Karl Kress
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPDFraktion aus 2008 – da hat Stephan Gatter absolut recht – ist total überholt. Er hätte zurückgezogen werden müssen. Aber – das halte ich schon für wichtig – die EU-Rahmenrichtlinie im Entwurf datiert auch aus 2008, lag also 2008 schon vor.
Herr Stephan Gatter hat festgestellt, dass der Antrag modifiziert werden müsste, und den Entschließungsantrag erwähnt. Dieser Entschließungsantrag ist in der Tat eine Rolle rückwärts. Der heute vorgelegte Entschließungsantrag ist dem, was auf der Tagesordnung steht und was auch im Ausschuss behandelt worden ist, diametral entgegengesetzt.
In dem ersten Antrag fordert die SPD – ich zitiere die Drucksache wörtlich –:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf: … endlich die Aufstellung eines rechtsverbindlichen Abfallwirtschaftsplans für den Teilbereich Siedlungsabfälle vorzulegen.
Als dieser Antrag formuliert wurde, lag die EURahmenrichtlinie ebenfalls schon vor. Heute fordern nun die gleichen Unterzeichner mit ihrem Entschließungsantrag die Landesregierung auf, den nunmehr verabschiedeten Abfallwirtschaftsplan – die Forderung ist also erfüllt worden – auszusetzen.
Ich finde, das ist peinlich; das ist geradezu unglaublich. Wie immer bleiben Sie weit hinter den bereits laufenden abfallwirtschaftlichen Aktivitäten der Landesregierung und den hier inhaltlich gefassten Beschlüssen zurück. Ihre Anträge, lieber Stephan Gatter, enthalten Bausteine, die wir aus vielen recycelten Gatter-Anträgen kennen, aber trotz der damit einhergehenden einseitigen Zielrichtung natürlich auch Fakten, die wir bei der Fortschreibung des landesweiten Abfallwirtschaftsplans immer wieder diskutieren und aufrufen müssen, weil die Technik einfach fortschreitet.
Heute wissen wir, meine Damen und Herren, dass die Abfallwirtschaft einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Europa ist. Unsere NRWAbfallwirtschaft mit der fünfstufigen Zielhierarchie – genau das, was im Antrag gefordert wird, ist auch in unserem Abfallwirtschaftsplan enthalten: vermeiden, die drei Verwertungsstufen und dann vernichten bzw. beseitigen; man kann auch Wortklauberei betreiben, bei uns heißt es „vernichten“, die EU spricht von „beseitigen“ – entspricht exakt den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie und ist ein gutes Beispiel dafür, dass Umweltschutz, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit kein Widerspruch sind.
Meine Damen und Herren, Kernziel der nordrheinwestfälischen Abfallpolitik ist vorrangig die Auf
rechterhaltung einer umweltverträglichen Entsorgungssicherheit. Bei einer breit gefächerten Infrastruktur verfügen wir in Nordrhein-Westfalen über hoch entwickelte Aufbereitungs- und Entsorgungsanlagen. Ich erinnere an die technische Optimierung der Durchsatzerhöhung bei den Müllverbrennungsanlagen und anderes mehr.
Im europäischen Vergleich haben wir in NordrheinWestfalen das fortschrittlichste Entsorgungskonzept, mit über 60 % auch die höchste Quote an stofflicher Verwertung. 1991 lagen wir noch bei 21 %. Das ist eine tolle Entwicklung. Diese Entwicklung, die Zunahme der Recyclingquote, die demografische Entwicklung – ich verweise auf die Prognos-Studie von 2009 zur Abfallstatistik – oder auch das Umdenken weg von der Wegwerfgesellschaft führen zu wesentlich kleineren Abfallmengen, als noch vor wenigen Jahren prognostiziert wurde. Es werden wesentlich weniger Dinge aus den Haushalten entsorgt, die ihren Zweck oder Nutzen verloren haben, und das ist auch gut so.
Diese erfreuliche Entwicklung führt in der Entsorgungswirtschaft kommunaler wie privater Entsorger – da kann man nicht differenzieren – zu intensiven Veränderungen in den Wertschöpfungsstufen, die einer angepassten Gesetzgebung zum Beispiel bei der Definition von Verwertung und Beseitigung bedürfen. Das gibt die EU auch vor. Das muss immer wieder aktualisiert werden. So wird wirtschaftliches und effizientes Recycling – das wissen wir alle – in Deutschland – in Nordrhein-Westfalen ganz besonders am Standort Lünen, dem größten europäischen Zentrum für industrielle Kreislaufwirtschaft – erforscht. Dies haben wir uns alle gemeinsam angesehen. Wir wissen, dass wir hier mehr als nur auf einem guten Weg sind. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und ein Wandel, den wir alle begrüßen.
Künftig werden wir aber auch beachten müssen, dass ganze Müllfraktionen wegbrechen. Diese Entwicklung muss die Politik, müssen wir begleiten. Darum sind die Festlegungen in unserem neuen Abfallwirtschaftsplan absolut richtig, der natürlich entsprechend der Zeit aktualisiert werden muss.
Meine Damen und Herren, das von Minister Eckhard Uhlenberg formulierte Kernziel unserer nordrhein-westfälischen Abfallpolitik ist vorrangig die Aufrechterhaltung einer umweltgerechten Entsorgungssicherheit und stimmt vollinhaltlich mit den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2009 vom 19. November 2008 überein.
So ist unser neuer landesweiter Abfallwirtschaftsplan ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und auch eine gute Visitenkarte für unser Land. Es ist schade, dass die Oppositionsfraktionen an der Entwicklung dieses wichtigen Plans nicht konstruktiv
mitgewirkt, sondern die Ministerien mit nicht am Ziel orientierten Anträgen beschäftigt haben,
so auch der heutige Antrag, den Sie möglichst schnell in die grüne Mülltonne legen sollten, damit zumindest das Papier recycelt werden kann.
Zu der Erwartungshaltung, die Stephan Gatter ausgedrückt hat: Natürlich werden wir dem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstmalig ist in Nordrhein-Westfalen ein landesweiter Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle aufgestellt worden. Meine Damen und Herren, das ist gut so.
Weniger gut, Johannes Remmel, ist der eingebrachte Antrag der Grünen mit den vorgetragenen widersprüchlichen Begründungen. So sprechen Sie, Herr Remmel, von der Abkehr von einer ökologischen Abfallpolitik in Nordrhein-Westfalen. Sie wiederholen damit Ihre fehlerhaften Darstellungen aus den Fachausschussdiskussionen wie auch aus dem Anhörungsverfahren.
Trotz Ihres heutigen eindeutigen Bekenntnisses zu Abfallverbrennungsanlagen haben Sie aus dem Anhörungsverfahren nur das behalten, was Ihnen offensichtlich passt. Bereits im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind eine Vielzahl von konstruktiven Anregungen eingebracht sowie in der Folge Änderungen und Ergänzungen in den Gesetzestext aufgenommen worden.
So steht heute ganz klar im Gesetzentwurf, dass die Abfallhierarchie unser Leitmotiv für eine nachhaltige Abfallbehandlung bleibt. Hiernach ist die Vermeidung von Abfall die oberste Prämisse; die Beseitigung von Abfall ist hingegen die am wenigsten wünschenswerte Option. Vermeiden, Verwerten, Entsorgen: Das ist eindeutig im nordrheinwestfälischen Wirtschaftplan formuliert.
Widersprüchlich ist auch Ihre Aussage, dass bei der Aufgabe der Zuweisungen, die wir nur noch in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf haben, ein größerer Wettbewerb zu einem ruinösen Preiskampf mit massiven Abfallgebührensprüngen führen wird. Sie prognostizieren praktisch in einem Satz einen ruinösen Wettbewerb mit einhergehend teureren Abfallgebühren: Wie soll das funktionieren? Das Gegenteil wird der Fall sein: Mehr Wettbewerb wird zu einer Gebührenreduzierung führen.
Und ehrlich: Glauben Sie nicht, dass viele Bürger froh wären, wenn die Müllgebühren gesenkt werden könnten? Ich habe nie verstanden, dass in meiner Heimatstadt Dormagen der anfallende Hausmüll zu einer 45 km entfernt liegenden MVA bzw. zur 58 km entfernt liegenden MVA Asdonkshof verbracht werden muss, nicht aber zur nur 13,5 km entfernt liegenden Müllverbrennungsanla
ge Köln, nur weil Dormagen nicht zum Regierungsbezirk Köln gehört. Das Prinzip der Nähe wird durch den neuen Abfallwirtschaftsplan sogar optimiert.
Wie fehlerhaft Ihr Antrag ist, Herr Remmel, zeigt auch Ihr eben wieder vorgebrachter Hinweis auf „Privat vor Staat“. Das ist doch absolut falsch – wir haben das im Ausschuss auch dargelegt –: Die meisten unserer 16 Müllverbrennungsanlagen befinden sich doch gar nicht in Privathand,
sondern die Kommunen, die Gebietskörperschaften sind maßgeblich an ihnen beteiligt. Glauben Sie mir, ich habe mir alle Geschäftsberichte der letzten Jahre angesehen.
In den letzten Jahren hat noch keine Müllverbrennungsanlage rote Zahlen schreiben müssen.
Meine Damen und Herren, die interkommunale Zusammenarbeit wird auch in unserem Abfallwirtschaftsplan ausdrücklich hervorgehoben, so wie sie auch heute schon in den meisten Regionen gelebt wird und vertraglich für die nächsten Jahre auch gesichert ist. So haben zum Beispiel die Gebietskörperschaften Rhein-Kreis Neuss, Mönchengladbach, Viersen und Krefeld ein Abfallrahmenkonzept für die Region Mittlerer Niederrhein erstellt, ein Rahmenkonzept, das heute schon den Kriterien unseres Abfallwirtschaftsplans entspricht, einen zukunftsweisenden Abfallwirtschaftsplan, der unseren Bürgern und Kommunen höchste Entsorgungssicherheit bietet und mit den EU-Vorgaben absolut übereinstimmt. Auch das ist im Rahmen der Anhörung behandelt worden: Wir haben hier eine absolute Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben.
Im Gegensatz dazu steht ihr Antrag voller Widersprüche. Ich stimme mit Ihnen überein: Den sollten Sie wirklich ganz schnell in die nächste Mülltonne kloppen und einer MVA zuführen.
Um Ihnen diesen Weg schnell zu ermöglichen, lehnen wir heute Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir die Klimaszenarien betrachten, müssen wir heute davon ausgehen, dass wir mit Blick auf die meisten unsere CO2-Emissionen ziemlich schnell reduzieren müssen. Das hat auch die heutige Debatte eindrucksvoll bestätigt.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten. Eine der leistungsfähigsten ist die Speicherung im Untergrund, die CCS-Technik. Bei noch so innovativer Speichertechnologie wissen wir aber auch, dass eine relativ langfristige Speicherung endlich ist. Trotzdem führt kein Weg an dieser Technik vorbei.
Nordrhein-Westfalen ist ein Energie- und Industrieland. Das muss auch so bleiben.
Das heißt aber auch, dass wir besonders gefordert sind und nur durch eine ambitionierte Klimapolitik die formulierten Ziele und unsere zugesagten Anteile an der EU-Treibhausgasminimierung erreichen können. Bis zum Jahr 2020 müssen wir die Kohlendioxidemissionen um weitere 40 bis 45 Millionen t reduzieren. Neben der einvernehmlich geforderten Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf ca. 25 % ist die entscheidende Größe, die Energieeffizienz durch die Modernisierung der Kraftwerke sowie die Abscheidung des Treibhausgases CO2 zu verbessern.
Durch die Steigerung der Wirkungsgrade – das wissen wir – reduzieren wir den CO2-Ausstoß um ca. 10 %. Das ist gut so, aber bei Weitem nicht genug. Hier muss noch viel gemacht werden.
Der Weg zum sauberen Kohlekraftwerk ist die Verbringung des Kohlendioxids in unterirdische Lager. Das ist ein Verfahren, Herr Priggen, das in der Tat in den USA, aber auch in Australien angewandt wird. Es eröffnet eine konkrete Chance, zeitnah große Mengen Kohlendioxid umweltgerecht zu entsorgen.
In den USA erfolgt die unterirdische Speicherung von flüssigem Kohlendioxid in ehemaligen Erdgastavernen oder auch zum Druckausgleich in Ölfeldern – darauf hatten Sie hingewiesen. Ich bin davon überzeugt, dass wir eine verlässliche unterirdische Speicherung brauchen und mit sehr viel Sorgfalt an diese komplexe Technologie herangehen müssen. Die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben konkrete Projekte gestartet wie etwa die Erprobung des Ketzin-Speichers. Wir werden uns weiterhin für vergleichbare Initiativen in NordrheinWestfalen einsetzen.
In Sachsen-Anhalt setzen sich die Grünen mit der Optimierung des CO2-Endlagers Altmark sehr konstruktiv auseinander und fordern zum Beispiel einen Nachsorgefonds und eine längere Haftung für Energieerzeuger, sind aber grundsätzlich für die Einbringung des Kohlendioxids in ein Endlager.
Die Umsetzung des letzten Punkts, die Haftungszeit zu verlängern, ist durch die Landesregierung erreicht worden. Sie wissen, dass im Gesetzentwurf vorher 20 Jahre standen. Die Landesregierung hat erreicht, dass 30 Jahre aufgenommen worden sind.
Wir wissen, dass die Technologie der Kohlendioxidabscheidung, die Verbringung, aber auch die Aus
fällung schon seit 20 Jahren in entsprechenden Gremien auch innerhalb der EU thematisiert werden. Mit der CCS-Richtlinie vom Dezember 2008 wurde nunmehr der Rechtsrahmen hergestellt und die Technik als besonders unterstützenswert in den Text aufgenommen. Ein Förderprogramm für CCSProjekte wurde mit ca. 1,1 Milliarden € ausgestattet.
Circa zehn bis zwölf Demonstrationsanlagen in Europa sollen gefördert werden, davon drei in Deutschland. Darum – das sage ich ganz ehrlich – bin ich schon etwas enttäuscht, dass der vom Bundeskabinett einstimmig verabschiedete Gesetzentwurf nunmehr nicht weiter behandelt, nicht verabschiedet wird.
CCS muss greifen, CCS muss aber auch funktionieren. Wir müssen auch überzeugend zeigen, dass es funktioniert, weil Länder wie China, wie Indien, die für viele, viele Jahr auf Kohle angewiesen sind, einer Klimavereinbarung nur zustimmen werden, wenn eben CCS funktioniert, wenn sich diese Technik auch auf diese Länder übertragen lässt. CCS ist somit die einzelne Möglichkeit, das Problem Treibhausgas, Kohlendioxid mittelfristig zu lösen.
Herr Römer, Stichwort: liederliches Verhalten. – Dazu kann man jetzt vieles sagen. Wenn wir die Sachebene besetzen wollen, sollte man sich nicht zu billiger Polemik hinreißen lassen. Die ablehnenden Beschlüsse in Schleswig-Holstein, Herr Römer, sind mit den Stimmen der SPD gefasst worden. Ich habe gehört, die SPD ist auch an der Regierung in Schleswig-Holstein beteiligt. Die Beschlüsse sind einstimmig mit den Stimmen der SPD gefasst worden.
Herr Römer, ich darf noch einmal Herrn Carstensen zitieren. Herr Carstensen betrachtet die Abtrennung von Kohlendioxid als unverzichtbar – das hat er so gesagt –,
unverzichtbar für den Klimaschutz, und warnt davor, die notwendige Technologie durch zu hastiges Umsetzen kaputt zu machen. Die Tür ist also weiterhin offen.
Ich denke, es ist für uns hier im Landtag schon wichtig, dass wir gemeinsam in dem Bereich – das haben wir übrigens in den Fachausschüssen auch schon gemacht – die Sachebene besetzen,
ohne billige Polemik dafür eintreten, dass das Gesetz greift, dass die EU-Richtlinie in nationales Recht gefasst wird; ohne billige Polemik – Herr Römer, Herr Groschek –, einfach im Interesse unseres Landes. Darum bitte ich Sie.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der SPDFraktion vorgelegte Antrag – das haben wir im Ausschuss auch schon gesagt – enthält in der Begründung absolute Selbstverständlichkeiten, Textbausteine, die wir zurzeit in allen Reden des 5. Weltwasserforums in Istanbul finden. Insbesondere die Eingangssätze sind allgemeinverbindlich und finden Aufnahme in alle Rechenschaftsberichte unserer Wasserwerke und Wasserverbände.
Natürlich ist Wasser keine übliche Handelsware. Da stimme ich Herrn Kuschke absolut zu. Die Gesundheit der Menschen hängt von der Reinheit des Wassers ab, das in unserem Land rund um die Uhr in ausreichender Menge bereitstehen muss und auch bereitsteht.
Frau Schulze, jedes Kind weiß, dass Wasser, Trinkwasser, das zentrale Lebensmittel ist und durch nichts, aber auch durch gar nichts anderes ersetzt werden kann. Seine Güte ist von allergrößter Bedeutung. Ohne Wasser – das wissen wir doch auch alle – ist tierisches und pflanzliches Leben nicht möglich. Es ist undenkbar, dass wir ohne Wasser existieren könnten.
Heute – auch das ist eine Wahrheit – gilt die Qualität des Trinkwassers in Nordrhein-Westfalen europa- und weltweit als beispielhaft. Dazu gibt es viele Untersuchungen. Wir wissen auch aus vielen Studien, dass die Versorgungssicherheit nirgendwo
höher ist als hierzulande. Das ist ebenfalls eine Wahrheit.
In technologischer Hinsicht sind wir in der ortsnahen Wasserversorgung in Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich absolute Spitze und verfügen über besonders qualifizierte Fachkräfte. Das ist übrigens nicht die Feststellung der CDU-Fraktion, das bewertet auch der Verband kommunaler Unternehmen in Deutschland so, der insbesondere auch die vielen sehr guten Aktivitäten des MUNLV begrüßt.
Umso mehr erstaunt es mich, dass die SPD dieses durchaus wichtige Thema sehr plump aufgreift und damit auf eigene Unterlassungen in der Vergangenheit hinweist. Das bestätigt Ihnen, Frau Schulze, auch Ihr ehemaliger mitregierender Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen in einem Zehn-PunkteAktionsprogramm für sauberes Trinkwasser. Ich zitiere:
Behindert wurden die grünen Aktivitäten zum Schutz des nordrhein-westfälischen Trinkwassers nicht zuletzt durch den damaligen Koalitionspartner SPD.
Als ich diese Aussage gelesen habe, war ich in der Tat sehr erschrocken, verstehe jetzt aber, warum noch im Jahr 2006 die Anzeige eines grünen Kreistagsabgeordneten erfolgt ist, der der alten Landesregierung vorgehalten hat, dass sie die Verantwortung für die völlig unzureichende Überwachung der Gewässer in ihrer Amtszeit trägt.
Weil Sie es aufgeführt haben, frage ich Sie: Wann ist denn zum Beispiel PFT eingetragen worden? Anhand der Sedimentationsgeschwindigkeit kann man nachvollziehen, dass PFT-Einträge, die Sie heute beklagen, vor zehn oder zwölf Jahren stattgefunden haben.
Was hat die damalige Landesregierung gemacht? Nichts! Was ihr in der Anzeige vorgehalten worden ist, ist eine schwere Anschuldigung. Aber das sind, meine Damen und Herren, Sünden der Vergangenheit. Wichtiger ist uns heute ein Blick in die Zukunft.
Unser Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat Akzente gesetzt und die Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrer Ressourcen als vorrangiges Ziel für Umwelthandeln, Gesundheitsvorsorge und Verbraucherschutz definiert.
Ich erinnere gerne an den von Clemens Pick erwähnten Trinkwasserbericht, aber auch an die vielen Bausteine, zum Beispiel die Arnsberger Vereinbarung, das neue Wassergesetz und die Fachtagung des MUNLV zum Thema Wasseranalytik mit den europaweit anerkannten und bedeutenden
Wasserforschungsinstituten aus NordrheinWestfalen.
Ich erinnere an die weitgehenden Strategien des MUNLV zur Verringerung der Stoffeinträge in die zur Trinkwassergewinnung genutzten Gewässer. Das alles ist im Ausschuss vorgetragen und diskutiert worden.
Natürlich erinnere ich auch an die Vielfalt der Umsetzungsmaßnahmen der Wasserrechtsrahmenrichtlinie. Vorbildlich hat das Ministerium zusammen mit dem Erftverband zum Beispiel die Renaturierung der Erft in Angriff genommen. Das ist doch wirklich ein positives Signal.
Ich erinnere gerne an die vielen Initiativen, die von der Landesregierung mit Millionen Euro unterstützt werden, zum Beispiel das Pilotprojekt zur neuen Abwasserbehandlungstechnologie am Kreiskrankenhaus Waldbröl,
an die Risikoanalysen bei belasteten Abwässern und Klärschlämmen, aber auch an den Maßnahmenkatalog zur technischen Verbesserung der Trinkwasserbrunnen, der von Minister Uhlenberg in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser eingebracht wurde.
All das zeigt doch, wie aktiv die Landesregierung in unserem Land für die Trinkwasser- und Abwassergüte eintritt und dass sie gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen eine zukunftsweisende Gewässerschutzpolitik betreibt.
Herr Remmel, das ist ein Gesamtpaket. Das ist deutlich geworden; das haben wir immer wieder gehört. Hier ist aber nicht nur Nordrhein-Westfalen gefordert. Es ist gut, dass die Forschung gleichermaßen von unseren Wasserverbänden, vom Bund und von den Ländern vorangetrieben und finanziert wird.
Letzter Satz. – Herr Dr. Karthaus, das alles wissen Sie genau. Gerade Sie als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Gemeindewerke Engelskirchen müssen das doch auch fachlich bewerten können. Darum kann ich nicht verstehen, dass Sie heute einen solchen Schauantrag stellen. Aber Sie erwarten ja auch nicht, dass wir Ihrem Antrag zustimmen. Wir werden Sie heute auch nicht enttäuschen: Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil er ein Schauantrag ist und uns in der Sache nicht weiterbringt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In der Tat benennt der OECD-Bericht wichtige Perspektiven für unser großes Industrieland Nordrhein-Westfalen. Darum haben wir, die Koalitionsfraktionen, den vorgelegten Bericht zeitnah ausgewertet und ihn, Frau Schulze, in der Aktuellen Stunde am 13. November 2008 kommentiert und in die Diskussion eingebracht.
Dass Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, exakt den gleichen Punkt geradezu wortgleich – also auch unseren Begründungstext – in Ihrem Antrag aufgreifen, zeigt, dass Sie irritiert sind und weit hinter unseren umweltpolitischen Aktivitäten herlaufen.
Frau Schulze, das ist einfach peinlich und ein Eingeständnis Ihrer Unfähigkeit.
Unsere Landesregierung hat mit der von ihr initiierten NRW-Klimaanpassungsstrategie frühzeitig Akzente gesetzt und mit ihrem energiepolitischen Konzept vom 13. Februar 2007 sowie der fortgeschriebenen NRW-Energie- und Klimastrategie vom 29. April 2008 weit gehende Ziele formuliert. Das ist gut so.
Insbesondere begrüßen wir, dass die Landesregierung per Kabinettbeschluss am 4. November 2008 einen Energie- und Klimarat mit 20 führenden Persönlichkeiten aus der Umweltforschung, des Verbraucherschutzes, aus Wirtschaft und Handwerk eingesetzt hat.
Vielleicht gucken Sie mal in den Kalender: So lange ist das noch gar nicht her.
Aufgabe des Sachverständigengremiums ist es, die Umsetzung der NRW-Energie- und Klimastrategie zu überwachen und gegebenenfalls eigene Verbesserungsvorschläge für diesen Prozess zu erarbeiten. Selbstverständlich fließen auch die OECDÜberlegungen in die Analyse dieses Gremiums ein. Vielleicht sprechen Sie einmal mit einem Mitglied
dieses Arbeitsgremiums. Unsere Regierung, Frau Schulze, reagiert nicht nur, sondern sie agiert,
und sie handelt zeitnah!
Unser Land übernimmt damit in Deutschland und in Europa eine Schrittmacherfunktion in der Energie- und Klimapolitik.
Das zentrale Ziel ist eine nachhaltige und dauerhaft sichere, wirtschaftliche und klimafreundliche Energieversorgung. Ganz konkret: Die energiebedingten Kohlendioxidemissionen in Nordrhein-Westfalen müssen bis zum Jahr 2020 um jährlich 81 Millionen t reduziert werden. Dazu sind 43 landesspezifische Maßnahmen in acht zentralen Bereichen definiert worden. Das alles ist im Arbeitspapier der Kommission enthalten.
Die CDU-Landtagsfraktion wird die Landesregierung bei der Umsetzung der Maßnahmen und bei ihrer anerkannten Umweltpolitik auf dem Weg zu einer weniger belasteten Luft, zu weniger belastetem Wasser und zu weniger belastetem Boden aktiv begleiten. Damit werden wir aber auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen verlieren.
Ich bin sehr froh, dass dieser Grundsatz auch im OECD-Umweltausblick 2030 enthalten ist. In der Tat wurde im Vergleich zur Ausgabe von 2001 der Blickwinkel erweitert, da internationale Lösungen eine globale Begleitung, auch von Nichtmitgliedern der OECD, erfordern. Es ist nicht sinnvoll, dass energieintensive Betriebe neue Standorte im osteuropäischen Ausland oder in Asien aufbauen und somit die Kohlendioxidemissionen lediglich verlagert werden.
Es macht keinen Sinn, wenn ein Unternehmen eine milliardenschwere Investition nicht in die Modernisierung alter Produktionsstätten am Rhein steckt, sondern lieber im Ausland eine neue Anlage baut.
Damit nimmt die Umweltbelastung an der Rheinschiene ab; aber der Umwelt insgesamt wird ein Bärendienst erwiesen. Mich beunruhigt sehr stark, wenn RWE mit fünf weiteren internationalen Partnern zwei neue KKW-Blöcke in Rumänien baut oder E.ON ein umfangreiches Forschungsprojekt auf dem Gebiet der Kernenergie mit französischen Partnern an französischen Instituten vereinbart. Unser Land Nordrhein-Westfalen ist ein bedeutender Forschungs- und Entwicklungsstandort
und muss das auch bleiben!
Bei den Kohlekraftwerken mit optimierter Anlagentechnik sind wir Weltmeister. Allein durch die BoABlöcke kommen wir zu einer CO2-Senkung von über 30 Millionen t CO2 pro Jahr; das wurde in dieser Woche schon diskutiert. Ich sage Ihnen deutlich: Wir wollen mehr. Wir wollen kohlendioxidfreie Kraftwerke, die den Kern der ökologischen Modernisierung darstellen. Dazu stehen wir. Dazu gibt es viele gute Ansätze.
Wir müssen aber auch in weitere zukunftsweisende Projekte wie in die Weiterentwicklung der Brennstoffzelle, der Solarenergie, der Photovoltaik, der Windkrafttechnik, des SunDiesels, der Bioenergie und der Geothermie, also der Erdwärme, investieren und sie fördern. Die Landesregierung macht das; sie ist dabei sehr gut aufgestellt. Der vorgelegte Antrag, Frau Schulze, ist absolut überholt.
Wir haben es doch vor vier Wochen diskutiert.
Er bleibt weit hinter den laufenden Umweltaktivitäten des Landes zurück und setzt vor allen Dingen keine Impulse.
Liebe Frau Schulze, ich würde Ihnen aufgrund Ihrer Zwischenrufe empfehlen, in die Unterlagen zu schauen, sich das Arbeitspapier der Kommission anzusehen und nicht nur Showanträge einzubringen. Kommen Sie zu einer sachlichen Arbeit,
dann finden wir auch zueinander!
Diesen Showantrag lehnen wir ab. – Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Tierseuchengesetz des Bundes besteht aus einer Fülle von Rechtsvorschriften. Für den Vollzug des Tierseuchengesetzes und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind grundsätzlich die Länder zuständig. In Nordrhein-Westfalen sind dazu die Ausführungsgesetze zum Tierseuchengesetz und zum Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetz in Kraft.
Der heute in zweiter Lesung vorgelegte Gesetzentwurf führt diese Ausführungsgesetze in einer einheitlichen Norm zusammen. Damit machen wir hier im Hause einen weiteren Schritt in Richtung Vereinfachung bürokratischer Vorschriften. Dar
über hinaus werden bestehende Unklarheiten bei den Zuständigkeiten und auch bei der Kostenträgerschaft beseitigt.
Der Gesetzentwurf enthält Vereinfachungen. Er wird zu mehr Entsorgungssicherheit und damit auch zu besserem Verbraucherschutz führen.
Im Anhang und im Vorwort ist der Gesetzentwurf von Herrn Minister Uhlenberg überzeugend und sehr plausibel begründet worden. Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg!
Darüber hinaus haben die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung keine grundsätzlichen Einwände vorgetragen.
Die Vergleichbarkeit dieses Gesetzentwurfs mit den Zuständigkeitsregelungen anderer Bundesländer – Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Sachsen – will ich jetzt nicht mehr vertiefen.
Wir, die CDU-Fraktion, begrüßen den Entwurf als sinnvollen Beitrag zur Modernisierung des Landes und bitten heute um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben sowohl in den Innenminister Schäuble als auch in den Innenminister Wolf größtes Vertrauen. Die Zusammenarbeit ist außerordentlich gut. Diese gute Zusammenarbeit ist die Basis unseres Vertrauens – und umgekehrt.
Frau Düker, ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihren Hinweis. Offensichtlich haben Sie alles das, was an dieser Stelle vorgegeben worden ist, falsch verstanden. Aber Sie wollen es ja auch so verstehen. Ich meine, der Grundsatz gilt: Neue Technologien müssen überall dazu führen, dass man Ressourcen bündelt. – Es macht doch auch keinen Sinn, wenn jede Behörde eigene technische Anlagen und eigene Methoden entwickelt. Wir müssen die vorhandenen sicherheitsbehördlichen Kompetenzen zusammenführen, weiterentwickeln und – was wichtig ist – zukunftsfähig machen.
Das wissen Sie als Antragsteller natürlich auch. Sie verfolgen mit Ihrem Antrag ja auch ein anderes Ziel. Sie wollen versuchen, Differenzen zwischen den Koalitionsfraktionen zu konstruieren. Das haben Sie mit Ihrem Wortbeitrag nochmals bestätigt, Frau Düker.
Wie bei vielen vorherigen Versuchen gleicher Art wird Ihnen das auch heute nicht gelingen. Dass es auf der sachlichen Ebene keinerlei Differenzen zwischen den Koalitionsfraktionen gibt, haben wir mit unserem gemeinsamen Entschließungsantrag deutlich gemacht. Da kann man auch nichts hineininterpretieren. Er ist so deutlich formuliert, dass er die von Ihnen getroffene Aussage eigentlich nicht zulässt.
Frau Düker, aufgrund diverser Anfragen und Anträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben Sie doch auch alle offenen Fragen sehr detailliert beantwortet bekommen. So hat die Bundesregierung schon am 11. März dieses Jahres Ihre kritischen Anmerkungen und Befürchtungen zum geplanten Service- und Kompetenzzentrum für die Telekommunikationsüberwachung absolut widerlegt.
Die Zusammenarbeit und die damit einhergehende Kompetenzsteigerung werden sich ausschließlich auf die technischen Leistungen beziehen. Die Bündelung des technisch-wissenschaftlichen Fachpersonals in dem sehr dynamisch wachsenden Entwicklungsfeld der Überwachungstechnik ist plausibel und auch dringend erforderlich. Der Grundgedanke der Zusammenfassung in einer Service- und Kompetenzstelle beruht darauf, technische Neuerungen zu optimieren und Synergieeffekte als reiner IT-Dienstleister, also in einem Technikpool ohne eigenständige Befugnisse in der Auswertung, zu bündeln.
Gerne verweise ich auf die Ausführungen des Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz, der sich vehement für die schnelle Einführung des Kompetenzzentrums einsetzt und fordert – ich zitiere ihn inhaltlich –:
Wir müssen technisch endlich auf die Höhe der Zeit kommen und auf diesem für uns alle wichtigen Sektor besser werden. Es ist doch nicht hinzunehmen, dass wir im Bereich der Entwicklung der Telekommunikationsüberwachungstechnik an verschiedenen Stellen nebeneinander forschen und arbeiten und andere Entwicklungskapazitäten nicht bündeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns, die CDU-Fraktion, steht fest, dass an dem Prinzip der organisatorischen Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten unumstößlich festgehalten wird. Wir wollen, dass die inhaltliche Auswertung erfasster Daten durch die jeweiligen Spezialisten ausschließlich in den einzelnen Fachbehörden erfolgt. Das unterstreichen wir mit unserem Entschließungsantrag noch einmal.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, weil er sachlich gerechtfertigt ist, die Position der Koalition widerspiegelt und nicht wie der sehr provozierende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Misstrauen sät. Diesen Antrag werden wir ablehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Herr Minister, die vorbildlichen Initiativen des Landes NordrheinWestfalen zur PFT-Bekämpfung werden überregional, sogar in ganz Europa diskutiert. Es gibt bei uns im Übrigen über 80 Anfragen und Anträge dazu. Das wurde ausreichend dargestellt.
Ich möchte eine Nachfrage stellen: Ist es richtig, dass in einem Dringlichkeitsantrag der hessischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Aktivitäten des Umweltministers zur PFTBekämpfung in unserem Land als beispielhaft und vorbildlich bezeichnet worden sind?
Herr Präsident! Herr Minister, manchmal werden Opfer und Täter miteinander verwechselt. Lieber Johannes Remmel, wir alle wissen doch, dass die Materialaustragung 2004 erfolgt ist. Wir haben die geschichtlichen Abläufe im Ausschuss ausreichend dargestellt bekommen.
Meine Frage: Ist es richtig, dass der Stockumer Kreistagsabgeordnete Schulte-Huermann, Bündnis 90/Die Grünen, in dieser Legislaturperiode Strafanzeige gegen die ehemalige Umweltministerin Bärbel Höhn wegen des Verdachts der Verschleierung von Trinkwasservergiftung im Zusammenhang mit PFT-Funden gestellt hat?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt sicherlich viele Dinge, bei denen wir im Plenum uns absolut einig sind: Dazu gehört auf jeden Fall saubere Luft. Saubere Luft ist ein unverzichtbares Gut. Jeder von uns, lieber Johannes Remmel, ist darauf angewiesen. Wir atmen tagtäglich, je nach körperlicher Aktivität – draußen im Foyer ist es heute bei dem Aktionstag sehr schön plastisch dargestellt worden –, etwa 20 bis 50 Kubikmeter Luft ein.
Die Reinhaltung der Luft ist daher zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unserer gesamten Umwelt wichtig. In der letzten Debatte haben wir das ausreichend dargestellt. Das gilt für unsere Städte, das gilt für unser Land, das gilt für die Bundesrepublik Deutschland, das gilt für ganz Europa.
Der heute vorgelegte Antrag enthält im Kern nichts Neues. Er markiert noch einmal die zigmal vorgetragene Position der Grünen und spricht an keiner Stelle die wirklichen Probleme an. Unsere Landesregierung, Minister Uhlenberg, setzt auf eine nachhaltige Luftreinhalteplanung und nicht nur auf eine symbolische Beschilderung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Vormonat haben wir versucht, Ihnen die Folgen einer aus vorschnellem Aktionismus geschaffenen Umweltzone Ruhrgebiet zu erläutern. Jetzt wollte ich die Zahlen noch einmal vortragen, aber ich habe mich eben mit der Kollegin Schulze verständigt, dass wir uns heute kurz fassen. Das will ich dann auch machen und behalte mir dann diesen Vortrag für die Ausschussberatungen vor.
Es ist unser politisches Ziel, eine Umweltzone Ruhrgebiet im Rahmen von Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen festzulegen. Wenn wir das wollen – und das wollen wir –, müssen wir die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg auch mitnehmen, ohne dass wir den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlassen. Da gibt es gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind.
Auf diesem Weg, Johannes Remmel, sind wir, und das MUNLV koordiniert diese Arbeiten, die nach einem sehr ambitionierten Zeitplan ablaufen.
Jetzt darf ich noch einmal Rheinland-Pfalz zitieren – ich gehe sehr gerne ins Internet und schaue mir an, was die anderen so sagen und machen-: In Rheinland-Pfalz fordern die Grünen kleine Umweltzonen für Innenstädte und werfen ganz konkret der Regierung Beck vor – da ist ja die Luft in der Tat zurzeit sehr dick –, dass sie nichts im Hinblick auf die Feinstaubbelastung tut. In der Forderung der Grünen ist der Querverweis auf die beispielhafte Vorreiterrolle unseres Landes, unserer Städte in NordrheinWestfalen enthalten.
In der Tat: Keine Landesregierung, kein Umweltminister hat so viel für die Luftreinhalteplanung für Nordrhein-Westfalen getan wie die Regierung Rüttgers, wie Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Sie, Herr Remmel, und Ihre Umweltministerin haben, wie schon heute bei dem Thema PFT diskutiert, die Probleme liegen lassen. Heute formulieren Sie besserwisserische Anträge. Das, meine
Damen und Herren, ist doch der eigentliche Skandal.
Natürlich stimmen wir der Überweisung in den Fachausschuss zu. Auch ich möchte die vereinbarte Redezeit einhalten. Ich freue mich auf die Diskussion im Fachausschuss, die wir vertiefen können.
Ich möchte jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass gerade Eckhard Uhlenberg, unser Umweltminister, jeden Zwischenstand im Detail erläutert hat. Er hat auch dazu aufgefordert, dass wir den Weg zu dem Ziel, das wir gemeinsam anstreben, auch gemeinsam gehen sollten. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ausführungen meiner Vorrednerin und meines Vorredner frage ich mich: Führen wir die Feinstaubdiskussion eigentlich erst seit zwei Jahren? Was hat die Vorgängerregierung die ganzen Jahre über gemacht? Was ist denn da angepackt worden, was ist nicht gemacht worden?
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Luftreinhalteplanung ist – das ist hier mehrfach diskutiert worden – ein Schwerpunkt der Politik in unserem Land. Es ist absolut richtig, dass die Koalitionsfraktionen die zielgerichteten Aktivitäten der Landesregierung sehr konstruktiv begleiten. Herr Remmel, diese Landesregierung entwirft nicht nur Papiere, die handelt!
Insbesondere unterstützen wir mit unseren Fraktionen – ich sage das auch ganz bewusst – auf der Grundlage des Koalitionsvertrages – ich denke, den haben auch Sie gelesen – aktiv die Initiativen der Landesregierung zur Feinstaubreduzierung. Denn das war Gegenstand auch der Koalitionsvereinbarung.
Während SPD und Grüne einen Antrag stellen, der neben der bekannten Prosa zur überschnellen Ausweisung einer Umweltzone Ruhr sehr wenig Substanz, viele Allgemeinplätze und auch Forderungen enthält, die zum Gutteil schon erfüllt sind,
hat die schwarz-gelbe Landesregierung schon lange die richtigen Instrumente gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub im Ruhrgebiet entwickelt
und die Voraussetzungen dafür geschaffen, im Ballungsraum Ruhrgebiet die Feinstaubbelastung deutlich zu senken.
Aus der Machbarkeitsstudie „Regionale Luftreinhalteplanung“, aus der Sie zitieren, hat die Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen und Vorschlägen entwickelt, die zu einer Umweltzone Ruhrgebiet führen können. Dieser Maßnahmenkatalog enthält eine Vielzahl intelligenter Vorschläge wie das Schwerlastleitkonzept RUHRPILOT und
zeigt auf, dass lokal wirksame Maßnahmen durch regionale Ansätze ergänzt werden.
Aus der Machbarkeitsstudie geht aber auch deutlich hervor, dass Umweltzonen nur im Rahmen von Luftreinhalte- bzw. Aktionsplänen festgelegt werden. Diese Machbarkeitsstudie enthält Vorschläge, ist aber – um das auch deutlich zu sagen – kein Plan. In der von Ihnen, den Antragstellern, zitierten Machbarkeitsstudie des MUNLV wird darauf hingewiesen, dass es keinen Königsweg gebe, sondern dass immer nur eine Kombination von Einzelmaßnahmen greifen könne.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen wir ableiten, dass Umweltzonen nur in Gebieten ausgewiesen werden dürfen, in denen Grenzwerte überschritten werden, sowie in Gebieten, die einen nachweisbaren Beitrag zur Grenzüberschreitung leisten.
Ich könnte in unterschiedlichen Rollen den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz zitieren – ich habe mir das aus dem Internet gezogen; das sollten Sie sich auch einmal zu Gemüte führen –, der genau diesen Punkt inhaltlich begründet und darstellt.
Meine Damen und Herren, es gibt in der Tat eine ganze Reihe von Gebieten, in denen nach den Gesetzen Umweltzonen eingerichtet werden müs
sen. Daneben gibt es aber auch Flächen, für die eine Ausweisung als Umweltzone nicht zielführend ist.
Ich habe eben dem Kollegen Hovenjürgen gesagt: Kein Mensch würde verstehen, warum zum Beispiel die Halterner Heide im Kreis Recklinghausen, diese zum Ruhrgebiet zählende Fläche, als Umweltzone ausgewiesen werden sollte. Meine Damen und Herren, man muss sich in der Tat jede Freifläche ansehen.
Innovative Lösungen, die sich auf alle Verursachergruppen beziehen, sind in einem so heterogen strukturierten Gebiet wie dem Ruhrgebiet mit einer Fläche von 1.500 km2 – Köln, das immer zum Vergleich herangezogen wird, hat 14 km2 – dringend erforderlich. Dabei sind natürlich auch Verlagerungseffekte zu beachten.
Frau Schulte, es macht auch keinen Sinn,
wenn durch verkehrslenkende Maßnahmen die Belastungsverteilung sogar vergrößert und die Gesamtbelastung erhöht wird.
Neben der Feinstaubproblematik müssen wir bei der Luftreinhaltung auch die Emissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Blei, Benzol und Kohlendioxid innerhalb bestimmter, von der EU vorgegebener Fristen einhalten.
Es macht auch keinen Sinn, wenn durch lokale Maßnahmen die Feinstaubbelastung reduziert und durch die gleichen Maßnahmen der NOXAusstoß erhöht wird. Auch diese Korrelation wird in der Machbarkeitsstudie am Beispiel der Düsseldorfer Corneliusstraße dargestellt. Ein LKWDurchfahrtverbot und die Nachrüstung der Rheinbahn-Busse haben dazu geführt, dass PM10Tagesdurchschnittswertüberschreitungen signifikant seltener auftraten – von 77 in 2002 auf 47 in 2006 –, aber gleichzeitig die Zahl der NO2-Überschreitungen von 59 in 2002 auf 71 in 2006 bei gleicher Hintergrundbelastung angestiegen ist. Das heißt: Durch die katalytische Verbrennung wird Feinstaub reduziert, aber der StickoxidAusstoß erhöht.
Die Umweltzone Köln wurde übrigens wegen der NOX-Überschreitungen auf den Weg gebracht und nicht wegen einer Feinstaubbelastung, Frau Schulze. Darum ist es wichtig, dass wir uns die Machbarkeitsstudie genauer ansehen und wie bei
jedem guten Arzneimittel auch die Nebenwirkungen beachten und den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun.
Ein unverhältnismäßiges Vorgehen müssen wir vermeiden, ohne dass wir – das sage ich ganz deutlich – unser gemeinsames Ziel aus den Augen verlieren. Wünschenswert wäre es, wenn wir aus ganz Deutschland und aus ganz Europa eine Umweltzone machen könnten. Aber dazu – das wissen Sie doch auch – muss man viele Schritte gehen, muss vieles angepackt werden, müssen viele Konzepte entwickelt werden.
Dazu gehört nun mal eine differenzierte Ursachenanalyse, die eine einseitige und populistische Betrachtung vermeidet. Darum ist es richtig, dass wir nicht in einem einzigen kurzen Schritt das gesamte Ruhrgebiet als Umweltzone ausweisen. Das wäre nämlich Etikettenschwindel.
Ziel muss es sein, die verschiedenen Verursacher von Feinstaub gemessen an ihren Anteilen differenziert darzustellen und zu bewerten. Genau das haben wir, die Koalitionsfraktionen, mit dem Antrag „Feinstaubprobleme effizient lösen – NRW als Modellregion für Umweltkompetenz entwickeln“ gefordert, und wir haben Mittel in unserem Haushalt für Feldstudien etatisiert.
Feinstaub muss vorrangig an der Entstehungsquelle aufgefangen oder verhindert werden. Darum müssen wir uns die Staubfraktionen genauer ansehen – auch im Hinblick auf die Größenverteilung der Partikel. Nicht die Masse der Partikel macht es, sondern die chemische und physikalische Beschaffenheit der Teilchen. Bei der Größenverteilung gilt: je kleiner die Partikel, umso gemeiner ihre Wirksamkeit. Darauf ist in der Vergangenheit ausreichend hingewiesen worden.
Darum hat auch das Europäische Parlament im letzten Herbst eine neue Feinstaubrichtlinie auf den Weg gebracht, neue Eckwerte verabschiedet, die wir jetzt bei allen Diskussionen berücksichtigen müssen. In vielen Sitzungen, Arbeitskreisen, Fachausschusssitzungen, insbesondere aber im Landesbeirat für Emissionsfragen haben wir diese komplexen Zusammenhänge diskutiert und weiträumige, dauerhafte Strategien zur Reduzierung der Feinstaub- und NOx-Belastungen wie zum Beispiel den RVR-Masterplan „Saubere Luft im Ruhrgebiet“ begrüßt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion plädiert für eine sehr besonnene Umweltzonendiskussion.
Bei allen Schritten müssen wir im Ballungsraum Ruhrgebiet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Ich habe selbst an Podiumsdiskussionen in Dortmund und Herne teilgenommen. Ich weiß, wie sensibel der gesamte Bereich ist. Wir müssen die Bürger mitnehmen, alles plausibel begründen können und machen, was zu tun ist.
Darum unterstützen wir ausdrücklich die Vorgehensweise der Landesregierung bei ihren Bemühungen
zur Reduzierung der Feinstaub- und NOxBelastungen und empfehlen Ihnen, den Oppositionsfraktionen, auch bei der Fassung von Anträgen wie beim Feinstaub die Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte zu beachten.
Gemeinsam können wir viel, viel mehr erreichen und auch viel mehr transportieren, wenn Sie nur mitziehen und nicht versuchen würden, die Landesregierung so darzustellen, wie vielleicht die vorherige Landesregierung war. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem Zitat:
„Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft ist die treibende Kraft für einen in Zukunft immer weiter steigenden Arzneimittelgebrauch. Die Zeitspanne zwischen Erkrankung und Tod verlängert sich immer mehr – und damit auch die Behandlungsdauer.“
Mit diesen Sätzen hat Herr Prof. Dr. Dingermann von der Frankfurter Goethe-Universität seinen Diskussionsbeitrag im Rahmen des zehnten Berliner Kolloquiums am 13. Mai 2006 in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung genau zu dem Thema, über das heute gesprochen wird, „Arzneimittelrückstände in Gewässern“ eingeleitet.
Im Rahmen dieser Veranstaltung der KonradAdenauer-Stiftung haben anerkannte europäische Wissenschaftler aus den Fachbereichen Wasserchemie, Lebensmittelchemie und Pharmazie, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Fachleute für Mikrobiologie, aber auch Experten der Arzneimittelhersteller sowie aus dem Umweltbundesamt und den Verbraucherschutzministerien aller Bundesländer – auch unser Ministerium war vertreten – über das heute angesprochene Thema vertiefend diskutiert und das Verhältnis des Arzneimitteleinsatzes zu den ökologischen Folgen dargestellt.
Risikoanalysen aus der Schweiz, den USA und Deutschland wurden besonders bewertet. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass die zurzeit in Deutschland gemessenen Konzentrationen zwar keine akuten toxischen Effekte erwarten lassen; sie zeigen jedoch, dass wir im Sinne eines vorbeugenden Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzes an die Verursacherquellen gehen müssen.
Vieles von dem, was heute in dem SPD-Antrag gefordert wird, zum Beispiel der Aufbau einer Grundlagenforschung, wurde im Rahmen des Kolloquiums der Konrad-Adenauer-Stiftung vorgestellt und bereits auf den Weg gebracht.
Auch wurde sehr ausführlich über eine Umweltrisikobewertung diskutiert, und es wurde die her
vorragende Mitarbeit der deutschen Apotheken gewürdigt. Wie nach Rücksprache mit der Apothekerkammer NRW zu erfahren ist, beteiligen sich in unserem Land mittlerweile 98 % der Apotheken an dem im SPD-Antrag angesprochenen Rücknahmesystem. Circa 50 % aller zu entsorgenden Wirkstoffe werden über diesen Rücknahmeweg der Verbrennung zugeleitet.
Das ist gut so, heißt aber auch, dass jeder zweite zu entsorgende Wirkstoff einen anderen Weg nimmt. Hoffentlich wird er über die graue Tonne ebenfalls der Verbrennung zugeführt. Hier müssen – dem stimme ich zu – die Bürger noch mehr sensibilisiert werden. Ich bin davon überzeugt, dass der vom MAGS in den Apotheken ausgelegte modifizierte Flyer dazu beiträgt.
Ob moderne Techniken, zum Beispiel eine Membranfilteranlage in den Krankenhäusern, zielführend sind, wird das Ergebnis des vom MUNLV initiierten Pilotprojektes zeigen. Nachdenklich stimmt es mich schon, dass Bundesumweltminister Gabriel auf eine schriftliche Anfrage vom 18.05.2007 geantwortet hat:
„Untersuchungen... haben ergeben, dass Krankenhausabwasser die Arzneimittelfracht des kommunalen Abwassers nicht nennenswert erhöht.“
Trinkwasser wird in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser und zu ca. einem Drittel aus Oberflächenwässern gewonnen. Je nach Zustand des Rohwassers werden von den Wasserwerken zusätzliche Reinigungsstufen, zum Beispiel biologische und/oder chemische Abwasserbehandlungsmethoden, Oxydation mit Ozon, UVReaktoren oder Aktivkohlebefilterung, vorgehalten. Es ist gut, dass alle Methoden in NordrheinWestfalen erprobt und zielgerichtete Projekte vom Umweltministerium des Landes NordrheinWestfalen gefördert werden.
Herr Dr. Karthaus, mich erstaunt, dass die SPD dieses durchaus wichtige Thema erst heute aufgreift und somit auf eigene Unterlassungen in der Vergangenheit hinweist.
Das bestätigt Ihnen auch Ihr ehemaliger Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen in seinem sogenannten Zehn-Punkte-Aktionsplan „Sauberes Trinkwasser“. Ich zitiere wieder wörtlich:
„Behindert wurden die grünen Aktivitäten zum Schutz des NRW-Trinkwassers nicht zuletzt durch den damaligen Koalitionspartner SPD.“
Als ich diese Aussage gelesen habe, war ich – ich sage das offen – sehr erschrocken. Ich verstehe aber jetzt die im Vorjahr erfolgte Anzeige des grünen Kreistagsabgeordneten Schulte-Huermann, der Frau Höhn im Zusammenhang mit den PFTFunden vorgehalten hat, dass sie die Verantwortung für die in ihrer Amtszeit völlig unzureichende Überwachung der Gewässer trägt. Das war eine schwere Anschuldigung; aber das sind Sünden der Vergangenheit.
Wichtiger ist ein Blick in die Zukunft. Hier hat unser Umweltminister Eckhard Uhlenberg Akzente gesetzt und die Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung und ihrer Ressourcen als vorrangiges Ziel für Umwelthandeln, Gesundheitsvorsorge und Verbraucherschutz definiert. Ich verweise hier nur auf die Arnsberger Vereinbarung.
Verantwortung und kooperatives Handeln für eine hohe Trinkwasserqualität und für die Gesundheit sollten unser gemeinsames Ziel sein. In diesem Sinne sehen wir den Diskussionen im Fachausschuss mit großem Interesse entgegen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Alle Monate wieder, lieber Johannes Remmel, kommt Bündnis 90/Die Grünen mit einem politisch motivierten Feinstaubantrag. Und wieder einmal soll politischer Staub zulasten unseres Umweltministers aufgewirbelt werden. Ich stelle fest, dass die Wiedervorlagefristen offensichtlich immer kürzer werden.
Offensichtlich muss mit solchen Schauanträgen die eigene Klientel bedient werden. Dabei wissen doch gerade Sie, Herr Remmel, dass sich kein anderer Umweltminister, keine andere Landesregierung so intensiv mit diesem Thema beschäftigt wie Eckhard Uhlenberg mit seinem Haus in erfolgreicher Kooperation mit Frau Ministerin Christa Thoben.
Eckhard Uhlenberg hat die Feinstaubproblematik zur Chefsache gemacht und in der Tat – das ist doch unstreitig – auch viel erreicht. Die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Industrie und Gewerbe haben sehr große Anstrengungen zur Minderung von Luftschadstoffen unternommen, Anstrengungen, die von der Landesregierung aktiv begleitet werden, damit landesweit die anspruchsvollen europäischen Immissionsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid eingehalten werden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Union zurzeit die bestehende Rahmenrichtlinie und fünf weitere Rechtsinstrumente,
darunter vier Tochterrichtlinien, zusammenfasst. Die zweite Lesung wird Mitte Dezember diesen Jahres erfolgen.
Der Tagesgrenzwert bleibt bei 50µg/m3, darf aber ab 2010 an 55 Tagen – bisher waren es 35 Tage – überschritten werden. Der Jahresmittelwert für die PM10-Partikel sinkt jedoch ab 2010 von 40µg/m3 auf 30µg/m3. Das ist gut so und wird gemeinsam von Rat und Parlament vertreten. Die Abstimmungen in den Ausschüssen haben bereits stattgefunden.
Aber was für uns noch wichtiger ist: Die Kommission hat für die zweite Lesung im nächsten Monat gemeinsame Änderungsanträge von den Fraktionen EVP-ED, SPE und ALDE angenommen, Anträge, die aktiv von unserer Landesregierung begleitet und von den Koalitionsfraktionen hier ins Plenum eingebracht und beschlossen wurden. So hat die Kommission unseren NRW-Antrag für Gemeinschaftsmaßnahmen zur chemischen und physikalischen Charakterisierung von Feinstäuben an Entstehungsquellen – das steht jetzt im Anhang XVI a – in den Beschlusstext aufgenommen. Dies gilt vorrangig für Gebiete mit besonders schwierigen Bedingungen wie das Ruhrgebiet und die Beneluxstaaten. Genau das entspricht inhaltlich dem hier im Plenum beschlossenen Initiativantrag von CDU und FDP mit dem Titel „Feinstaubprobleme effizient lösen – NRW als Modellregion für Umweltkompetenz entwickeln“.
Ich danke ganz herzlich unserem Umweltminister Eckhard Uhlenberg, Frau Ministerin Christa Thoben, der Landesregierung, dass sie diese sich abzeichnende Erweiterung der EU-Vorgaben in sehr vielen Gesprächen erreicht haben. Dank gilt in dem Zusammenhang auch den Europaabgeordneten Holger Krahmer von ALDE und Karl-Heinz Florenz von der EVP, die nach vielen Diskussionen hier im Landtag unser Anliegen aktiv begleitet haben. Gerne danke ich auch – das sage ich von Herzen – meinem Kollegen Holger Ellerbrock für viele zielgerichtete interne Gesprächsrunden mit unseren Europaabgeordneten hier im Hause.
Wichtig ist doch, dass das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt wird, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, Feinstaub kennt keine Grenzen und kann nur da vermieden werden, wo er entsteht. Darum ist es gut, dass die EU uns zwei Handlungsebenen vorgibt, nämlich erstens lokale, räumlich begrenzte Strategien – das können lokale Verkehrsbeschränkungen, Umweltzonen sein – und zweitens Strategien zur allgemeinen Absenkung der Feinstaubhintergrundbelas
tung – das haben Sie gerade angesprochen –, unter anderem die Umweltanalytik, die wir fordern.
Beide Handlungsebenen müssen in einem integrierten Konzept zusammenwirken. Lösungsstrategien müssen lokal, regional und überregional angelegt sein. In der Tat gibt es im Ruhrgebiet eine Vielzahl von Flächen mit Grenzwertüberschreitungen. Dort müssen Umweltzonen eingerichtet werden. Daneben gibt es aber auch weniger belastete Areale, in denen eine Umweltzone nicht zu begründen ist. Wir wissen doch alle, dass lokale Lösungsstrategien Wirkung zeigen, aber alleine nicht ausreichen. Darum müssen wir die Zusammensetzung der bisher gemessenen Feinstäube und ihre Quellen bewerten und dann zügig und nachhaltig auf die Probleme reagieren.
Das wurde uns ja auch im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum CDU/FDP-Antrag am 13. August 2007 sehr eindrucksvoll bestätigt. Unsere Forderung nach einem langfristigen Ansatz bei Emissionsquellen wurde von allen Experten begrüßt und unterstützt. Das Gleiche gilt für unseren Ansatz Modellregion NRW und damit eingehend die von Minister Uhlenberg eingeleitete Initiative Luftreinhalteplan NRW.
Dass die bereits bestehenden lokalen Planungen zu berücksichtigen und zu integrieren sind, ist doch selbstverständlich. Dabei sind die Zuständigkeiten für die Erstellung der anstehenden Pläne klar geregelt. Die Behörden wissen, was sie zu tun haben, und sind gemeinsam mit dem Minister dabei, den erfolgreichen Weg für eine weitere Verbesserung der Luftqualität im Ruhrgebiet und damit für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes weiterzugehen.
Die Bezirksregierungen sind verpflichtet, in Gebieten, in denen Überschreitungen festgestellt werden, Luftreinhaltepläne aufzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Plänen festzuschreiben.
Dabei darf die Diskussion natürlich nicht zu sehr auf den Individualverkehr verengt werden. Lokale Maßnahmen, die bisher im Ruhrgebiet durchgeführt wurden, wie beispielsweise die zeitweilige Sperrung einer Autobahnauffahrt oder das tägliche Nassreinigen betroffener Straßenzüge, können nur in der Vernetzung mit angrenzenden Maßnahmen Minderungsbeiträge leisten. Insellösungen sind aber notwendig und sinnvoll und grei
fen ja auch an besonders gefährdeten Stellen, an denen die Feinstaubbelastung besonders hoch ist. Sie müssen aber zusammengeführt werden.
Dabei sind Verlagerungseffekte zu beachten. Es macht ja keinen Sinn, wenn durch verkehrslenkende Maßnahmen die Belastungsverteilung vergrößert und die Gesamtbelastung erhöht wird.
Aus der Machbarkeitsstudie „Regionale Luftreinhalteplanung Ruhrgebiet“ hat das MUNLV Maßnahmenvorschläge entwickelt, die zu einem Luftreinhalteplan für das gesamte Ruhrgebiet führen können. Dieser Maßnahmenkatalog enthält eine Vielzahl intelligenter Vorschläge, wie zum Beispiel das „Schwerlastleitkonzept Ruhrpilot“, und muss mit den aufgestellten Luftreinhalte- und Aktionsplänen zusammengeführt werden.
Neben der Feinstaubproblematik müssen wir bei der Luftreinhalteplanung auch die Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Blei, Benzol und Kohlendioxid innerhalb bestimmter Fristen – 2020/2030 – einhalten. Es macht auch keinen Sinn, wenn wir durch lokale Maßnahmen Feinstaub reduzieren und durch die gleichen Maßnahmen den NOx-Austausch erhöhen. Da müssen wir genau hinsehen. Genauer hingesehen habe ich auch bei dem vorliegenden Antragstext.
Lieber Johannes Remmel, ich bin schon froh darüber, dass Sie dieses Mal nicht wieder wie bei Ihrem Antrag in der Vorwoche zur 17. BImSchV ein absolut überhöhtes Gutachten von 1974 zur Grundlage Ihres Antrages gemacht haben. Wenn Sie aber in Ihrem heutigen Feinstaubantrag auf die Städte Köln, Berlin und München verweisen, dann gestatten Sie mir folgende Hinweise:
Erstens: Köln. Der Luftreinhalteplan Köln wurde aufgrund der zu hohen Immissionswerte für Stickstoffdioxid auf den Weg gebracht – nicht, wie von Ihnen suggeriert, für Feinstaub. Ob die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden, wird zurzeit noch überprüft und steht noch gar nicht fest.
Zweitens: Umweltzone Berlin. Eine lokal sehr begrenzte, nicht mit dem Großvorhaben Luftreinhalteplan Ruhrgebiet zu vergleichende Zone innerhalb des Berliner S-Bahn-Ringes mit diversen Ausnahmegenehmigungen.
Drittens: Umweltzone München, die Sie beispielhaft und als vorzeigbar herausstellen. Hier sprechen in der Tat die Münchner Ratsmitglieder der grünen und rosa Liste von dem „umweltpolitischen Münchner Flickenteppich“, da eben nur kleine Tei
le von München in die Umweltzone einbezogen wurden.
Sehr tolle Vergleiche, Herr Remmel. Da sind wir, da ist unsere Landesregierung, unser Umweltminister Eckhard Uhlenberg doch wesentlich weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Direktor der InWEnt-Agentur in Bonn – das ist die Gesellschaft für Internationale Weiterbildung und Entwicklung, hervorgegangen aus der Fusion der Carl-Duisberg-Gesellschaft und der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung, eine Gesellschaft, die mit ihren Programmen jährlich 55.000 Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik erreicht – hat hier im Hause berichtet, immer dann, wenn Studierende und internationale Gäste befragt werden, was sie in unserem Land am meisten fasziniert, dann kommt die Antwort: die saubere Luft. Eine durchaus subjektive Feststellung, die aber durch Messungen, Beobachtungen und Studien im europäischen Vergleich bestätigt wird.