Protokoll der Sitzung vom 02.02.2006

Dieser Prozess wird im Jahr 2006 abgeschlossen – nach sechs Jahren Arbeit, nach sechs Jahren Diskussion, nach sechs Jahren Untersuchung. Was daran Durchpeitschen sein soll, bleibt Ihr Geheimnis!

(Beifall von CDU und FDP)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur IGVP schreibt vor, dass die „Bedarfs- und Ausbaupläne für den Öffentlichen Personennahverkehr und für die Landesstraßen unter Beachtung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung aufgestellt und fortgeschrieben“ werden. Im Rahmen der nächsten anstehenden Fortschreibung werden die entsprechenden Bedarfspläne zu einem Infrastrukturbedarfsplan zusammengeführt. Diesem Auftrag folgt die Landesregierung.

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr führt zudem in § 7 Abs. 1 Folgendes aus:

„Die Bedarfsplanung für den ÖPNV ist Bestandteil der Integrierten Gesamtverkehrsplanung und wird nach Maßgabe des Gesetzes zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung nach Anhörung der Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 5 durchgeführt.“

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ins Feld geführte Begriff der Verkehrsentwicklungsplanung ist an keiner Stelle Bestandteil des IGVPGesetzes. Das derzeit laufende Beratungsverfahren mit dem Ziel eines Regionalratsvotums folgt der Vorschrift des Landesplanungsgesetzes, in dem unter § 7 Abs. 4 festgelegt ist, dass der Regionalrat auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms, des Landesentwicklungsplans, der integrierten Gesamtverkehrsplanung und der Regionalpläne über die Vorschläge der Region für die Infrastrukturplanung sowie für die jährlichen Ausbauprogramme für Landesstraßen und Förderprogramme für den kommunalen Straßenbau und den öffentlichen Personennahverkehr beschließt.

Der Infrastrukturbedarfsplan wird deshalb auf der Grundlage der integrierten Gesamtverkehrsplanung und selbstverständlich auch im Einvernehmen mit dem zuständigen Bau- und Verkehrsausschuss des Landtages erstellt. Er ist – wie im Übrigen gesetzlich festgelegt – Bestandteil der integrierten Gesamtverkehrsplanung. Erst wenn alle Planungsschritte durchgeführt wurden, wird die Landesregierung das Einvernehmen zur integrierten Gesamtverkehrsplanung mit dem Bau- und Verkehrsausschuss des Landtages herstellen.

Ich gehe im Übrigen davon aus, dass dies zum Ende des Jahres 2006 der Fall sein wird.

Einen entsprechenden Gesamtbericht werde ich dem Bau- und Verkehrsausschuss des Landtages zu gegebener Zeit vorlegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Vorgänger hat dankenswerterweise bereits in der Verkehrsausschusssitzung am 16. September 2004 auf die Internetseiten zur IGVP hingewiesen. Hier werden alle Arbeitsergebnisse des IGVP-Prozesses für jedermann sichtbar und transparent dargestellt. Integrierte Planung macht nämlich nur dann Sinn, wenn man unvoreingenommen am Ende die bestgeeignete Infrastruktur zur Lösung unserer Verkehrsprobleme zur Verfügung stellt. Eine ideologische Vorentscheidung ist einem solchen Verfahren völlig wesensfremd.

Im Übrigen kann in Nordrhein-Westfalen überhaupt kein Zweifel an einer aktiven Schienenpolitik bestehen. Wir geben bis zum Jahre 2015 für ca. 15 % der Verkehrsleistungen 75 % der Mittel aus. Aktive Schienenpolitik kann jedoch nicht bedeuten, dass jenseits von Wirtschaftlichkeits-, Effizienz- und Umweltbewertungen Schienenvorhaben gefördert werden.

Meine Damen und Herren von den Grünen, ich verstehe ja, dass Ihnen die Ergebnisse eines Projektes, das Sie auf den Weg gebracht haben, nicht schmecken. Ich verstehe ja, dass Sie jetzt gerne mit Ihrer ideologischen Brille an den Gutachterergebnissen herumdoktern würden und – wie in den vergangenen zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen mehrfach passiert – Ergebnisse so zurechtbiegen wollen, dass sie Ihrem Weltbild entsprechen.

Ich sage Ihnen ganz deutlich: In einer Zeit, in der wir jeden Euro, den wir ausgeben, zweimal umdrehen müssen, werden wir Geld nur noch dort einsetzen, wo wir eine angemessene Leistung dafür bekommen. Darum ist es gut, dass wir zum ersten Mal objektiv nachvollziehbare Kriterien zur Grundlage von Infrastrukturplanung in NordrheinWestfalen machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden uns von diesem Weg nicht abbringen lassen. Wir werden nicht zur alten Teppichhändlermentalität, zum Kungeln in der Kaffeeklappe um Straßenbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen, zurückkehren, sondern wir werden für jedermann nachvollziehbar Infrastrukturpolitik in NordrheinWestfalen betreiben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat der Kol

lege Remmel das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine ist das, was man politisch will. Darüber kann man streiten. Das Nächste ist das, was fachlich notwendig ist. Auch darüber kann man streiten. Aber das, was gesetzlich festgelegt wird und festgelegt ist, und zwar von einer Landesregierung, die auf dem Boden des Gesetzes stehen sollte, muss erfüllt werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Minister Wittke, Sie und diese Landesregierung stehen nicht auf der Grundlage des Gesetzes in Nordrhein-Westfalen. Sie erfüllen die gesetzlichen Grundlagen nicht.

(Minister Oliver Wittke: Klagen Sie!)

Sie haben nämlich vergessen, § 1 des Gesetzes für integrierte Gesamtverkehrsplanung zu zitieren. Dort steht nämlich, dass das Ministerium eine integrierte Gesamtverkehrsplanung erstellt und das Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss herstellt.

Nach § 3 folgt darauf aufbauend die Infrastrukturbedarfsplanung, die uns im Moment vorliegt.

Im Moment liegt uns noch gar keine integrierte Gesamtverkehrsplanung, sondern nur eine Infrastrukturbedarfsplanung vor. Es fehlt also die Entscheidungsgrundlage, Herr Minister, die den Regionalräten und dem Parlament eine Orientierung geben könnte. Das nur, damit Sie fachlich einen kleinen Hinweis bekommen.

Schauen Sie doch einmal nach BadenWürttemberg. Die haben einen solchen Plan erstellt. Dort sind die Szenarien deutlich geworden. Auch die Entwicklungsziele sind deutlich beschrieben worden, nämlich wie viel CO2 wir einsparen wollen, wie viel Unterstützung wir für die Wirtschaft leisten wollen. Das kann man quantifizieren und Zielvorgaben formulieren. Diese Zielvorgaben sind hier aber gar nicht vorhanden.

Wie nennt man jemanden, der ein Gesetz nicht einhält? – Das ist jemand, der das Gesetz bricht. Herr Minister Wittke, ich werfe Ihnen vor: Sie brechen Recht und Gesetz in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben dies in Ihrem heutigen Beitrag nicht widerlegen können, sondern Sie haben bewusst politisch begründet, warum Sie so handeln wollen, um nämlich dem 30.06. zuvorzukommen. Dieses

Datum würde Sie dazu zwingen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das wollen Sie umgehen. Das werden wir im Ausschuss noch heftig thematisieren.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen dann zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats, den Antrag mit der Drucksache 14/1113 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform zur Mitberatung zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmt, bitte ich, mit der Hand aufzuzeigen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu:

11 Individuelle Lernberatung und motivierende Leistungsbewertung statt Kopfnoten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1110

Eine Debatte ist zu diesem Antrag heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der

Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Wer der Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/1110 zur Beratung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen.

Damit sind wir am Schluss der heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, 15. Februar 2006, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.