Protokoll der Sitzung vom 21.06.2006

Der gewollte niedrigschwellige Zugang, gedacht für besonders erfolgreiche Absolventen des Werkstattjahres, und die im Laufe der Beratungen erfolgte Ausweitung der praktischen Ausbildung um hauswirtschaftliche Tätigkeiten verdeutlichen, dass es bei dieser einjährigen Maßnahme eben nicht um eine Ausbildung zur Fachkraft geht. Forderungen, bei der Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen die Grenzen zwischen Hilfskraft und Pflegefachkraft in einem nicht tolerierbaren Maße aufzuheben, weise ich deshalb zurück, Frau Kollegin Steffens.

Neben der Rechtsgrundlage für die beschriebene Altenpflegehilfeausbildung werden durch dieses Landesausführungsgesetz Regelungen ermöglicht, die das Altenpflegegesetz des Bundes den Ländern zur Gestaltung überlassen hat.

Geschaffen wird die Grundlage für verbindliche Regelungen für die theoretische und praktische Ausbildung, die für eine landesweit einheitliche und verzahnte Qualifizierung nötig sind. Dies wird in Zusammenarbeit mit den bekannten Trägergruppen erörtert und umgesetzt. Die gestiegenen Anforderungen in der Ausbildung, also an Schülerinnen und Schüler, verlangen daneben eine ebenso gute Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder. Das Land hat nicht nur darüber zu wachen, dass bei den praktischen Ausbildungsstellen den Schülern hinreichend qualifizierte Anleiter zur Seite stehen, sondern wir sind auch in der Verantwortung für die Qualifikation der Lehrkräfte.

Das neue Landesausführungsgesetz soll eine angemessene gediegene Qualifikation der Lehrkräfte festschreiben. Es lässt jedoch einen weiten Rahmen und ermöglicht den bisher tätigen Lehrerinnen und Lehrern auch zukünftig ihre Berufsausübung in der Altenpflegeausbildung.

Den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP begrüße ich ausdrücklich. Er dient der Verdeutlichung und sichert die Beteiligung und Mitverantwortung des zuständigen Ausschusses des Landtages bei der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfe. Dieser Antrag sowie der gemeinsame Entschließungsantrag der drei Fraktionen verdeutlicht den Willen …

Herr Minister.

… der großen Mehrheit dieses Hauses, in der wichtigen Frage einer zukunftsorientierten Altenpflegeausbildung zusam

menzuarbeiten und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.

Ich bedanke mich dafür ganz herzlich und hoffe für die jungen Leute, dass dieser Weg vielen jungen Menschen einen qualifizierten Einstieg in einen interessanten Beruf ermöglicht.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2115, den Gesetzentwurf in der Drucksache 14/1536 – Neudruck – in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD und FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit angenommen.

Zweitens stimmen wir über einen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP in der Drucksache 14/2113 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – CDU, FDP und SPD. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Grünen angenommen.

Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/2168 ab. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Der Rest des Hauses. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

11 Gesetz zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/1072

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/1885

zweite Lesung

Hierzu gibt es zwei Änderungsanträge, einen der SPD-Fraktion in der Drucksache 14/2156 und einen inhaltsgleichen, sich nur in der Begründung unterscheidenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/2160. Da wir nur über einen direkten Antrag und nicht über seine Begründung abstimmen, werden wir nachher die beiden Änderungsanträge gemeinsam zur Abstimmung stellen.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion dem Abgeordneten Henke das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident Moron hat schon auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses aufmerksam gemacht. Die CDU-Fraktion wird dieser Beschlussempfehlung folgen.

Art. 2 des Gesetzes ist gänzlich unstrittig. Auch eine Reihe redaktioneller Veränderungen des SGB-II-Ausführungsgesetzes in Art. 1 zum Beispiel aufgrund der Reorganisation der Landesregierung nach der Landtagswahl ist ohne Dissens, und auch an der grundsätzlichen Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben

(Unruhe – Glocke)

abzüglich des kommunalen Entlastungsausgleichs an die Kommunen besteht ebenfalls kein Zweifel. Was die konkrete Regelung angeht, so besteht auch hier – soweit ich es sehe – kein Dissens. Es geht um 220 Millionen €, die den Kommunen zufließen.

Etwas differenzierter wird bewertet, welche Regelungen wir für die Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Gemeinden an den Aufwendungen für kommunale Leistungen finden sollen.

Zwei Möglichkeiten stehen zur Debatte: Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht hier ein Benehmen mit den kreisangehörigen Kommunen vor. Das ist auch die Position, die der Landkreistag unterstützt und die vielen Kolleginnen und Kollegen, die sich das Problem von Landräten haben erläutern lassen, einleuchtet.

Kolleginnen und Kollegen, die sich das Problem von Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden haben erläutern lassen, stehen unter dem Eindruck, dass man sich dort eher für ein Einvernehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden als Voraussetzung für die Regelung der Kostenbeteiligung ausspricht. Auch diese Argumentation leuchtet ein.

Alle von uns, die die Ausschussanhörung verfolgt haben, wissen um diese unterschiedliche Sichtweise; sie haben sie live erlebt.

Es ist keine ganz große Überraschung, dass sich der Städte- und Gemeindebund im Unterschied zum Landkreistag die zuletzt genannte Auffassung zu Eigen gemacht hat.

Wir haben versucht, die unterschiedlichen Positionen zusammenzuführen. Es schien, als wäre es möglich, zu einer einheitlichen Position zu kommen. Angesichts der gegensätzlichen Sicht von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund – der Städtetag ist ein bisschen außen vor, weil er das Problem nicht hat – wäre es bemerkenswert gewesen, wenn das gelungen wäre. Wir hatten vielleicht etwas zu früh den Eindruck, dass es gelingt. Es ist nämlich nicht gelungen. Deshalb haben wir uns im Ausschuss entscheiden müssen. Wir haben uns entschieden, bei der Position des Gesetzentwurfs zu bleiben. Vor allem das Innenministerium hat große Verdienste daran, uns in dieser Haltung zu bestärken.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Verdienste? – Günter Garbrecht [SPD]: Verdienste nennen Sie das?)

Beide Sichtweisen sind aller Ehren wert, aber eine politische Fraktion muss in solchen Fragen beieinander bleiben, wenn sie wechselnde Mehrheiten glaubwürdig ausschließen will.

Man muss natürlich sehen, dass ein Landkreis, der -gebunden an ein Einvernehmen – auf ein wie auch immer motiviertes Veto einer einzigen Kommune stößt, an eben diesem Veto scheitert, wenn er eine Regelung über die Kostenbeteiligung der Kommunen treffen will. Er ist dann in dieser Frage blockiert. Der betreffende Landkreis wäre dem Diktat einer einzigen wie auch immer motivierten Kommune potenziell unterworfen.

Eine Kommune dagegen, die nach dem hergestellten Benehmen mit der gefundenen Beteiligungsregelung unzufrieden bleibt, weil sie sie zum Beispiel ungerecht findet, hat immer noch alle Möglichkeiten, sich an die Mitglieder des Kreistages zu wenden und über die Mitglieder des Kreistages die Revision und Korrektur einer tatsächlich ungerechten Kostenbeteiligung kreisangehöriger Gemeinden zu erreichen. Die örtliche Kommune ist in einem solchen Fall also nicht blockiert. Sie hat Möglichkeiten und muss sich keinem Diktat beugen, sondern kann intervenieren.

Die Haltung des Innenministeriums und der Gesetzentwurf der gesamten Landesregierung haben also nachvollziehbare Gründe. Dass man die

Sache auch anders sehen kann, wird damit nicht bestritten. Unsere Fraktion ist den dargelegten Gründen im Ausschuss gefolgt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Der FDP gefolgt!)

Wir tun dies auch jetzt im Plenum; die Anträge der Opposition lehnen wir ab.

Ob sich nach einer Neuordnung der HartzGesetzgebung im Bund neuer Handlungsbedarf für unser Parlament ergibt, werden wir sehen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall von CDU und FDP – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Das war hochinteressant, Herr Kollege! Wie kann man innerhalb einer Wo- che seine Meinung so ändern?)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henke. – Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Garbrecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank, Herr Kollege Henke. Jetzt wissen wir zumindest, wer nun die CDU-Fraktion wie am Nasenring durch den Landtag zieht: Es ist die FDP und in Person der Innenminister. Ich hatte zuerst gedacht, es sei der Landkreistag oder die FDP. Aber nach Ihren Ausführungen ist es ganz offensichtlich ausschließlich der Innenminister.

(Beifall von Rainer Schmeltzer [SPD])

Es wird Sie nicht verwundern, dass die SPDFraktion sowie Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, den Sie uns am 8. Juni übermittelt haben, einbringen werden. Ich glaube, er war sachgerecht, aber Sie verspielen die Chance, in der Frage der Umsetzung der Arbeitsmarktgesetzgebung auf der Landesebene ein Einvernehmen zu erzielen; wir haben im letzten Plenum kontrovers diskutiert. Es gibt durchaus Berührungspunkte. Sie haben diese Chance heute nicht ergriffen.

Sie haben sie auch wider besseres Wissen nicht ergriffen. Denn die Anhörung hat eindeutig ergeben, dass es natürlich in der Frage der Belastung durch die Arbeitsmarktreform unterschiedliche Gewinner und Verlierer gibt und dass der finanzielle Ausgleich ein schwieriger Prozess ist. Der behaupteten Vermutung, dass dieses ähnlich wie im Ausführungsgesetz zum BSHG auch jetzt unter den geänderten Bedingungen des SGB II möglich sei, ist von allen in Übereinstimmung widersprochen worden.

Auch dem Vorschlag, hier ein Erprobungsverfahren einzurichten – auch die Regelung nach dem

alten Ausführungsgesetz zum BSHG ist nach einer Erprobungsphase erfolgt –, haben Sie sich nicht anschließen können. Das wäre ein Verfahren gewesen, in dem wir hätten klären können, wie denn eine Entlastung im Rahmen einer Kostenbeteiligung aussähe. Das wäre eine sachgerechte Lösung gewesen, meine Damen und Herren.

Dazu haben sich im Prinzip auch alle kommunalen Spitzenverbände bis auf den Landkreistag, der das für unnötig erklärt hat, bereit erklärt.

Nun haben Sie sich also zu dieser Regelung durchgerungen oder sind dazu gezwungen worden. Früher haben Sie uns immer gesagt: Der grüne Schwanz wedelt mit dem roten Dackel. Heute müssen wir in dieser Frage erkennen: Der gelbe Schwanz wackelt mit dem schwarzen Dackel.

Sie hätten als Konsequenz der Anhörung zumindest Folgendes beachten müssen: