Protokoll der Sitzung vom 19.01.2006

(Beifall von der FDP)

Sie haben dazu intensiv vorgetragen. Ich kann Ihnen nur sagen: Das soll jeder mit sich selber abmachen.

Was die Frage von Herrn Keymis anbetrifft, der sich genau wie Herr Kuschke große Sorgen um die Abstimmungsergebnisse im Kabinett und dann sicherlich auch gleich im Parlament gemacht hat, so kann ich Sie beruhigen: Wechselnde Mehrheiten im klassischen Sinne kann es nur geben, wenn es eine andere Entscheidung gibt. Die Entscheidungen haben sich nicht geändert, die Mehrheiten haben sich auch nicht geändert gegenüber dem letzten Mal. Von daher können Sie ganz ruhig sein.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Schlanker Fuß!)

Da Sie mich auch in Person angesprochen haben, möchte ich Ihnen aus meiner Sicht gerne mitgeben, dass Sie sehr fein unterscheiden sollten, ob – in Ihrer Sprache salopp formuliert – jemand Videofreund oder Freund der Freiheit ist. Ich bekenne

mich als Freund der Freiheit. Insofern habe ich auch nichts zurückzunehmen von dem, was vorher gewesen ist.

Was die Unterstützung von Initiativen anbetrifft, habe ich die düstere Erkenntnis, dass in früheren Zeiten die Grünen sehr viel zweifelhafte Gruppierungen unterstützt haben, anders als wir in diesem Fall mit der Video-Initiative.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kuschke, des Herrn Keymis und des Herrn Remmel?

Ja, wir haben ja Zeit.

Herr Kuschke, bitte.

Herr Minister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich es mir verbitte, von Ihnen für einen Beitrag zensiert zu werden, den ich gar nicht gehalten habe?

Herr Kuschke, wir können gerne das Protokoll hinterher nachlesen. Ich habe sehr wohl Ihre Ausführungen über das Christsein in Erinnerung. Ich sage Ihnen noch einmal: Wer da die richtige Auffassung hat, entscheiden nicht Sie. Wer in dem Zusammenhang christlich oder nicht christlich ist, das hat nicht Ihre Billigung zu finden, sondern es geht ausschließlich um eine Einschätzung. Jeder Einzelne hat hier seine Botschaft. Jeder Einzelne hat auch seine Überzeugung, wie er zur Religion steht.

(Wolfram Kuschke [SPD]: Aber es tut ihm weh!)

Herr Keymis.

Herr Minister Wolf, würden Sie bitte dem Parlament erklären, was Sie an der Volksinitiative zweifelhaft fanden?

Möglicherweise haben Sie nicht zugehört. Ich habe gesagt, dass Sie zweifelhafte Institutionen unterstützt haben und wir an dieser Stelle eine sehr lobenswerte Initiative unterstützt haben.

(Beifall von der FDP)

Herr Remmel. – Erlauben Sie noch?

Nein, ich werde jetzt weiter vortragen.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Eben hatten Sie das doch erlaubt!)

Sind Sie wieder empörungspolitischer Sprecher, Herr Remmel?

Herr Minister, bitte, Sie haben das Wort.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Er hat eben Ja gesagt, jetzt Nein!)

Allerdings haben die Beratungen zur Volksinitiative über die Öffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen auch deutlich gezeigt, dass Grenzen und Umfang des besonderen Sonn- und Feiertagsschutzes durchaus unterschiedlich betrachtet werden können. Vor allem vor dem Hintergrund der Befassung in diesem Haus – zuletzt im Jahr 2002 – mit der Frage der Sonn- und Feiertagsöffnung von Videotheken ist festzustellen, dass die Aussprachen in der Sachverständigenanhörung – das hat Herr Lindner auch angedeutet – im Rahmen der Anhörung des federführenden Hauptausschusses am 8. Dezember letzten Jahres die bisherigen Diskussionen nicht nur vertieft, sondern auch um zusätzliche Aspekte bereichert haben.

Dabei ist deutlich geworden, dass die Entscheidung über die Öffnung oder Nichtöffnung von Videotheken an Sonn- und Feiertagen im Spannungsfeld einer Vielzahl verschiedenster, zum Teil konträrer Gesichtspunkte steht, die es zu berücksichtigen und abzuwägen gilt. Die Anhörung der Sachverständigen im Hauptausschuss hat hierzu einige interessante Hinweise gegeben. Dies gilt ganz unabhängig davon, wie der Hauptausschuss in seiner eigens für die Beratung über die Behandlung der Volksinitiative einberufenen Sitzung am gestrigen Tage votiert hat.

Einzelne Aspekte sind dabei im Vergleich zu den Beratungen im Jahr 2002 erst im Rahmen der jetzigen Diskussion in den Blickpunkt getreten. So war für die intensive parlamentarische Auseinandersetzung die im Vergleich zum Jahr 2002 festzustellende strukturelle Veränderung auf dem Videothekenmarkt mit ein Grund. Auch diese Marktentwicklung bedarf bei der Beurteilung einer Sonn- und Feiertagsöffnung von Videotheken der Berücksichtigung.

So sind heute an zahlreichen Orten im Land Nordrhein-Westfalen Automatenvideotheken vorzufinden, die vor Jahren noch ohne eine marktrelevan

te Bedeutung waren. Anders als bei Videotheken mit Personal erfordert der Ausleihvorgang keinen Personaleinsatz. Zwar verfügen auch Automatenvideotheken über einen Geschäftsraum, in dem die Videos ausgeliehen werden können, jedoch erfolgt der Zutritt zu diesem Raum und damit zum Verleihautomaten, an dem der eigentliche Ausleihvorgang durchgeführt wird, ausschließlich unter Verwendung von technischen Einrichtungen wie Chipkarte und Pin und insofern ausschließlich mit technischen Möglichkeiten der Kontrolle. Die Daten hierfür hat der Kunde bei seiner vorherigen Anmeldung als Benutzer abgegeben und im Gegenzug Chipkarte und Pin erhalten. Dann besteht genau das Problem, das uns Herr Lindner gerade vorgetragen hat.

Da bei diesen Automatenvideotheken die Arbeiten nicht von Personen, sondern durch den Einsatz technischer Mittel erledigt werden, verstößt die Öffnung einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen nicht gegen das Verbot der öffentlich bemerkbaren Arbeiten an diesen Tagen. Weder von der Seite des Kunden noch von der Seite des Videothekenbetreibers stellt der Ausleihvorgang durch den Verleihautomaten eine dem Feiertag widersprechende Arbeit dar.

Für den Kunden handelt es sich vielmehr um eine Form der Freizeitgestaltung. Freizeitlichen Aktivitäten steht das Sonn- und Feiertagsgesetz grundsätzlich nicht entgegen. Neben den religiösen Zielen dient der Schutz der Sonn- und Feiertage auch dazu, dem Arbeitnehmer einen Tag zur Verfügung zu stellen, an dem er sich vom Alltag erholen und seine Persönlichkeit entfalten kann.

(Hannelore Kraft [SPD]: Hört, hört!)

Dies umfasst unter anderem auch die Freizeitgestaltung durch den Konsum von Unterhaltungsmedien wie Videos sowie dem dazugehörigen notwendigen Ausleihvorgang. Mit dem Mittel des Feiertagsrechts ist eine Sonn- und Feiertagsöffnung somit nicht zu unterbinden.

Wie die Sachverständigenanhörung gezeigt hat, besteht insoweit durchaus die Gefahr, dass ein Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung von Videotheken durch den Einsatz von Automatenvideotheken faktisch unterlaufen wird. Insbesondere diese Möglichkeit, eine Umgehung des Verbots, könnte zu einer verstärkten Ausbreitung von Automatenvideotheken führen; denn gerade die Möglichkeit der Öffnung an Sonn- und Feiertagen stellt für diese Videothekenform einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil dar. Eine Entwicklung hin zu einer weiteren Ausbreitung von Au

tomatenvideotheken würde aber dem Schutzzweck geradezu widersprechen.

Die Anhörung im Hauptausschuss hat auch deutlich gemacht, dass bei einer Diskussion über die Sonn- und Feiertagsöffnung nicht allein die Fragen des Schutzes der Sonn- und Feiertage und der verschiedenen Formen von Videotheken von Bedeutung sind. Hierzu bedürfen auch Fragen wie die Sicherstellung eines effektiven Jugendschutzes einer Berücksichtigung.

Die Sachverständigenanhörung hat zu einer eingehenden Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung geführt. Sie hat deutlich gezeigt, dass die Sachverständigen bei einer Überwachung allein durch technische Einrichtungen, wie zum Beispiel die Installation von Überwachungskameras und der angesprochenen Chipkarten und Pin, im Vergleich zu der Überwachung durch das Personal einer Videothek die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Jugendschutzes sehen. Hierbei gilt es auch in Erwägung zu ziehen, dass der Bundesgerichtshof die technischen Möglichkeiten bei Ausschöpfung als ausreichenden Jugendschutz angesehen hat und bei Beeinträchtigung des Jugendschutzes von Verstößen gegen geltendes Recht ausgeht.

Es ist aber in jedem Fall das Verdienst der Volksinitiative und der hierdurch veranlassten parlamentarischen Beratungen, uns allen die vielfältigen Fragestellungen in diesem Zusammenhang nochmals bewusst gemacht zu haben. Das geltende Sonn- und Feiertagsgesetz ist, wie der praktische Umgang damit zeigt, aufgrund seiner Systematik eine für alle Betroffenen schwer verständliche Rechtsquelle. Dies wiederum birgt die Gefahr, dass die praktischen Probleme bei der Anwendung des Gesetzes faktisch zu einer Aushöhlung des Schutzzwecks führen können, was sich durch zahlreiche Beispiele belegen ließe. Das Thema „Käse und Löcher“ ist schon hinreichend bemüht worden.

Ohne meine Ausführungen vom 30. November 2005 in diesem Punkt wiederholen zu wollen: Eine Stärkung des Sonn- und Feiertagsschutzes kann auch durch Deregulierung und Vereinfachung des geltenden Gesetzes erreicht werden, wenn den zuständigen Behörden ein transparentes Instrument gegeben wird, um eine Sonn- und Feiertagsruhe durchzusetzen. Die Ergebnisse der Anhörung werden wir in unsere Überlegungen einbeziehen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Wolfram Kuschke [SPD]: Nein! Sie müssen heute sagen, was Sie denken!)

Danke schön, Herr Minister. – Als Nächster spricht nun Herr Brockes von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Keymis, ich fand es eine Frechheit, wie Sie eben mit der Volksinitiative umgegangen sind, indem Sie die ganze Zeit kein bisschen auf das Anliegen eingegangen sind.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Es ist eine Frechheit, wie der Minister mit dem Parla- ment umgeht!)

Sie haben sich keine Minute mit den Argumenten der Volksinitiative beschäftigt. Das halte ich für ein Unding.

(Beifall von der FDP)

Ich habe leider nicht mehr viel Redezeit, deshalb möchte ich an dieser Stelle nur noch einmal betonen, dass für uns als FDP die Arbeitsplätze sehr wichtig sind. Die Volksinitiative hat zugesagt, 600 neue Arbeitsplätze und 96 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Deshalb gilt auch hier für unsere Fraktion ganz klar: Vorfahrt für Arbeit.

Herr Kollege, erlauben Sie Zwischenfragen von Herrn Remmel und Herrn Keymis?

Leider nicht, da die Zeit gleich abgelaufen ist. Vielleicht haben Sie noch Redezeit, Herr Kollege.

Des Weiteren halte ich es für eine Ungerechtigkeit, wenn auf der einen Seite in unserem Land bereits rund 1.300 Pfarrbüchereien existieren, die in der Hauptsache sonntags öffnen und nicht nur Bücher, sondern beispielsweise auch DVDs und Videos anbieten, während dies denjenigen, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, nicht gewährt wird.

Heute ist schon häufig vom christlichen Glauben gesprochen worden. Als gläubiger und praktizierender Christ kann ich heute guten Gewissens für die Volksinitiative stimmen und möchte dazu ein kurzes Zitat aus der Heiligen Schrift bringen:

„An einem Sabbat ging er“