Protokoll der Sitzung vom 19.01.2006

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich heiße Sie zu unserer heutigen, 18. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in dieser Wahlperiode herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Auch heute haben wir ein Geburtstagskind unter uns. Ihren Geburtstag feiert heute Frau Elisabeth Veldhues. Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin, auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen!

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, ich rufe auf:

1 Nachwahl und Vereidigung eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags Drucksache 14/1035

Der Ministerpräsident des Landes NordrheinWestfalen hat mit Schreiben vom 17. Oktober 2005 mitgeteilt, dass Prof. Dr. Tettinger, Wahlmitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, im September verstorben ist und gemäß § 4 Abs. 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land NordrheinWestfalen vom 14. Dezember 1989 sein Vertreter, Herr Prof. Dr. Rüdiger Breuer, kraft Amtes an seine Stelle getreten ist.

Für Prof. Dr. Rüdiger Breuer ist nunmehr ein Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin zu bestellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Drucksache 14/1035 liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag von Mitgliedern des Landtags aus allen Fraktionen vor.

Bevor ich mit der Wahl beginne, möchte ich auf einige relevante Gesetzesbestimmungen hinweisen und gleichzeitig die eingeteilten Schriftführer bitten, ihre Position einzunehmen.

Nach § 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes setzt sich der Verfassungsgerichtshof zusammen

aus drei Mitgliedern kraft Amtes, und zwar dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichtes sowie den beiden lebensältesten Präsidenten der Oberlandesgerichte des Landes, die ich heute hier als Gäste bei uns begrüßen darf, nämlich Herrn Gero Debusmann und Herrn Johannes Riedel.

Weitere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die noch andauernde Amtszeit hat am 12. Mai 2000 begonnen und wird am 11. Mai 2006 enden, sodass dann eine Neuwahl aller Mitglieder erforderlich sein wird. Heute ist, wie bereits ausgeführt, ein stellvertretendes Mitglied neu zu wählen.

Der mit Drucksache 14/1035 vorgelegte Wahlvorschlag der Mitglieder des Landtags NordrheinWestfalen erfüllt die in § 4 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes enthaltenen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Wahlvorschlag, da er von 173 Mitgliedern, also von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, unterschrieben ist.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes müssen sich auch die stellvertretenden Mitglieder bereit erklärt haben, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu werden. Diese schriftliche Erklärung von Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb, die ich ebenfalls herzlich begrüße, liegt mir vor.

Zum Wahlvorgang weise ich auf § 4 Abs. 1 des Gesetzes hin, wonach die Wahlmitglieder, aber auch ihre Vertreter, in geheimer Wahl ohne Aussprache gewählt werden. Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun bitten, nach Namensaufruf an den Tisch unterhalb des Rednerpults zu treten und sich dort den Stimmzettel aushändigen zu lassen.

Ich bitte, den Stimmzettel ordnungsgemäß auszufüllen und nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung gewährleistet nicht die Geheimhaltung der Wahl, da möglicherweise in einem solchen Fall ein Wahlberechtigter anhand des Stimmzettels identifiziert werden könnte. Leere oder doppelt gekennzeichnete Stimmzettel gelten als ungültige Stimmen.

Ich eröffne nunmehr die Wahl und bitte die Schriftführerin, Frau Monheim, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Ich bitte nun die Damen und Herren Schriftführer, ihre Stimmzettel abzuholen, soweit dies noch nicht geschehen ist.

Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Wahlzettel abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein.

Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Stimmen auszuzählen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt. Es sind 173 Stimmen abgegeben worden. Mit Ja haben 170 Mitglieder des Landtages gestimmt, mit Nein haben zwei Mitglieder des Landtages gestimmt, und es gab eine Stimmenthaltung.

Meine Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis hat damit Frau Prof. Dr. DaunerLieb die nach dem Gesetz erforderliche Stimmenmehrheit erreicht; 125 Stimmen wären nötig gewesen. Ich bitte nun Frau Dauner-Lieb zu mir, damit ich sie vereidigen kann.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich bitte Sie, die Schwurhand zu heben und mir den nach Artikel 80 der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid nachzusprechen:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb, Sie haben den nach Artikel 80 der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid geleistet. Für die restliche Amtszeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

2 Aktuelle Stunde

Thema: Blockadehaltung der Landesregierung gegen Zukunftsprojekte im Ruhrgebiet beenden

Antrag der Fraktion der SPD gemäß § 90 Abs. 2 GeschO

Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 16. Januar 2006 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages eine Aussprache beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner vonseiten der antragstellenden SPD-Fraktion dem Abgeordneten Eiskirch das Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP benachteiligen das Ruhrgebiet. Sie interessieren sich nicht wirklich für die Strukturen und für die Menschen im Revier.

(Ralf Witzel [FDP]: Unverschämt!)

Die haben Sie ja schließlich auch nicht gewählt. Damit will ich Ihnen kein wissentliches Abstrafen unterstellen, sondern es ist pures Desinteresse, das Sie an den Tag legen. In Ihren Fraktionen gibt es keine wahrnehmbare Stimme des Ruhrgebiets, und in der Regierung ist auf die Statthalterin des Münsterlandes im Ruhrgebiet, wie Frau Ministerin Thoben ja selbst in Kreisen der Revier-CDU betitelt wird, nicht zu bauen.

(Ralf Witzel [FDP]: Welche Arroganz!)

Sie zweifeln daran, dass das Ruhrgebiet zum Wohle der Entwicklung des gesamten Landes, aber insbesondere der im Ruhrgebiet lebenden Menschen besonderer Unterstützung bedarf.

Die Gestaltung des Strukturwandels im Ruhrgebiet ist aber nicht nur eine historische Verpflichtung, sondern auch eine notwendige und lohnende Investition in ein zukunftsfestes NordrheinWestfalen. Eine Abkopplung des Ruhrgebiets von der wirtschaftlichen Entwicklung und die damit verbundene Perspektivlosigkeit sind den dort lebenden Menschen nicht zumutbar und für das soziale, gesellschaftliche Miteinander wie für den wirtschaftlichen Stellenwert NRWs schädlich. Ein erneutes Aufholen würde nur teurer, meine Damen und Herren. Ihnen scheint das jedoch gleichgültig zu sein.

Die CDU/FDP-Landesregierung entzieht dem Ruhrgebiet nun die Unterstützung bei seinen Anstrengungen, den Abstand gegenüber anderen Regionen unseres Landes zu verringern. Ich werde Ihnen drei konkrete Beispiele dafür benennen, bei denen Sie das Ruhrgebiet wissentlich und willentlich benachteiligen.

Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, wir haben Ihnen in der Plenardebatte am 9. November 2005 bereits prophezeit, dass Sie

die Ruhrgebiets-Universitäten mit der viel zu schnellen Anhebung der Kappungsgrenzen bei der leistungsorientierten Mittelverteilung unverhältnismäßig stark belasten und sie somit in ihrer wichtigen strukturpolitischen Bedeutung beeinträchtigen.

Nichts gegen Leistungsorientierung; aber man muss sich auf die Anpassungszeiträume verlassen können. Wer schon allein aufgrund der Zusammensetzung der Studierendenschaft schlechtere Startbedingungen hat, muss unter Kenntnis der Parameter diese Bedingungen verändern dürfen; sonst hat er schon verloren, bevor er gestartet ist.

Bei Ihnen hat man keine Anpassungschancen. Und das Ergebnis ist, meine Damen und Herren: 1,9 Millionen € weniger für die Uni Bochum und 1,7 Millionen € weniger für die Uni DuisburgEssen.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD])

Dafür werden aber jeweils 1,8 Millionen € mehr Mittel nach Münster und Köln geschickt. Das Ruhrgebiet sagt Danke, Herr Pinkwart.