Protokoll der Sitzung vom 30.08.2006

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, 35. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen in dieser Wahlperiode. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich 14 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Meine Damen und Herren, bevor ich die Sitzung eröffne, möchte ich mich ganz herzlich bei allen Fraktionen, aber auch bei allen Mitarbeitern dafür bedanken, dass am Wochenende der Tag der offenen Tür aus Anlass unseres 60-jährigen Landesjubiläums ein solcher Erfolg wurde.

(Allgemeiner Beifall)

62.000 Besucher haben dieses Haus besucht. Ich glaube, wir haben uns gut präsentiert, weil alle an Bord waren und fleißig mitgeholfen haben. Dafür herzlichen Dank! Ich weiß, welch große Anstrengung das war.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, der Chef der Staatskanzlei hat mir am 22. August 2006 die Haushaltssatzung des Landesverbandes Lippe für das Haushaltsjahr 2006 sowie zwei Durchschriften des Genehmigungserlasses des Innenministeriums hierzu übersandt. Gemäß § 9 des Gesetzes über den Landesverband Lippe vom 5. November 1948 bitte ich um Kenntnisnahme. Dieses stelle ich hiermit fest. Die Unterlagen können im Archiv eingesehen werden.

Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Neuwahl eines stellvertretenden Wahlmitglieds des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags Drucksache 14/2421

Meine Damen und Herren, mit der genannten Drucksache liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag von 148 Mitgliedern des Landtags Nord

rhein-Westfalen vor. Bevor wir mit der Wahl beginnen, möchte ich auf einige relevante Gesetzesbestimmungen hinweisen und gleichzeitig die eingeteilten Schriftführer bitten, ihre Positionen einzunehmen.

Nach § 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof setzt sich der Verfassungsgerichtshof kraft Amtes aus drei Mitgliedern zusammen, und zwar aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und aus den beiden lebensältesten Präsidenten der Oberlandesgerichte. Den Vizepräsidenten, Herrn Johannes Riedel, begrüße ich als Gast recht herzlich in unserem Haus. Herzlich willkommen, Herr Riedel!

(Allgemeiner Beifall)

Mit Vollendung des 68. Lebensjahres ist das bisherige stellvertretende Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Herr Prof. Dr. Winfried Tilmann, gemäß § 8 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeschieden. Somit ist für ihn ein neues stellvertretendes Wahlmitglied zu wählen.

Aus der nachstehenden Liste in Drucksache 14/2421 sind die Mitglieder des Landtags ersichtlich, die den gemeinsamen Wahlvorschlag gemäß § 4 Verfassungsgerichtshofgesetz unterstützen.

Der mit Drucksache 14/2421 vorgelegte Wahlvorschlag der Mitglieder des Landtags NordrheinWestfalens erfüllt die in § 4 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes enthaltenen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Wahlvorschlag, da er von 148 Mitgliedern, also von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags, unterschrieben ist.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes müssen sich ordentliche und auch stellvertretende Mitglieder bereit erklärt haben, Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs zu werden. Diese schriftliche Erklärung liegt mir vor.

Zum Wahlvorschlag weise ich auf § 4 Abs. 1 des Gesetzes hin, wonach auch das stellvertretende Wahlmitglied in geheimer Wahl ohne Aussprache gewählt wird. Da sich die Fraktionen auf einen Wahlvorschlag geeinigt haben, ist nun ein Wahlgang erforderlich. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen mit Drucksache 14/2421 vor.

Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nunmehr bitten, nach Namensaufruf an den Tisch unterhalb des Rednerpults zu treten und sich dort den Stimmzettel aushändigen zu lassen. Ich bitte, den Stimmzettel ordnungsgemäß auszufüllen und nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung ge

währleistet nicht die Geheimhaltung der Wahl, da möglicherweise in einem solchen Fall ein Wahlberechtigter anhand des Stimmzettels identifiziert werden könnte. Leere oder doppelt gekennzeichnete Stimmzettel gelten als ungültige Stimmen.

Ich eröffne nunmehr die Wahl und bitte den Schriftführer Herrn Tenhumberg mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Meine Damen und Herren, haben alle Mitglieder des Hauses ihre Wahlzettel abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall.

Ich schließe die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Stimmen auszuzählen.

(Es erfolgt die Auszählung der Stimmen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt geben. Insgesamt wurden 172 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 168 Mitglieder des Landtags gestimmt.

(Beifall)

Mit Nein haben zwei Mitglieder des Landtags gestimmt. Mit Enthaltung haben ebenfalls zwei Mitglieder des Landtags gestimmt.

Meine Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis ist somit das im Wahlvorschlag Drucksache 14/2421 vorgeschlagene stellvertretende Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Nach § 5 des Verfassungsgerichtshofgesetzes haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, bevor sie ein Amt antreten, vor dem Landtag den nach § 80 der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid zu leisten.

Frau Dr. Haderlein, ich bitte Sie deshalb zu mir, damit ich die nach dem Verfassungsgerichtshofgesetz vorgesehene Vereidigung vornehmen kann. Ich werde den Text einmal vorsprechen und bitte Sie, nach Heben der Schwurhand diesen Text nachzusprechen:

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden. So wahr mir Gott helfe.“

(Allgemeiner Beifall – Präsidentin Regina van Dinther beglückwünscht Frau Dr. Haderlein.)

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu:

2 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2300

In Verbindung damit:

Finanzplanung des Landes NordrheinWestfalen 2006 bis 2010

Vorlage 14/572

Und:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2007

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2302

Sowie:

Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze und zur Bereinigung des Haushaltsrechts (Haushaltsbegleitgesetz 2007)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2303

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung zur Einbringung der Gesetzentwürfe und erteile zuerst Herrn Finanzminister Dr. Linssen zur Einbringung des Haushaltsgesetzes das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute das Notwendige nicht tut, weil er es für unzumutbar hält, muss morgen das Unzumutbare tun, weil es unvermeidlich geworden ist. Die Koalition der Erneuerung hat sich dieser Herausforderung gestellt und ist 2005 angetreten, in dieser Wahlperiode das Notwendige zu tun, um die Landesfinanzen wieder in Ordnung zu bringen.