Melden Sie sich doch zu Wort, dann können wir Sie besser akustisch verstehen und in einen Dialog eintreten. – Kollege Laumann, das gilt für Sie nicht, denn Sie hören ja aufmerksam zu.
Sich an der Stelle sozusagen herauszustehlen, indem man sagt: Na gut, wir haben uns nicht einigen können, aber wir haben das doch ganz toll festgeschrieben und öffentlich gemacht, das hilft nicht weiter. Das hilft, Herr Kollege Stahl, bei einem Punkt nicht weiter: Es ist Ihr Ministerpräsident,...
Nein, Herr Laumann, jetzt rede ich mit demjenigen, der der christlichen Arbeitnehmerbewegung verbunden ist und vielen anderen Dingen mehr.
Es ist Ihr Ministerpräsident, der – bei dem Wirtschaftsempfang stand es in seinem Redemanuskript; er hat es dann ja nicht gesprochen – vor dem Marsch in eine neoliberale Gesellschaft gewarnt hat. Wissen Sie, unsere Anforderung ist es, dies schon an konkreten Taten und Situationen festzumachen. Wie will er denn definieren, was seine Werte ausmacht, was christliche Werte ausmacht, was christdemokratische Werte ausmacht, Werte dieser Regierungskoalition, wenn dies bei dem ersten Testfall, der nun kommt und wo das möglich wäre, nicht gelingt?
Sie sind in dieser Frage als Koalition zerstritten. Ich bin gespannt, wie Sie versuchen werden, das als CDU-Fraktion – der Ministerpräsident zusammen mit den christdemokratischen Mitstreiterinnen und Mitstreitern – in der Regierungskoalition gegenüber der FDP-Fraktion an anderen Stellen deutlich zu machen.
Herr Stahl, Sie können da abwinken. Wir wissen aus guten, intensiven Gesprächen, dass Sie im Augenblick bei beiden christlichen Kirchen keine besonders gute Position haben, was Ihre Verlässlichkeit bei christlich überlieferten Werten anbelangt. Das wird leider Gottes auch an dieser Stelle deutlich.
Wir lehnen diese Volksinitiative aus den Gründen, die ich vorhin genannt habe, ab, werden uns dem Begehren nicht anschließen. Wir freuen uns, dass wir uns letztlich – das will ich persönlich sagen – in guter Gemeinschaft mit der CDU-Fraktion befinden. Vielleicht kann es sogar gelingen, das an anderer Stelle, wenn es um Wertorientierungen geht, noch etwas deutlicher zu machen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum es heute geht, will ich noch einmal klarstellen. Dass wir heute gemeinsam eine Entscheidung treffen, die wir so schon einmal getroffen haben, wissen wir. Die Volksinitiative für die Sonntagsöffnung der Videotheken, die vom zuständigen Interessenverband initiiert wurde, verdient gleichwohl unser aller Respekt, meine ich. Immerhin haben rund 120.000 Kundinnen und Kunden in den rund 600 Videotheken in Nordrhein-Westfalen diese Initiative unterstützt.
Dennoch – das sage ich gerne auch noch einmal –: Wir entscheiden hier heute für 18 Millionen Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, und zwar über die Frage, ob wir das Sonn- und Feiertagsgesetz für eine Sonntagsöffnung von Videotheken ändern.
Dass wir uns hier im Landtag mit dieser Frage noch einmal beschäftigen, ist der Erfolg dieser Initiative. Dass drei Fraktionen fast vollständig die geforderte Gesetzesänderung nach Anhörung und sehr differenzierter Debatte heute wiederholt ablehnen, ist kein Misserfolg dieser Initiative.
Was sich allerdings hier im Parlament zu diesem Punkt abspielt – darauf hat der Kollege Kuschke gerade schon in seiner Schlussbetrachtung hingewiesen –, bedarf auch aus unserer Sicht einer genaueren Betrachtung. Immerhin stimmen CDU und FDP, die in Nordrhein-Westfalen noch eine Koalition bilden, zu einem Punkt heute erstmals unterschiedlich ab. Wir erleben also 200 Tage Schwarz-Gelb und zum ersten Mal wechselnde Mehrheiten – und dies nicht bei einer Frage, die wirklich Gewissensgründe berührt.
Die heute anstehende Entscheidung ist eine Abwägungsentscheidung, keine Frage nur des Gewissens. Wenn das so ist, dann erleben wir heute – das spreche ich ganz nüchtern und ruhig aus – einen Bruch der Koalition.
Im Koalitionsvertrag vom 20. Juni 2005 – hören Sie gut zu, den haben Sie nämlich miteinander verabschiedet; auf den 20. Juni komme ich gleich
noch einmal, das ist nämlich ein historisches Datum – heißt es auf Seite 63 unter Punkt „V. Kooperation der Koalitionspartner“ unter „1. Landtag“ – ich zitiere –:
„Beide Partner werden im Landtag und in den Gremien ein einheitliches Votum abgeben. Das gilt auch für die Fragen, die nicht Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“
So weit Ihre gemeinsame Vereinbarung! – Wir Grünen wissen übrigens, was solch eine Vereinbarung an politischer Kraft kosten kann. Wir wissen aus zehnjähriger Regierungserfahrung aber auch, dass man sich an solche Vereinbarungen dringend halten muss.
Hören Sie lieber noch zu, bevor Sie dazwischenrufen! Das gilt auch für Herrn Weisbrich; Sie sind da sicher weise genug. – Wir haben in diesen zehn Jahren hier im Plenum nur ein einziges Mal nicht mit unserem Koalitionspartner gestimmt, und zwar am 20. Juni – Sie sehen, das Datum ist historisch –, es war das Jahr 2001. Zur Debatte stand die Frage, wie wir in Nordrhein-Westfalen mit der Gentechnik umgehen wollten. Das allerdings, Kolleginnen und Kollegen, ist eine echte Gewissensfrage.
Hier haben wir Abgeordnete nach einer der nachdenklichsten Debatten, die in diesem Hause je stattgefunden haben, ausdrücklich nicht nach politischen Abwägungsgesichtspunkten, sondern einzig nach unserem Gewissen entschieden.
Nun passiert in der noch jungen schwarz-gelben Koalition ein solcher Vorgang an einem solchen – gelinde gesagt – nicht vergleichbaren Punkt: Gelb stimmt anders als Schwarz, weil die Sonntagsöffnung von Videotheken innerhalb der Koalition nicht kompromissfähig war. Es ist eigentlich nicht zu glauben, aber es ist wahr.
Übrigens ist bisher auch folgende Frage nicht beantwortet: Wie haben Sie eigentlich im Kabinett dazu entschieden? Auch geteilt: in gelbe Sonntagsvideokundenfreiheitsanhänger und in schwarze Sonntagsruheanhänger?
Wir sehen gespannt auf die nächsten Entscheidungen der Koalition der Erneuerung, wo es doch um viel mehr gehen könnte, liebe Kolleginnen und
Kollegen. Was wird denn aus den Schulbezirksgrenzen? Wo bleibt der Elternwille? Wie beschließen Sie gemeinsam die beabsichtigte Änderung der Gemeindeordnung bezüglich der wirtschaftlichen Betätigung kommunaler Unternehmen, wo die CDU, wie ich schon lesen konnte, zur Vernunft zurückkehren will?
Warum, verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP – allen voran der Obervideothekenfreund Innenminister Ingo Wolf, der ja als einer der Ersten, wie wir gelernt haben, diese Volksinitiative unterschrieb und dankbar auch gleich selbst die ersten FDP-Wahlplakate in seiner Stammvideothek aufhängte –, haben Sie nicht mit dieser Entscheidungsvehemenz gekämpft, als es um die Umsetzung einer Polizeistrukturreform ging,
die diesen Namen auch verdient? Sie sind abstimmungstechnisch dem Reförmchen beigetreten, welches CDU-Landräte gegen den erklärten Willen der FDP – wenn ich das alles richtig gelesen habe – durchsetzten.
(Ralf Witzel [FDP]: Kommen Sie zum Inhalt dieses Tagesordnungspunktes! – Rudolf Hen- ke [CDU]: Ihre ganze Rede geht am Thema vorbei!)
Was wir heute hier erleben – dafür sind Sie ja bekannt –, sind echte Abstimmungshelden, mutige Abgeordnete, die ihre Unabhängigkeit wirklich unter Beweis stellen,
Danke, Frau Präsidentin! Herr Kollege Keymis, ich unterbreche Ihre philosophischen Betrachtungen eher ungern. Aber wären Sie so nett, dem Hause die Meinung Ihrer Fraktion zum aktuellen Tagesordnungspunkt mitzuteilen,
Vielen Dank, für diese Frage, Herr Papke. Ich werde Ihnen selbstverständlich die Meinung der Fraktion kundtun. Das tue ich übrigens jetzt schon seit einigen Minuten, und zwar genau zu dem Sachverhalt, den wir heute vorliegen haben. Wir haben über die Volksinitiative und über die Frage zu entscheiden, wie wir mit dem Vorschlag umgehen. Ich habe – wie ich meine, ganz in Ihrem Sinne – darauf hingewiesen, wie wir uns heute verhalten.
Also: Was wir heute erleben, sind mutige Abgeordnete, Helden, die unter Beweis stellen, dass sie ganz unabhängig entscheiden. Glückwunsch!
Herr Papke, Sie haben vereinbart: Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen. Sie haben auch vereinbart, dass Sie gemeinsam entscheiden. Dies tun Sie heute nicht. Ich sage Ihnen, das ist unberechenbar. Sie bieten einen Hort an Beliebigkeiten. Ich sage Ihnen auch – das ist der entscheidende Satz –: Diese schwarz-gelbe Koalition zerlegt sich abstimmungstechnisch zum ersten Mal im Januar 2006 und will im Mai 2010 wieder gewählt werden.
Ich bin den Kolleginnen der SPD-Fraktion und den Kollegen der CDU-Fraktion ebenso dankbar wie den Kollegen meiner Fraktion, dass wir in dieser durchaus wichtigen Frage eine gemeinsame Position zum Schutze der Sonntagsruhe eingenommen haben. Videotheken können von Montag bis Samstag quasi rund um die Uhr beste Geschäfte machen. Sie können attraktive Wochenendangebote schnüren und verleihen. Sie können einen Automatenverleih organisieren und dabei selbstverständlich den Jugendschutz gewährleisten, indem sie die Automaten familienfreundlich und jugendschutzkonform bestücken. Herr Lindner, ich höre Sie schon wieder jammern, dass ginge nicht.
Übrigens wurde das immer wieder als Argument für die Sonntagsöffnung angeführt, dass man besonders Familien- und Kinderfilme sowie das freundliche Seniorenangebot verleihen wolle. Wenn dem so ist und hier, wie sonst natürlich auch, keinerlei Sex- und Porno- oder gar Gewaltorgienstreifen gefragt sind, dann dürfte dem Jugendschutz an Automaten nichts im Wege stehen. Die restlichen sechs Tage in der Woche achten ohnehin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Videotheken darauf, dass alles nach Recht und Gesetz läuft.