Trotz dieser Kampagne besteht nach wie vor Handlungsbedarf zum Schutz von Leib und Leben. Deshalb haben wir, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion, einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Unser Ziel ist eine deutliche Steigerung der Zahl tatsächlich installierter Rauchwarnmelder in den Privathaushalten, also eine ausreichende Ausstattung mit funktionierenden Rauchwarnmeldern.
Deswegen wollen wir aufbauend auf der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ eine weitere Kampagne starten. Dabei sollten den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen auch Informationen über den Kauf von geeigneten Rauchwarnmeldern gegeben werden.
Die Berliner Feuerwehr hält beispielsweise für Interessenten nützliche Tipps und Hinweise zum Kauf von Rauchwarnmeldern bereit. Beim Kauf der Geräte sollte darauf geachtet werden, dass sie das GS- und das CE-Zeichen tragen und von einer anerkannten Stelle wie der VdS Schadenverhütung geprüft und gekennzeichnet wurden. Zurzeit ist übrigens eine europäische Regelung zur Beschaffenheit von Heimrauchmeldern in Vorbereitung.
Meine Damen und Herren, im Vordergrund sollte der freiwillige Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen stehen. Ob eine zusätzliche unbürokratische gesetzliche Verpflichtung begründet werden muss, bedarf weiterer Prüfung im Lichte der zukünftigen Ausstattungsdichte. Uns darf es doch hier in diesem Haus nicht darum gehen, ob es eine gesetzliche Regelung gibt oder nicht. Das Ziel ist doch die Ausstattungsdichte. Wir sollten uns in einigen Monaten beziehungsweise in einigen Jahren anschauen, wie sich das Ganze entwickelt hat. Dann müssen wir eventuell unsere Handlungsweise überprüfen.
Deshalb ist für uns Liberale die Diskussion über eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern noch nicht abgeschlossen. Die FDP wird diese Diskussion mit Blick auf die Ausstattungsdichte fortführen und möchte zudem – und das ist im Moment entscheidend – eine aufbauende weitere Kampagne starten. Sich ausschließlich auf einen Rauchwarnmelderbonus im Rahmen der Gebäudeversicherung festzulegen, wie es die Grünen in ihrem Antrag formulieren, reicht uns bei Weitem nicht aus.
In den Bundesländern Hessen, SchleswigHolstein, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hamburg besteht eine in der Landesbauordnung festge
schriebene Heimrauchmelderpflicht. Damit entsprechen diese Länder den Forderungen der verschiedenen Feuerwehrverbände. Viele von uns befürchten, dass damit auch viel Bürokratie entsteht. Auch das können wir uns doch in den anderen Ländern anschauen.
Die Regelungen in Hessen und SchleswigHolstein beziehen sich übrigens sogar auf die Bestandsbauten, während sie sich in den anderen oben genannten Ländern auf die Neubauten beziehen.
Die Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen soll in Schleswig-Holstein bis 2009 und in Hessen bis 2014 sogar abgeschlossen sein.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns intensiv Gedanken darüber machen, wie wir unkompliziert, unbürokratisch, aber auch verantwortungsvoll gegenüber unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Ausstattungsgrad mit Rauchmeldern in Wohnungen wesentlich steigern können. Das ist unser gemeinsames Ziel. Das müssen wir in den Vordergrund stellen.
In den Fachausschüssen werden wir noch ausreichend Gelegenheit zur Diskussion darüber haben. Natürlich stimmt die FDP der Überweisung des Antrags in die Fachausschüsse zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Uns liegt heute ausnahmsweise einmal ein Antrag der Bündnisgrünen vor, der weitgehend von der Landesregierung unterstützt wird.
Weil die Qualität Ihrer Anträge ansonsten zu wünschen übrig lässt, Herr Keymis, aber diesmal relativ gut ist.
Weil die Landesregierung aber sowieso schon das tut, was die Grünen fordern, ist dieser Antrag auch ausgesprochen überflüssig. Über den Nutzen von Rauchwarnmeldern in Wohnungen besteht große Einigkeit. Rauchmelder erkennen Brände bereits in der Entstehungsphase und warnen Menschen durch einen lauten Warnton, sodass sie noch fliehen, die Feuerwehr alarmieren
Das Bauministerium hat deshalb bereits 1998 gemeinsam mit dem Innenministerium eine Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Baumärkten, Fachgeschäften, Industrieverbänden und Herstellerverbänden, Versicherern, Medien und Vertretern der Feuerwehren ins Leben gerufen, um die lebensrettende Bedeutung von Rauchmeldern im privaten Bereich zu verdeutlichen und Rauchmelder als wichtige Lebensretter in Gebäuden bekannt zu machen.
Die Kampagne war in der Tat erfolgreich. Die Verkaufszahlen für Rauchwarnmelder sind danach erheblich – auch bei uns in NordrheinWestfalen – angestiegen. Eine Broschüre des Innenministeriums, die Anfang 2005 mit Hinweisen zur Vermeidung von Bränden und zum Verhalten im Brandfall für die Verbreitung von Rauchmeldern warb, fand große öffentliche Resonanz.
Allerdings kommt es, obwohl die meisten Menschen in NRW inzwischen Rauchmelder kennen und über ihren Nutzen Bescheid wissen, immer wieder zu tragischen Unfällen, wie in Köln – wie bereits erwähnt – an Heilig Abend letzten Jahres. Das Wissen über das, was gut wäre, führt eben nicht immer zur Umsetzung – ein Phänomen, das wir alle kennen.
Nach solchen tragischen Unglücksfällen wie in Köln kommt es deshalb regelmäßig zur Diskussion darüber, ob man eine gesetzliche Rauchmelderpflicht einführen sollte oder nicht.
In diesem Zusammenhang zeigt ein Blick in die Statistik, dass in Ländern mit gesetzlicher Rauchwarnmelderpflicht, wie beispielsweise in den Vereinigten Staaten oder in Großbritannien, die durchschnittliche jährliche Zahl der Brandtoten höher liegt als bei uns in Deutschland ohne die allgemeine Pflicht, Brandmelder einzubauen. In den Vereinigten Staaten sind es 19 Brand- und Rauchopfer auf 1 Million Einwohner bezogen, in England sind es 13, in Deutschland noch 10.
Eines erscheint mir dabei sicher. Wir können das Ziel der Reduzierung von Personenschäden bei Wohnungsbränden nur erreichen, wenn wir eine möglichst große Anzahl von Wohnungen und Häusern in Nordrhein-Westfalen tatsächlich mit funktionsfähigen Rauchmeldern ausstatten.
Liebe Frau Kollegin Ruff-Händelkes, es ist nicht wahr, was Sie hier gerade gesagt haben, dass die Anzahl der installierten Rauchmelder nicht angestiegen ist. Anders als von Ihnen dargestellt ist
der Ausstattungsgrad von Wohnungen mit Rauchmeldern in den letzten Jahren stark angestiegen. Das Ergebnis eines Forschungsauftrags aus dem vergangenen Jahr, aus dem Jahr 2005, zeigt, dass in 29 % der Haushalte in Deutschland bereits Rauchwarnmelder eingebaut sind.
Im Übrigen gibt es signifikant keine Unterschiede zwischen Ländern mit gesetzlicher Vorschrift und Ländern ohne gesetzliche Vorschrift. Bisher ging man nur von etwa 7 bis 10 % aus. Die Landesregierung ist jedoch bestrebt, diesen Ausstattungsgrad noch weiter zu erhöhen. Die Öffentlichkeitsarbeit soll erheblich intensiviert und auf ein qualitativ anderes Niveau gehoben werden. Dazu wurde im Bauministerium bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Bündel öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen erarbeiten und umsetzen wird.
Ziel ist jetzt nicht mehr, in erster Linie die Bekanntheit von Rauchmeldern zu steigern, denn Rauchmelder sind in Nordrhein-Westfalen weitgehend bekannt und überall leicht und günstig erhältlich. Wir wollen jetzt den Grad der in Privathaushalten tatsächlich eingesetzten Rauchwarnmelder deutlich steigern.
Dabei kann eventuell auch die Gebäudeversicherungswirtschaft unterstützend mitwirken. Auch dazu sind bereits erste Gespräche mit Gebäudeversicherern in meinem Ministerium geführt worden.
In weiteren Gesprächen wird zu klären sein, inwieweit durch Prämienvergünstigungen für mit Rauchmeldern ausgestattete Wohngebäude ein zusätzlicher Anreiz zur verstärkten Installation der Melder geschaffen werden kann.
Das Bau- und das Innenministerium werden gemeinsam in der nächsten Zeit aktiv für Rauchmelder werben, die Öffentlichkeitsarbeit massiv verstärken und den Dialog weiter fortsetzen. Damit wollen wir eine ausreichende Ausstattung von Privathaushalten mit funktionierenden Rauchwarnmeldern erreichen.
Ob dazu eine gegebenenfalls unbürokratische gesetzliche Verpflichtung begründet werden muss, bedarf sicherlich weiterer Prüfung im Lichte der zukünftigen Ausstattungsdichte bei uns in Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Wittke. – Meine Damen und Herren, der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1026 und des Entschließungsantrags Drucksache 14/1081 an den Aus
schuss für Bauen und Verkehr – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Abgeordneten Solf das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen. Dieses afrikanische Sprichwort ist eine Binsenwahrheit und gerät doch täglich mehr in Vergessenheit.
Natürlich sind es zunächst die Eltern, die durch ihre Erziehung ihrem Kind den Weg in ein erfülltes Leben öffnen müssen. Als zweites kommt die Schule, wo die Anlagen des jungen Menschen weiterentwickelt werden, wo die Grundlagen eines allgemein verbindlichen Kanons von Fertigkeiten und Bildung gelegt werden.
Aber man braucht mehr – eben das ganze Dorf: die Freunde der Familie, die Nachbarschaft, den Verein, die Kirche, die Öffentlichkeit ganz allgemein. Hier findet der junge Mensch Anregungen, hier findet er Herausforderungen, hier findet er Beispiele und hier findet er auch seine Grenzen. So ist die Theorie.
Aber leider sieht die Praxis in unseren Tagen anders aus. Viele Elternhäuser versagen bei der Erziehung und auch die Gesellschaft als Ganzes – das Dorf – entzieht sich ihrer Verantwortung. Sie kommt als Jahrmarkt der Beliebigkeiten daher, alles geht, alles ist erlaubt, Orientierung und Wegmarken werden keine gegeben – der junge Mensch bleibt allein.
Dadurch wächst der Druck auf die Schule. Sie soll die Defizite ausgleichen. Dabei hat sie es schwer genug, ihre eigentlichen Aufgaben zu erfüllen.
Die Unruhe, die an den Schulen herrscht, ist nicht zuletzt dieser Überlastung geschuldet. Und doch gibt es keine Alternative. Schon im Interesse der Kinder und Jugendlichen muss die Schule die neuen Bürden schultern.
In diesen Zusammenhang stelle ich unseren Antrag „Kulturelle Bildung in den Schulen stärken“ und gebe mich durchaus der Hoffnung hin, dass der hastig nachgereichte Entschließungsantrag der SPD auf einem ähnlich festen gedanklichen Fundament ruht.
Was wir wollen, hat mit Kunst- und Musikunterricht nur mittelbar etwas zu tun, denn Musik und Kunst sollen wie bisher an den Schulen unterrichtet werden. Das muss sich in den Lehrplänen und in der Lehrerversorgung spiegeln.
Es geht uns auch nicht um den traditionellen Theater- und Konzertbesuch, der den jeweiligen Unterricht weiterhin ergänzen mag.