Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in einer sehr frühen Entscheidung ein Hineinwirken des Landesparlaments in die Entscheidung des Bundesrates beanstandet. Danach wäre eine Instruktion der Mitglieder der Landesregierung im Bundesrat nach der Struktur des Bundesrates ausgeschlossen, und zwar auch – so wörtlich – „eine bloß rechtlich unverbindliche Instruktion in der Weise, dass sich die Vertreter im Bundesrat daran orientieren und sie zur Richtschnur ihres Handelns im Bundesrat machen“.
Folglich wäre eine Berücksichtigungspflicht selbst dahin gehend, dass die Landesregierung und ihre Mitglieder im Bundesrat die Stellungnahme des Landtags in ihre Erwägung nur einbeziehen, sie aber nicht verbindlich beachten müsse, kritisch zu hinterfragen.
Ich erinnere daran, dass auch die SPD bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Parlamentsrechte im Jahre 2003 eine Verpflichtung der Landesregierung zur Berücksichtigung von Stellungnahmen des Landtags im Bundesratsverfahren als problematisch eingestuft hat.
Abschließend möchte ich anmerken, dass die Mütter und Väter der Landesverfassung eine Änderung dieser Verfassung wohlweislich von einer Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Parlaments abhängig gemacht haben. Erforderlich ist also ein breiter Konsens.
Danke schön, Herr Innenminister. – Meine Damen und Herren, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir nun zum Schluss der Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/1541 an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den möchte ich um das Handzeichen bitten. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Überweisung einstimmig getätigt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/1532
Der Antrag wurde vom Plenum gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen, und zwar mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mittlerweile ist es Allgemeingut, dass die Bekämpfung der globalen Erwärmung und die Minderung der Folgen des Klimawandels zu den zentralen Herausforderungen der Menschheit im 21. Jahrhundert gehören. Schon heute ist zu beobachten, dass die Meeresspiegel kontinuierlich steigen, Gletscher abschmelzen und die Vegetationszonen sich verschieben. Nahezu täglich bekommen wir Nachrichten über Wetterextreme.
Alle anerkannten Expertinnen und Experten gehen mittlerweile davon aus, dass die Klimaveränderungen nicht mehr verhindert werden können, sondern dass es allenfalls darum gehen kann, mit allen Anstrengungen diese Klimaveränderungen abzumildern, und dass es darum gehen muss, insgesamt die politischen Maßnahmen und die politische Entwicklung darauf einzustellen, dass die Folgen des Klimawandels beherrschbar werden und kanalisiert werden können. Das ist schon ehrgeizig genug.
Wir müssen aber nach den Beratungen im Fachausschuss feststellen, dass die neue Landesregierung Nordrhein-Westfalen – sicherlich nur ein sehr beschränkter Teil der Weltbevölkerung, aber ein nicht unwesentlicher Teil des Engagements in Sachen Klimaschutz in der Bundesrepublik – an dieser Stelle nackt ist.
Wir hatten ein Klimaschutzkonzept der letzten Landesregierung. Wir haben einen entsprechenden Bericht. Den haben wir allerdings nicht mehr in diesem Parlament diskutieren können. Unser Begehr war, einfach zu wissen, welche Position die neue Landesregierung in den verschiedenen Sektoren der Bekämpfung des Klimawandels und zum Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen hat. Wir haben im Ausschuss dazu keinerlei Auskünfte bekommen. Die neue Landesregierung ist an dieser Stelle ohne Konzept, ohne politische Vorstellung. Damit fällt hier leider das Land NordrheinWestfalen in der nationalen Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels und damit auch international aus.
Wir werden deshalb nicht nachlassen, dieses Thema im Parlament aufzugreifen und Sie zu fordern; denn es geht darum, dass NordrheinWestfalen seinen Beitrag im Rahmen einer nationalen und einer europäischen Strategie erbringt. Wenn es nämlich gelingen soll, die Einsparziele beispielsweise bei CO2 zu erreichen, muss es auch verstärkte Anstrengungen in NordrheinWestfalen bezogen auf die verschiedenen Sektoren geben.
Aus meiner Sicht sind da das Programm und die Spezifizierung der Bundesregierung sehr viel ambitionierter. Ich habe die große Hoffnung, dass durch ständige Diskussionen – wir werden mit Sicherheit unseren Beitrag dazu leisten – auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens zu der Einsicht kommt, dass sie dem Parlament eigene Konzeptionen, eigene Vorstellungen vorlegen kann. Bisher ist das nicht der Fall.
Unser Antrag beziehungsweise unsere Beschlussempfehlung fordern noch nicht einmal irgendetwas Inhaltliches, sondern die Forderung lautet einfach: Bitte legt doch einmal euer Konzept vor! Dazu sind Sie bislang nicht bereit. Wir werden unseren Druck aufrechterhalten, bitten aber trotzdem darum, der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zuzustimmen, sondern die Landesregierung aufzufordern, endlich ein Konzept zur Bekämpfung des Klimawandels bezogen auf Nordrhein-Westfalen vorzulegen. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Remmel. – Als nächster Redner spricht für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Kress.
Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Klimaschutz ist wichtig. Wir müssen und werden den Klimaschutz auch vorantreiben. Dies haben wir, Herr Remmel, immer gesagt und auch gefordert.
Im Rahmen der Beratungen im Fachausschuss wie auch hier im Plenum haben die Koalitionsfraktionen wie auch die Landesregierung gleichermaßen plausibel dargelegt, dass wir eine aktive und, Herr Remmel, konzeptionelle Klimaschutzpolitik zu unseren Hauptaufgaben zählen und uns auf allen politischen Ebenen fortlaufend damit beschäftigen.
Dazu bedarf es in der Tat keines publikumswirksamen Antrags, insbesondere dann nicht, wenn die Antragsinhalte bereits über Vorgängeranträge bis ins kleinste Detail diskutiert wurden und nur die plakative Überschrift geändert wurde. Sie sagten ja selbst, dass der Antrag, den Sie eingebracht haben, inhaltlich nicht viel hergibt.
Uns ist absolut klar: Wir setzen uns für die Erreichung der im Kyoto-Protokoll vereinbarten Ziele aktiv ein und stehen auch zu allen Verpflichtungen.
Vielen Dank, Herr Kollege Kress. – Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich eigentlich nicht dafür schämen, dass Ihre Klimaschutzpolitik vom Abteilungsleiter Riechmann bestimmt wird.
Herr Remmel, Sie wissen genau, dass das absolut falsch ist. Wir haben mindestens zwölf Anträge zum Klimaschutzkonzept des Landes eingebracht und diskutiert. Sie tun ja gerade so, als ob auch Sie während Ihrer Regierungszeit niemals über ein Klimaschutzprojekt ge
sprochen hätten. Das haben wir doch alle sogar einvernehmlich. Darum verstehe ich auch nicht, dass Sie eine solche Frage stellen. Noch viel weniger verstehe ich Ihren, wie gesagt, publikumswirksamen Antrag.
Uns ist doch allen klar: Wir setzen uns für die Erreichung der im Kyoto-Protokoll vereinbarten Ziele aktiv ein und stehen, wie gesagt, zu unseren Verpflichtungen.
Wir wissen aber auch, Herr Remmel, dass Luft keine Grenzen kennt und Klimaschutz deshalb national wie international erfolgen muss. Nationale Alleingänge, die über europäische Standards und Vereinbarungen hinausgehen, führen zur Abwanderung von Produktionsstätten in Länder mit geringeren Umweltauflagen und schwächen damit nicht nur den Industriestandort Deutschland, sondern schaden letztlich auch unserer Umwelt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundeskabinett im nationalen Allokationsplan 2 weit gehende Emissionsziele formuliert und die Entwicklung innovativer klimaschonender Technologien massiv fördern wird. Dies ist dieser Tage auf dem Energiegipfel deutlich bestätigt worden.
Meine Damen und Herren, das nationale Fördersystem wird ausreichende Anreize dafür bieten, dass in Deutschland produzierte Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sind und künftig auch einen höheren internationalen Marktanteil einnehmen werden.
Energiepolitik ist gleichermaßen Standortpolitik wie auch Umweltpolitik. Die Förderung muss damit stärker auf die Kriterien Wirtschaftlichkeit und nachhaltige Effizienz ausgerichtet werden. Beispielhaft nenne ich das Kraftwerkserneuerungsprogramm und die Planungen von RWE, ein erstes CO2-freies Großkraftwerk zu bauen.
Für dieses geplante Kraftwerk mit einer integrierten Kohlevergasungsstufe müssen rechtzeitig die politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Schon heute, Herr Remmel, gelten die im Bau befindlichen BoA-Kraftwerksblöcke am Standort Neurath als CO2-Senke. Mit der Inbetriebnahme dieser neuen Braunkohlekraftwerke mit optimierter Anlagentechnik und der nachfolgenden Stilllegung der alten 150-MegawattBlöcke werden pro Jahr ca. 6 Millionen t CO2 eingespart. Das entspricht rund einem Fünftel der restlichen CO2-Verpflichtung Deutschlands.
gleitet und – mehr noch – zurzeit gleichzeitig eine Durchführbarkeitsstudie zur Abwärmenutzung am BoA-Standort veranlasst hat. Ich halte das für ein wirklich intelligentes Projekt.
Meine Damen und Herren, die größten Möglichkeiten zur Energieeinsparung und damit zur CO2Senkung bietet neben der Industrie und dem Kraftwerksbereich der Verkehr- und Gebäudesektor. Darum sind auch die Überlegungen richtig, dass auch der Haushaltsbereich – hiermit spreche ich die Wohnungswirtschaft an, zum Beispiel das Gebäudesanierungsprogramm des Bundes – diskutiert und der Individualverkehr stärker beachtet wird.
Aber auch andere zukunftsweisende Projekte wie die Weiterentwicklung von Brennstoffzellen, Solarenergie, Photovoltaik, Windkraftanlagen, Bioenergie – wir diskutieren gerade über eine Produktionsstätte von Sundiesel im Rheinland –, Wasserkraft und Geothermie müssen dazu beitragen, dass die Emissionsreduzierung von sechs Treibhausgasen um 21 % erreicht wird, ohne dass Tausende von Arbeitsplätzen gefährdet werden.
Der vorgelegte Antrag ist überholt. Er bleibt weit hinter den laufenden Umweltaktivitäten zurück. Vor allen Dingen setzt er – Sie sagten es selbst, Herr Remmel – keine neuen Impulse.
Meine Damen und Herren, deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Antrag, der seit sechs Monaten im Ausschuss ruht, hätte von der Landesregierung längst abschließend bewertet sein können. Die Landesregierung macht mit ihrer Verzögerungstaktik deutlich, dass sie überhaupt kein Klimaschutzkonzept hat.