Wir bekennen uns ausdrücklich dazu, dass die kleineren Lebenskreise in Familie und Lebensgemeinschaften, in Nachbarschaften, Stadtteilen, Gemeinden, Kirchen, Vereinen und Initiativen auch in unserer Wissensgesellschaft in Zukunft eine unentbehrliche Funktion haben werden. Eine Gesellschaft darf sich nicht ausschließlich als Konsum- und Erlebnisgemeinschaft verstehen.
Die Antwort, wie wir diese Frage künftig regeln wollen, haben wir bereits im Koalitionsvertrag zwischen FDP und CDU gegeben. Darin steht:
„Unmittelbar nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder werden wir die Ladenöffnungszeiten an Werktagen vollständig freigeben.“
„Zu weitergehenden Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen bekräftigen die Koalitionsparteien ihre unterschiedlichen Auffassungen.“
Nichts anderes tun wir. Unser Wertebild heißt: Freigaben an den Werktagen. Das wollen wir. Und im Umkehrschluss heißt das: Die Sonntage bleiben geschützt. Diese Diskussion haben wir aufgenommen, fortgesetzt und mit Leben erfüllt.
Jetzt sage ich einmal etwas, was nicht Beschlusslage der Fraktion ist: Ich rege an, dass wir uns dann, wenn wir dieses Vorhaben nach der Übertragung der Gesetzeskompetenz auf die Länder umsetzen, vielleicht auch einmal damit beschäftigen, wie wir dann den Sonntag regeln.
Vielleicht gibt es dann die Notwendigkeit, auch einmal zu fragen: Wenn wir an den Werktagen alles freigeben, müssen wir dann nicht auch einmal die Ausnahmen betrachten, die wir für die Sonntage zugelassen haben? Das ist eine Anregung; so weit sind wir noch nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass wir diesen Punkt wirklich einmal behandeln.
Jetzt kommen wir zu einem anderen Punkt, der gestern im Hauptausschuss bei mir Schmunzeln ausgelöst hat. Jetzt meine ich wieder diejenigen, die gerade geklatscht haben. Als wir deutlich machten, dass wir nichts anderes tun, als wir angekündigt haben, wurde von Mitgliedern der Oppositionsparteien deutlich zu machen versucht, dass die Koalition auseinander fällt.
Nein, meine Damen und Herren, keine Sorge! Diese Koalition hat nur eine andere Art des Umgangs mit den Fragen,
Wir haben in den Zeiten, als Rot-Grün hier eine Koalitionsregierung bildete, erlebt, wie wir oft monatelange mit Streitigkeiten unter den beiden Koalitionsparteien gequält wurden. Ich will nur einmal beispielhaft ein Zitat vom Juni 2003 bringen. Da sagt Herr Groschek im WDR: Es liegen Welten zwischen den beiden Partnern. – Und Frau Höhn antwortet: Wir wollen diese rot-grüne Koalition. Wenn der Partner das nicht will, dann kann man nichts machen. – Diesen Prozess haben wir alle intensiv miterlebt. Er war überall nachzulesen. Wir haben ihn wirklich erlitten, und er war auch nicht zum Vorteil des Landes.
Da hat die Koalition der Erneuerung gesagt: Machen wir es anders! Wir wollen Transparenz unserer Politik, und diese Transparenz haben wir in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben. Wir tun nichts anderes als in allen anderen Feldern auch: Wir erfüllen unseren Koalitionsvertrag. Und heute ist es ein Punkt, bei dem wir auf die unterschiedlichen Auffassungen hinweisen. Das ist also etwas ganz Normales.
Ich denke, das verdient Anerkennung. Wir tun es, wie wir gesagt haben, in aller Offenheit. Wir wollen diese Koalition, und es liegen keine Welten zwischen uns, sondern enge Bahnen, auf denen wir versuchen werden, eine andere Politik in diesem Lande zu betreiben.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Kuschke das Wort.
Mit der ersten kann ich an das anknüpfen, was Kollege Biesenbach zum Institut, zur Einrichtung der Volksinitiative insgesamt, gesagt hat. Ja, wir wollten dieses Institut. Wir wollten die plebiszitären Elemente, die damit verbunden waren und sind.
Ich darf Sie allerdings in einem Punkte korrigieren – und ich werde es nachher an zwei anderen Stellen ebenfalls tun müssen –: Die erste erfolgreiche Volksinitiative ist es nicht. Auch wenn Sie ungern daran erinnert werden: Die erste gab es zum Jugendfördergesetz. Wenn uns das in einigen Wochen noch einmal beschäftigen wird, können wir gemeinsam nachlesen, wie wir uns dazu geäußert haben.
Noch einmal zurück zu dieser Initiative: Respekt vor den Anstrengungen, die im Rahmen dieser Initiative unternommen worden sind. Das bedeutet auch – ich denke, da sind wir dann wieder einer Meinung –, dass sich alle vier Fraktionen schon Mühe mit dem Anliegen der Initiative gegeben und es vernünftig und ordentlich geprüft haben.
Die zweite Anmerkung betrifft den parlamentarischen Beratungsgang, einschließlich der Anhörung, die wir hier in diesem Saal sogar durchgeführt haben. Ich will gleich hinzufügen: Diese Anhörung hat für uns als SPD-Fraktion im Vergleich zu der Meinungsbildung, die wir in der Fraktion schon herbeigeführt hatten, zu keinem anderen Ergebnis geführt.
Wir haben aber auch, Herr Kollege Brockes, in die Abwägung das, was Sie insbesondere eingebracht haben, nämlich die Frage, wie es um Ausbildungsplätze und wie es Arbeitsplätze steht, durchaus einbezogen. Aber ich habe auch damals schon in Ihre Richtung gesagt: Es ist Aufgabe dieses Parlamentes, über einen Rahmen nachzudenken. Es ist Aufgabe dieses Parlamentes, in eine Abwägung einzutreten. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Parlamentes, einen Aspekt der Argumente, die dafür oder dagegen sprechen, besonders zu gewichten und diesen zu überhöhen. So verstehe ich unsere Arbeit, und so verstehe ich auch unsere Möglichkeiten.
Bei der Abwägung hat im Übrigen eines auch noch eine Rolle gespielt, nämlich die Frage der Vorwegnahme einer möglichen zukünftigen technischen Entwicklung. Wir gehen in der Tat – das machen Hinweise von Expertinnen und Experten
deutlich – davon aus, dass dieses klassische System der Entleihe, wo der Kunde und die Kundin das Lokal oder den Automaten aufsucht – das ist ja noch ein besonderes Thema –, etwas sein wird, was relativ schnell der Vergangenheit angehören wird. Wenn wir nämlich an anderer Stelle im Hauptausschuss, dem für Medien zuständigen Ausschuss, oder hier im Parlament über solche medienpolitischen Themen und Fragestellungen diskutieren – wir werden das in der nächsten Ausschusssitzung wohl wieder tun –, dann diskutieren wir oftmals sehr intensiv darüber, wie die zukünftigen technischen Neuerungen aussehen werden.
Dritte Anmerkung: Wenn ich sage, wir seien zu keinen neuen Erkenntnissen gekommen, will ich eine Einschränkung machen, die sich auf den Komplex Automatenausleihe und das Thema Jugendschutz bezieht. Das ist keine Aufgabe, der sich das Parlament zukünftig wird annehmen müssen, sondern alle vier Fraktionen haben übereinstimmend festgestellt, dass es eine Frage des Vollzugs ist, also der Kontrolle, ob die Aufsicht, ob der Jugendschutz und vieles andere bei dieser Vertriebsform über Automaten eigentlich ausreichend gewährleistet sind. Ich denke, das muss uns heute nicht intensiv weiter beschäftigen.
Bei meiner vierten Anmerkung komme ich zu den eigentlichen Gründen, die uns zur Ablehnung gebracht haben. Im Wesentlichen will ich hier vier Teilpunkte nennen.
Erstens meine ich etwas, was auch Herr Kollege Biesenbach angesprochen hat, nämlich die Frage des einheitlichen Vorgehens bei Sonn- und Feiertagsregelungen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf die Stellungnahme von Herrn CroneErdmann, der für die Industrie- und Handelskammern Position bezogen hat, verweisen, der gesagt hat – ich möchte für uns unterstreichen, dass allein dieses Argument ausreichen würde, sich der Initiative zu verweigern –: Wir können es nicht mehr zulassen, dass wir es bei der Regelung des Sonntags mit einem Schweizer Käse zu tun haben, der mittlerweile mehr aus Löchern als aus Käse besteht.
Ich möchte auch gleich hinzufügen, denn es gehört zu der Komplettheit einer solchen Diskussion, ohne dort ein neues Fass aufzumachen, dass die Dinge, die in Richtung Fußballweltmeisterschaft angedacht sind, ein weiteres Loch in diesem Schweizer Käse sind – unbeschadet der Frage, ob das sinnvoll ist oder nicht.
Ich will, Herr Kollege Biesenbach, ein bisschen Wasser in Ihren Wein schütten. Ich glaube nicht, dass Ihr Koalitionspartner eine andere Auffassung
zu der Frage der Sonntagsregelung für Videotheken hätte, wenn Sie noch stärker nach dem Motto argumentieren würden: Wir geben werktags alles frei, also lasst doch die Hände weg vom Sonntag! Denn das ist eine Situation, die jetzt schon für die Videotheken vorhanden ist.
Schon jetzt wäre es der FDP möglich, aufgrund unserer gemeinsamen Argumentation zu sagen: Wir schließen uns der Auffassung der beiden großen Fraktionen in diesem Hause an. Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt schon einmal vorwegnehme, was Sie gleich sagen werden. An Ihrer Position wird sich ja nichts verändert haben.
Zweitens, meine Damen und Herren, greife ich ein Argument auf, das von beiden christlichen Kirchen in der Anhörung genannt worden ist, die wirklich sehr beeindruckend und überzeugend dafür geworben haben – ich darf sinngemäß aus dem Protokoll der Anhörung zitieren –: Lassen Sie uns doch den Sonntag als Taktgeber und Regulativ zwischen Arbeitszeit und freier Zeit weiter haben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage uns wirklich: Wie wertvoll ist dieses Regulativ für uns? Wollen wir nicht, auch wenn wir wissen – ich komme jetzt leider zum Thema Ausnahmen zurück –, dass wir an der einen oder anderen Stelle schon Ausnahmen haben und auch weiterhin haben müssen, wenn ich zum Beispiel an den Bereich der Krankenhäuser und des Gesundheitssystems und viele andere denke, vom Grundsatz her ein solches Regulativ weiterhin haben?
Und das hieße nicht, wie die FDP behauptet, dass wir uns hier ordnungspolitisch im Rahmen eines Sündenfalls bewegen und den Menschen Vorschriften darüber machen, wie sie ihre Freizeit zu gestalten haben und wie sie sie nicht zu gestalten haben, sondern es wäre lediglich ein Rahmen, der eine Chance dafür bietet, dass Menschen Freizeit gemeinsam gestalten, dass Menschen die Chance haben, Freizeit innerhalb von Familie, Freunden und Bekannten zu gestalten, dass sie die Chance haben für Muße, für Entspannung und für gemeinsame Aktivitäten.
Drittens. Auch hier greife ich ein Argument aus der Anhörung auf: In der Tat ist diese Frage und diese Auseinandersetzung – ich möchte es nicht überhöhen, aber an dieser Stelle sage ich es trotzdem – keine, die Deutschland ausschließlich anbelangt, sondern ich glaube, dass es sich um die Frage handelt: Wie gehen wir mit einer europäischen kulturellen Errungenschaft um, die der Sonntag darstellt?
Es ist für Generationen vor uns keine Selbstverständlichkeit gewesen, eine Pause innerhalb der Arbeitszeit zu haben. Arbeitszeit bedeutete früher für viele Generationen, ununterbrochen sieben Tage zu arbeiten. Es ist ein entscheidender Einbruch gewesen, dass nicht nur durch die Arbeiterbewegung, sondern durch viele innerhalb der Geschichte, insbesondere auch die beiden großen christlichen Kirchen, dafür gesorgt worden ist, dass wir die Chance erhalten haben, eine Unterbrechung der Arbeit in diesem Rhythmus vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, meines Erachtens stellt sich auch die Frage: Worüber reden wir eigentlich konkret, wenn wir über ein europäisches Modell reden in Abgrenzung zu dem, was wir innerhalb der USA vorfinden? – Ich meine das nicht in einem plumpen Antiamerikanismus, sondern wirklich unter der Fragestellung: Was macht denn dieses europäische Modell aus, von dem so viel gesprochen wird, auch innerhalb der Europäischen Kommission und innerhalb des Europäischen Parlaments in Brüssel? Ist das nicht auch eine Frage, wie wir mit dem Komplex Arbeitszeit umgehen, die dieses Modell ausmacht?
Viertens. Aus unserer Sicht ist dies nicht weniger ernst und wichtig zu nehmen: Natürlich geht es für uns auch um die Frage der Berücksichtigung des Ritus der beiden großen christlichen Kirchen. Aber das ist, denke ich, ein Punkt, bei dem wir eine hohe Übereinstimmung haben.
Den fünften Punkt meiner Anmerkungen kann ich Ihnen bei aller Sympathie, Herr Kollege Biesenbach, für die gemeinsame Haltung, die wir letztendlich einnehmen, nicht ganz ersparen.
Sie haben den Konflikt, den es in der Regierungskoalition gibt – Herr Minister Wolf, ich schaue auch in Ihre Richtung –, so ein bisschen versucht herunterzuspielen nach dem Motto: Es sei doch geradezu progressiv für eine Koalition, dass der Dissens deutlich und transparent gemacht wird und auch in der Koalitionsvereinbarung steht. Da muss ich Ihnen leider sagen – Kollege Keymis schmunzelt schon mitfühlend –, dass das auch nicht ganz neu ist, denn die erste rot-grüne Koalition meinte 1995 auch, es sei etwas Dolles, wenn man Konflikte und nicht gelöste Fragen auch als solche in der Koalitionsvereinbarung kenntlich machte.
Der Braunkohleabbau hat natürlich eine andere Dimension als die Frage der Videothekenöffnungszeiten. Bei aller Akzeptanz ist das eine andere Dimension als diese Fragestellung.
Melden Sie sich doch zu Wort, dann können wir Sie besser akustisch verstehen und in einen Dialog eintreten. – Kollege Laumann, das gilt für Sie nicht, denn Sie hören ja aufmerksam zu.