Frau Abgeordnete Schulze, dieser Antrag ist auch mit der SPD auf Bundesebene diskutiert und abgestimmt worden. Deswegen geht es hier auch um einen Referentenentwurf.
Also, da wird es demnächst eine breite Zustimmung vonseiten der SPD und natürlich auch von den Koalitionsfraktionen hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen geben.
Prost! – Herr Minister, gibt es denn mittlerweile einen Kabinettsbeschluss, an dem auch die beiden FDP-Mitglieder im Kabinett mitgewirkt haben, was das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat betrifft?
Nein, Herr Staatsminister a. D., es gibt keinen Kabinettsbeschluss, sondern es gibt einen Referentenentwurf, wie ich es eben gesagt habe. Ein Kabinettsbeschluss ist wieder etwas anderes. Ich denke, so lange ist es noch nicht her, dass Sie in der Regierung waren. Der Unterschied ist bekannt.
Der Referentenentwurf ist die Grundlage für den Kabinettsbeschluss, und daran werden dann die Liberalen und die Christdemokraten auf Landesebene entsprechend mitwirken und natürlich auch die Sozialdemokraten auf Bundesebene, die in der dortigen Koalition sind.
Aber heute geht es erst einmal um den Referentenentwurf. Der soll nach der derzeit stattfindenden Abstimmung im Bundeskabinett sobald wie möglich, Herr Abgeordneter Kuschke, in das förmliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
Der Entwurf basiert im Grundsatz auf dem Kompromisspapier des Vermittlungsausschusses zum Lebens- und Futtermittelgesetz von Mai 2005. Er enthält bereits eine Vielzahl von Regelungen zur Stärkung sowohl der aktiven als auch der passiven Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die – wenn Sie sich das etwas näher ansehen, Herr Abgeordneter Remmel, werden Sie das feststellen – teilweise sogar über die Forderungen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hinausgehen.
Zum einen enthält der Gesetzentwurf eine Änderung des auch in Nordrhein-Westfalen viel diskutierten § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes – mit dem wollten Sie, glaube ich, schon einmal einen Minister, der noch nicht so lange im Amt war, stürzen – über die Voraussetzungen der aktiven Information der Öffentlichkeit durch Behörden. Diese sollen nun erheblich erleichtert werden.
Vorgesehen ist, dass die Behörden die Öffentlichkeit künftig über verbraucherrelevante Sachverhalte unter Nennung des Herstellers und des Produkts informieren, und zwar nicht nur bei Gesundheitsgefahr – das war ja damals bei der Diskussion über das Gammelfleisch unser großes
Thema –, sondern in allen von § 40 erfassten Fällen, also zum Beispiel auch bei ekelerregenden Lebensmitteln oder bei Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz der Gesundheit oder zum Schutz vor Täuschung.
Die jetzige Kannvorschrift, Herr Abgeordneter, soll dann zur Sollvorschrift werden. Es steht also künftig nicht mehr im freien Ermessen der Behörde, ob überhaupt eine Information der Öffentlichkeit erfolgen soll. Eine so weitgehende, sich auf den gesamten Anwendungsbereich des § 40 erstreckende Informationspflicht der Behörden finde ich zum Beispiel in dem Antrag der Grünen nicht.
Außerdem soll künftig ohne das Erfordernis eines besonderen öffentlichen Interesses informiert werden, wenn es um Verstöße gegen Gesundheits- oder Täuschungsschutzvorschriften geht. Bisher galt dies nur für Fälle konkreter Gesundheitsgefahr.
Auch für die verbleibenden Fälle des § 40 ist nicht mehr ein besonderes, sondern lediglich ein allgemeines öffentliches Interesse notwendig.
Die Abwägung zwischen Belangen der Wirtschaft und des Verbraucherschutzes fällt künftig also erheblich verbraucherfreundlicher aus als bisher. Auch davon ist in dem Antrag der Grünen nichts lesen.
Vor einer behördlichen Information ist den betroffenen Unternehmen nach wie vor stets Gelegenheit zu geben, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings kann die Behörde nun, auch wenn das Unternehmen selbst Maßnahmen zu Information oder Rückruf ergreift, ihrerseits über das Tätigwerden des Unternehmens informieren, um eine größere Öffentlichkeitswirkung zu erzielen. Dies ist ein weiterer Aspekt, der in Ihrem Antrag nicht erscheint.
Wichtig ist, meine Damen und Herren: Der auch von mir stark kritisierte § 40 Abs. 4 des Lebensmittelgesetzes soll ersatzlos aufgehoben werden, sodass eine Information der Öffentlichkeit auch dann noch möglich ist, wenn die betroffenen Erzeugnisse nicht mehr am Markt oder bei der Verbraucherschaft vorhanden sind.
Sehr zu begrüßen ist aus meiner Sicht, dass es künftig gewissermaßen als flankierende Maßnahme eine Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden geben soll, die Lebensmittelüberwachungsbehörden über die Einleitung von einschlägigen Ermittlungsverfahren zu informieren.
Ja. – Auch dieser Schritt geht über die im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthaltenen Forderungen hinaus.
Gut. Die anderen Punkte, Herr Präsident, kann ich dann jetzt leider nicht mehr vortragen. Ich hätte noch erhellende Aussagen zu dem Referentenentwurf auf Bundesebene machen können. Ich meine nur, es gibt einen Streitpunkt, bei dem wir in der Sache nicht zusammenkommen werden, Herr Remmel. Da geht es letztlich um die Frage der Auskunftspflicht der Unternehmen gegenüber Behörden oder gegenüber Privatleuten. An dem Punkt werden wir nicht zusammenkommen.
Ich bin auch ganz fest davon überzeugt, dass Sie in der Frage falsch liegen. Ich bin am Wochenende auf einer großen Fachmesse von Mittelständlern gewesen, die sich gerade diesen Gesetzentwurf sehr gut ansehen. Eines darf man nicht tun, Herr Kollege Remmel: Man kann sich nicht sonntags für den Erhalt des Mittelstands, insbesondere was Metzgereien und Fleischereien angeht, aussprechen und jedes Mal, wenn wir eine Gammelfleischdiskussion haben, sagen – wie alle es tun: die Medien, die Grünen –, dass wir mehr Metzgereien vor Ort brauchen – das sind dann die Sonntagsreden –, und montags Gesetze machen, um gerade diesen kleinen Betrieben, dem Mittelstand, das Leben schwer zu machen.
Deswegen wird das Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene so sein, dass der Mittelstand nicht auf der Strecke bleibt. Die Sozialdemokraten wirken daran mit; entsprechende Signale habe ich aus Berlin. Dies ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird das Verfahren über den Bundesrat konstruktiv begleiten. – Vielen Dank.
Das war ein sehr ausgeprägter Schlusssatz. – Wir sind jetzt am Ende der Beratung angelangt. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1434 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Empfehlung zustimmen? – Alle. Wer ist dagegen? – Niemand. Enthaltungen? –