Widerspruch zur parlamentarischen Ordnung und Praxis: Nach unserer Auffassung ist die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss fachlich nicht abgeschlossen. Wir konnten entsprechende Einzelfragen, insbesondere hinsichtlich des Zustandekommens der Ergänzungsvorlage und der Berechnung der Ergänzungsvorlage, nicht klären.
Wir konnten dies nicht durch Expertenwissen, wie es üblich ist, untermauern. Insofern ist diese Beratung für uns nicht abgeschlossen und entspricht daher nicht der parlamentarischen Ordnung und Praxis.
Die Hinzuziehung von Sachverständigen ist ein ausgesprochenes Minderheitenrecht. In der Geschäftsordnung steht: „Auf Antrag … findet eine Anhörung … statt.“ Abstimmungen darüber sieht die Geschäftsordnung nicht vor.
Wer wie Sie eine Abstimmung darüber erzwingt, gefährdet den Konsens der Demokraten an dieser Stelle.
Drittens: formale Widersprüchlichkeiten. Die Geschäftsordnung des Landtages sieht – das kann man nun bedauern – keine Schiedsrichterfunktion des Ältestenrates vor. Vielmehr entscheidet abschließend die Ausschussvorsitzende, wie sie es in diesem Fall getan hat.
Die Geschäftsordnung sieht auch keine Abstimmung über die Frage einer Hinzuziehung von Sachverständigen vor. Sie haben die beschlossene Geschäftsordnung gebeugt und damit ein zweites Mal die Rechte der Minderheit beeinträchtigt.
Vierter Punkt – das ist aus unserer Sicht der wichtigste. Sie haben die Rechte des Parlaments insgesamt gegenüber der Exekutive geschwächt. Was für eine Einladung an zukünftige Finanzminister!
Ich will es Ihnen und der Landesregierung nicht unterstellen, aber: Fragwürdigkeiten in die zweite Ergänzung kurz vor Toresschluss zu packen, könnte dadurch Praxis werden. Dann würde eine Haushaltsberatung ohne Opposition stattfinden, meine Damen und Herren.
Wie fein für eine Landesregierung! Aber, meine Damen und Herren, dies ist keine Frage zwischen Regierung und Opposition, sondern es ist eine Frage des gesamten Parlamentes.
Deshalb appelliere ich leidenschaftlich an die Regierungsfraktionen, heute diesen Tagesordnungspunkt auszusetzen. Denn auch sie müssten ein
Interesse daran haben, dass der Landeshaushalt ohne jeden Zweifel verabschiedet wird. Es müsste im Interesse des gesamten Hauses sein, einen zweifelsfreien Landeshaushalt zu verabschieden. – Vielen Dank.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsparteien! Der Beginn unserer Debatte heute erinnert mich
ganz simpel an die alten Grundsätze nach dem Motto: Wenn ich in der Sache nichts zu sagen habe, versuche ich, in der Form kräftig draufzuhauen.
Wenn sie sich jetzt austoben wollen, gerne! Dann haben die Redner es nachher leichter. Fangen wir ganz simpel mit den Fakten an, so wie sie aussehen. Wir haben heute einen Punkt auf der Tagesordnung, zu dem Sie behaupten, er könne nicht debattiert werden, weil die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss nicht abgeschlossen sei.
(Beifall von CDU und FDP – Gerda Kieninger [SPD]: Fragen Sie die Sitzungsleitung! Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie haben die Anträge verändert! – Zurufe von der SPD)
Wenn Sie vorher ausziehen, den Sitzungssaal verlassen, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie den Abschluss nicht mitbekommen.
(Beifall von CDU und FDP – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Nach acht Stunden! – Zurufe von SPD und GRÜNEN)
Jetzt kommen wir zu den angeblich verletzten Minderheitenrechten. Meine Damen und Herren, wir haben im Ältestenrat zwei Stunden nicht nur darüber debattiert, sondern, Herr Remmel, wir haben es auch juristisch von allen Seiten beleuchtet.
Worum geht es denn, ganz simpel gefragt? Das Minderheitenrecht bedeutet: Sie können mit einem Viertel der Abgeordneten einen Antrag auf Anhörung stellen, wenn es sich um die erstmalige Beratung eines Punktes handelt. Die Geschäftsordnung sieht weiter vor, dass Sie, wenn es um eine wiederholte Beratung eines Punktes geht, die Zweidrittelmehrheit brauchen.
Wenn Sie bitte zählen, stellen Sie fest: Eine Zweidrittelmehrheit bekommen die Fraktionen von Grünen und SPD nicht zustande.
abgestimmt und festgestellt: Sie erreichen das notwendige Quorum nicht. Dass Sie dazu nicht genügend Mitglieder im Hause haben, dürfen Sie nicht uns vorwerfen. Das müssen Sie mit den Wählern klären.