Sie sprechen schon von der Vergangenheit. Das steht übrigens in völligem Gegensatz zu dem, was die Kollegin in der letzten Legislaturperiode – ich glaube: mit großer Unterstützung – in diesem Hause vorgetragen hat. Ich erinnere an die Plenardebatte vom 4. Juli, in der die Kollegin Ute Koczy Stellung genommen hat. Sie hat ausdrücklich gewarnt, das verhandelte Paket wieder aufzuschnüren. Sie hat sich ebenfalls ausdrücklich gegen ein Referendum ausgesprochen.
Ich finde schon: Der jetzt vorliegende Antrag steht in einem krassen Widerspruch zu den bisher vertretenen Auffassungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich trage das so vor. Im Hauptausschuss muss man begründen, wo Ihr Sinneswandel herkommt. Sie können das Recht haben, schlauer zu werden.
Ich habe nur ein Problem damit, das schon als „gescheitert“ zu bezeichnen. Denn, Frau Löhrmann, es gibt immerhin eine ganze Reihe von Ländern – die Vorredner haben das gesagt: 15 an der Zahl –, die jetzt schon ratifiziert haben. Was sagen Sie denn der Bevölkerung in diesen Ländern, die Ja gesagt haben, wenn Sie als Bündnis 90/Die Grünen hier feststellen: Das war alles nichts; eigentlich ist das Verfassungsreferendum gescheitert!?
Ich weiß, dass das eine komplizierte, möglicherweise auch komplexe Fragestellung ist. Aber die Kollegen der FDP und der Union, aber auch Herr Kuschke haben deutlich gemacht, dass es ein bisschen zu einfach ist, wie Ihre Sichtweise in diesem Antrag beschrieben wird.
Ich glaube, dass wir uns auch noch einmal über das Wohl und Wehe der Subsidiarität unterhalten müssen. Ich hatte Sie eigentlich in den letzten Debatten immer anders verstanden. Wenn Sie in dem Antrag formulieren, dass Sie Bereiche wie die Steuerpolitik auf die europäische Ebene hervorheben wollen, insinuiert das die Frage: Sollen wir eine eigene Steuerkompetenz auf der europäischen Ebene haben? Oder es stellt sich auch die Frage zur Gesundheitspolitik: Soll die gesundheit
liche Sicherung jetzt weg von den lokalen, regionalen oder nationalen Parlamenten auf die europäische Ebene verlagert werden?
Ich teile eher die Auffassung, die der Kollege Kuschke vorgetragen hat: Wir sollten im Sinne der Subsidiarität sehr, sehr vorsichtig sein. Ich glaube nicht, dass es jetzt angesagt ist, die Kompetenzen der Europäischen Kommission und der anderen europäischen Institutionen an dieser Stelle schon zu erweitern.
Ich habe die große Bitte – ich will es an dieser Stelle kurz machen –, dass wir die Bundesregierung bei ihrer Initiative unterstützen, im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 dem Verfassungsvertrag eine politische Chance zu verschaffen. Ich bin überzeugt, dass die Frau Bundeskanzlerin Recht hat, wenn wir im ersten Halbjahr 2007 versuchen, noch eine größere Transparenz und eine klarere Kompetenzabgrenzung zu erwirken. Ich bin überzeugt, dass wir an der Stelle eine Perspektive eröffnen sollten.
Große Bitte: Frau Löhrmann, ich glaube, dass wir bei den Themen Verfassungsvertrag und europäische Institutionen eigentlich in diesem Parlament immer einen sehr konsensualen Ansatz verfolgt haben – nicht, was die Beschlussvorlage angeht, über die Sie gesprochen haben. Darüber kann man reden; das finde ich nachhaltig, da sind viele gute Argumente. Aber bei der Begründung für den Beschluss des Landtages gibt es doch große Fragezeichen. Wie gesagt: Das steht in krassem Widerspruch zu dem, was Sie in den letzten Jahren gesagt haben. Ich glaube, dass Sie mit vielen Positionen in diesem Hause alleine stehen.
Ich freue mich aber auf die spannende Debatte im Hauptausschuss und bedanke mich für diesen Antrag. Wir werden sehen, was wir im Hauptausschuss an Gemeinsamkeiten herausarbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Für einen sehr kurzen Beitrag hat Frau Kollegin Löhrmann noch einmal um das Wort gebeten. Sie weiß, wie viele Sekunden sie hat, und sie weiß auch, dass ich es weiß.
Zu den drei Vorrednern, mit Ausnahme von Herrn Kuschke, kann ich nur feststellen: Dialektik ist nicht Ihre Stärke!
Das kann ich erst einmal nur feststellen, weil Sie die Ambivalenz des Prozesses offensichtlich nicht begriffen haben.
Frau Koczy hat den Antrag, der zugrunde liegt, der in unserer Partei beraten wurde, mit bearbeitet, weil wir zur Kenntnis nehmen müssen – Sie blenden das in Ihrer Logik aus –, was in Frankreich und in den Niederlanden passiert ist.
Ansonsten müsste Ihre Konsequenz sein: Die müssen so lange abstimmen – entweder machen sie dann mit oder sind irgendwann nicht mehr Teil der EU. Es geht doch darum, dass wir einen Weg finden müssen. Deswegen habe ich Ihre Beiträge in dem Zusammenhang als sehr kurz gesprungen aufgefasst. Sie blenden aus, dass wir da ein Problem haben. Sie akzeptieren dieses Problem nicht.
Vielen Dank. – Wie immer provoziert das andere, in diesem Fall Herrn Minister Breuer. Bitte schön, Sie haben auch noch ein paar Sekunden.
Wir blenden ausdrücklich das Nein der beiden Nationalstaaten Niederlande und Frankreich nicht aus. Ich glaube, es ist richtig zu analysieren – anders, als Sie es in dem Antrag gemacht haben –, dass es für die Referenden in den Niederlanden und in Frankreich unterschiedliche Beweggründe gab. Das hat nicht nur etwas mit dem Verfassungsvertrag zu tun.
Herr Kuschke hat deutlich gemacht, dass die Niederländer und die Franzosen im Jahre 2007 vor wichtigen Wahlentscheidungen stehen. Es ist berechtigt anzunehmen, dass wir eine Lösung dieses Prozesses erst dann hinbekommen, wenn wir die beiden entscheidenden Wahlen in den Niederlanden und Frankreich abwarten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir an der Stelle deutlich machen können, dass wir uns, wenn die 23 anderen Mitgliedstaaten ihren Prozess abgeschlossen haben, weiter damit befassen werden, was im Hinblick auf Frankreich und die Niederlande zu geschehen hat.
Meine Damen und Herren, jede Debatte geht einmal zu Ende, auch die Europadebatte, jedenfalls heute Abend in diesem Hause. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1883 an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Ich sehe viele Hände. Gibt es Gegenmeinungen? – Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturchutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/1843
Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung. Der genannte Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Alle. Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1843 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 14/1519 in zweiter Lesung verabschiedet.
Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2004
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksachen 14/1763 und 14/1916
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/1763, die festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine und die ausgesprochenen Missbilligungen gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Stimmen Sie dem zu? Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen und bestätigt.
Zum Zweiten empfiehlt der Ausschuss für Haushaltkontrolle in Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung, der Landesregierung für die Haushaltsrechnung 2003 in Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2005 des Landesrechnungshofs über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2004 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 86 der Landesverfassung Entlastung zu erteilen. Meine Damen und Herren, da bin ich fast befangen. Da ich hier oben aber nicht mit abzustimmen brauche, frage ich Sie, ob Sie dieser Empfehlung zustimmen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dies einstimmig beschlossen und der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu zwei besonders spannenden Tagesordnungspunkten. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb möchte in Münster und in Düsseldorf Grundstücke veräußern. Wir kommen zunächst zu:
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, in die Veräußerung des in der Vorlage 14/403 näher beschriebenen Grundstückes einzuwilligen. Stimmen Sie dem zu? Wenn ja, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1886 einstimmig so beschlossen und in die Veräußerung eingewilligt.