Stefan Romberg
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Herr Präsident! Liebe Kollegen! Kollege Brakelmann hat es deutlich gesagt: Zeitarbeit die Zehnte, wieder ein bundespolitisches Thema. Weil wir hier eben so gute Landespolitik machen, fällt Ihnen nichts Neues ein.
Sie sollten das der Bevölkerung jetzt schon einmal erklären, denn die versteht das nämlich auch nicht: Einerseits machen Sie jetzt Wahlkampf und wollen einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €; das ist ja richtig. Gleichzeitig wollen Sie hier aber einen branchenspezifischen Mindestlohn. Das verstehen die Leute nicht. Was wollen Sie denn wirklich? Das müssen Sie den Menschen dann auch einmal erklären.
Denn mit Ihrem Wahlprogramm wäre dieser Antrag heute überflüssig. Er ist auch so überflüssig,
aber vor dem Hintergrund Ihres Wahlprogramms ist er jedenfalls überflüssig.
Herr Brakelmann hat schon die unterschiedlichen Tarifverträge angesprochen. Dann gibt es da auch noch den Kleinkrieg zwischen den Gewerkschaften. Man konnte es in der „WAZ“ lesen. Noch weigert sich der DGB, sauer auf die kleine, lang nervende Konkurrenzorganisation. Das zeigt ja, wie schwierig dort auch die Lage ist, wenn es um einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn geht.
Wie bekannt sein dürfte – darüber haben wir eben gesprochen –, gilt ab dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, nachdem Deutschland sowie Österreich von der Möglichkeit der Verlängerung von 2009 auf 2011 Gebrauch gemacht haben.
Nun gibt es Menschen, die davor intensiv warnen. Ich würde sagen, warten wir diese Entwicklung wirklich einmal ab. Ich glaube nicht, dass wir jetzt hier sofort einen Schnellschuss brauchen, den wir als Landtag so gar nicht initiieren können.
Hinzu kommt, dass es eben auch keineswegs sicher ist, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit automatisch zu einem so ruinösen Wettbewerb führen muss, wie es uns die SPD hier beschreibt, zumal Deutschland als Exportland in besonderer Weise von den internationalen Märkten auch profitiert.
Zweifelhaft ist auch, ob mit dem Eintritt der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit überhaupt mit einem Ansturm von Zeitarbeitskräften auf den deutschen Markt zu rechnen ist und ob diese dann tatsächlich zu Dumpinglöhnen bezahlt werden. Es gibt derzeit keine fundierten Hinweise auf solche Entwicklungen. Vielmehr gibt es, wenn man den Blick auf die Nachbarländer wirft, in Polen mittlerweile in bestimmten Bereichen wie im Bauwesen und im Gesundheitssystem sogar einen Mangel an Fachkräften. Die Arbeitskraftdefizite, die dort zu erwarten sind, werden voraussichtlich zu einer weiteren Steigerung von Löhnen und Arbeitskosten und demzufolge auch der Preise in Polen führen.
Nein, ich würde gerne fortfahren.
In Polen ist es mittlerweile so, dass im Grenzgebiet polnische Unternehmen schon konkurrenzfähig sind und auch deutsche Unternehmen in Polen Aufträge bekommen, weil sich eine Ähnlichkeit dort angeglichen hat.
Man sollte das wirklich genau beobachten.
Außerdem lohnt sich natürlich auch der Blick nach Großbritannien, wo von Übergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit eben kein Gebrauch gemacht wurde. Dort hat der Einsatz von Arbeitskräften aus den acht ost- und mitteleuropäischen Ländern bislang nicht zu sozialen Verwerfungen geführt. Ganz im Gegenteil! Nur die polnischen Erntehelfer sind von Deutschland mittlerweile nach England weitergegangen.
Wir werden diese Entwicklung natürlich weiter aufmerksam verfolgen. Aber diesen Antrag brauchen wir nicht und lehnen ihn daher ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Gebhard war für die SPD laut. Herr Kollege Kleff hat das, was im Antrag steht, als Gemischtwarenhandel bezeichnet; es ist wirklich ein Sammelsurium. Frau Gebhard hat hier zum Teil altbekannte Themen angesprochen. Sie haben wieder einmal die Kinder- und Jugendpsychiatrie erwähnt. Das ist sicherlich wichtig und richtig. Nur: Die Stellschrauben im Gesundheitssystem drehen sich nicht so schnell, wie Sie sich das immer vorstellen.
Jetzt schildere ich vielleicht einmal das richtige Leben. Ich habe in Münster studiert. Das ist noch gar nicht allzu lange her. Menschen in meinem Alter lassen sich nun als Fachärzte nieder. Leider fehlen im Moment solche Fachärzte. Ich kann Ihnen sagen, dass in meiner Zeit, als ich in Münster studiert habe, die Anzahl der Plätze an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uni um 40 % reduziert wurde, nämlich von 50 auf 30 Plätze. Was ist das für ein Zeichen für die Studenten an der Universität? Ist das ein Bereich, der zukunftsfähig ist? – Da fehlen die Assistentenstellen, um Fachärzte auszubilden. Und Sie wundern sich heute, dass diese Ärzte fehlen.
Ja, wer war denn da in der Landesregierung? Das waren SPD-Gesundheitsminister und übrigens auch SPD-Forschungsminister, die die Platzzahlen in Münster reduziert haben. Da ist die Anzahl der Plätze für Medizinstudenten um ein Drittel gekürzt worden.
Zum Thema Ärztemangel und zu Konzepten Ihrerseits haben Sie allerdings überhaupt nichts gesagt. Im Moment fehlen in Nordrhein-Westfalen 1.000 Plätze für Klinikärzte. Ist das etwas, was Ihnen Sorge macht? – Mir bereitet es Sorge. Wir haben Handlungskonzepte – Herr Kleff hat es gerade gesagt – für den ländlichen Bereich, um die Hausärzte zu stärken und auch in Zukunft eine ortsnahe Versorgung zu gewährleisten.
Gerne.
Richtig. Vielmehr hat die Politik und insbesondere die SPD-Politik das lange fortgesetzt, Herr Garbrecht. Schön, dass Sie mich noch einmal darauf hinweisen. Es war nämlich das Bundesgesundheitsministerium, das mit Ulla Schmidt an der Spitze bis zum Herbst letzten Jahres gesagt hat: Wir haben immer noch viel zu viele Ärzte. Einen Ärztemangel gibt es gar nicht. Die sind vielleicht ein bisschen schlecht verteilt. – Dass es nun aber einen zusätzlichen Bedarf gibt, weil das Arbeitszeitgesetz jetzt endlich auch für Ärzte in Kliniken gilt, um die qualitative Versorgung der Patienten zu erhöhen, ist ein Aspekt von vielen, die man mit einplanen muss. Dies ist aber nicht passiert. Wir stellen uns dem Problem Ärztemangel. Von Ihnen habe ich dazu aber überhaupt nichts gehört.
Sie beklagen viele Dinge auf Bundesebene, obwohl Sie doch lange genug Zeit hatten, sie zu ändern. Das Bundesgesundheitsministerium war viel zu viele Jahre SPD-geführt, und vieles, was Sie hier anprangern, ist von der SPD im Bund gemacht worden.
Sie wollen ein voll paritätisches Finanzierungssystem. Es war doch die SPD, die den Ausstieg aus der vollen Parität eingeleitet hat. Haben Sie das vergessen? Oder ist das die Rolle rückwärts, die Sie jetzt auch bei Hartz IV machen wollen?
Sie sprechen am Anfang des Antrags in langen Sätzen die mangelnde Transparenz an, die ein wirkliches Problem im Gesundheitssystem darstellt. Aber wenn Sie später den Landtag zu konkreten Konzepten auffordern, spielt die Transparenz bei Ihnen plötzlich gar keine Rolle mehr.
Sie wollen den Ausbau neuer Versorgungsformen wie etwa neue medizinische Versorgungszentren. Dazu sagen wir: Hier müssen wir aufpassen. – Deshalb haben CDU und FDP gerade auch im Bund dafür gesorgt, dass sich medizinische Versorgungszentren demnächst mehrheitlich in ärztlicher Hand befinden, damit sie nicht von großen Unternehmen und Klinikgruppen abhängig sind. Wir wollen nämlich eine qualitativ hochwertige unabhängige Versorgung von Menschen.
Übrigens sind diese medizinischen Versorgungszentren nicht im ländlichen Raum entstanden. Sie sind in Städten entstanden. Ich möchte aber, dass es in diesem Land auch niedergelassene Hausärzte und Fachärzte in der Fläche gibt.
Es darf nicht alles nur gebündelt in Städten angeboten werden. Sie lassen den ländlichen Raum mit Ihrer Politik sterben, und deshalb sind Sie insbesondere wegen Ihrer Gesundheitspolitik im letzten Herbst bei der Bundestagswahl abgewählt worden.
Zum Thema Patientenrechtegesetz: Sie hatten lange die Chance. Ich verweise auf den Koalitionsvertrag in Berlin, welcher ein Patientenschutzgesetz vorsieht. Natürlich müssen Patientenrechte besser als in der Vergangenheit geschützt werden.
Sie beklagen die fehlende Angleichung der Ärztehonorare und DRGs auf Bundesebene. Auch dort standen Sie die letzten vielen Jahre im Bund irgendwie nicht in der Verantwortung, um das zu koordinieren. Wir haben aus Berlin die klare Botschaft erhalten, dass dieses Problem vom Bundesgesundheitsministerium angepackt wird; denn nun wird es erstmals nicht ärztefeindlich von der Ministeriumsspitze aus regiert.
Vorher wurden Ärzte vom Bundesgesundheitsministerium immer als etwas angesehen, wogegen großes Misstrauen aufgebaut wurde, von denen zu viele da sind. Jetzt wird auf Augenhöhe verhandelt. Ich bin sicher, dass wir für NRW zeitnah eine Lösung finden werden, die eine Angleichung und mehr Gerechtigkeit bei den Honoraren hinbekommt.
Zur solidarischen Finanzierung: Auch wir Freien Demokraten sind für ein faires System. Wir wollen hochqualitative Versorgung für jeden, unabhängig vom Einkommen.
Aber das, was bei Ihnen Solidarität ist, beschreibt die Gerechtigkeitslücken, die es seit Langem gibt. Dabei zahlt der Mensch, der in der Bank im mittleren Management angestellt ist und 45.000 € im Jahr verdient, genauso viel in die Krankenkasse ein wie sein Bankchef mit einem Jahreseinkommen von 450.000 €. Ist das die Solidarität, die Sie meinen?
Wir wollen nicht für alle etwas gleich machen, sondern wir wollen eine Prämie, die steuerfinanziert sozial ausgeglichen wird, damit dort endlich einmal die Gerechtigkeit einzieht, die es bisher nicht gibt.
Sie sehen: Dieser Antrag war überhaupt nicht hilfreich. Wir haben aufgezeigt, wie gut Regierungspolitik hier in den letzten Jahren war, was jetzt auch im Bund möglich ist und dort angepackt wird, damit es Hand in Hand zu einer guten Versorgung für Patienten in Nordrhein-Westfalen kommt. – Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Kollege Schmeltzer von der SPD hat wieder ein Schauermärchen konstruiert, als wäre aktive Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Monaten nicht mehr möglich, und deshalb der Eilantrag.
Man sieht die Eile und das Engagement der SPDFraktion,
wenn Sie so zahlreich und engagiert...
Wenn das so ein wichtiges Thema ist, das Sie hier ansprechen, aber mit Ihnen nur vier weitere Kollegen in Ihren Reihen sitzen, glaube ich: Die SPDFraktion kann das in diesem Landtag nicht ernst nehmen.
Sie hätten Ihren Antrag besser formulieren sollen. Sie sagten eben, NRW stehe im Vordergrund. Ich lese im Antrag:
Besonders betroffen sind die neuen Bundesländer, Berlin und NRW.
NRW steht hintendran. Sie haben das extra fettgedruckt, weil Ihnen aufgefallen ist, dass NRW ja vielleicht doch im Mittelpunkt stehen sollte. Aber schon die Formulierung zeigt, dass Sie wieder etwas konstruiert haben.
Dieser Antrag, liebe Kollegen von der SPD,
ist kein Eilantrag, sondern ein Panikantrag. Die Sozialdemokraten beweisen erneut, dass es nicht um Sachdiskussion, sondern um reine Stimmungsmache geht.
Richtig ist lediglich der Hinweis, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages die Sperrung von Haushaltsmitteln in Höhe von 900 Millionen € vorgesehen hat.
Verschwiegen wird dagegen – darauf hat Herr Kollege Post richtigerweise hingewiesen –, dass der Haushaltsansatz für diesen Bereich – dazu zählen auch Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt – gegenüber den Ausgaben für 2009 um 900 Millionen € auf 11 Milliarden € angehoben wird. Von einer Mittelkürzung kann also überhaupt nicht die Rede sein, Kollege Schmeltzer.
Da 900 Millionen € in Zeiten wie diesen kein Pappenstiel sind, haben die Haushälter richtigerweise beschlossen, diese zusätzlichen Mittel an eine Begründungspflicht zu knüpfen. Das bedeutet, dass die Abgeordneten ein Konzept angefordert haben, mit dem klar und deutlich belegt wird, wie die Gelder verwendet werden sollen.
Der besondere Wert liegt dabei in der Zielgenauigkeit und Effizienz. Die Entscheidung der Haushälter ist also ein Zeichen von Verantwortung gegenüber den Betroffenen und gegenüber den Steuerzahlern. Deshalb passt sie hervorragend in die derzeitige Debatte um die Effektivität des Sozialstaates hinein.
Als die SPD das Bundesarbeitsministerium geführt hat, gab es so etwas wahrscheinlich gar nicht. Das Geld wurde mit vollen Händen ausgegeben, denn man wollte sich keine Untätigkeit vorwerfen lassen.
Deshalb wundert es mich nicht, dass Sozialdemokraten so verschreckt reagieren.
Über Nachhaltigkeit zu reden, ist etwas anderes, als nachhaltig zu handeln. Fest steht: Sobald das Konzept vorliegt, werden Mittel freigegeben. Sie betreiben also reine Panikmache, liebe Kollegen von der SPD.
Es wäre besser gewesen, wenn Sie in Ihrem Antrag die aktuellen Tatsachen aus dem Bundestag gewürdigt hätten, dass die Koalition von CDU/CSU und FDP Anfang März ein Gesetzespaket debattiert hat, um mit zusätzlichen Ausgaben das Sozialversicherungssystem zu stabilisieren. Dieses soll als Schutzschirm für Arbeitnehmer dienen; denn auf diese Weise werden Anhebungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen vermieden und in der Wirtschaftskrise Arbeitsplätze gesichert.
Die SPD dagegen steht mit leeren Händen da. Dieser Eilantrag ist der sichere Beweis dafür. – Vielen Dank, dass Sie zugehört haben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass wir hier zu diesem Thema im Rahmen einer Unterrichtung der Landesregierung debattiert haben. Es ist gut und richtig, dass die Landesregierung dieses Thema immer wieder in dieses Parlament einbringt und damit wirklich offensiv umgeht.
Es ist der erste Weg, offensiv und transparent damit umzugehen. Dann sind aber auch die Handlungsansätze aufzuzeigen. Dass dafür weitere Schritte notwendig sind, darüber besteht völlige Einigkeit.
Aber es ist auch richtig, die bestehenden Dinge, die wir schon gut hintereinander bekommen haben, zu debattieren und die Ergebnisse zu prüfen. Festzustellen ist, dass im Jahr 2008 rund 755.000 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen – fast jedes vierte Kind – in einem einkommensarmen Haushalt gelebt haben. 2009 haben rund 446.000 Kinder unter 15 Jahren Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Als zentrale Ursache gilt vor allem die Erwerbslosigkeit der Eltern. Hinzu kommt, dass Kinder von alleinerziehenden Elternteilen besonders gefährdet sind. Das Gleiche gilt für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte.
Die Landesregierung hat sich daher im Frühjahr 2008 entschlossen, einen runden Tisch ins Leben zu rufen, der sich dieser Problematik ressortübergreifend stellt und die unterschiedlichen Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept zusammenführt. Die Intention bestand hauptsächlich darin, die Bildungschancen zu verbessern, die gesundheitliche Prävention zu fördern, die Arbeitslosigkeit der Eltern ebenso wie Jugendarbeitslosigkeit zu verhindern. Deshalb ist es gut, nach einem weiteren Jahr erneut Bilanz zu ziehen und das Erreichte zu bewerten.
Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im Sozialgesetzbuch II bietet einen aktuellen Ansatz, das Thema Kinderarmut erneut aufzugreifen. Auf Initiative von NordrheinWestfalen wurde bereits im Dezember 2007 ein Antrag im Bundesrat beraten, dessen Ziel es war, künftig den kinderspezifischen Bedarf bei der Bemessung der Regelsätze sowohl nach dem SGB II als auch nach dem SGB XII zugrunde zu legen. Das Urteil der Karlsruher Richter hat uns darin bestätigt. Nun muss die Berechnungsgrundlage geändert werden. Dabei sollte allerdings nie aus dem Blick geraten, dass es noch besser ist, Armut erst gar nicht entstehen zu lassen. Zumindest ist durch entsprechende Aktivitäten dafür zu sorgen, dass Armut und Armutsrisiken überwunden werden.
Bevor ich im Folgenden beispielhaft einige Maßnahmen der Landesregierung hervorhebe, die genau dieses Ziel verfolgen, möchte ich daran erinnern, dass auch der Bund wichtige Weichenstellungen vorgenommen hat, um die Situation von Kindern zu verbessern. Damit ist die Einführung eines Elterngeldes gemeint, aber auch der Kinderzuschlag. Die Erhöhung des Kindergeldes zum Jahresanfang und der erhöhte Steuerfreibetrag für Familien haben dazu beigetragen, Familien und Eltern finanziell zu entlasten. Auch das sind Schritte gegen Kinderarmut.
Im Bereich der Gesundheitsförderung hat die Landesregierung wichtige und gute Initiativen auf den Weg gebracht. Das ist deshalb so bedeutsam, weil Armut und Gesundheitsprobleme eng miteinander verbunden sind und gerade diejenigen, die es besonders nötig hätten, von gesundheitsfördernden Angeboten oftmals überhaupt nicht erreicht werden. Angesprochen fühlt sich eher die Zielgruppe, der es aufgrund ihrer Voraussetzungen ohnehin besser geht, weil ihre Lebensverhältnisse gesundheitsfördernder sind und dort darüber hinaus ein Bewusstsein für gesundheitliche Risiken und gesundheitliche Ressourcen vorhanden ist.
Die Landesregierung hat sich vor allem auf die Aspekte der Ernährung und Bewegung konzentriert. Sie unterstützt Projekte wie „Gesunde Schule“. NRW beteiligt sich seit dem Frühjahr dieses Jahres am EU-Schulobstprogramm für Schüler der ersten bis zur vierten Klasse an den Grund- und Förderschulen. Auf diese Weise können diese Schulen für ihre Schüler kostenlos Obst und Gemüse erhalten.
Ganz wichtig – es ist angesprochen worden – ist weiterhin der Fonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“. Auf diese Weise ermöglichen wir Kindern aus finanziell schwachen Familien eine Mittagsverpflegung. Dies gilt für den Ganztagsbereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Seit dem Schuljahr 2007/2008 ist die Zahl der teilnehmenden Schüler von 63.800 auf 82.000 gestiegen. Diese Zahl belegt, wie groß die Notwendigkeit ist, weiterhin aktiv gegen Kinderarmut vorzugehen. Aus diesem Grund war es auch gut und richtig, dass die Landesregierung die Laufzeit dieses Fonds um weitere zwei Jahre verlängert hat.
Beim Essen geht es eben auch um eine möglichst gesunde Art der Ernährung. Deshalb möchte ich auch die Landesinitiative gegen Übergewicht bei Kindern erwähnen. In fast allen Kreisen und Städten mit einem Handlungsbedarf werden inzwischen der anerkannte Bewegungskindergarten und der „Pluspunkt Ernährung“ gefördert. Erzieherinnen bekommen auf diesem Weg eine Schulung, um sie in die Lage zu versetzen, Kinder entsprechend zu unterstützen.
Wenn Kinder bereits übergewichtig sind, ist für sie die Initiative „Schwer mobil“ in Kooperation mit den Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen das richtige Angebot. Auf diesem Weg lernen sie, Freude an der Bewegung und Freunde zu entdecken, gesundes Essen zu schätzen. Sie lernen darüber hinaus, dass es Alternativen zum Übergewicht gibt und dass dies die Lebensqualität erhöht.
Um frühzeitig Fälle von Kindesvernachlässigung und Kindesgefährdung aufzuspüren und ihnen gegenzusteuern, sind die sozialen Frühwarnsysteme der Kommunen unverzichtbar. Darüber hinaus sind auch die verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen ein wirksames Instrument zum Schutz von Kindern. Über den Weg der positiven Meldepflicht stellen Ärzte auf Basis des Heilberufsgesetzes sicher, dass die Untersuchungen erfolgen.
Was wir im Bereich der Prävention zur Verhinderung von psychischen Erkrankungen im Kinder- und Jugendalter sowie für eine bessere Behandlung und Versorgung von bereits erkrankten Kindern tun wollen, haben wir erst gestern im Plenum ausführlich debattiert.
Wichtige Handlungsfelder, um Arbeitslosigkeit und somit Armut von Jugendlichen zu bekämpfen, finden sich in einer spezifischen Förderung im Vorfeld der Ausbildung sowie in der Schaffung spezieller Ausbildungsangebote. Zum Werkstattjahr für Jugendliche muss ich nicht viel sagen. Diese Initiative, zuerst von der Opposition kritisch beäugt – vermutlich aus Ärger, in ihrer Regierungszeit nicht selbst darauf gekommen zu sein –, ist ein großer Erfolg.
Gewinner sind die betroffenen Jugendlichen, die auf diese Weise wieder Selbstertrauen entwickeln konnten und die sich eben nicht mehr überfordert und entsprechend ausgegrenzt fühlen müssen. Durch das Werkstattjahr erhalten sie die Möglichkeit, neben der Schule praktische Ausbildungseinheiten in Betrieben wahrzunehmen und ein Gespür für ihre Interessen und Talente zu entfalten. Als erfolgreich hat sich auch der dritte Weg der Berufsausbildung erwiesen.
Ich verweise weiter auf das Handlungsprogramm „Brücken bauen in den Beruf“, das für die Zielgruppe der Berufsrückkehrerinnen aufgelegt wurde. Wirksamkeit zeigt auch das Landesprogramm „Teilzeitberufsausbildung“, das Minister Laumann eben angesprochen hat.
Dies zeigt, dass die Arbeitsmarktpolitik in diesem Land ganz auf der Höhe ist. Die genannten Aktivitäten werden dazu beitragen, das Problem der Kinderarmut in Nordrhein-Westfalen in den Griff zu bekommen. Da bin ich mir ganz sicher. – Herzlichen Dank.
Herr Minister, ich fand diese Denke von Frau Kraft, einen Zusammenhang zwischen Suiziden und Bildungssystem herzustellen, schon ziemlich skurril. Wenn man sich die Suizidzahlen der letzten Jahre im Vergleich der Bundesländer anschaut, dann ist NordrheinWestfalen auf einem der letzten Plätze mit den wenigsten Suiziden gewesen. Nach dieser merkwürdigen SPD-Denke müsste die schwarz-gelbe Landesregierung eigentlich für die guten Lebensbedingungen und dafür verantwortlich sein, dass es in Nordrhein-Westfalen so wenige Suizide gibt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Frau Steffens, Herr Garbrecht, das waren imposante Wahlkampfreden. Die hätten Sie natürlich auf Ihren Ortsparteitagen gut halten können.
Aber daran, ob sie heute ins Parlament gepasst haben, habe ich so meine Zweifel.
Dieser Antrag der Grünen ist doch der plumpe Versuch, von der Tatsache abzulenken, dass die von Guido Westerwelle angestoßene Sozialstaatsdebatte absolut notwendig ist.
Die anhaltende Diskussion zeigt unmissverständlich, wie sehr das Thema die Menschen beschäftigt.
Unser Sozialstaat wird immer teurer, aber auch immer weniger treffsicher. Das wurde jüngst auch durch die OECD-Studie belegt. Es reicht eben nicht aus, das Geld nur zu verteilen. Wir müssen dafür
sorgen, dass diejenigen, die das Ganze mit ihren Sozialabgaben und Steuern bezahlen, nicht überfordert werden.
Zugleich ist sicherzustellen, dass die Mittel den Bedürftigen auch tatsächlich helfen, wieder auf die eigenen Füße zu kommen.
Wir wollen Teilhabechancen verwirklichen und verbessern, und zwar für alle Bürger gemäß ihren Voraussetzungen und Fähigkeiten. Wir wollen, dass die Menschen spüren, dass sie gebraucht werden.
Das hat inzwischen allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz anscheinend auch die SPD nachdenklich gemacht. Nur so kann man erklären, dass Frau Kraft Vorschläge unterbreitet hat, über deren Brauchbarkeit im Detail noch viele Streitpunkte bestehen.
Aber das zeigt dennoch, dass sie den Grundgedanken der FDP, dass der Sozialstaat erneuert werden muss, offenbar teilt.
So vernünftig es auch ist, auf das Lohnabstandsgebot zu verweisen, so unvernünftig ist das, was die Grünen in Bezug auf seine Umsetzung fordern. Ein Lohnabstandsgebot hilft wenig, wenn es gar keinen Lohn mehr gibt, weil die betroffenen Arbeitnehmer ihren Job verloren haben.
Der Post-Mindestlohn hat doch gezeigt, wie viele Jobs durch einen Mindestlohn verloren gegangen sind.
Ich verweise noch einmal auf die Experten mit dem wirtschaftlichen Sachverstand wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und das RWI in Essen, die seit Jahren davor warnen, dass durch die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze zuhauf vernichtet werden. Ein solcher Mindestlohn würde zu erhöhten Arbeitskosten und auf diese Weise zu steigenden Preisen führen und sich negativ auf die Nachfrage auswirken.
Das hat Anfang März auch der Ökonom Klaus Zimmermann vom Bonner Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit unterstrichen. Er hat wörtlich gesagt:
Ich würde jedem den höheren Lohn gönnen. Aber die Folge eines flächendeckenden Mindest
lohnes wären auch höhere Preise für die Verbraucher. Das würde den Konsum hemmen und auf diese Weise Jobs kosten, vor allem im Niedriglohnsektor. Mindestlöhne sind kein effizientes Instrument für Umverteilung.
Ein weiterer negativer Aspekt eines flächendeckenden Mindestlohns besteht darin, dass die Tarifautonomie marginalisiert bzw. ausgehebelt wird. Die Koalition in Berlin hat deshalb gut daran getan, die Stärkung des Tarifausschusses sowie eine gesetzliche Regelung für das Verbot sittenwidriger Löhne zu beschließen, wonach der branchenübliche Lohn nicht um mehr als ein Drittel unterschritten werden darf.
Den Reallohnverlust gibt es tatsächlich,
weil die Bürger mit mittleren und geringeren Einkommen in den letzten Jahren steuerlich zu stark belastet wurden.
Das Lachen der Sozialdemokraten, die diese Steuererhöhung mit zu verantworten haben, finde ich zynisch.
Die Wortwahl im Antrag zeigt sehr deutlich, dass die Grünen allmählich ihre bürgerliche Maske fallen lassen. Angesichts der Klassenkampfrhetorik, die hier zum Vorschein kommt, müsste es Gysi und Co. ganz warm ums Herz werden, vielleicht auch Herrn Sagel mit seinem süffisanten Lächeln in der letzten Reihe.
Nun möchte ich noch kurz auf die unzutreffende Behauptung der Grünen eingehen,
dass die FDP eine Kürzung der Regelsätze für Bezieher des Arbeitslosengeldes II fordert.
Ich sage mit aller Deutlichkeit: Eine solche Kürzung wird in der FDP nicht diskutiert.
Anstatt sich an ihrem Lieblingsfeind FDP abzuarbeiten, wären die Grünen gut beraten,
endlich neue und vor allem brauchbare Vorschläge ins Parlament einzubringen, wie man die Situation der Arbeitnehmer im Land tatsächlich verbessern kann.
Wir wollen, dass die Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger verbessert werden, damit es sich wieder lohnt, eine reguläre Arbeit aufzunehmen,
und auf diese Weise eine Brücke in reguläre Beschäftigung ermöglichen. Wir haben außerdem das Ziel, dazu beizutragen, die Qualifikation der Betroffenen zu verbessern, die Bereitschaft zur Fortbildung bei den Arbeitnehmern generell zu stärken und schließlich durch eine ausgewogene und zielsichere Wirtschaftspolitik dafür zu sorgen, dass gerade in Zukunftsbranchen neue Jobs entstehen.
Wir müssen auch bei der Vermittlung von Arbeitsstellen viel besser werden.
Herr Schmeltzer, Sie hatten die Möglichkeit, hier zu sprechen. Sie haben es nicht getan. Jetzt können Sie zuhören.
Ich bin fertig und bedanke mich für Ihre teilweise vorhandene Aufmerksamkeit. – Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ein Wort zu Frau Steffens: Bei dem ganzen Bedauern hätte ich mir gewünscht, dass Sie unseren Antrag etwas genauer gelesen hätten.
Anscheinend haben Sie viele Punkte überlesen.
Übrigens ist die Primärprävention der allererste Punkt.
Lesen Sie das einfach noch mal und hören Sie zu. Dann kommen Sie vielleicht ein bisschen klüger aus der Debatte heraus.
Gerade bei mir! – Insbesondere dieser Bereich der Psychiatrie verlangt nicht nur besondere Aufmerksamkeit, sondern aus naheliegenden Gründen auch besonderes Fingerspitzengefühl. Außerdem ist die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Zersplitterung unseres Gesundheits- und Sozialwesens mit seinen unterschiedlichen Zuständigkeiten an die Entwicklung wirksamer und auch praktikabler Ansätze und Konzepte besondere Anforderungen stellt. Das gilt vor allem dann, wenn man die primärpräventiven Aspekte eingehender betrachtet.
Die Entstehung von psychischen Erkrankungen hängt je nach Art der Erkrankung von sehr unterschiedlichen Faktoren ab. Das gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Auffällig ist, dass es deutliche Hinweise und Belege dafür gibt, dass die Zahl von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft wächst, bei denen psychische Auffälligkeiten feststellbar sind. Der Gesundheitssurvey des RobertKoch-Instituts konnte diese Entwicklung belegen.
Das soziale Umfeld ist hierbei von besonderer Bedeutung. Das reicht vom Elternhaus über den Freundeskreis und den Sportverein bis hin zu Kindergarten und Schule. Deshalb muss man diese auf allen Ebenen einbeziehen: sowohl bei der Prävention als auch bei der Behandlung und der Nachsorge.
Die Landesregierung hat im Übrigen bereits – Frau Monheim hat darauf hingewiesen – ein Konzept zur Verbesserung der teilstationären und der stationären Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie entwickelt. Der darin angekündigte Ausbau der Plätze wird sukzessive umgesetzt.
Darüber hinaus ist eine strukturierte Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Jugendhilfe ebenso unerlässlich wie mit der Familien- und Geburtshilfe auf örtlicher Ebene. Da gibt es bereits Modellprojekte, die sich für eine erfolgversprechende Weiterentwicklung eignen.
Das primäre Ziel ist es, die Kompetenz der Eltern zu verbessern, damit seelische Störungen erst gar nicht entstehen oder zumindest auf eine gute Weise bewältigt werden können. Hierzu benötigen wir entsprechende Leitlinien und Zugangswege – gerade für solche Eltern, die es nicht gewohnt sind, sich Problemen offensiv zu stellen. Diese Zielsetzung kann selbstverständlich nicht von heute auf morgen erreicht werden.
Sehr wichtig ist uns auch, die Strukturen so zu gestalten, dass eine effektive Behandlung im Krankheitsfall ermöglicht wird. Nach meiner persönlichen Auffassung steht und fällt ein solcher Anspruch mit einem gemeindenahen, sektorenübergreifenden Versorgungsansatz. Hierbei kommt es darauf an, Ängste schon im Vorfeld zu nehmen und für so viel Vertrauen und Normalität wie möglich zu sorgen.
Das Wohlbefinden der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist aufgrund ihrer Störung bzw. ihrer Erkrankung häufig schon beeinträchtigt genug. Deshalb ist es von enormer Bedeutung, die Behandlung so zu gestalten, dass sie stigmatisierungsfrei ist. Das ist unter Umständen nicht einfach, aber das gilt als Paradigma ohne Alternative.
Wir fordern, die Zusammenarbeit zwischen Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie intensiver zu gestalten. Es darf nicht darum gehen, starre Altersgrenzen anzuwenden, sondern es muss darum gehen, im Einzelfall zu entscheiden, wo ein junger Erwachsener am besten behandelt werden kann.
Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, sich gegenüber der Selbstverwaltung dafür einzusetzen, dass das Angebot an niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern und -psychotherapeuten dem wachsenden Bedarf angepasst wird. Dazu gehört eine gezielte Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich und die Überlegung, wie man noch mehr Anreize schaffen kann, damit sich mehr Ärzte und Psychologen in diesem wichtigen Bereich engagieren.
Im Vergleich dazu halte ich die Forderungen aus dem Antrag von SPD und Grünen für unsachgemäß, zum Teil für überflüssig.
Zu den Medikamenten hat Frau Steffens einiges gesagt. Auch ich sehe mit Sorge, wie viele Psychopharmaka Kindern und Jugendlichen mittlerweile verordnet werden. In Ihrem Antrag schreiben Sie aber: „Therapie und psychosoziale Begleitung müs
sen Vorrang vor medikamentöser Behandlung erhalten.“ Das steht nicht für jedes Krankheitsbild der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Das sieht so aus, als wolle Rot-Grün Oberarzt für die spezifischen Krankheitsfälle von Kindern und Jugendlichen spielen. Solche Leitsätze können wir nicht unterschreiben.
Zur Forderung nach einem Sofortprogramm zum Ausbau von tagesklinischen Plätzen habe ich eben schon gesagt, dass die Landesregierung bereits aktiv war. Somit ist ein Sofortprogramm überflüssig. Auch eine modellhafte Erprobung einer Kooperation zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie in einigen Regionen kann kein geeignetes Mittel sein, um die beschriebenen Probleme in den Griff zu bekommen.
Deshalb werbe ich noch einmal für Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Die Kreativität der SPD ist, was Antragsthemen betrifft, offenkundig begrenzt. Das haben wir in den letzten Monaten häufiger gesehen. Der Tenor ist immer derselbe: Entweder werden Modelle propagiert, die nachweislich kontraproduktiv für Arbeitnehmer sind – letztes Beispiel war Altersteilzeit –, oder es wird vor Ansätzen gewarnt, die sich im Arbeitsleben als durchaus erfolgreich erwiesen haben.
Interessanterweise gehören zur zweiten Kategorie auffallend häufig die Beschlüsse, die die SPDgeführte Bundesregierung aus den Tagen der Schröder-Ära selbst initiiert hat.
Hinzu kommt, dass der letzte Antrag zum Thema Minijob nicht einmal ein Jahr her ist. 2009 ging es um die Beschränkung der Wochenarbeitszeit auf 15 Stunden.
Dieses Ziel wird im jetzigen Antrag undifferenziert erneut propagiert.
Wo sind die 15 Stunden geblieben? Sind Sie jetzt nicht mehr für die 15 Stunden, für die Sie letztes Jahr noch waren? Wollen Sie jetzt mehr oder weniger? Oder bleibt es so undifferenziert wie der ganze Antrag?
Dabei legt sich die SPD bereits in ihrem negativen Urteil fest. Danach führt geringfügige Beschäftigung zu Benachteiligung, und sie fördert Altersarmut.
Die Botschaft an die Arbeitnehmer lautet einseitig: Meidet Minijobs. – Aber ganz so einfach ist es eben nicht, denn die SPD hat mal wieder einen sehr einseitigen Blick auf die Lebenswirklichkeit von Arbeitnehmern.
Man muss genau hinsehen, wer in den sogenannten Minijobs tätig ist. Für einen großen Teil der betroffenen Arbeitnehmer ist der Minijob eine Möglichkeit,
das familiäre Erwerbseinkommen aufzustocken und einen Fuß in der Berufswelt zu haben.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ein zusätzliches Arbeitsangebot darstellen und nicht etwa, wie lange Zeit befürchtet, primär Vollzeitstellen verdrängen.
In Nordrhein-Westfalen waren zum Stichtag 30.06.2009 insgesamt gut 1,2 Millionen Personen ausschließlich geringfügig beschäftigt, während gut 500.000 Personen in dieser Form nebenberuflich tätig waren.
Zum Entwicklungspotenzial wurde im Koalitionsvertrag von CDU und FDP im Bund vereinbart, die Arbeitsanreize für gering entlohnte Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern. Als Zielsetzung gilt, die Brückenfunktion von Mini- und Midijobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken.
Dass es dabei Defizite gibt, darüber besteht ausnahmsweise Einigkeit. Dieses Ziel wurde zugegebenermaßen in der Vergangenheit noch nicht optimal erreicht. Das hat eine Studie des RWI in Essen schon 2004 nachgewiesen. Vorgeschlagen wurden erweiterte Minijobs, um sie für Arbeitslose attraktiver zu machen.
Entsprechend haben wir im Koalitionsvertrag angekündigt, die Erhöhung und die Dynamisierung der Grenze von sozialversicherungspflichtigen Jobs zu überprüfen. Außerdem sollen bei Hinzuverdienstregeln die Arbeitsanreize gestärkt werden.
Die FDP hat sich bereits in der letzten Legislaturperiode für eine Neuregelung in diesem Bereich eingesetzt, damit mehr Arbeitsplätze in diesem Sektor entstehen und die Schwarzarbeit zurückgedrängt wird. Das ist ein wichtiger Faktor, auf den der Kollege Kern auch hingewiesen hat.
Was die Lohnfrage betrifft: Auch für Minijobs gelten Tarifregelungen sowie Betriebsvereinbarungen. Zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen gibt es bereits natürlich auch Informationsmaterial. Auch Gewerkschaften sind im Übrigen hier in der Pflicht. Das sagen Sie richtigerweise. Darin sehe ich auch eine Chance, sich eben nicht nur um Kernbelegschaften mit Vollzeitstellen zu kümmern,
sondern auch um diejenigen, die andere Formen der Beschäftigung wahrnehmen.
Insgesamt ist der Antrag der SPD, so wie wir es aus den letzten Monaten kennen, nicht weitreichend, nicht gut für dieses Parlament und auch nicht nötig. Deshalb lehnen wir ihn heute ab. – Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wenn man die Oppositionsredner gehört hat, konnte man konstatieren, dass sie heute zumindest keine Beruhigungsmittel missbraucht haben, so erregt und aufgeregt und unruhig, wie sie hier gestanden haben.
Aber diese Fachberatung wollen die Sozialdemokraten gar nicht, Frau Gebhard. Sie stehen dafür, dass Medikamente weiter an Drogerien ohne Fachberatung abgegeben werden, auch wenn es dann ein riesiges Problem mit dem Missbrauch von Medikamenten und Medikamentenabhängigkeit gibt. Demgegenüber halte ich die Fachberatung für wichtig. Für mich steht der Schutz der Patientinnen und Patienten erst einmal im Vordergrund.
Das Zweite ist, dass Sie von diesem Platz aus gesagt haben, wir würden alles bürokratisch machen, die Patienten würden Bittsteller werden. – Nein, das alles wird eben nicht passieren.
Wenn Sie jetzt das Steuergeld ansprechen, dann erinnere ich heute noch einmal daran, dass von einer SPD-geführten Bundesregierung im letzten Jahr ein Konjunkturpaket für alte Autos mit einem Volumen von 5 Milliarden € aufgelegt worden ist.
Würde man dieses Geld einsetzen, könnte man sich in diesem Jahr die Erhebung sämtlicher Zusatzbeiträge sparen.
Diese Koalition in Berlin hat jetzt die Familien entlastet.
Fragen Sie einmal die Leute in NordrheinWestfalen, was sozial gerechter ist: Familien zu entlasten oder in alte Autos zu investieren.
Der Antrag der Grünen – Sie bringen Plenarwoche für Plenarwoche ein Bundesthema ein – ist der wiederholte Beleg dafür, dass wir eine so gute Politik in diesem Land machen, dass Sie an der Landespolitik gar nichts mehr auszusetzen haben.
Ja, ich könnte sofort aufhören.
Da freut sich Herr Sagel. Herr Sagel könnte nämlich hier dazulernen; aber das möchten die Linken gar nicht.
„Unsolidarische Gesundheitsreform der schwarzgelben Bundesregierung stoppen!“: Das ist schon in der Überschrift des Antrags die Unwahrheit. Denn es gibt keine unsolidarische Gesundheitsreform, und damit könnte ich hier wirklich Schluss machen. Aber vielleicht muss ich Ihnen das doch noch ein bisschen näherbringen. Denn es wäre schon schlimm, wenn die erhobenen Vorwürfe zumindest in Ansätzen von Substanz zeugen würden.
Doch schon der erste Satz der Grünen fängt mit einem Paukenschlag an und trifft dennoch voll daneben. Danach stellt der von CDU und FDP vereinbarte Koalitionsvertrag – ich zitiere –
eine der Grundfesten der deutschen Sozialgesetzgebung und Errungenschaften der sozialen Marktwirtschaft zur Disposition: die solidarisch organisierte Krankenversicherung aller Bürgerinnen und Bürger.
Da haben Sie tolle Worte gefunden. Man muss sich aber schon fragen: Wer, bitte schön, sind denn all diese Bürgerinnen und Bürger in dieser solidarischen Krankenversicherung?
Aber gerne doch.
Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft geben, weil ich dazu keine Information habe. Ich bin gesetzlich versichert wie viele andere FDP-Mitglieder auch. Außerdem haben auch die Grünen Gruppenverträge in anderen Bereichen –
zurzeit, glaube ich, nur noch im Telefonbereich. Es ist ja nicht so, als würden Parteien nicht … Auch die SPD hat lange Jahre Gruppenverträge in vielen Bereichen gehabt.
Sie lenken doch von dem eigentlichen Thema ab:
Was ist unsolidarisch? Ich frage noch einmal: Was ist denn mit der geltenden Beitragsbemessungsgrenze? Ist es denn gerecht, wenn der Sparkassenangestellte in mittlerer Position mit einem Jahresgehalt von vielleicht 45.000 € genauso viel in die Krankenversicherung zahlt wie sein Vorstand, der mit 450.000 € nach Hause geht? Ist das gerecht?
Oder ist es gerecht, dass die Privatpatienten eben nicht die gesetzlich Versicherten solidarisch unterstützen? Ist das gerecht?
Die Grünen fordern in ihrem Antrag ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin. Sie tönen vorher von der solidarischen Krankenfinanzierung, die so toll ist, und sagen zum Schluss,
Sie wollen ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin. Wie passt denn das alles zusammen?
Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang ein Kommentar in der „Süddeutschen Zeitung“, die des marktorientierten Denkens meistens unverdächtig ist. Dort ist etwa zum Verhältnis der SPD zur Beitragsmessungsgrenze zu lesen; das gilt aber genauso für die Grünen:
In der gesetzlichen Krankenkasse liegt die Grenze derzeit bei 45.000 €. Bis dahin überweist ein Arbeitnehmer von jedem verdienten Euro 7,9 % an seine Kasse. Der darüber liegende Teil des Bruttojahreseinkommens ist beitragsfrei, weshalb der Chef mit 90.000 € gemessen am Gesamtsalär nur halb so viel zahlt wie der Sachbearbeiter, der 45.000 € verdient. Das Erstaunliche daran: Die SPD hält das für gerecht und will das System unter dem Schlagwort Bürgerversicherung sogar noch auf Freiberufler und Selbstständige ausdehnen. Eine verquere Logik. Das Gegenmodell, die Kopfpauschale, wird hingegen als neoliberales Teufelszeug verdammt. – So die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrem Kommentar.
Fest steht, dass die Grünen zu ihrer Regierungszeit im Bund nichts an den beschriebenen Ungerechtig
keiten geändert haben. Bislang sprechen Sie bestenfalls für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Stattdessen werden die vermeintlichen Vorteile der sogenannten Bürgerversicherung beschworen, um das Umlagesystem, das jetzt schon an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gelangt ist,
zum Zwangssystem für alle zu erheben.
Die Detailfragen der geplanten Reform werden bekanntlich zeitnah, das heißt ab März, in einer Kommission unter Leitung von Bundesgesundheitsminister Rösler geklärt. Klar ist aber jetzt schon, dass die fiskalischen Befürchtungen der Kritiker – auch der Kritiker aus Bayern –, so nicht zutreffen werden, weil die Neustrukturierung eben nicht auf einmal, sondern schrittweise erfolgen soll. Das ist bei dieser Größenordnung übrigens auch gar nicht anders machbar.
Zum Thema Zusatzbeiträge, das heute mehrfach angesprochen worden ist: Dazu hat der Bundesgesundheitsminister in den letzten Tagen unmissverständlich geäußert, dass er die Zusatzbeiträge in der Höhe von 8 € in der jetzigen Form für unsozial halte, weil alle den gleichen Beitrag zahlen müssen, egal ob Gering- oder Gutverdiener, ohne einen Sozialausgleich.
Das haben wir so nie gewollt. Wir wollen es auch jetzt nicht. Wir halten es für sinnvoll, die Zusatzprämie kurzfristig zu stoppen, um dann endlich den Einstieg in ein solidarisches Prämiensystem zu vollziehen.
Von daher ist es wirklich grotesk, wenn ausgerechnet die SPD, die an dem ganzen Wirrwarr den größten Anteil hat, nun Minister Rösler vorwirft, er mache es sich zu leicht.
Wer war denn lange Jahre Bundesgesundheitsministerin, hat die Leute vergrault und die Patienten in die Rationierung getrieben? Ich darf allein an die Steuermittel erinnern, die aufgebracht werden müssen, um die Löcher im Gesundheitsfonds mit der Kleinigkeit von knapp 4 Milliarden € zu stopfen.
Sich jetzt wegzuducken, als hätte man nie irgendetwas damit zu tun gehabt, beschreiben wir Nervenärzte als Gedächtnisstörung, die häufig bei Hirnabbauprozessen vorkommt.
Abschließend möchte ich die unsachgemäßen Unterstellungen, von denen es im Antrag der Grünen nur so wimmelt, zum Beispiel zu den Personalentscheidungen beim Institut für Qualität und Wirt
schaftlichkeit im Gesundheitswesen, entschieden zurückweisen. Minister Rösler hat sich ohne Wenn und Aber hinter die Arbeit dieses Instituts gestellt. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer und langjähriges SPD-Mitglied, erklärt, der Hauptgrund für die Absetzung des bisherigen Leiters des Instituts sei, dass er wissenschaftliche Fehler begangen habe. Glauben Sie Herrn Montgomery?
Auch der Vorwurf der Lobbybegünstigung am Beispiel der Überprüfung von Rabattverträgen ist an den Haaren herbeigezogen.
Ganz nebenbei wird dieser Schritt sogar von Karl Lauterbach von der SPD ausdrücklich gefordert. Man staune. In der Wochenendausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ steht, um Kosten zu sparen, müssten die Kassen bessere Möglichkeiten bekommen, Rabattverträge über Arzneimittel abzuschließen.
Der Bundesgesundheitsminister hat erneut betont, dass er nach Einsparmöglichkeiten bei Pharmaprodukten suchen wird. Da geht es selbstverständlich um die Preisgestaltung. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.
Mein Fazit lautet: Der Antrag der Grünen ist der äußerst unfaire Versuch, die Gesundheitspolitik der Bundesregierung schlecht aussehen zu lassen und schlechtzureden,
ohne selbst mutige zukunftsorientierte Ansätze vorzuweisen. Deshalb muss er natürlich abgelehnt werden. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Desinformation – das war eben das Ziel der Opposition, übrigens auch bei dem Gruppenvertrag zur privaten Krankenversicherung für uns Liberale.
Herr Priggen hat von einer kostenlosen Familienversicherung gesprochen. Sie kennen noch nicht einmal das Gesundheitssystem, denn in der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung.
Sie haben keine Ahnung vom System, und Sie haben auch keine Ahnung, wie es im Land eigentlich aussieht, nachdem Ulla Schmidt so lange regiert hat. Wie sieht es denn aus? – Wir haben zum Beispiel lange Wartezeiten. Es gibt Menschen, die bis zu sechs Monate auf einen nötigen Facharzttermin und bis zu zwölf Monate auf einen Platz in der Psychotherapie warten. Menschen erhalten selbst bei schweren, zum Beispiel psychischen Erkrankungen nicht mehr die notwendigen Medikamente. Notwendige Therapien und Untersuchungen müssen aus Budgetgründen von einem Quartal ins nächste Jahr
geschoben werden. Diese Dinge geschehen seit Jahren in diesem Land. Sie wollen das aber nicht wahrhaben!
Verantwortungsvolle Politik muss da reagieren, und wir werden auch reagieren. Das werden Sie sehen! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Über die Zweckmäßigkeit des Gesetzentwurfs, der in zweiter Lesung abschließend beraten wird, besteht weitestgehend Einigkeit. Das zeigt übrigens auch das einstimmige Abstimmungsverhalten im Ausschuss.
Wenn man der Vorrednerin, Frau Gebhard von der SPD-Fraktion, gefolgt ist, stellt man fest: Sie hat mehr Fragen als Sonstiges aufgeworfen. Mir bleibt letztlich die Frage, weshalb Sie dann doch zustimmen.
Es ist ein neuer Weg – ja, Frau Gebhard. Immer wenn man neue Wege geht, steht nicht jedes Detail fest. Denn sonst bräuchte man keinen neuen Weg zu gehen. Wenn man ihn kennen würde, wäre es ein alter Weg.
In diesem Sinne, glaube ich, müssen Sie noch einiges dazulernen.
Die Gesundheitsbranche ist gerade für NRW von wachsender Bedeutung. Wir benötigen neben einer ausreichenden Zahl gut qualifizierter Ärzte in wachsendem Maße auch andere Gesundheitsberufe. Dabei ist die Akademisierung eine von den Berufsverbänden gewünschte Option, um den sich ändernden Anforderungen in der Praxis auf vielfältige Weise entsprechen zu können.
Ein weiterer Aspekt besteht darin, für diese Berufsgruppe attraktive Perspektiven der Weiterentwicklung zu ermöglichen. Seitens der Fachwelt – von der Krankenhausgesellschaft bis hin zum Pflegerat – gab es entsprechend große Zustimmung.
Das Gesetz dient der Umsetzung von bundesrechtlichen Modellklauseln in landesrechtliche Regelungen und enthält die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung, die den Rahmen der Modellvorhaben näher festlegt. Es geht primär um die Voraussetzungen, die von den Hochschulen erfüllt werden müssen. Hierbei werden nicht nur die Ausstattung und die Erfahrung entscheidend sein, sondern auch der Vernetzungsgrad mit Kooperationspartnern.
Die zentrale Bedingung für die Genehmigung besteht darin, dass eine Hochschule ganz oder teilweise an die Stelle der staatlich anerkannten Fachschule des Gesundheitswesens tritt und das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Außerdem müssen neue Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe zu erwarten sein. Auf diesem Wege erhalten die Hochschulen, die entsprechend aktiv werden wollen, Rechtssicherheit.
Ich möchte betonen, dass dieser Gesetzentwurf gewissermaßen die Konsequenz einer Initiative dieser Landesregierung im Bundesrat ist. Hintergrund ist, dass entsprechende Modellklauseln zuvor nur in der Alten- und Krankenpflege existierten. Nordrhein-Westfalen hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, eine Weiterentwicklung der beruflichen und akademischen Ausbildung auch für Hebammen und Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten zu ermöglichen. Wie Herr Burkert schon richtigerweise sagte, ist NRW dabei Vorreiter.
Offenbar stößt dieses Angebot bei den Hochschulen auf großes Interesse. Dabei zeichnen sich unterschiedliche Wege ab. Neben den rein akademischen Lehrformen wie etwa an der neuen Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Bochum wird es auch Kooperationen zwischen Fachschulen und Hochschulen geben.
Ich möchte noch auf die Evaluierung hinweisen. Die Modellträger begleiten das Vorhaben entsprechend der Richtlinien, die das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht hat. Diese Berichte werden abschließend vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes wissenschaftlich ausgewertet und bewertet. Dabei werden die Verbände, aber auch die Gewerkschaften, die Ärzte sowie die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft eingebunden. Ich finde, dies ist ein gutes Verfahren, um die unterschiedlichen Interessen und Erfahrungshintergründe zusammenzuführen und eine Entscheidung zu treffen, der man nicht den Vorwurf der Einseitigkeit machen kann, sondern die nach Möglichkeit von einem breiten Konsens der Akteure getragen wird.
Mit diesem Gesetzentwurf werden der Gesundheitscampus in Bochum endlich mit Leben erfüllt und das Gesundheitssystem in Nordrhein-Westfalen insgesamt fortschrittlich weiterentwickelt. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Zur Zeitarbeit möchte ich noch einmal ausdrücklich hervorheben, dass wir Freien Demokraten die positiven Aspekte dieses Instruments schätzen und würdigen. Aber ein zentrales Ziel soll natürlich darin bestehen, reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu erhalten.
Zur Aufnahme neuer Branchen ins Entsendegesetz ist Folgendes zu sagen: Der Mindestlohn für den Bereich der Abfallwirtschaft wird vom Bundesarbeitsministerium im Sinne einer Altfallregelung nach dem geltenden Recht in Kraft gesetzt. Für alle anderen Branchen haben CDU und FDP im Koalitionsvertrag eine Vereinbarung getroffen. Danach werden alle bisherigen Mindestlohnregelungen auf ihre Auswirkungen hin evaluiert. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Oktober 2011 vorliegen. Danach kann dann auf dieser Basis entschieden werden, ob einzelne Regelungen aufzuheben sind oder sich bewährt haben.
Eine solche Evaluation ist eben nicht der Versuch einer Abschaffung der Mindestlöhne durch die Hintertür, wie die Opposition das hier gerne behauptet. Vielmehr ist es ein Zeichen für verantwortungsvolles Handeln, wenn man Regelungen nicht nur verabschiedet, sondern sich auch um deren Wirkungen kümmert. Es geht eben nicht um Ideologie, sondern um fundierte Erkenntnisse und um Transparenz; denn letztendlich zählen ja die Ergebnisse. Deshalb ist es aus Sicht der FDP sinnvoll, diese Ergebnisse zunächst abzuwarten, bevor neue Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden.
Dafür ist ohnehin die Einstimmigkeit im Tarifausschuss notwendig. Zurzeit tut sich die Zeitarbeitsbranche mit diesen Voraussetzungen jedoch schwer; Kollege Brakelmann hat es angesprochen. Zum einen wurden die Entgelttarifverträge Ende 2008 gekündigt; zum anderen gibt es die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften, wobei dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Daher sind die Akteure in der Zeitarbeit gefordert, entsprechend nachzuarbeiten, damit überhaupt die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeit geschaffen werden können.
Außerdem entspricht es keineswegs einem Naturgesetz, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit automatisch zu einer ruinösen Konkurrenz führt. Deutschland ist ein Exportland und hat bisher in besondere Weise von internationalen Märkten profitiert. Das darf man nicht völlig vergessen. Um dauerhaft er