Schönen Dank, Herr Kollege. – Ich wollte nur fragen, ob Sie mittlerweile so tief in die Regierungsarbeit eingestiegen sind, dass Sie zur Kenntnis nehmen, dass nicht die komplette Tagesordnung im Kabinett besprochen wird, sondern nur die wichtigen Streitpunkte, und dass das Parlament das, was das Kabinett verarbeiten kann, genauso verarbeiten könnte.
Herr Remmel, wir haben uns doch im Hauptausschuss darauf verständigt, dass Sie alle die Punkte, die Sie ansprechen möchten, im Hauptausschuss vortragen. Eine Akteneinsicht brauchen wir dazu aus meiner Sicht nicht. Wir werden darüber diskutieren. Wenn wir über Stellungnahmen debattieren und diese dann in die Fraktionen nehmen, um zu einem Standpunkt zu kommen, wird das Land NordrheinWestfalen im Bundesrat arbeitsunfähig werden. Das ist meine ganz einfache Prognose.
Sie haben die Chance, die wir Ihnen eingeräumt haben, diese Punkte anzusprechen, bisher nicht genutzt. Auch hier können wir den Prozess, der sich über Ihre Initiative ergibt, nutzen, wenn Sie die Punkte ansprechen.
Fazit: Ich halte auch das für ein untaugliches Mittel, um das Parlament zu informieren und zu beteiligen. Wir sollten lieber darüber nachdenken, wie wir unser Kontrollrecht an den Punkten ausüben können, wo es wirklich wichtig ist.
Herr Kuschke, wir können uns wirklich darauf einigen, das in Ruhe in der kleinen Arbeitsgruppe zu machen, gemeinsam mit der Regierung, die ihrerseits angeboten hat, an einer solchen Vereinbarung mitzuwirken. In die können wir alles hineinpacken, was uns wichtig ist, ohne irgendeine Beschränkung vorzunehmen.
In dem Sinne mache ich gern bei der Diskussion mit, damit wir anfangen zu überlegen, wie wir das konkret machen. Irgendwann, in einer weiteren Abstimmung, werden wir hier stehen und sagen: „Das sind die streitigen Punkte“, oder: „Das ist die Vereinbarung“, und dann sollten wir uns gemeinsam darüber freuen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! In der Opposition besinnt man sich auf seine Rechte. Ich glaube, so kann man den Antrag, den wir heute hier vorliegen haben, überschreiben. Es war eine Art Geschichtsstunde, die wir hier eben mit Herrn Kuschke genießen durften. Das ehemalige Regierungsmitglied Kuschke hat uns in epischer Breite erklärt, dass eine Behandlung des Antrags der FDP aus der letzten Legislaturperiode endlich an der Opposition gescheitert sei.
Herr Kuschke, ich glaube, damit haben Sie es sich ein bisschen leicht gemacht. Warum haben wir am Ende gesagt, dass das der neue Landtag richten muss? Das haben wir doch nicht gesagt, weil der Antrag aus dem Jahr 2003 von uns verzögert behandelt worden ist. Es war doch der Punkt, dass gerade Sie hier immer wieder auf Zeit gespielt haben und letztendlich das Ganze nicht mehr verwirklichen konnten. Von daher: Geschichte kann man unterschiedlich wahrnehmen. Das sagen nicht nur die Wissenschaftler, sondern das erlebt man auch in diesem Hohen Hause.
Herr Kuschke, es hat mich sehr gefreut, dass Sie die FDP so oft, natürlich lobend, erwähnt haben. Es hätte mich aber interessiert zu erfahren, warum Sie sich als Regierungsvertreter seinerzeit immer dagegen gesperrt haben, dass die guten Vorschläge der FDP wirklich umgesetzt werden. Von Ihnen als Vertreter der Regierung hätte ich erwartet, dass Sie gute Vorschläge immer umsetzen, auch wenn sie von der Opposition stammen.
Aber es braucht heute hier gar nicht um diese Sache zu gehen. Wir haben im Bund die Föderalismusreform vor der Brust. Ich denke, wenn man ein solches Reformpaket vor der Brust hat, sollte man sich erst danach und nicht währenddessen mit der Änderung der Verfassung des eigenen Landes beschäftigen.
Verfassungsänderungen kann man auch zur Unzeit anpacken. Ich denke, die vorgeschlagene Änderung kommt gerade zur Unzeit.
Wir werden im Laufe der Legislaturperiode sicherlich an verschiedenen Stellen Bedarf haben, über die Verfassung nachzudenken. Mir fällt zum Beispiel immer die Verstaatlichung der Kunststoffindustrie ein. Man könnte darüber nachdenken, sie herauszunehmen. Ich wäre sehr schnell dabei. Herr Kuschke, Sie sicher auch. Dann können wir das mit anderen Punkten zusammennehmen und sehen, wo die Verfassung dann landen wird.
Aber jetzt, am Anfang der Legislaturperiode, da wir nicht einmal wissen, welche Zuständigkeiten das Land Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zum Bund künftig haben wird, sind wir nicht auf der richtigen Spur.
Schlussendlich glaube ich auch, dass eine Verfassungsänderung etwas für die Ewigkeit ist. Das ist jedenfalls mein Anspruch. Deshalb finde ich die Bemühungen, die im Hauptausschuss zurzeit laufen, eine Verständigung darüber herbeizuführen, wie weit die Einsichtsrechte des Parlaments in der parlamentarischen Arbeit schon heute ganz konkret gehen können, ohne sich auf den langen Weg der Verfassungsänderung zu begeben, sehr vernünftig. Man kann dann, wenn man feststellt, dass es ein bisschen hakt, das Ganze schneller reflektieren und zu besseren Lösungen kommen.
Nein, ich komme bald zum Ende. – Ich glaube, wir brauchen die Debatte heute nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Ich fand es schön, in den Beiträgen meiner Vorredner so oft „FDP“ gehört zu haben. Ich danke für die Blumen. Wir sehen der Ausschussdebatte entgegen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Änderung der Landesverfassung entspricht nicht dem gemeinsamen Anliegen aller Fraktionen, die Verfassung künftig nicht immer nur punktuell zu ändern, wie dies allein in der letzten Wahlperiode viermal geschehen ist. Herr Biesenbach hat darauf hingewiesen.
Erstrebenswert erschien vielmehr am Ende der letzten Legislaturperiode, eine breiter angelegte Verfassungsreform in den Blick zu nehmen, von dringenden Ausnahmen abgesehen. In Anlehnung daran haben die Grünen zu Beginn der neuen Wahlperiode in ihrem Antrag zur Einsetzung einer Verfassungskommission eine Prüfung der Verfassung in ihrer Gesamtheit gefordert. Damit passt nicht zusammen, dass nach dem jetzt vorgelegten Änderungsentwurf wieder nur ein Teilausschnitt angegangen werden soll. Auch die Landesregie
Der Antrag der Grünen wurde im September letzten Jahres im Einvernehmen aller Fraktionen ruhend gestellt, um zunächst die Ergebnisse der Föderalismusreform abzuwarten, die gerade auch zu einer Stärkung der Länderparlamente führen sollte.
Herr Minister, könnten Sie vielleicht an dieser Stelle noch einmal auf Ihre Position zu unserem damaligen Antrag hinsichtlich einer generellen Renovierung der Verfassung eingehen? Denn ich kann mich gut daran erinnern, dass Sie diese generelle Renovierung damals abgelehnt haben.
Herr Remmel, es ist falsch, was Sie sagen. Wir haben uns sehr deutlich dafür ausgesprochen, dass wir in dieser Legislaturperiode Änderungen – wenn wir denn welche vornehmen – nur in einem Gesamtkontext vornehmen. Und nur bei unaufschiebbar notwendigen Änderungen soll etwas im Einzelfall geschehen. Insofern ist das Grundkonzept eine Generalrevision im Sinne einer Prüfung über alle Vorschriften hinweg.
Ich will noch einmal darauf zurückkommen, dass zumindest Sie die Ergebnisse der Föderalismusreform abwarten wollen. Ich hoffe allerdings, Herr Kuschke, dass dann gerade auch in Ihren Reihen die Begeisterung dafür, diese zu einem Abschluss zu bringen, groß sein wird. Man hört schließlich, dass sich gerade bei Ihnen Widerstand gegen die Verabschiedung formiert.
Diese Zurückstellung hatte übrigens Herr Moron in der Hauptausschusssitzung am 8. September für die SPD ausdrücklich gefordert. Ihr Gesetzentwurf greift somit entgegen den eigenen Absichten von SPD und Grünen nicht nur inhaltlich zu kurz, sondern er widerspricht auch dem selbst vorgeschlagenen Verfahren.
Eine Verbesserung der Informationsmöglichkeiten des Landtags im Wege der Verfassungsänderung hatte die FDP-Fraktion in der Tat in der letzten Periode angestrebt. Dieser Entwurf ist allerdings nach einer Sachverständigenanhörung im April
2004 nicht mehr abschließend beraten worden, weil dieses und andere Vorhaben von FDP und CDU zur Änderung der Landesverfassung erst in der neuen Wahlperiode im Rahmen einer Gesamtprüfung des Änderungsbedarfs wieder aufgegriffen werden sollten.
Gegenwärtig bedarf es keiner vertiefenden Betrachtung dieses Gesetzentwurfes, der uns heute vorliegt. Bei einer inhaltlichen Beratung des Gesetzentwurfes zu gegebener Zeit
bedürfen allerdings kritische Punkte insbesondere aus verfassungspolitischer, aber auch aus verfassungsrechtlicher Sicht weiterer Klärung.
Kurz ansprechen möchte ich Folgendes: So soll die Landesregierung den vom Landtag eingesetzten Ausschüssen schon dann Akten zum Gegenstand einer Ausschusssitzung vorlegen und ihnen Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen gewähren, wenn mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder dies verlangt. Nach den von SPD und Grünen in ihrem Gesetzentwurf angeführten Empfehlungen der Landesparlamente von 1992 soll die Aktenvorlage jedoch von der Mehrheitsentscheidung im Ausschuss abhängig gemacht werden.
Überdies meine ich, dass zur Frage der Aktenvorlage zunächst einmal die Ergebnisse der Anhörung vom 5. April 2004 näher ausgewertet werden sollten.
Von einigen Sachverständigen wurde problematisiert, ob es derartiger Ermittlungsrechte zusätzlich zu den Befugnissen des Untersuchungsausschusses und des Petitionsausschusses zur Wahrung der Kontrollfunktion des Parlaments wirklich bedürfe. Auch wurde die Gefahr gesehen, dass die Fachausschüsse schnell versucht sein könnten, sich einem politischen Gegenstand in der Art eines Untersuchungsausschusses zu nähern.
In der Tat könnte bei einer Einräumung von Aktenvorlage- und Zutrittsrechten für Fachausschüsse eine verfassungspolitische Schieflage im Vergleich zu Untersuchungsausschüssen entstehen, die lediglich bei einem im Einzelfall bestehenden besonderen öffentlichen Aufklärungsinteresse eingesetzt werden und deren Einsetzung nur von einem Fünftel der Mitglieder des gesamten Parlaments erzwungen werden kann.
Erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet auch die Bestimmung des Art. 45b Abs. 2 des Entwurfs. Danach soll die Landesregierung dem Landtag in bestimmten Unterrichtungsfeldern Gelegenheit zur Stellungnahme geben und die Stellungnahme des Landtags berücksichtigen; dabei geht es um den Bundesrat. Eine Pflicht zur Berücksichtigung der Stellungnahmen des Landtags käme einer Bindung der Landesregierung bezüglich ihres Bewertungs- und Abstimmungsverhaltens im Bundesrat nahe.
Zeitliche und sachliche Vorgaben hinsichtlich einer Vorabbeteiligung des Landtags könnten die bundesverfassungsrechtlich nicht eingeschränkte Autonomie und Entscheidungsfreiheit von Mitgliedern der Landesregierung im Bundesrat beeinträchtigen und dem Prinzip der Gewaltentrennung widerstreiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einer sehr frühen Entscheidung ein Hineinwirken des Landesparlaments in die Entscheidung des Bundesrates beanstandet. Danach wäre eine Instruktion der Mitglieder der Landesregierung im Bundesrat nach der Struktur des Bundesrates ausgeschlossen, und zwar auch – so wörtlich – „eine bloß rechtlich unverbindliche Instruktion in der Weise, dass sich die Vertreter im Bundesrat daran orientieren und sie zur Richtschnur ihres Handelns im Bundesrat machen“.