abgestimmt und festgestellt: Sie erreichen das notwendige Quorum nicht. Dass Sie dazu nicht genügend Mitglieder im Hause haben, dürfen Sie nicht uns vorwerfen. Das müssen Sie mit den Wählern klären.
Halten wir fest: Ordnungsgemäß zustanden gekommen, Quorum nicht erreicht, deswegen haben wir den Punkt heute hier!
Wenn Sie auf den Ältestenrat abstellen und meinen, wir hätten Sie niedergestimmt: keine Sorge! Sie verkennen auch die Diskussion, die da stattfand. Wir haben im Ältestenrat lediglich die Frage geklärt, ob die Vorsitzende eines Ausschusses gezwungen ist, über einen Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen zu lassen, wenn er gestellt wird. Dieser Antrag ist gestellt worden.
(Carina Gödecke [SPD]: Wir haben in der Sache im Ältestenrat entschieden! Sie waren dabei! Sie erzählen hier die Unwahrheit!)
(Beifall von CDU und FDP – Britta Alten- kamp [SPD]: Der Vorsitzende hat die Ände- rungsanträge geändert! – Zuruf von Sören Link [SPD])
Wir haben Ihren Behauptungen, was das Minderheitenrecht angeht, vorgestern mehr als ausreichend Tribut gezollt.
Zweiter Punkt: Das Verfahren ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Wenn Sie sich auch heute noch so aufregen: Daran werden Sie nichts ändern. Von daher werden wir den Antrag heute ablehnen und den Haushalt hier verabschieden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie herzlich zu glauben, dass ich als Vertreter der kleinsten Fraktion dieses Hauses sehr viel Verständnis für Minderheitenrechte habe.
Das ist der Grund – Herr Remmel –, warum wir beide zu Beginn dieser Legislaturperiode dafür gestritten haben, dass wir gerade im Bereich der Minderheitenrechte an vielen Stellen auch für die kleinen Fraktionen neue Rechtspositionen geschaffen haben,
die hier im Haus in der Vergangenheit nur für 25-%Quoren zur Verfügung standen. Wir haben seit Beginn dieser Legislaturperiode erheblich mehr Anhörungen durchgeführt, als wir dies in der letzten Legislaturperiode im gleichen Zeitraum gemacht haben. Wir schätzen parlamentarische Anhörungsver
fahren und auch Sachkompetenz von außen und ermöglichen dies in einer Zahl, wie es früher nicht der Fall war.
Aber wir, alle vier Fraktionen, haben einstimmig mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung Ende letzten Jahres verabredet, dass es verschiedene Quoren gibt: Wenn es um die erstmalige Anhörung zu einem Sachverhalt geht, gilt das Minderheitenrecht. Man braucht aber qualifizierte Mehrheiten, wenn man im Wiederholungsfalle zu demselben Sachverhalt Anhörungen durchführt. Das ist einstimmig von allen vier Fraktionen verabredet worden. Genau um diesen Fall handelt es sich hier.
Wir haben die Struktur unserer Ausgabenpolitik vor Monaten dargelegt und haben darauf hingewiesen, dass wir hoffen und es auch für möglich halten – das ist sehr erfreulich für das Land –, dass die Steuerschätzungen ergeben, dass es zu einer Verbesserung der Einnahmeposition kommen kann. Die Einnahmeposition selber war bereits Gegenstand einer Anhörung im zuständigen Fachausschuss.
Wir haben über Wochen und Monate gesagt, auch wenn wir noch nicht bis auf den letzten Cent quantifizieren können, ob und in welcher Höhe es dazu kommt, ist eines sicher: Aufgrund der Struktur des Haushalts wird jeder Cent und jeder Euro verwendet, um die Nettokreditaufnahme zu reduzieren – ein Umstand, der Ihnen bekannt ist.
Deshalb sage ich zweierlei: Es freut mich, wenn Sie heute so zahlreich an der dritten Lesung teilnehmen, nachdem bei der Schlussabstimmung in der zweiten Lesung die Opposition nicht einmal mit 20 Abgeordneten hier vertreten war
(Beifall von FDP und CDU – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie früher gar nicht dabei waren!)
und wir das Zweidrittel-Quorum für die erneute Anhörung zu demselben Anhörungsgegenstand nicht erreicht haben, weil Sie die entsprechenden Sitzungen verlassen haben und die Ausschüsse dort einstimmige Voten gefasst haben.
Ich sage Ihnen aber auch ein Zweites – das müssen Sie sich jenseits des Verfahrens inhaltlich von der Glaubwürdigkeit Ihrer Politik her überlegen –: Sie kritisieren, dass wir das machen, was wir an
und jeden Cent und jeden Euro, der nach den Steuerschätzungen mehr zur Verfügung steht, für Konsolidierungsmaßnahmen zu verwenden. Das kritisieren Sie; da sagen Sie, dazu brauchen wir Anhörungen, damit wir eine neue Verteilungsdebatte führen können. Und auf der anderen Seite kündigen Sie an, dass Sie vor das Verfassungsgericht ziehen wollen, um gegen einen verfassungswidrigen Haushalt zu klagen und die Nettokreditaufnahme zu senken! Das passt nicht zusammen.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt, den Tagesordnungspunkt 1 heute abzusetzen beziehungsweise zu verschieben. Nach § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist ein solcher Antrag vor Eintritt in die Tagesordnung zulässig. Er bedarf der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Ich lasse deshalb über diesen Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Wer diesen Geschäftsordnungsantrag annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass dieser Geschäftsordnungsantrag abgelehnt worden ist.
1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2006 und Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsstrukturgesetz 2006)
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung Drucksache 14/1700
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zur dritten Lesung Drucksache 14/1900
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2006
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung Drucksache 14/1717