Protokoll der Sitzung vom 17.05.2006

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Deshalb hätte es Ihnen besser angestanden, wenn Sie seinerzeit unserer parlamentarischen Initiative zur europäischen Reflexionsphase zugestimmt hätten. Das haben Sie nicht getan; wir haben von Ihnen keine Signale erhalten.

Zum Abschluss, Herr Präsident, will ich noch daran erinnern, was Frau Koczy in der letzten Legislaturperiode gesagt hat. Ich kann das im Einzelnen nicht mehr vorlesen; Sie können es nachlesen. Sie hat sich voll und ganz zu dem Verfassungsvertrag bekannt. Deshalb sage ich Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, zum Abschluss: Rückbesinnung tut not.

Deshalb sollten wir diesen Antrag zwar in den Hauptausschuss überweisen. Wir werden ihm aber nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Kuschke das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Westkämper, ich würde nicht so weit gehen, die Hoffnung aufzugeben, bei den Beratungen im Hauptausschuss nicht doch noch eine gemeinsame Basis zu finden. Ich lese aus dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nach wie vor die Bereitschaft heraus, an einer europäischen Verfassung festzuhalten. Ich will gerne einräumen, Frau Kollegin Löhrmann, aber das müssen wir im Hauptausschuss miteinander diskutieren, dass es einige unklare Stellen gibt:

Was heißt „neuer Verfassungsprozess“? Welchen Stellenwert hat der vorliegende Entwurf? Ist der Weg, den Sie anregen, Teil III des Verfassungsvertrags zu streichen, richtig? Ich bezweifle das. Welche Rolle soll ein neuer Konvent spielen im Vergleich mit dem Europäischen Konvent – oder möglicherweise im Unterschied zu diesem –, der den Verfassungsentwurf erarbeitet hat?

Ich glaube aber, dass es nach wie vor eine breite Basis für ein gemeinsames Vorgehen gibt. Wir erleben gerade in diesen Tagen eine Reihe von Vorschlägen. Ich und erst recht meine Fraktion maßen uns nicht an, besserwisserisch zu sagen, was gut und richtig ist. Ich halte es für prüfwürdig, sich anzuschauen, was die Kommission im Rahmen der sogenannten Bürgeragenda vorgeschlagen hat.

Wir nehmen mit Interesse zur Kenntnis, Herr Minister Breuer, dass die österreichische Ratspräsidentschaft im Juni beim Treffen des Europäischen Rates eine Bilanz – ich denke, verbunden mit Perspektiven – vorlegen will.

Der Vorschlag der Kommission einer neuen feierlichen Erklärung klingt zunächst einmal wieder etwas sperrig. Das kann man auch anders formulieren. Aber gemeint ist damit – das halte ich für richtig und ist im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthalten –, dass wir parallel zu dem formalen Verfassungsprozess, den wir weiter vorantreiben müssen, etwas brauchen, was in eine sinnstiftende Debatte einmündet. Wir haben nämlich gesehen, dass sowohl in Frankreich als auch in den Niederlanden das Referendum nicht am Text und Inhalt der Verfassung gescheitert ist, sondern an den Begleitumständen, und zwar national, aber auch im atmosphärischen Kontext, in dem europäische Themen diskutiert werden.

Insofern brauchen wir – Herr Kollege Westkämper, ich will der Vollständigkeit halber erwähnen, dass wir im Herbst des vergangenen Jahres auch einen entsprechenden Entschließungsantrag hier eingebracht haben – einen Prozess, der noch einmal Europa als eine positive politische Idee für die Menschen in Europa verdeutlicht. Wir brauchen eine Debatte – ich darf auf den Text unseres Antrages zurückkommen –, der den Dreiklang der europäischen Tradition von Freiheit, Gleichheit – Sie können auch Gerechtigkeit sagen – und Solidarität aufgreift. Ich glaube, aus der katholischen Soziallehre ließe sich Ähnliches ableiten, sodass man eine gemeinsame Basis hätte.

Wir müssen in dieser Diskussion dann auch verdeutlichen, was Solidarität zwischen Völkern, Volksgruppen und sozialen Schichten heute in Europa

heißt. Was ist der Unterschied zwischen Freiheit und Freizügigkeit? Wir müssen eine Antwort auf die Frage geben, wie Gleichheit und Gerechtigkeit auf diesem europäischen Kontinent auch unter veränderten Bedingungen realisiert werden können. Wir müssen verdeutlichen, dass wir nicht nur das Leitbild einer sozialen Ökonomie – nennen Sie es soziale Marktwirtschaft – haben, sondern dass wir für eine Ökonomie mit Augenmaß sind, die sich eben nicht nur am Gewinn orientiert, sondern die sich insbesondere am maximalen Gewinn für das Gemeinwohl, also für die Allgemeinheit, ausrichtet. Damit sind wir bei dem Leitbild eines sozialen und friedlichen Europas.

Ich will durchaus fast parallel zu der Formulierung in dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auch sagen: Die Verfassung ist nicht tot. Die 15 Staaten – Kollege Westkämper hat es erwähnt – haben noch einmal klargemacht, dass trotz oder vielleicht gerade wegen dieser Reflexionsphase Ratifizierungsprozesse tatsächlich weitergegangen sind. Ich glaube, dass wir aber in der Tat eine Ergänzung dieses Prozesses brauchen. Sie muss bestehen – ich habe das auch bei Bündnis 90/Die Grünen so gesehen – in einem Hinzufügen zum Verfassungsvertrag. Das kann meinetwegen in Form einer Charta geschehen. Es geht um eine Ausfüllung der Frage, was macht soziale und nationale Identität der Mitgliedstaaten aus, damit wir den Kontext zur Verfassung auch herstellen können, der beispielsweise in Frankreich und in den Niederlanden eine große Rolle gespielt hat.

Das ist übrigens die notwendige Voraussetzung dafür, bevor wir wieder in eine Diskussion über neue zusätzliche Kompetenzen eintreten können. Ich halte es für einen Fehler, was die Kommission im Augenblick macht, schon wieder über die Notwendigkeit sozialer Kompetenzen für Europa zu sprechen. Darüber kann man sich unterhalten, aber immer vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips. Wir müssen aber zunächst einmal grundlegende Fragen klären, die sich über die Verfassung bzw. über den Verfassungsvertrag ergeben.

Lassen Sie mich, Herr Präsident, dann zum Abschluss noch einmal Folgendes sagen: Wir setzen natürlich große Hoffnungen auf die deutsche Ratspräsidentschaft. Wir haben Verständnis dafür, dass die Bundeskanzlerin jetzt nicht im Vorfeld die Agenda auf den Tisch legt. Wir wissen natürlich, dass in Frankreich und in den Niederlanden im Jahr 2007 Wahlen stattfinden, sodass sich dort ein bestimmter Prozess auch auf der zeitlichen Ebene ergeben wird.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir bei diesem Thema, wenn wir uns bemühen und an

strengen – es ist des Schweißes der Edlen wert –, zu einer gemeinsamen Plattform kommen können. Wir freuen uns auf eine solche Diskussion.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Abgeordneter Brockes, FDP-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit dem 13. Oktober letzten Jahres befindet sich die Europäische Union noch bis zum Ende dieses Jahres in der sogenannten Reflexionsphase. Ziel der Reflexionsphase ist es, das Scheitern der Verfassungsreferenden in Frankreich und in den Niederlanden nicht als Krise, sondern als Chance zu begreifen. Das ist eine Erkenntnis, die mittlerweile auch bei den Grünen angekommen ist, wenn auch leider mit etwas Verspätung, Frau Löhrmann.

Bereits auf seiner Sitzung am 14. Dezember letzten Jahres, also zwei Monate nach dem Beginn der Reflexionsphase, hat sich dieses Hohe Haus mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Reflexionsphase sowie mit einem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zum gleichen Thema beschäftigt. Der Antrag der Koalitionsfraktionen wurde schließlich am 9. März dieses Jahres mit den Stimmen von FDP und CDU im Hauptausschuss beschlossen.

Umso mehr freut es mich, dass sich die Grünen jetzt ebenfalls des Themas annehmen, gut zwei Monate, nachdem unser Antrag bereits im Hauptausschuss beschlossen worden ist. Dazu kann man eigentlich nur sagen: Guten Morgen, Frau Löhrmann! Endlich wach geworden? Wir finden es schön, dass Sie die Reflexionsphase nicht ganz verschlafen haben.

Ich möchte mich aber auch inhaltlich mit dem Thema beschäftigen. Sie haben, Frau Löhrmann, in der Plenardebatte am 14. Dezember letzten Jahres eine Reihe von Fragen aufgeworfen. Diese möchte ich mit Verlaub zitieren.

„Im Mittelpunkt einer wirklich ernst gemeinten Reflexionsphase über europäische Politik und die Frage, wie die europäische Verfassung Wirklichkeit werden kann, müssen doch folgende Fragen stehen: Wollen wir ein Europa der politischen Integration? Wollen wir ein politisches Europa, das eine Zukunft für seine Bürgerinnen und Bürger in Zeiten der nicht aufzuhaltenden Globalisierung bietet? Wollen wir ein Europa der Regionen? Wollen wir Vielfalt in

Einheit? Wollen wir Modell sein für andere Regionen dieser Erde?“

Liebe Frau Kollegin Löhrmann – auch wenn Sie mir nicht zuhören –:

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Ich höre Ihnen zu! – Andrea Asch [GRÜNE]: Das ist Multi- tasking!)

Allen diesen Fragen werden Sie auch in Ihrem Antrag nicht gerecht. Keine dieser Fragen wird in Ihrem Antrag beantwortet.

Leider besticht Ihr Antrag auch nicht durch irgendwelche bahnbrechenden oder neuen Erkenntnisse, die diese Verspätung entschuldigen würden. Ihr Vorschlag, den Text komplett zu überarbeiten, zeugt sowohl von einem sehr seltsamen Demokratieverständnis als auch von mangelndem Realitätssinn.

Meine Damen und Herren, 15 der 25 Mitgliedstaaten haben mittlerweile den Vertragsentwurf ratifiziert. Zuletzt hat das estnische Parlament – das wurde eben schon erwähnt – dem Entwurf mit breiter Mehrheit zugestimmt. In zwei dieser Länder erfolgt die Ratifizierung in Verbindung mit einem Referendum. Deutschland zählt leider nicht dazu.

Wenn wir nun einen komplett neuen Text erarbeiten würden, wäre dies ein Schlag ins Gesicht derer, die diesen Entwurf bereits ratifiziert haben in der Hoffnung, dass er irgendwann einmal in Kraft tritt. Hinzu kommt, dass der Verfassungsentwurf einen Kompromiss darstellt, auf den sich der Konvent und die Mitgliedstaaten nach langen Beratungen einigen konnten. Prof. Dammeyer hat uns gerade in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder berichtet, wie schwierig dieser Prozess war. Aber man ist letztlich doch zu einem Ergebnis gekommen.

Vertreter Ihrer Partei, Frau Löhrmann, haben damals zu Recht bei einer Beratung des Verfassungsentwurfs im Landtag davor gewarnt, den vorliegenden Kompromiss wieder aufzuschnüren und auf diese Weise das Zustandekommen einer europäischen Verfassung zu gefährden.

Aber in einem Punkt geben wir Ihnen Recht: Der vorliegende Entwurf der Verfassung ist viel zu lang. Er enthält eine Vielzahl von Passagen, die für die Mehrheit der Bürger nur schwer verständlich sind. Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, den vorliegenden Verfassungsentwurf unter Beibehaltung des Textes und bei Wahrung des Gehaltes in drei Gesetzeswerke zu teilen: Die ersten beiden Teile des vorliegenden Verfassungsentwurfs, die eigentliche Verfassung und die

Grundrechtecharta, würden zum künftigen Primärrecht der Union werden.

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss.

Der dritte Teil „Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union“ würde dagegen in einen Grundlagenvertrag umgewandelt und würde sekundärrechtliche Elemente umfassen. Somit würde die Europäische Union auf diese Weise einen echten, vergleichsweise schlanken und lesbaren Verfassungstext erhalten, ohne den vorliegenden Kompromiss aufzuschnüren.

Meine Damen und Herren, die FDP unterstützt außerdem den Vorschlag des Europäischen Parlamentes, am Tag der Europawahlen 2009 einen europaweiten Volksentscheid über den Verfassungsentwurf durchzuführen. Europa braucht Mut: Mut zur Erneuerung, Mut zur Freizügigkeit, Mut zum Wettbewerb und Mut zur Vertiefung. Das gibt dieser Antrag jedoch leider nicht her. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Breuer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen:

„Es wird keinen besseren Verfassungsvertrag geben. Jeder, der im Konvent mitgearbeitet hat, weiß, dass der Verfassungsvertrag einen Kompromiss … darstellt. Er war schwer zu erreichen, ist aber – was selten vorkommt – optimal.“

Haben Sie eine Vorstellung, von wem dieses Zitat kommt? Es kommt vom damaligen Abgeordneten und Bundesaußenminister Joschka Fischer. Er hat das im letzten Jahr gesagt.

(Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Ich bin etwas unschlüssig, ob Sie das nicht noch einmal verinnerlichen sollten. Denn mir ist unverständlich, wie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen dazu kommt, hier und heute einen Antrag einzubringen, der den Vorschlag enthält – so verstehe ich jedenfalls den Antrag –, den europäischen Verfassungsvertrag in einem Konvent völlig neu zu

verhandeln und den Text grundlegend zu überarbeiten.

Sie tun das, indem Sie in der Überschrift sagen: „Der Verfassungsvertrag ist gescheitert …“

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: „… Es lebe die Verfassung!“)

Sie tun das, indem Sie sagen: