Protokoll der Sitzung vom 06.07.2005

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Nehmen Sie die Beispiele aus der Metallindustrie!)

Kalkulierbare Langzeitverträge werden für die Firmen wichtiger als kurzfristige Nullrunden. Das aber bedeutet nicht den Verzicht auf Tarifautonomie, wohl aber auf die allgemeine Verbindlichkeit aller möglichen Vereinbarungen. Ich habe das eben im Einzelnen beschrieben.

Das hat auch einen stärkeren Einsatz der Öffnungsklausel für besondere betriebliche Situationen, zur Eingliederung oder zur Erhaltung von Arbeitsplätzen zur Folge. Zustimmen müssen sollten betrieblichen Vereinbarungen die Betriebszugehörigen; allein die Unterschrift der Gewerkschaften - die ein Großbetrieb offensichtlich leichter bekommt, weil dort die Gewerkschaften mit am Tisch sitzen - ist zu wenig.

Flexibilisierung und Dezentralisierung sind von allgemeinem Nutzen, wenn sie für Arbeitnehmer und Betrieb positive Auswirkungen haben. Aber, wie gesagt, das ist nicht alles. Sie sind dann von Nutzen, wenn sie gleichzeitig die Verpflichtung zur Einbeziehung der gesellschaftlichen Auswirkungen, etwa auf Arbeitslose oder Auszubildende, berücksichtigen. Das wird in allen Diskussionen, die ich zu diesem Thema höre, immer wieder vergessen.

Die Frage nach dem Verhältnis von Wirtschaftsmacht und Gemeinwohl bleibt der ordnungspolitisch wichtige Grund für die Tarifautonomie. Ordnungspolitisch sitzen nämlich, wie beschrieben, alle an diesem Tisch, auch wenn nur zwei Partner unterschreiben. Jedes Ordnungselement ist dem

Gemeinwohl verpflichtet. Der Staat kann dazu nur die Spielregeln gestalten.

Auch bei der Zustimmung durch die Betroffenen, also durch die Betriebszugehörigen, ist es plausibel, verschiedene Handlungsmodelle anzubieten, sie frei zu gestalten und sie der betrieblichen Bedingtheit anzupassen. Der Gedanke der Zustimmungsfähigkeit orientiert sich eben nicht nur an den Verhandlungsparteien, sondern an den potenziell vom Vertrag mit betroffenen Bürgern.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wer sind denn die betroffenen Bürger?)

Langzeitarbeitskonten, Lebenszeitarbeitskonten usw. könnten viel mehr einbezogen werden. Die Möglichkeit einer Öffnung von Tarifverträgen wird vom Verfassungsgericht in die Zielsetzung eingebunden. Und weiter gilt - ich darf zitieren -:

"… die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen."

Dieser Gedanke wird überhaupt nicht angetastet. Es geht nur um Flexibilisierung in einzelnen Punkten und in einzelnen Bereichen. Die Frage ist nicht: Arbeitsmärkte oder keine Arbeitsmärkte? Sie ist vielmehr: Was ist die richtige Form von Arbeitsmärkten? Und wie ist ihr Verhältnis zu Tarifverträgen?

Es geht darum, den Arbeitsmarkt menschenwürdig zu erhalten. Man muss ihn aber auch erhalten. Man darf aber nicht die Menschenwürde erhalten und den Arbeitsmarkt gleichzeitig auswandern lassen. Auch darauf müssen wir achten.

Im Rahmen einer Wettbewerbswirtschaft können Gewerkschaften Institutionen eines wirklichen Ausgleichs sein. Das muss aber erst noch ein bisschen geübt werden. Eine moderne Tarifautonomie für das 21. Jahrhundert wird sich daran messen lassen müssen, inwieweit sie durch Qualifizierung und Bildung dazu beiträgt, dass gleichberechtigte Tarifpartner Verhandlungen führen. Je mehr dies gelingt, desto mehr Spielraum wird für die flexible und dezentrale Form von Verhandlungen eröffnet.

Ihr Antrag in der vorliegenden Form, meine Damen und Herren von der SPD, wird dem differenzierten Feld der Tarifautonomie und der Tarifverträge in keiner, in einer, in seiner

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Ja, was denn jetzt?)

globalen Art nicht gerecht.

(Edgar Moron [SPD]: Wer hätte das ge- dacht?)

- Ja, Herr Moron, wer hätte das gedacht? Es geht nämlich auch um die, die nicht am Tisch sitzen. Die vergessen Sie seit ewigen Zeiten. - Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP - Rainer Schmelt- zer [SPD]: Sie müssen das Tarifvertragsge- setz noch einmal lesen!)

Vielen Dank, Herr Post. - Ich gebe das Wort an Frau Steffens von Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Post, die Tarifautonomie ist nicht nur für diejenigen wichtig, die im Betrieb beschäftigt sind, sondern auch für diejenigen, die in Zukunft eingestellt werden. Auch sie haben ein Recht darauf, dass im Unternehmen die für sie bestmöglichen Ergebnisse erreicht werden - auch für das Unternehmen. Deshalb kann man nicht sagen, ein Teil säße draußen.

Ihre Rede hat mit dem Vorwurf gegenüber der SPD begonnen, diese ließe bei ihrem Antrag außen vor, wie Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen seien. - Das finde ich zynisch. Denn warum müssen wir das Thema diskutieren? - Weil Sie ja eigentlich die Tarifautonomie aushöhlen wollen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Ja!)

Das schafft erst recht keine Arbeitsplätze, sondern vernichtet sie.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Sie sprechen von der Angst der Beschäftigten. - Ja, die Beschäftigten haben Angst, ihre Arbeitsplätze zu verlieren. Aber die Beschäftigten haben auch Angst davor, ihr Einkommen zu verlieren und immer weitere Lohneinbußen hinnehmen zu müssen. Sie haben auch Angst davor, dass ihre Arbeitsbedingungen und Arbeitsstandards immer schlechter werden. Mit Ihrem Vorschlag hauen Sie genau in die Kerbe. Deswegen spiele ich den Ball zurück: Mit Ihren Vorschlägen schüren Sie die Angst bei den Beschäftigten. Sie machen Menschen mit Ihrer Forderung nach Aushöhlung der Tarifautonomie Angst, dass sie zu DumpingLöhnen arbeiten müssen.

(Beifall von der SPD)

Deutschland gehört nicht ohne Grund zu den Ländern mit den wenigsten Streiktagen. Auch das hat etwas mit der Tarifautonomie zu tun. Man

kann es genau verfolgen: Die Länder, in denen wenig gestreikt wird, sind Länder mit einer Tarifautonomie. In diesen Ländern sorgen die Tarifparteien für sozialen Frieden. Auch das würde durch Ihre Vorschläge ein Stück weit ausgehöhlt.

Drei von vier tarifgebundenen Betrieben nutzen die Möglichkeiten der Flächentarifverträge, insbesondere die Möglichkeiten, vom Standard abzuweichen: bei Arbeitszeiten oder beim Einkommen. Sie handeln betriebsspezifische Lösungen aus. Jeder vierte Betrieb hat Öffnungsklauseln oder hat von anderen Instrumenten Gebrauch gemacht.

Wenn Sie sich hinstellen und sagen, das alles sei schrecklich und müsse weiter flexibilisiert werden, wundert mich das. Denn 77 % der Betriebe, die formal überhaupt nicht an die Tarifverträge gebunden sind, orientieren sich trotzdem daran. So schrecklich kann das alles also gar nicht sein.

Den starren Einheitstarif und das ganz starre Konzept haben wir schon lange nicht mehr. Wir haben die Möglichkeit, auf die Situation des Unternehmens einzugehen. Wir haben die Möglichkeit, spezifische Auswege für Unternehmen zu finden.

Die Tarifparteien haben lediglich 3 % aller vorgeschlagenen betrieblichen Bündnisse abgelehnt. Und wenn Sie sich einmal anschauen, was abgelehnt worden ist, muss man sich fragen, ob man dieses als Politik den Menschen überhaupt zumuten will.

Die Tarifautonomie dient nicht dem Missbrauch, sondern dem Ausgleich von Marktmacht und der Herstellung eines Gleichgewichts. Das ist in der Vergangenheit der Fall gewesen, und dieses Gleichgewicht brauchen wir weiterhin.

Herr Post, die Pläne Ihrer Partei, nach denen 75 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrieblichen Vereinbarungen sollen zustimmen müssen, führen dazu, dass die Menschen abhängig werden und dass eine Entscheidung eigentlich keine wirkliche Entscheidung ist. Nach diesem Modell besteht gar nicht die Möglichkeit, die Privatautonomie wie in der Tarifautonomie kollektiv auszuüben, um den Einzelnen vor Erpressung und Übervorteilung zu schützen. Jedem dieser 75 % wäre einzeln zu erklären und würde einzeln erklärt, welche Konsequenzen für ihn ein abweichendes Votum hätte. Die Zustimmung im Unternehmen ließe sich so erpressen. Ich glaube nicht, dass dies im Interesse der Beschäftigten ist, weil den Menschen keine wirkliche Entscheidung bleibt.

Ich möchte weiterhin eine Tarifautonomie, die nicht ausgehöhlt ist, die kein potemkinsches Dorf ist, also eine Tarifautonomie, die sich auch so nennen kann.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Steffens. - Für die FDP spricht jetzt Herr Brockes. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die SPD im Vorfeld der Bundestagswahl einen Antrag einbringt, der den Flächentarifvertrag quasi als non plus ultra bezeichnet und die Flexibilität der Gewerkschaften über den grünen Klee hinaus lobt

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Der Tarifpartner! Hören Sie zu!)

- hören Sie gut zu -, dann muss die Verzweifelung ziemlich groß sein. Wenn schon nicht die Arbeitnehmer vom Politikangebot der SPD überzeugt werden können, dann sollen offenbar zumindest die Gewerkschaftsfunktionäre milde gestimmt werden.

(Beifall von der FDP)

Was hat uns das von der SPD hoch gelobte Tarifvertragssystem bisher gebracht? - In NordrheinWestfalen eine Million Arbeitslose.

(Widerspruch von der SPD)

Das ist die Hinterlassenschaft der rot-grünen Landesregierung, für die es stets wichtiger war, die Macht der Gewerkschaftsfunktionäre zu verteidigen, als durch Reformen des verkrusteten Arbeitsmarktes neue Beschäftigungschancen für die Arbeitslosen zu beschaffen. Diese Geisteshaltung scheint sich nun, da Sie in der Opposition sind, sogar noch verstärkt zu haben.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, eine Million Menschen in Nordrhein-Westfalen, die keinen Arbeitsplatz finden, werden in Ihrem Antrag mit keinem einzigen Wort erwähnt. Das lässt sich dadurch erklären, dass durch stures Festhalten am Flächentarifvertrag noch kein Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit geleistet wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um einen Vorwurf auszuräumen, mit dem sich insbesondere die FDP immer auseinander setzen muss: Wir wollen weder die Tarifautonomie noch die Flächentarifverträge abschaffen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Da haben wir schon anderes gehört! - Gegenruf von Dr. Gerhard Papke [FDP]: Sie hören nicht richtig zu!)

Wir wollen jedoch eine Anpassung des überkommenen Flächentarifvertragssystems an die betrieblichen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen wegkommen von Flächentarifverträgen, die die Arbeitsverhältnisse bis ins letzte Detail regeln und sich dabei viel zu oft an der Ertragslage und der Betriebswirklichkeit von Großkonzernen orientieren. Wir können nicht den Großkonzern mit 50.000 Menschen genauso behandeln wie einen mittelständischen Betrieb mit 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Diese fehlende Differenzierung stellt vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe vor gravierende Probleme.

Deshalb wollen wir das Betriebsverfassungsgesetz so ändern, dass freiwillige Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Belegschaft über Abweichungen vom Tarifvertrag möglich werden,