Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

In diesem Zusammenhang ist mir eine Information des bayerischen Umweltministeriums zugekommen. Ich fand es sehr gut, wie systematisch sie es dort aufbereitet haben. In Nordrhein-Westfalen habe ich das bisher noch nicht gesehen. Vielleicht habe ich es aber auch noch gar nicht bekommen. Es wäre schön, wenn auch die Parlamentarier, wenn die Kolleginnen und Kollegen mit solchen Materialien versorgt würden, um das bei Nachfragen weiterzugeben.

Darüber hinaus stellen sich aktuell natürlich ein paar weiter gehende Fragestellungen, die bisher auch nicht beantwortet worden sind – beispielsweise die Fragestellung, ob es nicht sinnvoll ist, bei der an diesem Freitag einsetzenden Aufstallpflicht auch diejenigen zu unterstützen, die bei der Geflügelhaltung auf Freiland gesetzt haben. Das heißt: Wir haben in diesem Lande ja ein Agrarin

vestitionsprogramm. Ist es nicht sinnvoll, hier kurzfristig auch eine Unterstützungsleistung auf den Weg zu bringen, um gerade diejenigen zu unterstützen, die in diesem Bereich sehr aktiv sind?

Des Weiteren möchte ich die Frage nach den Übertragungswegen stellen. Auch das ist eine aktuelle Fragestellung, die sich aufgrund der Vorkommnisse auf Rügen ergibt. Man kann davon ausgehen, dass die Übertragung dort nicht durch Vogelzug zustande gekommen ist, sondern muss davon ausgehen, dass es schon seit längerem eine latente niedrig pathogene Infizierung im Bestand gibt. Müssen wir also nicht auch stärker im Bereich der Forschung arbeiten, um uns auf diese Frage einzustellen? Wir wissen viel zu wenig über die Wege der Übertragung dieses Virus.

Die letzte Frage, die sich mir – zumindest im Augenblick – in diesem Zusammenhang stellt, ist, wie wir uns ausreichend vor illegalen Importen schützen. Das Friedrich-Loeffler-Institut, das als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in dieser Frage federführend ist, schätzt gerade beim Punkt der illegalen Importe die Gefahr als ausgesprochen hoch ein. Es sind also nicht so sehr der Wildvögelzug, der Personen- und Fahrzeugverkehr und der illegale Handel, sondern es ist der illegale Import – und zwar nicht nur kleinteiliger Import, sondern auch Ware, die möglicherweise im Ausland falsch deklariert worden ist.

Im Moment hilft uns das nicht sehr viel. Mittel- und langfristig ist es aber sicherlich eine wichtige Frage, wie wir darauf einwirken, genauer erkennen zu können, woher die Ware kommt und von wem sie geliefert worden ist. In diesem Zusammenhang müssen wir auf europäischer Ebene für klare Deklarationsvorschriften eintreten und dies auch politisch entsprechend fordern.

Es gibt also eine Reihe von Fragen, die sich den Menschen im Lande stellen. Meine Auffassung ist, dass dieser Punkt in der Aktuellen Stunde nicht abschließend erledigt werden kann. Insofern behalten wir uns vor, kurzfristig auch eine aktuelle Ausschusssitzung dazu zu beantragen; denn es ist unsere Aufgabe, die Fragen, die die Menschen im Lande haben, auch in dieses Parlament und in die Gremien zu tragen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Remmel. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Uhlenberg.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten habe ich an dieser Stelle und auch in dem entsprechenden Fachausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen mehrfach zur Ausbreitung der Vogelgrippe berichtet – zunächst über Fälle am Ural, dann über Fälle im Donaudelta und anschließend über Fälle in der Türkei. In den letzten Wochen wurden erstmals Fälle von Vogelgrippe innerhalb der Europäischen Union festgestellt. Bisher sind hier die Länder Griechenland, Italien, Österreich und Slowenien betroffen.

Mittlerweile hat die Vogelgrippe auch Deutschland erreicht. Der H5N1-Virus wurde bei toten Schwänen und einem Habicht nachgewiesen, die auf der Insel Rügen gefunden wurden. Die Ursachen dafür sind noch nicht bekannt. Wahrscheinlich handelt es sich um Zugvögel, die das Virus eingeschleppt haben. Wir müssen damit rechnen, dass wir das Virus auch in anderen Regionen Deutschlands bei Wildvögeln finden werden. Damit ergibt sich für die heimischen Geflügelhaltungen eine neue Gefährdungslage.

Meine Damen und Herren, diese Entwicklung trifft uns nicht unvorbereitet. Es war schon seit geraumer Zeit klar, dass sämtliches Hausgeflügel im Frühjahr wieder aufzustallen sein würde. Das Auftreten der Vogelgrippe in Südeuropa und nunmehr auch in Deutschland hat lediglich dazu geführt, dass der Termin für das Aufstallgebot vom 1. März auf den 17. Februar vorgezogen werden musste. Diese Maßnahme wurde gestern zwischen meinem Kollegen, Herrn Bundesminister Horst Seehofer, und den Ländern abschließend abgestimmt. Ich habe bereits am Mittwoch einen Erlass zur fristgerechten Umsetzung der Bundeseilverordnung herausgegeben und die Geflügelhalter aufgefordert, unverzüglich schon jetzt ihre Tiere aufzustallen. Heute Mittag treffe ich mich mit den betroffenen Verbänden, um das weitere Verfahren abzustimmen.

Meine Damen und Herren, das Aufstallgebot alleine reicht aber nicht aus, um eine mögliche Viruseinschleppung zu verhindern. Unsere Schutzbemühungen zielen in erster Linie darauf ab, den Viruseintrag aus dem Wildvogelbestand in unsere Nutzgeflügelbestände zu verhindern. Nach wie vor besteht nach Einschätzung des FriedrichLoeffler-Instituts – Herr Kollege Remmel hat es gerade angesprochen – die größte Gefahr durch einen illegalen Import von Geflügel oder Geflügelfleisch aus den gefährdeten Regionen. Ein einziges infiziertes Tier, das illegal eingeführt wird,

kann schon einen Seuchenzug in unseren Beständen auslösen.

Ohne die Kontrollbemühungen innerhalb unseres Landes zurückfahren zu wollen, bin ich mit meinen Kollegen im Bund und in den Ländern einig, dass die effektivsten Kontrollen nur an den EUAußengrenzen durchgeführt werden können. Das haben unsere Erfahrungen mit den Kontrollen vor allem von Autobussen gezeigt. Die Reiseverkehrskontrollen an den EU-Außengrenzen werden ein wichtiges Thema sein, wenn am nächsten Montag der EU-Agrarrat zusammentreten wird. Vielfach trafen die Busse an den Haltestellen gar nicht ein, wenn schon vermutet wurde, dass sich dort Kontrollposten aufhielten.

Herr Bundesminister Horst Seehofer wird dieses Thema beim EU-Agrarrat problematisieren und die Mitgliedstaaten, die Außengrenzen zu Drittländern haben, auffordern, ihre Kontrollen zu intensivieren. In Nordrhein-Westfalen haben wir die Flughafenkontrollen in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden nochmals verstärkt. Immer wieder gelingt es, illegal eingeführte Lebensmittel sicherzustellen. Des Weiteren wird sich Herr Kollege Seehofer bei der EU-Kommission dafür einsetzen, eine generelle Deklarationspflicht für Reisende aus Drittländern einzuführen.

Diese Schutzmaßnahmen werden wie im letzten Herbst von einem dichten Monitoring sowohl bei Haus- als auch bei Wildgeflügel begleitet. Wir haben gemeinsam mit Wildbiologen die Gebiete ermittelt, in denen die besonders gefährdeten Wildvögel ihren Sommer verbringen. Frau Kollegin Wiegand hatte dieses Thema angesprochen. Sie können sich darauf verlassen, dass es eine intensive Zusammenarbeit gibt.

Beim Wildvogel-Monitoring werden wir einen besonderen Schwerpunkt auf diese Gebiete legen und innerhalb dieser Gebiete auf Schwäne, die bei der Vogelgrippe als wichtige Indikatortiere gelten, zurückgreifen. Zur Entnahme der Proben werden wir allerdings keine Tiere töten. Wir konzentrieren uns vielmehr auf die Entnahme von Kotproben, was sich im letzten Herbst bereits bewährt hat.

Meine Damen und Herren, diese Fragen sind gerade mehrmals angesprochen worden: In Nordrhein-Westfalen fangen wir bei den Kotproben und beim Monitoring im Frühjahr nicht neu an. Allein im Herbst des vergangenen Jahres haben wir über 4.000 Proben in Nordrhein-Westfalen genommen, bei denen wir – Gott sei Dank – keine Vogelgrippe festzustellen brauchten.

Wir müssen auch ein verstärktes Augenmerk auf Geflügelausstellungen und -märkte haben. Geflügelausstellungen werden ausnahmslos verboten sein. Für Geflügelmärkte gelten sehr weitgehende Einschränkungen. Konkret sind 14 Tage vor dem Abverkauf eine tierärztliche Untersuchung des Herkunftsbestandes sowie ein konsequentes Aufstallen gefordert.

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen insbesondere auf die Zuchtbetriebe im ostwestfälischen Raum abzufedern, konnte auf meine Initiative hin erreicht werden, dass der mobile Handel mit lebendem Geflügel nicht – wie anfangs vorgesehen – komplett verboten ist, sondern jetzt unter kontrollierten Bedingungen nach wie vor erlaubt sein wird.

(Beifall von der CDU)

Bei all unseren Schutzbemühungen dürfen wir nämlich nicht vergessen, dass die Auswirkungen der Maßnahmen mitunter existenzgefährdende Ausmaße annehmen können. Deshalb werde ich gleich im Anschluss an diese Aktuelle Stunde ein Gespräch mit den besonders betroffenen Geflügelhaltern in Ostwestfalen führen.

Mit dem Bund und den Ländern haben wir natürlich auch die Frage der Impfung erörtert. Hinsichtlich der Impfung von Zoogeflügel liegt bereits eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom Herbst des letzten Jahres vor. Von der darin eröffneten Option haben die Niederlande bereits Gebrauch gemacht und ihr Zoogeflügel geimpft. Sollte sich die Seuchenlage verschärfen, oder sollte Nordrhein-Westfalen sogar von einem Ausbruch betroffen sein, werden wir diese Möglichkeit selbstverständlich auch für unsere Zoos prüfen.

Mit mehr Zurückhaltung wird dagegen die Frage der Impfung von Hobby- und Rassegeflügel bewertet. Hierbei handelt es sich um eine Fragestellung, bei der neben rein veterinärfachlichen auch handelspolitische und vor allen Dinge sozialethische Aspekte bedacht werden müssen, zum Beispiel hinsichtlich der seltenen, vom Aussterben bedrohten Rassen.

Diese Frage werden wir unabhängig vom aktuellen Seuchengeschehen am 27. März anlässlich eines wissenschaftlichen Symposiums in Duisburg diskutieren, zu dem die Beteiligten aus Wissenschaft, Verwaltung und den Verbänden geladen sind. Auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse wird dann über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden sein. Fakt ist jedoch, dass wir auch diese Option ernsthaft in Erwägung ziehen werden, wenn es die Seuchenlage erfordert. Da

mit können wir verhindern, dass wertvolles Rassegeflügel getötet werden muss.

Mit diesem Maßnahmenpaket, das meine volle Unterstützung findet – Aufstallgebot, Verbot von Märkten und Ausstellungen, Monitoring bei Haus- und Wildgeflügel und Reiseverkehrskontrollen –, hoffen wir, eine Verbreitung des Virus bei Hausgeflügelbeständen verhindern zu können. Deutschland geht dabei im Gleichschritt mit benachbarten EU-Ländern vor, vor allem mit den Niederlanden. Auch dort wird es voraussichtlich ab dem 20. Februar ein Aufstallgebot geben, das allerdings nach den unterschiedlichen regionalen Risiken gestaffelt sein soll.

Die geschilderten Präventivmaßnahmen belasten die Wirtschaft zum Teil sehr schwer. Deshalb suche ich bei der Verhängung belastender Maßnahmen den engen Schulterschluss mit den betroffenen Verbänden. So stehe ich in engem Kontakt mit den Landwirtschafts- und Geflügelwirtschaftsverbänden, um ihnen das Maßnahmenpaket zu erläutern.

Ich hatte bereits erwähnt, dass wir uns gleich im Anschluss an diese Sitzung hier treffen werden. An dieser Stelle möchte ich mich für die wirklich konstruktive Zusammenarbeit bei den Verbänden sehr herzlich bedanken.

(Beifall von CDU und FDP)

Eine Hotline für besorgte Verbraucherinnen und Verbraucher besteht beim Infoservice meines Ministeriums. Aktuelle Informationen sind auch auf der Internetseite meines Hauses abrufbar. Ich appelliere in diesem Zusammenhang an die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens, beim Auffinden von toten Vögeln – vor allem von Schwänen – diese Tiere nicht zu berühren, sondern das zuständige Veterinäramt einzuschalten. Von dort werden dann die weiteren Maßnahmen veranlasst.

Meine Damen und Herren, völlig unverständlich – das muss ich leider im Rahmen dieser Aktuellen Stunde sagen – sind mir die Aussagen meiner Vorgängerin, Frau Höhn,

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Nicht dramati- sieren!)

im Falle einer Infektion müssten Millionen Tiere getötet werden. Die Länder seien nicht in der Lage, diese Tötungsaktionen durchzuführen.

Fakt ist, dass bei einem Ausbruch der Seuche ein Sperrgebiet im Radius von 3 km um den Seuchenherd gebildet wird. Das gilt auch für das sogenannte Standstill: Im Umkreis von 1 km würden wir dann die Tiere töten. Im Jahr 2003 wurden

beim Ausbruch der Geflügelpest ca. 60.000 Tiere getötet. Im Umkreis von 10 km würde ein sogenanntes Beobachtungsgebiet gebildet.

Bezüglich einer hoffentlich nicht erforderlichen Tötungsaktion möchte ich darauf hinweisen, dass wir bestens vorbereitet sind. Ich kann wirklich nur alle warnen: Mit diesem Thema kann man sehr leicht in die Medien kommen. Missbrauchen Sie es nicht, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen weiter zu verunsichern – diejenigen, die davon betroffen sind und Ängste haben, aber auch die 23.000 Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die Geflügel halten und sich in vielen Fällen wirklich in einer deutlichen Existenzkrise befinden.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir mit unseren vorbereiteten Maßnahmen sowohl auf Bundesebene, als auch auf Landesebene gemeinsam mit den anderen Ländern – für uns in Nordrhein-Westfalen sind besonders die Niederlande ganz wichtig – gut vorbereitet sind und alle Voraussetzungen erfüllt haben, was hoffentlich dazu beiträgt, dass die Vogelgrippe nicht nach Nordrhein-Westfalen kommt. Als Landesregierung haben wir alle Vorkehrungen getroffen.

Ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit auch bei den Kreisveterinärbehörden und bei allen Verbänden herzlich bedanken. Wir stehen in täglichem Kontakt miteinander. Hoffen wir, dass die Geflügelgrippe nicht zu uns nach NordrheinWestfalen kommt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Uhlenberg. – Für die SPD spricht nun Frau Howe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Vogelgrippe ist in Deutschland angekommen. Entgegen der Prognosen verbreitet sich die Vogelgrippe wesentlich schneller als erwartet. Nach der WHO-Definition befinden wir uns in Deutschland derzeit noch in der dritten Phase. Doch für die vierte Phase müssten wir schneller vorbereitet sein, da die Eigenschaften des Pandemievirus zur Mutation nicht vorausgesagt werden können.

In den kommenden Monaten ist wieder mit verstärktem Reiseverkehr zu rechnen, sodass vielfältige Infektionswege möglich sind. Nordrhein-Westfalen ist bezüglich der Bevorratung mit antiviralen Mitteln auf einem guten Weg. Dennoch bleiben viele Fragen offen.

Die erste Anlaufstelle bei Auftreten der Vogelgrippe im Humanbereich sind die 26.000 Arztpraxen im ambulanten Bereich. Nach eigenen Aussagen der Mediziner ist es schwierig, in der Diagnostik die Vogelgrippe zu anderen viralen und bakteriellen Infekten abzugrenzen. Eine Untersuchung reicht hier nicht aus, sondern es bedarf einer konkreten Labordiagnostik. Hier ist es dringend geboten, flächendeckende ärztliche Fortbildung anzubieten. Nach Rücksprache mit dem Bereich gibt es diese Angebote zum Beispiel in WestfalenLippe immer noch nicht.

Frage: Was unternimmt die Landesregierung beziehungsweise das Gesundheitsministerium, um die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, um die Ärzte im ambulanten Bereich zu schulen? Derzeit läuft die Informationsgewinnung lediglich sehr zeitaufwendig über Ärztezeitschriften und das Internet.

Das gleiche Problem stellt sich für die ambulanten Pflegedienste. Ein Hinweis des Staatssekretärs Prof. Dr. Winter aus dem Gesundheitsministerium auf die allgemeine Fortbildungspflicht ist dann absurd, wenn keine entsprechenden Veranstaltungen angeboten werden.

(Beifall von der SPD)

Ein Chefarzt aus dem Klinikum Aachen berichtete am 14. Februar in der „Aktuellen Stunde“ des WDR-Fernsehens, dass es Probleme mit der Bereitstellung von Notfallbetten geben könne, wenn sich der Erreger schneller als vermutet ausbreite.

Meine Frage: Wie schafft es die Landesregierung, die notwendigen Ressourcen, nämlich bis zu 10 % Betten dafür bereitzustellen, und das bei fortschreitendem Bettenabbau in den Krankenhäusern?

(Minister Karl-Josef Laumann: Ach, nein!)