Damit geben Sie diesem Land keine bessere Zukunft, sondern Sie belassen es bei dem, was im internationalen Vergleich nicht in Ordnung geht.
Zum Schluss will ich noch einmal Frau Löhrmann ansprechen. Frau Löhrmann, wir haben den Entwurf ausführlich beraten. Es gibt andere Bundesländer – das habe ich nicht zu kritisieren, sondern Ihnen nur zur Information mitzuteilen –, die die Einführung von Studienbeiträgen in einem Annex zum Haushaltsgesetz verabschiedet haben. Sie haben keine eigenständige Beratung durchgeführt.
Sie haben sich keine Gedanken gemacht, wie man Studienbeiträge mit einem nachgelagerten Modell so sozialverträglich wie möglich gestalten kann.
Sie haben sich nicht die Mühe gemacht, eine BAföG-Regelung auszuarbeiten, die sicherstellt, dass auch Sie, Frau Löhrmann, wenn Sie heute ein Studium aufnehmen wollten, die Möglichkeit hätten, in Nordrhein-Westfalen zu studieren. Auch Frau Brunn könnte heute mit unserem Modell in Nordrhein-Westfalen studieren und jeder andere auch. Denn nicht die Eltern müssen die Studienbeiträge bezahlen, und auch die Studentin oder der Student müssen sie nicht gleich zahlen, sondern erst nach dem Studium und auch nur dann, wenn BAföG-Darlehen nicht in einer gewissen Höhe vorliegen, die sie oder ihn gänzlich davon befreien.
Ich möchte das gerne zu Ende führen, Herr Präsident. – Alle jungen Menschen – das bitte ich, allen Schülerinnen und Schülern in NordrheinWestfalen zu sagen –, die befähigt sind, können hier studieren. Sie sollen es tun; wir laden Sie ein. Machen Sie mit! – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind am Ende der Debatte zur dritten Lesung. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/1179, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Das war auch bei der zweiten Lesung so. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer lehnt ab? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 14/725 in der dritten Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Jetzt haben wir noch über zwei Entschließungsanträge abzustimmen. Zuerst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/1443 ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich gleichfalls um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Enthält sich jemand? – Dann ist auch dieser Entschließungsantrag mit dem gleichen Stimmenverhältnis beschlossen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1489. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Gänze. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die SPDFraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen des Hauses abgelehnt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/1395
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Gesetzentwurf im Fachausschuss diskutiert. Wir haben ihn in Teilen einvernehmlich besprochen. In Teilen haben wir uns durchaus substanziell damit auseinander setzen müssen; dort waren wir nicht einer Meinung.
Wir wissen alle: Der Ball ist rund. Vor dem Spiel ist nach dem Spiel. Erst hatten wir kein Glück mit der gegnerischen Mannschaft, dann kam noch Pech hinzu. – Diese und ähnliche hoch philosophische Kommentare nach Fußballspielen sind hinlänglich bekannt. Wir haben das auch im Ausschuss so diskutiert. Sie tragen in der Tat zur Erheiterung bei, aber ganz sicher nicht zur Erhellung der Lage.
Ganz unbestritten ist aber – dem werden auch weniger Fußballbegeisterte zustimmen –, dass die Fußballweltmeisterschaft nach den Plänen der Veranstalter neben dem sportlichen Wettkampf auch ein kulturelles Ereignis darstellt. Die Spiele der WM werden sich also nicht nur auf die jeweiligen Stadien, auf das heimische Wohnzimmer oder auf die Terrasse beschränken, sondern ganz sicher auch auf die Biergärten und Gartenlokale ausdehnen, die Gästen und Einheimischen auch im Anschluss an die Spiele die Möglichkeit zur fröhlichen Nachbetrachtung des Spielverlaufs bieten sollen.
Der damit verbundene Lärm wird insbesondere in den Abend- und Nachtstunden die Werte der TA Lärm für seltene Ereignisse mit ziemlicher Sicherheit überschreiten. Auch ist die in der TA Lärm vorgesehene Anzahl der seltenen Ereignisse –
Zwar gilt die TA Lärm nicht für Public-ViewingAnlagen, die als Freizeitanlagen anzusehen sind, und auch nicht für Freiluftgaststätten. Sie wird jedoch von der Rechtsprechung als Sachverständigengutachten auch in Fällen herangezogen, in denen sie nicht unmittelbar zur Anwendung kommt.
Um das Untersagen von Veranstaltungen und die Schließung von Gaststätten möglichst auszuschließen, ist landesrechtlich klarzustellen, dass die Eckwerte der Lärmeinwirkung im Sinne des § 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz höher anzusetzen sind.
Der Bundesgesetzgeber fordert auch, dass durch menschliches Verhalten hervorgerufene Geräuschereignisse nach den verhaltensbezogenen Lärmbekämpfungsvorschriften der Länder zu beurteilen sind. Nordrhein-Westfalen hat hier mit den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes eine sehr geeignete Bewertungsgrundlage geschaffen. Das Landes-Immissionsschutzgesetz ergänzt die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften des Bundes und regelt unter anderem den Schutz der Bürger vor Geräuschen.
Darum ist es außerordentlich wichtig, dass das heute zu beschließende Gesetz nicht über die Maximalpegel von 55 beziehungsweise 50 Dezibel hinausgeht. Dieser Wert orientiert sich an der Arbeitsstättenverordnung von 2004, die die benötigten Beurteilungsgrundlagen für Lärm liefert. Danach sind 55 Dezibel die Grenze für Innenraumlärm, bei deren Einhaltung noch überwiegend geistige Tätigkeiten möglich sind.
Auch der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen der Europäischen Union hält es in seinem Sondergutachten „Umwelt und Gesundheit – Risiken richtig einschätzen“ für erforderlich, dass der Wert von 55 Dezibel bei Dauerbeschallung als Richtwert eingehalten und der von ihm festgelegte kritische Wert von 65 Dezibel nicht überschritten wird sowie mittelfristig ein Wert von 62 Dezibel angestrebt werden sollte.
An diesen Werten orientieren sich auch weitgehend die benachbarten Bundesländer, so zum Beispiel der Landtag von Rheinland-Pfalz, der schon im Dezember 2005 sein Landes-Immissionsschutzgesetz über einen gemeinsamen Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen modifiziert hat und jetzt wiederum einvernehmlich eine wesentliche Weiterung zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf beschlossen hat.
So wird in dem gemeinsam getragenen Änderungsantrag ausdrücklich festgelegt, dass Public-ViewingVeranstaltungen sowohl in reinen wie auch in allgemeinen Wohngebieten stattfinden dürfen.
Darüber hinaus wurde angefügt, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Maximalpegel von 55 Dezibel um bis zu 20 Dezibel überschreiten dürfen.
In seiner Begründung zum rheinland-pfälzischen Antrag, der ja weit über den Antrag unserer Landesregierung hinausgeht, weisen in gleicher Weise die SPD – hier ist es der Herr Mertes – wie auch die Sprecherin der Grünen-Fraktion, Frau Thomas, darauf hin, dass durch die zu unserem NRW-Antrag analoge Veränderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes das Verwaltungsverfahren vereinfacht wird und die Kosten durch den Wegfall von zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen reduziert werden.
Meine Damen und Herren, mir ist klar, wir sind hier nicht in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Bundesland, sondern in Nordrhein-Westfalen, und wir entscheiden für unsere Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Aber Recht haben die Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz schon, und auch wir würden es begrüßen, wenn die vorliegende Gesetzesinitiative der Landesregierung von allen Fraktionen des Landtages unterstützt würde.
„Zu Gast bei Freunden“, dieses Motto der WM soll bei uns Wirklichkeit werden. Dazu gehört auch, dass die Möglichkeit, die Öffnungszeiten der Biergärten den heutigen Ausgehgewohnheiten anzupassen, genutzt wird. Längere Öffnungszeiten für Biergärten werden schon seit vielen Jahren von unseren Bürgerinnen und Bürgern gefordert. Vor 20 bis 30 Jahren – ich habe das bereits erwähnt – war man spätestens um 22 Uhr im Haus und um Mitternacht im Bett. Heute ziehen die jungen Leute und nicht nur die jungen Leute um diese Stunde erst los.
Dieser Entwicklung wollen wir heute Rechnung tragen. Die Lockerung der sogenannten Biergartensperrzeit wird uns allen etwas mehr Lebensqualität bringen und die touristischen Metropolen auch für unsere Besucher attraktiver machen. Darauf hat Herr Minister Uhlenberg hingewiesen, als er den Antrag eingebracht hat.
Dies gilt auch für die vielen Veranstaltungen, die anlässlich der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft von vielen Kommunen geplant sind. Diese Veranstaltungen sind wie alle unsere vielen Heimatfeste – ich erinnere an die Schützenfeste – gemeinschaftsfördernd und werden viele auslän
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass solche Veranstaltungen nach der Vorlage nicht durch Einzelausnahmen, sondern durch Landesgesetz ermöglicht werden.
Dabei darf der Schutzanspruch der Nachbarschaft vor lärmintensiven Veranstaltungen nicht vernachlässigt werden. Insbesondere der Schutz der Nachtruhe ist ein sehr hohes Gut. Es ist absolut folgerichtig, dass die gesetzliche Ausnahmeregelung auf Veranstaltungen beschränkt wird, die von Kommunen durchgeführt werden. Die Begrenzung auf 24 Uhr trägt dem Ruhebedürfnis von Menschen und von Schulkindern Rechnung, die aber – das muss man deutlich sehen – im abgedunkelten Kinderzimmer wohl kaum Ruhe finden, wenn Papa und Mama sowie ihre Freunde den neuen Fernseher aufgedreht haben, um das große Ereignis des Jahres zu verfolgen.
Im Übrigen erinnere ich an dieser Stelle an die sehr bildhafte Äußerung des Kollegen Remmel, der in der ersten Lesung gesagt hat, dass der Schwanz mit dem Hund wedelt, weil sich die CDU-Fraktion bisher immer dem Anliegen der verlängerten Öffnungszeiten verschlossen habe. Dazu möchte ich heute feststellen, dass sich schon in früheren Jahren stets deutlich mehr Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion für längere Öffnungszeiten ausgesprochen haben, als es bei unserem Koalitionspartner der Fall war, also: Die Arithmetik stimmt.
Zusätzlich wird die Anzahl der Veranstaltungen auf insgesamt 25 Nächte pro Jahr und die maximale Dauer der Veranstaltung auf 1 Uhr nachts begrenzt. Das ist zumutbar, zumal menschlicher Lärm – wir haben das im Ausschuss diskutiert –, menschliche Kommunikationsgeräusche wie reden, lachen, singen weniger störend sind als technischer Lärm durch bohren, hämmern oder sägen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe für die einhellige Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Darum habe ich die Brücke nach Rheinland-Pfalz geschlagen. Dann, meine Damen und Herren, wird unser Land nicht nur zur Weltmeisterschaft ein wenig offener, freundlicher, sondern insgesamt ein wenig fröhlicher werden. Das können wir sicherlich alle gebrauchen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kress. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Wiegand das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Welt zu Gast bei Freunden“ heißt das Motto der Fußballweltmeisterschaft in unserem Land. Das heißt aber auch, dass wir untereinander Freunde sein und bleiben müssen.
Auf dem Weg dorthin sind wir heute leider genauso weit wie bei unserer ersten Lesung am 18. Januar diesen Jahres, wo wir zum ersten Mal über diese Gesetzesänderung gesprochen haben. Bei der Beratung dieser Gesetzesänderung im Ausschuss hat sich wieder einmal gezeigt, dass CDU und FDP auch nach neun Monaten noch nicht in ihrer Rolle der regierungstragenden Fraktionen angekommen sind.