(Bodo Wißen [SPD]: Das ist ganz großer Quatsch! – Minister Eckhard Uhlenberg: A- ber leider die Wahrheit!)
Jetzt zum Antrag! Hier hat sich jemand wirklich Gedanken zum Thema gemacht. Nur: Der Antragsteller – nicht zum ersten Mal – zitiert hauptsächlich andere Quellen, zusammengezimmert und in weiten Teilen wortwörtlich. Deshalb fehlen die Danksagungen an die Bundestagsfraktion der Grünen, an Herrn Dr. Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Bundesumweltministerium. Es fällt jedenfalls auf, dass der Antrag nicht das notwendige Spektrum der äußerst vielschichtigen Diskussion widerspiegelt. Selbst die für den Antrag verwendeten Quellen setzen sich wesentlich differenzierter mit dem Thema auseinander, als es der Antrag selbst tut.
Die Antragsteller haben sich nur auf das bezogen, was in ihr ideologisch verfestigtes, aber sehr überschaubares Weltbild passt. Hier ein Beispiel: Der eben zitierte Dr. Lahl bemerkt in seiner Stellungnahme: Ein besonderes Problem stellt der Einsatz von Holz in Kleinfeuerungsanlagen/Hausbrand dar. Nach einer internen Ermittlung des Bundesumweltamtes haben solche Holzfeuerungsanlagen mit schätzungsweise 80 % den größten Anteil an den staubförmigen Emissionen aus den Kleinfeuerungsanlagen. Deutschlandweit betrachtet erreichen die Emissionen von Feinstaub aus Holzfeuerung die Größenordnung von Emissionen aus dem Straßenverkehr. Die Zahl der Anlagen wird voraussichtlich wegen der Bedeutung von Holzbrennstoffen als alternative Brennstoffe zunehmen. – Dieser Aspekt wird hier überhaupt nicht aufgeführt.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Auch wir befürworten die Verwendung von Holz als nachwachsendem Rohstoff mit seinen vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Man muss aber dann auch ehrlich sein und die Risiken und Nebenwirkungen in eine Gesamtbetrachtung mit einfließen lassen. Hiermit haben sich Grüne mal wieder wirklich sehr schwer getan.
Herr Dr. Romberg, würden Sie vielleicht zur Kenntnis nehmen, dass der Punkt 9 des Forderungskataloges genau die von Ihnen gerade als fehlend beschriebenen Maßnahmen zu den Kleinfeuerungsanlagen beschreibt?
Aber vorher in diesem langatmigen Text, den Frau Wiegand kaum lesen konnte, ist diese Problematik kein bisschen erwähnt.
Die Luftqualität hat sich in den vergangenen Jahrzehnten durch die strengen gesetzlichen Vorgaben und den technischen Fortschritt erheblich verbessert. Auch das muss man an dieser Stelle feststellen. Wir haben schon riesige Fortschritte in der Luftreinhaltung gemacht. Im Jahre 1970 wurden noch in beiden Teilen Deutschlands zusammen mehr als 3 Millionen t Gesamtstaub jährlich durch Verbrennungsvorgänge, Umschlag von Schüttgütern und andere Produktionsprozesse emittiert. Im Jahre 2002 sank die Gesamtstaubemission auf 209.000 t.
Das Thema Feinstaub bleibt dennoch eine Herausforderung, die aber vor allem durch grenzüberschreitende Maßnahmen gelöst werden muss. Kompetenz der Europäischen Union im Rahmen der Gesetzgebung mit dem Ziel der Luftreinhaltung macht dabei Sinn, aber nur mit ehrlichen Zahlen. Das muss sich die EU schon gefallen lassen.
Die Anstrengungen, die in Sachen Luftreinhaltung in den vergangenen Monaten und Jahren unternommen wurden, zeigen Erfolg. So werden etwa die durch die EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgegebenen Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Bleiverbindungen an allen nordrhein-westfälischen Messstellen eingehalten.
Vor einigen Jahren war Smog ein großes Thema. Hauptursache des Smogs waren hohe Schwefeldioxidemissionen. Seit 1964, dem Beginn der systematischen Messungen, ist die Belastung der Luft mit Schwefeldioxid heute auf 3 % des Ausgangswertes zurückgegangen. Auch das ist ein großer Erfolg.
Allen Beteiligten ist klar, dass wir uns auf europäischer Ebene für ambitionierte Ziele bei der Luftreinhaltung eingesetzt haben und diese auch erreichen wollen. Um die ehrgeizigen Emissionsgrenzwerte, die aus der EU in deutsches Recht übernommen wurden, einzuhalten, bedarf es erheblicher Anstrengungen auf europäischer, nationaler, regionaler und auch kommunaler Ebene.
In den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung ist in den letzten Jahren zunehmend die Belastung der Luft mit Feinstaubpartikeln gerückt. Dabei ist festzustellen, dass der Grenzwert für das Feinstaubjahresmittel an allen Messstationen eingehalten wurde. Problematisch sind eben die Überschreitungen der Grenzwerte von Feinstaubtagesmittelwerten. Dort sind lokale Lösungen kommunal mittlerweile vorbereitet worden. An manchen Orten müssen sie sicher noch verbessert werden.
Dabei muss die Verkehrskonzeption mit berücksichtigt werden. Vieles liegt an verfehlter Verkehrspolitik. Wir haben eben noch darüber gesprochen, dass der Verkehr in den Innenstädten häufig blockiert wurde, dass kein flüssiger Verkehr geschaffen wurde und dass Verkehrswege nicht intelligent gelenkt worden sind. Das alles sind Aspekte, die eine Rolle spielen, um die Feinstaubbelastungen gerade auch in den Innenstädten zu reduzieren.
Das mache ich sehr gerne, Herr Präsident. – Es gibt viele Facetten, die wir im Fachausschuss noch ausführlich diskutieren müssen. Dieser Antrag hat nicht das Niveau, das man sich von einem Antrag der Grünen wünschen würde. Deswegen wird er im Ausschuss von uns sicher auch nur spärliche Zustimmung erfahren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, alle Menschen, Damen und Herren, nette Menschen, vielleicht auch etwas weniger nette Menschen!
Die Sympathie anderen Menschen gegenüber ist ja von Tag zu Tag auch sehr unterschiedlich, je nachdem, wie einem gerade ist und was man sich alles so anhören muss.
Herr Kollege Remmel, die Kollegen haben gerade schon darauf hingewiesen: Das war eine intensive Arbeit, die Sie mit diesem Antrag geleistet haben, mit dem sich nun die Landesregierung auseinander setzen soll. Sie arbeiten sich gerade an Initiativen ab. Wir haben ein Heft über die Umweltpolitik der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in dieser Legislaturperiode herausgegeben. Man merkt Ihrem Antrag an, dass Sie die Dinge mühevoll zusammengetragen haben. Gleich behandeln wir ja noch das Thema Lärm. Jetzt sprechen wir über Feinstaub. Das ist wohl das Prinzip. Im Grunde ist das eine kleine Seminararbeit zum Thema Luftreinhaltung. Aber Sie sind nicht bei allen Themen, die Sie angesprochen haben, auf dem neuesten Stand. Immerhin haben Sie aber eine Fülle von Informationen zusammengetragen.
Ein wenig habe ich mich bei der Lektüre des Antrags gelangweilt, und zwar nicht allein wegen des oberlehrerhaften Stils. Der wird dann auch noch formvollendet durch Ihre Rede hier im Plenum. Das ist nicht nur schriftlich oberlehrerhaft. Der Stil Ihrer Rede kommt noch hinzu. Aber daran haben wir uns inzwischen gewöhnt.
Ich war ständig auf der Suche nach etwas Neuem, nach einem Aha-Erlebnis. Immer wieder stieß ich aber auf Altbekanntes. Frau Kollegin Wiegand hat eben schon darauf hingewiesen.
Manches habe ich auch vermisst. Sie haben zum Beispiel vergessen zu erwähnen, dass wir in Nordrhein-Westfalen es waren, die zusammen mit anderen Bundesländern die Initialzündung für eine praktikable Kennzeichnungsverordnung gegeben haben. Der BMU, damals noch Ihr Parteifreund Trittin, hatte tatsächlich schon einmal ein eigenständiges Konzept vorgelegt. Sie können sich möglicherweise daran erinnern. Das war dann allerdings nicht nachvollziehbar und ist während der Kabinettsitzung in Berlin auch gekippt worden. Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern. So ganz erfolgreich waren Sie bei all diesen Themen also bis jetzt noch nicht.
Unser Bundesratskonzept hat der Bundesumweltminister dann weiterverarbeitet, was sein gutes Recht ist. Das, was Sie als BMU-Konzept bezeichnen, stammt ganz wesentlich aus dem Bundesrat. So viel Zeit muss sein, wenn wir mit diesem Thema verantwortungsvoll umgehen wollen.
das politische und parlamentarische Spiel in Berlin. Ich gehe davon aus, dass Sie auch schon einmal etwas davon gehört haben, dass Politik die Kunst des Machbaren und des Möglichen ist.
Genau das haben wir hier erreicht. Sie haben ja zurzeit nicht einmal die Möglichkeit, auf irgendeiner Ebene auch nur irgendetwas ins politische Geschehen auf Bundesebene einzubringen. Herr Kollege Remmel, Sie sollten sich einmal fragen, weshalb das so ist. Ich glaube, das hängt auch mit diesem oberlehrerhaften Stil zusammen.
Sie treten ja nicht nur hier so auf, sondern Sie treten auch draußen so auf. Das waren die Menschen leid. Deswegen sind Sie auch überall aus den Regierungen herausgewählt worden, weil Sie gerade im Zusammenhang mit diesen Umweltthemen dieses Oberlehrerhafte haben und die Menschen auch nicht mitgenommen haben. Sie besuchen die Menschen vor Ort und sagen ihnen dann, was gut für sie ist. Meistens fühlen sich die Leute aber dort ganz wohl, wo sie leben. Aber dann kommen die Grünen und sagen: Hier ist alles ganz schlecht, und hier muss jetzt alles geändert werden.
Ganz nebenher: Beim Thema Dieselrußpartikelfilter sind die Grünen wirklich extrem spät wach geworden. Ich sage das, weil Sie sich hier eben anders dargestellt haben. Von Ihnen habe ich vor dem 1. Januar 2005, dem Stichtag, an dem die Grenzwerte in Kraft traten, hier im Landtag niemals etwas zu diesem Thema gehört.
Jetzt noch einmal der Reihe nach: Die Landesregierung hat sich während der vergangenen zehn Monate im Bundesrat für Dieselrußfilter und für Umweltzonen, in denen nur noch saubere Fahrzeuge fahren dürfen, eingesetzt. Konkret haben wir dafür gesorgt, dass die Verordnung, in der die technischen Anforderungen an die Filter festgelegt sind, schnellstmöglich in Kraft tritt. Hier ist also gearbeitet worden. Voraussetzung für die Ausweisung von Umweltzonen ist die Kennzeichnung von Fahrzeugen entsprechend ihrem Schadstoffausstoß mit Plaketten. Die Landesregierung hat, nachdem vom Bund zu Ihrer Regierungszeit kein geeigneter Vorschlag gekommen war, gemeinsam mit Baden-Württemberg, Bayern und Hessen eine Kennzeichnungsverordnung vorgelegt, die im Bundesrat beschlossen wurde.
Der Bund hat daraufhin diesen Verordnungsentwurf um eine Extraplakette erweitert. Diese war für die PKW gedacht, die bereits den vorgeschlagenen Euro-5-Grenzwert für Partikel einhalten. Der Vorschlag hat bei den Ländern allerdings keine Mehrheit gefunden. Nordrhein-Westfalen hat sich dennoch den anderen Ländern angeschlossen, weil wir der Auffassung sind, dass wir schnell und übersichtlich nachvollziehbare Plakettenregelungen brauchen. Nur so können wir die in den Luftreinhaltungsaktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen jetzt auch wirklich konkret umsetzen. Da sind wir doch dran.
Auch mit der Kennzeichnungsverordnung, so wie sie jetzt ist, können Fahrverbote und Ausnahmen für schadstoffarme Fahrzeuge, die in Kommunen wie zum Beispiel in der Stadt Düsseldorf geplant sind, umgesetzt werden.
Eine erneute Umarbeitung dieses Bundesratsbeschlusses würde unweigerlich dazu führen, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung auf inakzeptable Weise weit in die Zukunft verschoben würde. Das wollen wir nicht. Außerdem würde sich die Umsetzung von Maßnahmen, die jetzt in Luftreinhaltungsaktionsplänen vorgesehen sind weiter verzögern. Das kann doch nicht in unserem Interesse sein, das kann nicht im Interesse der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger liegen.
Ich darf auch darauf verweisen, dass wir viel weiter als zu der Zeit von Rot-Grün und dass die Bundesregierung gestern den Bundesratsvorschlägen zugestimmt hat. Dies ist in der Tat der Durchbruch für die Einführung von Umweltplaketten, ein Durchbruch auch für unsere Initiative, die von Nordrhein-Westfalen in dieser wichtigen umweltpolitischen Frage ausgegangen ist.
Meine Damen und Herren, ganz nebenbei und von Ihnen offenbar auch nicht bemerkt, hat sich die Landesregierung im Bundesrat maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Partikelfiltern jetzt endlich in Gang kommt. Bei den Beratungen zu der 29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsverordnung hat die Landesregierung echte Überzeugungsarbeit geleistet. Nur so konnte der von der Bundesregierung vorgeschlagene und von der EU notifizierte Verordnungsentwurf zügig verabschiedet werden.
In dieser Verordnung werden die technischen Anforderungen an Partikelminderungssysteme für PKW geregelt. Damit haben die Filterhersteller und die Automobilindustrie klare Verhältnisse und Planungssicherheit, auf die Sie jahrelang gewartet haben. Es ist wirklich erstaunlich, wie Sie sich
jetzt hier hinstellen, nachdem vorher nichts gelaufen ist und in wenigen Monaten alle diese Dinge politisch auf den Weg gebracht worden sind. Diese Verordnung war nicht nur die Grundlage für die Kennzeichnungsverordnung, sondern auch für die steuerliche Förderung für die Nachrüstung von Altfahrzeugen.
Neben den Partikeln spielen die Stickoxidemissionen der Fahrzeuge natürlich eine gravierende Rolle in der Luftreinhaltung. Derzeit wird die Fortentwicklung und Fortschreibung der EuroAbgasstandards diskutiert. Für PKW hat die Europäische Kommission einen Euro-5-Vorschlag vorgelegt. Im Rahmen des Bundesratsverfahrens zur Stellungnahme gegenüber der Europäischen Union haben wir deutlich gemacht, dass der anvisierte Stickstoffgrenzwert hinter dem Stand der Technik zurückbleibt und nicht mit den Zielen der Luftreinhaltung in Einklang zu bringen ist. Wir hoffen, dass sich diese Sichtweise bei den Beratungen in Brüssel durchsetzt.
Der Trend der Belastung weist hier unabweisbar nach oben. Ohne jetzt schon ansetzende Minderungsstrategien wird die Situation der Überschreitung mindestens so gravierend sein wie bei dem Thema Feinstaub. Also auch in dieser wichtigen Frage sind wir aktiv geworden.
Die Nutzfahrzeuge sind ohne Zweifel die Hauptverursacher der verkehrsbedingten Stickoxid- und Partikelbelastungen. Deshalb muss auch in diesem Bereich die Abgasgesetzgebung forciert werden. Dafür treten wir ein.