Um was geht es? – Es geht um ein Verbot der Herstellung und des Vertriebs von Computerspielen mit der Simulation realitätsnaher Tötungshandlungen. Es geht um Spiele, deren Ziel es ist, einen Gegner möglichst brutal zu töten. Ein solches Verbot wird von Minister Laschet genauso abgelehnt wie von uns Grünen, weil wir an die Verantwortung der Hersteller in dieser Frage appellieren.
Denn erstens nützt es nichts, wenn man diese Spiele verbietet, weil sie dann nur in den Schwarzmarkt verdrängt werden, ins Internet oder ins Ausland.
Zweitens wird der Zusammenhang zwischen Gewaltspielen und Gewalthandlungen zu selbstverständlich geschlussfolgert.
Drittens wollen wir eher die vorhandenen Mittel des Jugendmedienschutzes stärken, allen Generationen mehr Medienkompetenz vermitteln und die Herstellung guter Computerspiele fördern.
Also: Wir brauchen in diesem Bereich realistische Lösungen. Wir brauchen keine populistischen Lösungen. Wir stehen zum Prinzip der regulierten Selbstregulierung durch die USK, die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle. Hier wirken die Spielehersteller und der Staat bei der Frage der Alterskennzeichnung von Computerspielen zusammen.
Zu prüfen wäre darüber hinaus – das ist unser Vorschlag in dieser Frage –, ob es nicht sinnvoll ist, eine Förderung oder Kennzeichnung hochwertiger Computerspiele einzuführen. Das wollen wir gerne zur Diskussion stellen. Ich freue mich auf
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Antrag zur Verbesserung des Kinder- und Jugendmedienschutzes eingebracht. Die Landesregierung begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Ich finde im Gegensatz zu Frau Asch, dass es wichtig ist, dass dieses Thema im Plenum des Landtags beraten wird. Durch einen Antrag, mit dem sich der Landtag als Ganzes befasst, wird ein Thema stärker in die Öffentlichkeit gerückt, als wenn man im Ausschuss lediglich einen Bericht abgibt.
Ich stimme den Antragstellern in vollem Umfang zu. Es ist eine Aufgabe des Landes, Kinder und Jugendliche vor gefährlichen Medieninhalten zu schützen. Junge Menschen und ihre Eltern müssen im Umgang mit den neuen Medien kompetent gemacht werden, denn nur dann können Schutzmechanismen wirken.
Insofern hat Herr Kollege Eumann die Tatsachen ein wenig verdreht, indem er gesagt hat, dass Medienkompetenz mehr ist als dieser Antrag. – Natürlich ist Medienkompetenz mehr als dieser Antrag. In diesem Antrag geht es aber um Medienkompetenz und Jugendschutz. Diesbezüglich wird im Antrag sehr umfassend beschrieben, was Politik hier leisten kann. Natürlich wird es im Landtag noch viele medienpolitische Debatten geben, bei denen auch Medienkompetenz eine große Rolle spielen wird.
Kinder und Jugendliche von heute wachsen in einer Welt auf, in der Informationstechnologien allgegenwärtig sind. Handy, Internet und Computerspiele gehören zum Alltag selbstverständlich dazu. Insofern ist es falsch, den Eindruck zu erwecken, als könne man Kinder vor Computerspielen schützen oder ihnen einreden, Computerspiele seien etwas Schlechtes, sie sollten lieber draußen auf der Straße mit ihren Freunden spielen. Die Erfahrung lehrt, dass Kinder beides tun, mit dem Computer und mit ihren Freunden spielen. Deshalb hilft eine Verteufelung von bestimmten Medien nicht weiter.
Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Eumann? Er verspürt das Bedürfnis danach.
Herr Minister Laschet, sind Sie mit Ihrer Staatssekretärin einer Meinung, die am Dienstag auf dem Symposium erklärt hat, dass Medienkompetenz mehr ist und die Vielfalt der Projekte die Stärke Nordrhein-Westfalens ausmacht?
Er hat eben gesagt, das sei die Staatssekretärin von Herrn Jarzombek. Deswegen war ich schon etwas unruhig.
Die Staatssekretärin hat das Gleiche gesagt wie ich. Die Tage der Medienkompetenz waren nicht nur Tage, in denen es um den Jugendschutz ging, sondern sie waren umfassender angelegt.
Indem Sie den Vorwurf formuliert haben, der Antrag würde manche Akzente auslassen und Medienkompetenz sei mehr als dieser Antrag, haben Sie den Sachverhalt verkürzt dargestellt. Es geht im Antrag exakt um Jugendschutz und Medienkompetenz. Hier finde ich ihn sehr umfassend und sehr sorgfältig ausgearbeitet. Er gibt wichtige Anregungen für künftige Ideen. Hier gibt es keinen Gegensatz.
nen dabei Techniken, die sie später im Berufsleben gut gebrauchen können. Bei Kindern kann man es sehr gut beobachten, in welcher Geschwindigkeit sie ganz komplizierte Dinge beherrschen. Das ist beeindruckend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir das mühsam erlernen müssen, indem wir zum Beispiel bei Herrn Lindner Kurse belegen, wie man sich im Internet verhält.
Danke schön. Wenn Herr Vesper kommt, dann komme ich auch. – Für uns ist es mühsamer, Derartiges zu lernen. Kinder lernen das sehr spielerisch und sehr schnell. Deshalb ist es wichtig, dass sie verantwortlich mit diesen Medien umgehen.
Mit dem Spaß, den Kinder dabei empfinden, hört es allerdings bei jugendgefährdenden Inhalten auf. Die Kinder müssen davor geschützt werden, dass Gewalt dargestellt wird, dass sie virtuell sogar ausgeübt wird und dass pornographische Bilder auf dem Display oder Monitor flimmern.
Die Frage ist, wie man so etwas in einer globalisierten Welt schaffen kann, in der der Datenaustausch via Internet in Sekundenschnelle rund um die Welt möglich ist.
Das Zweite ist: Auch die Eltern sind in der Pflicht, sich damit zu beschäftigen, was ihre Kinder am Computer eigentlich spielen. Wie wir von Zuwanderern verlangen, dass sie Deutsch lernen, damit sie ihren Kindern helfen können, so müssen wir von Eltern erwarten, dass sie sich mit diesen Inhalten beschäftigen, um Kindern auf diesem komplizierten Feld Rat zu geben.
Drittens sind die Hersteller und Provider gefragt, ihrer Verantwortung für die Inhalte entsprechend gerecht zu werden.
Im Offline-Bereich sind wir in den zurückliegenden Jahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. Seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im Jahre 2003 gilt eine verbindliche Alterskennzeichnung für Computerspiele. Diese dürfen nur an Kinder und Jugendliche verkauft werden, die der Altersgruppe angehören, für die das Spiel freigegeben ist. Der Handel ist verpflichtet, diese Regelung einzuhalten. Man kann Eltern sagen: Wenn sie sich an diese Regeln, an diese Altersangaben halten, dann können sie sicher sein, dass der Jugendschutz gut gewährleistet ist.
Die Altersfreigabe wird durch die unabhängige Selbstkontrolle in einem gemeinsamen Verfahren mit den Ländern gewährleistet. Laut Jugendmedienschutzvertrag hat Nordrhein-Westfalen und hier das Jugendministerium die Federführung übernommen.
Die Unternehmen, noch bis in das Jahr 2003 hinein Gegner der gesetzlichen Regelung, stehen heute hinter diesem System. Sie unterstützen die Aktivitäten der Selbstkontrolle nach Kräften. Sie wünschen jetzt eine Anwendung dieser Selbstkontrolle auch im Bereich des Internets und damit eine Verschärfung des Jugendschutzes. Das zeigt, dass man im Gespräch mit den Unternehmen sehr viel erreichen kann. Auch die haben inzwischen begriffen, dass Jugendschutz ein Markenzeichen ist, auf das die Kunden achten.
Das System der unabhängigen Selbstkontrolle ist in relativ kurzer Zeit stabil geworden. Auch wenn die Medienberichterstattung manchmal einen anderen Eindruck erweckt – Frau Asch hat es bereits gesagt –: Deutschland hat den schärfsten Jugendschutz bei Computerspielen überhaupt. Ich meine, dass wir auf diesem Weg weitergehen sollten.
Das, was in den letzten Tagen auch von manchen Innenministern geäußert worden ist, ist nicht die Position der Landesregierung. Wir halten den Jugendschutz für sehr effektiv. Auch die Formulierungen im Koalitionsvertrag der großen Koalition, wo Killerspiele pauschal diffamiert werden und ein Horrorszenario gemalt wird, entsprechen nicht der Realität des Jugendschutzes, wie er in Deutschland praktiziert wird.
Nicht nur bei den Spielen, sondern auch im Internet werden Verbesserungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes erreicht. Nach dem Staatsvertrag ist hier das Land Rheinland-Pfalz federführend.
Die Aufsicht über die Onlinemedien einschließlich des Fernsehens wurde in die Hand der Landesanstalten für Medien gegeben. Diese werden von der Kommission für Jugendmedienschutz unterstützt.
Viele Experten haben mir in Gesprächen immer wieder versichert, sie setzten darauf, dass sowohl bei den Anbietern als auch bei den Nutzern eine höhere Sensibilität für problematische Inhalte im Netz geschaffen wurde.
Aber über eines müssen wir uns auch im Klaren sein: Kein Schutz wird alle Schlupflöcher schließen können. Die öffentliche Diskussion über Gewaltdarstellungen auf den Handys von Kindern
und Jugendlichen hat dies gerade erst wieder gezeigt. Die Inhalte kommen letztlich aus dem Internet und wandern meistens ohne große Umwege in die Hosen- und Schultaschen der Kinder. Dies ist ein grundsätzliches Problem, das technisch längst noch nicht gelöst ist. Der Jugendschutz hat dort noch immer seine Grenzen.
Die Politik kann keine technischen Filter einbauen, die das Herunterladen solcher Inhalte verhindern. Wir können aber eine Aufsicht ausüben und Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz konsequent ahnden. Der Kollege Jarzombek hat in der heutigen Debatte noch einmal ein sehr gutes Beispiel gebracht: Die Verkäuferin, die vor dem 16-Jährigen steht, wird durch eine Technik, die ihr ein unrechtmäßiges Handeln gar nicht erlaubt, stabilisiert und in ihrem Nein quasi bestärkt. Das bewahrt sie davor, sich in Diskussionen einlassen zu müssen. Diese inzwischen vorhandenen technischen Möglichkeiten müssen wir in vollem Umfang nutzen.
Zweitens: Wir müssen die Diskussion in Gang halten. Dazu dient auch eine solche öffentliche Debatte im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
Wir müssen auch mit den Unternehmern und den Netzanbietern ständig im Gespräch bleiben und uns über neueste technische Möglichkeiten informieren. Ich bin überzeugt, dass, wenn sich alle Beteiligten mit gutem Willen zusammensetzen, schon heute eine Reihe von Verbesserungen realisierbar ist.
Erstens. Gewalthaltige und pornographische Inhalte sollen für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich sein. Dazu müssen die Zugangsbeschränkungen, die es bereits gibt, flächendeckend angewandt werden.