschüre in Relation zu anderen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Vorgängerregierung steht.

Ich will nur eine Maßnahme aus diesem Zuständigkeitsbereich benennen, die von der Vorgängerregierung vorgenommen worden ist. Hier ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit eine Broschüre zum Forschungskonzept 2010 – Wissen aus

NRW für die Welt für heute und morgen – in Auftrag gegeben worden. Als Datum für die Publikation war der 4. Mai 2005 vorgesehen. Ausgeliefert wurde sie am 18. Mai 2005. Die Gesamtkosten für eine Auflage von 3.000 Stück beliefen sich auf 29.207 €. Verteilt wurden 1.750 Stück. Der Preis pro verteiltem Exemplar liegt bei 16,70 €. Ich hatte vor diesem Hintergrund den Eindruck, dass unsere Maßnahme mit Kosten von 13 Cent pro Exemplar hinsichtlich der Gesichtspunkte Kosteneffizienz und knapper Haushalt sehr verantwortbar ist.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat als Nächster der Kollege Eumann die Gelegenheit, seine dritte und letzte Frage zu stellen. – Ich erlaube mir allerdings, noch einmal auf den ursprünglichen Themenbereich der Fragen hinzuweisen.

Frau Präsidentin, ich danke für den Hinweis. Dann erlaube ich mir den Hinweis, dass ich aufgrund des Vereinfachungsvorschlages, den Sie gemacht haben, rein theoretisch auf zwei Zusatzfragen verzichtet habe. Da Herr Pinkwart als Innovationsminister in der Lage ist, innovativ und schnell zu reagieren, möchte ich die Dinge gerne noch einmal formulieren.

Herr Pinkwart, sind Sie im Rahmen Ihrer Recherchen zur Öffentlichkeitsarbeit Ihrer Vorgängerregierung auf einen Fall gestoßen, dass ein Gesetzentwurf in einer Broschüre gedruckt worden ist? – Die Broschüre, die Sie mit Kosten von 36.000 € gedruckt haben, wird am 1. April – so ist der Fahrplan der Landesregierung – tatsächlich überflüssig sein. Denn dann müssen Sie eine neue Broschüre drucken.

Gibt es also eine Broschüre, die von der Vorgängerregierung für drei Monate und 36.000 € produziert worden ist? – Das ist, wie ich finde, schon ein einmaliger Vorgang.

Herr Minister, bitte.

Ich kann nur wiederholen, was ich schon Herrn Lindner sagte. Die Broschüre der Vorgängerregierung, die ich eben erwähnt habe, war für den 4. Mai vorgesehen – mein Gedächtnis mag mich jetzt trügen –, und am 22. Mai 2005 waren Landtagswahlen. Diese Broschüre war für den 4. Mai 2005 vorgesehen, und sie ist am 18. Mai in Um

lauf gebracht worden und hatte ein Gesamtkostenvolumen von 29.207 €. Es konnte gerade einmal die Hälfte der Stückzahl verteilt werden. Die restlichen Exemplare mussten vernichtet werden.

(Lachen von Hannelore Kraft [SPD])

Ob Sie das als ein Beispiel für eine besonders effiziente und besonders zielführende Öffentlichkeitsarbeit werten wollen, möchte ich Ihnen gerne überlassen.

Ich sehe das als ein Beispiel von Formen der Öffentlichkeitsarbeit und meine, dass wir mit der von uns gewählten eine sehr kostengünstige Form gewählt haben, die viel Information enthält und sachbezogen ist. Wir haben sie zu einem Zeitpunkt erstellt, zu dem Hunderttausende junger Menschen auch auf Informationen angewiesen sind. Diese Informationen stellen wir ihnen nicht nur in dieser Form, sondern natürlich auch – dies wurde von Ihnen, Herr Eumann, vorhin angesprochen – via Internet zur Verfügung. Wir stehen über Callcenter zur Verfügung. Ich finde, die Studierenden und künftigen potenziellen Studierenden haben einen Anspruch darauf, möglichst zeitnah und umfassend informiert zu werden. Ich halte die dafür eingesetzten Mittel auch für angemessen.

(Beifall von CDU und FDP – Manfred Kuhmi- chel [CDU]: Sehr richtig!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat der Kollege Dr. Vesper für seine dritte Frage das Wort. Bitte.

Herr Minister und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion und von der FDP-Fraktion, mir bleibt bei diesem Parlamentsverständnis und der Tatsache, dass Sie Ihr parlamentarisches Selbstbewusstsein offenbar an der Garderobe abgeben, die Spucke weg. Denn vieles von dem, was hier drinsteht, wird so nicht Gesetz werden.

(Zuruf von Minister Prof. Dr. Andreas Pink- wart)

Das ist völlig klar.

Sie können das auch nicht vergleichen, Herr Minister Pinkwart – das ist Nebelwerfen –, mit Broschüren, die über Forschungskonzepte oder Dergleichen – ich kenne die Broschüre nicht – informieren. Hier geht es darum, dass die Landesregierung über einen Gesetzentwurf, der noch nicht einmal im Ausschuss beraten wurde, so informiert, als wäre er schon Gesetz.

Wenn in der Broschüre gesagt wird: „NordrheinWestfalen hat etwas geschaffen“ – das hat Frau Kraft eben zitiert –, und das einzig und allein in einem Vorschlag der Landesregierung enthalten ist, dann ist das in der Tat, wie ich es formuliert habe, ein unerträgliches Präjudiz gegenüber dem Gesetzgeber in einer offiziellen Regierungsverlautbarung. Ja oder nein?

Herr Minister, bitte.

Wenn es das wäre, hätte ich es so nicht verantwortet, weil es nicht meinem Verständnis entspricht, das Parlament so zu begreifen, wie Sie es formuliert haben.

Ich sehe ein berechtigtes öffentliches Interesse, informiert zu werden, weil es um einen sehr komplexen Vorgang geht, um einen Vorgang, der öffentlich sehr umstritten ist und zu dem es unterschiedliche Informationen gibt. Im Übrigen wird an den Hochschulen auch von anderen Informationsmaterial verteilt, und zwar genau zu diesem Gesetzentwurf, mit unterschiedlichen Informationen, mit unterschiedlichen Interpretationen. Mir geht es nur darum, dass die Studierenden erfahren, was die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen zu tun beabsichtigen und was sie dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt haben, damit sie es in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen können und durch bessere Information eine möglichst objektive Entscheidungsgrundlage gewinnen. Das ist damit beabsichtigt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Dies stellt für die Studierenden ja eine Veränderung der Situation dar. Ich halte es für wichtig, dass dem Informationsbedarf Rechnung getragen wird, damit eine solche Veränderung die Menschen nicht überrascht, sondern damit sie sich auf eine solche Veränderung vernünftig vorbereiten können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat als nächste Fragestellerin die Kollegin Kraft das Wort. Bitte.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass sich in den von Ihnen genannten 29.000 € für den Bereich „Forschungsland NRW“ keinesfalls nur Broschüren verstecken, sondern dass in diesem Betrag eine umfangreiche Datenbankerstellung mit enthalten ist, und dass diese Broschüre keinesfalls Grundlage für eine politi

sche Aussage ist, sondern dass es darum ging, das Forschungsland NRW darzustellen, also in keinster Weise parteipolitisch geprägt? Diese Aufgabe wird ja immer wieder von Ihnen in den Mittelpunkt gestellt, wenn wir darüber reden, was wir in diesem Land brauchen, um den Transfer zu verbessern. Wir brauchen eine Information über die bestehenden Strukturen.

Wenn Sie sagen, diese Broschüre habe vernichtet werden müssen, dann bitte ich zu beachten, dass sie aus Ihrer Sicht vernichtet werden musste, weil mein Foto darin war. Dass Kosten entstanden sind – und die haben Sie zu verantworten –, weil diese Broschüre nicht mehr weiter verteilt wurde, ist der eigentliche Skandal. Ist Ihnen das bekannt?