Ich füge hinzu, dass auch die Studienfinanzierung in Zukunft ein wichtiges Feld der Information und Diskussion in gymnasialen Oberstufen sein wird. Ich füge das deshalb hinzu, weil wir uns gerade bei dem Tagesordnungspunkt Fragestunde darüber ausgetauscht haben.
Meine Damen und Herren, gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass sich immer mehr Universitäten und Fachhochschulen ihre Studierenden selbst auswählen – in der Berufswelt ist das ohnehin der Fall – sollten die Schulabgänger zusätzlich erfahren, welche Alternativen und Ausweichmöglichkeiten sie besitzen. Der Antrag greift also viele wichtige Punkte auf. Dabei wird in der Ausschussberatung zu fragen sein, warum diese Aspekte – diese, wie ich sagen muss, Versäumnisse – nicht zu früheren Verantwortungszeiten angegangen worden sind.
Die in Punkt II genannten Ziele kann ich deshalb für meine Fraktion nur begrüßen. Sie müssten allerdings in einem größeren Zusammenhang mit den aktuellen Reformprojekten der Landesregierung in diesen beiden Bereichen gesehen werden.
Wie Sie wissen, will die Regierungskoalition den rechtlichen Flickenteppich, den Sie uns im Bereich der Bildungspolitik hinterlassen haben, durch klare und einfache Gesetze ersetzen. Das von Ihnen angesprochene Thema sollte deshalb im Rahmen einer generellen Reform der gymnasialen Oberstufe im novellierten Schulgesetz aufgegriffen werden. Die Reform des Bildungswesens und des Hochschulwesens hat – wie Sie wissen – gerade erst begonnen.
Die Umstellung auf konsekutive Studiengänge ist derzeit noch in vollem Gange. Da die einzelnen Hochschulen unterschiedlich große Fortschritte
bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses aufweisen, macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, die Lehrer etwa zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Bereich weiterzuqualifizieren.
Fazit: Der Antrag beinhaltet eine Reihe guter Anregungen, greift aber insgesamt zu kurz und kommt noch zur Unzeit aufgrund der nicht abgeschlossenen parlamentarischen Verfahren an anderer Stelle. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Dr. Pinkwart.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf das Thema vertrete ich an dieser Stelle heute Frau Kollegin Sommer. Ich tue das auf der Grundlage des von ihr vorgesehenen Redetextes. An einigen Stellen werde ich mir erlauben, aus Sicht meines Hauses ergänzende Bemerkungen zu diesem wichtigen gemeinsamen Themenfeld der beiden Häuser zu machen.
Sie stellen in Ihrem Antrag fest, dass es bisher zu wenig gelungen sei, die Reformprozesse in Schule und Hochschule aufeinander abzustimmen – und Sie haben Recht. Das ist in der Tat ein Versäumnis der früher für die Schulpolitik im Lande Verantwortlichen. Wir wollen und werden hier Abhilfe schaffen.
Wir stehen vor tief greifenden Veränderungen sowohl im Schul- als auch im Hochschulbereich. Um nur einige zu nennen: Wir wollen künftig Kinder bereits früher einschulen. Die große Mehrheit der Schülerinnen und Schüler durchläuft in zwölf statt bisher 13 Jahren die Schule bis zum Abitur. Künftige Studentinnen und Studenten werden also früher an die Hochschule kommen. Auch die Hochschulen verändern sich, zum Beispiel durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Rahmen des Bologna-Prozesses.
Da Schule auf das Studium vorbereitet, wird es immer wichtiger, den Übergang von der Schule zur Hochschule besonders in den Blick zu nehmen. Der Übergang muss verbessert werden; denn Schülerinnen und Schüler nehmen ihn heute vielfach als Hürde wahr. Es reicht nicht aus, den Übergang zwischen Schule und Universität isoliert zu betrachten. Wir wollen die wesentlichen Schnittstellen im Bildungsbereich in den Blick nehmen und optimieren. Wir müssen uns auch ansehen, wie Schule auf den Beruf vorbereitet, wie Schule
Als Wissenschaftsminister ergänze ich hier, dass wir an der Schnittstelle zur Hochschule auf drei Ebenen ansetzen müssen: bei der Vorbereitung auf das Studium in der Schule, bei parallelen Angeboten wie etwa der Schüleruniversität, an der Schule und Hochschule direkt zusammenwirken, und in der Übergangsphase in das Studium; denn wir wissen, dass die ersten Monate an der Hochschule entscheidend für die Dauer und den Verlauf des Studiums sind. Ich bin sicher, dass die Einführung von Studienbeiträgen den Hochschulen ganz neue Möglichkeiten verschaffen wird, die Studienbedingungen gerade in der Anfangsphase deutlich zu verbessern, ob durch Tutorien, Mentorenprogramme oder ganz neue Ansätze, die sie gemeinsam mit den Studierenden entwickeln können.
Wir haben heute zahlreiche Initiativen im Land, die Schülerinnen und Schülern Einblick in den Universitätsalltag gewähren und auf die Anforderungen vorbereiten. Dies ist dem Engagement einer Reihe von Schulen und Hochschulen und anderer Beteiligter zu verdanken. So bieten Schüleruniversitäten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, bereits erste Scheine zu erwerben, die ihnen in einem späteren Studium angerechnet werden. Wir haben Studien- und Berufsberatung an den Schulen, zentrale und dezentrale Studienberatung an den Hochschulen. Die Universitäten bieten Informationstage, Schnupperstudien, Schülerlabore oder das Juniorstudium. Studien- und Berufsberatung sind auszuweiten, weiter stärker zu integrieren und zu professionalisieren.
Wir müssen allerdings noch eine zielgenauere Information für Schülerinnen und Schüler leisten; denn es reicht nicht aus, einfach nur – wie Sie es in Ihrem Antrag fordern – die Zahl der Studierenden zu erhöhen. Fast ein Drittel der Studierenden in Nordrhein-Westfalen beendet das Studium nicht im begonnenen Fach oder bricht es ganz ab, oft wegen mangelnder Information und Beratung. Bessere Information und Beratung ist auch deshalb notwendig, weil wir wollen, dass die Hochschulen ihre Möglichkeiten zur Auswahl der Studierenden besser nutzen.
Wir bewegen uns auf die Post-ZVS-Ära zu. Wir wollen, dass die Hochschulen die richtigen Studierenden und die Studierenden das richtige Fach an der richtigen Hochschule finden. Dazu brauchen wir bereits in der Schule mehr, intensivere und frühere Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler. Das ist wichtig, aber es muss noch etwas an
deres hinzukommen: Eines unserer Ziele ist es, Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, ihren speziellen Neigungen und Begabungen entsprechend ihre Chancen auf dem akademischen Arbeitsmarkt zu suchen und zu finden – besser und zielgenauer als dies bisher möglich ist.
Wir müssen dabei auch die Lehrerausbildung in den Blick nehmen; darauf haben Sie zu Recht hingewiesen. Künftige Lehrerinnen und Lehrer sollen bereits während ihres Studiums und im Vorbereitungsdienst einen Einblick in ihre künftige Tätigkeit nehmen. Sie sollen nicht nur die Bedeutung von Abschlüssen, sondern auch von Anschlüssen, das heißt von Übergängen erkennen und in ihrem beruflichen Handeln umsetzen.
Mit den Vorgaben und allgemeinen Standards für die Bildungswissenschaften haben das Land Nordrhein-Westfalen und die KMK wichtige Impulse für die zeitgemäße Weiterentwicklung der Lehrerausbildung gegeben. Im Zuge der Organisationsentwicklung haben beide Ministerien dem Thema bereits größeres Gewicht im je eigenen Haus gegeben. Sie unterstreichen damit die Bedeutung, die dieses Thema für die Landesregierung besitzt.
Außerdem werden das Schul- und das Innovationsministerium Ihnen noch in diesem Frühjahr ein gemeinsames Konzept vorstellen, das den Übergang von der Schule in die Hochschule harmonisiert. Dieses Konzept wird – wie Sie feststellen werden – weit über Ihren Ansatz hinausgehen. Wir hoffen, so auch die jungen Talente, die unser Land dringend braucht, noch besser zu fördern und gleichzeitig ein Versäumnis früherer Schulpolitik endlich zu beseitigen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/884 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden sind, darf ich Sie um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Uhlenberg das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann wohl sagen, dass wir der Fußballweltmeisterschaft alle entgegenfiebern – jedenfalls fast alle. Bereits bei den Vorbereitungen des nun vorliegenden Gesetzentwurfs haben Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, großes Interesse an den neuen Regelungen gezeigt, die großen Zuspruch gefunden haben. Die Fußballweltmeisterschaft 2006 ist ein Ausnahmeereignis, das uns nicht nur viel Freude an den Spielen bereiten wird, sondern uns auch eine besondere Gelegenheit bietet, unser schönes Land Nordrhein-Westfalen als weltoffenen Gastgeber zu präsentieren. Das erfordert allerdings auch eine sehr sorgfältige Vorbereitung.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf soll für die Kommunen die erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen schaffen. Mehr als die Hälfte der Spiele, die in Nordrhein-Westfalen ausgetragen werden, beginnt erst um 21 Uhr. In aller Welt werden Millionen Menschen die Spiele live verfolgen. Da kann es nicht sein, dass ausgerechnet im Austragungsland öffentliche Übertragungen ab 22 Uhr abgebrochen und die Bürgersteige hochgeklappt werden.
Unser Gesetzentwurf ermöglicht es den vielen Fußballfans, die nicht die begehrten Stadiontickets erhalten haben, die Spiele gemeinsam live auf Großleinwänden mitzuerleben. Da ist es besonders wichtig, dass die Kommunen auch Rechtssicherheit bei der Planung und Durchführung der Veranstaltungen haben. Dafür reichen nach Ansicht der Landesregierung die bereits bestehenden Ausnahmemöglichkeiten nicht aus. Nun gestattet der Gesetzentwurf die Durchfüh
Die hier gewählte Lösung bietet Sicherheit dafür, dass auch der Schutzanspruch der Anwohner gewahrt bleibt. Damit der erforderliche Lärmschutz berücksichtigt bleibt, beschränkt sich die Gesetzesänderung auf Veranstaltungen der Kommunen. Wohngebiete sind davon ausgenommen. Erhöhte Lärmbelästigungen werden dennoch nicht ausbleiben. Die Kommunen werden bei der Planung und der Durchführung der Public-ViewingVeranstaltungen mit der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten den Anwohnerschutz sicherstellen und in einen angemessenen Ausgleich mit dem öffentlichen Interesse an den Übertragungen der Weltmeisterschaftsspiele und den anschließenden Feiern bringen.
Die staatlichen Umweltbehörden werden den Kommunen hierfür jede mögliche fachliche Unterstützung anbieten.
Zudem bietet der Gesetzentwurf Erleichterungen für die Außengastronomie. Das Gesetz ermöglicht den Betrieb der Außengastronomie bis 24 Uhr. Diese Rechtsänderungen sollen auf Dauer und unabhängig von der Fußballweltmeisterschaft gelten. Um auch im Einzelfall in Wohngebieten den Schutz der Anwohner vor Lärm sicherstellen zu können, sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, den Beginn der Nachtruhe hier auf 22 Uhr vorzuverlegen.
Mit den neuen Regelungen wird einem großen Bedürfnis der Öffentlichkeit und der Wirtschaft Rechnung getragen. Mit dem geänderten Landesimmissionsschutzgesetz und den Plänen zur Erweiterung der Ladenschlusszeiten kann sich Nordrhein-Westfalen während der Weltmeisterschaft als weltoffener und freundlicher Gastgeber präsentieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Kollege Kress das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sommerzeit, Urlaubszeit, man sitzt noch mit Freunden bei Bier oder Wein draußen zusammen, erzählt und lacht bis tief in die Nacht. Drei Wochen später trifft man sich wieder zu Hause und erlebt den Widerspruch zwischen unseren Nachbarländern und Deutschland: Um 22 Uhr kommt die Kellnerin und beendet das ge
mütliche Zusammensein – Sperrstunde. Drinnen ist alles besetzt, also löst sich die frohe Runde auf oder aber man diskutiert auf der Straße weiter.
„Zu Gast bei Freunden“, dieses Motto der WM soll bei uns Wirklichkeit werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Öffnungszeiten der Biergärten den heutigen Ausgehgewohnheiten anzupassen. Nach dem Bundesrecht kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung die Ermächtigung zur Festsetzung der allgemeinen Sperrzeit auf andere Behörden übertragen. Bei dieser auch heute schon begrenzt genutzten Möglichkeit müssen alle Gemeinden zwingend eine eigene Sperrzeitverordnung erlassen. Das ist vor dem Hintergrund der Grundsätze der Deregulierung und Entbürokratisierung sicherlich nicht gerechtfertigt.
Gerechtfertigt ist, dass durch die vorgeschlagene Modifizierung des Landesimmissionsschutzgesetzes der Weg für längere Öffnungszeiten für Biergärten, aber auch für Public-Viewing-Veranstaltungen aufgezeigt wird. Längere Öffnungszeiten für Biergärten werden schon seit vielen Jahren von unseren Bürgern gefordert. Vor 20 bis 30 Jahren war man spätestens um 22 Uhr im Haus und spätestens um Mitternacht im Bett. Heute ziehen die jungen Leute – nicht nur die jungen – um diese Stunde erst los.
Unsere Nachbarländer haben diese Entwicklung schon lange erkannt und ihr Rechnung getragen. Auch die Koalitionsparteien haben eine Verlängerung der Öffnungszeiten für die Außengastronomie bis Mitternacht in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen, mit der Konsequenz, dass wir heute die Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes beraten.
Die Lockerung der sogenannten Biergartensperrzeit wird uns allen etwas mehr Lebensqualität bringen und touristische Metropolen auch für unsere Besucher attraktiver machen. Darauf hat Minister Uhlenberg hingewiesen. Dies gilt auch für die vielen Veranstaltungen, die anlässlich der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft schon von vielen Kommunen geplant sind. Diese Veranstaltungen sind wie alle unsere vielen Heimatfeste – ich erinnere an die Schützenfeste – gemeinschaftsfördernd und werden viele ausländische Gäste mit unseren Bürgern zusammenbringen.
Wir begrüßen es, dass solche Veranstaltungen nach der Vorlage nicht durch Einzelausnahmen, sondern durch Landesgesetz ermöglicht werden. Dabei darf der Schutzanspruch der Nachbarschaft vor lärmintensiven Veranstaltungen nicht vernachlässigt werden. Insbesondere der Schutz der Nachtruhe ist ein sehr hohes Gut, und es ist somit
folgerichtig, dass die gesetzliche Ausnahmeregelung auf Veranstaltungen beschränkt wird, die von Kommunen durchgeführt werden.