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Das Nürnberger Rohrleitungsbauunternehmen Hans Brochier, das auch in Dortmund eine Niederlassung unterhält, hat in diesem Monat Insolvenz angemeldet. Der Medienberichterstattung zufolge hat die Insolvenz auch negative Auswirkungen auf den ehemaligen Eigen
Die Landesregierung hat unmittelbar Kontakt zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Hans Brochier Holdings Ltd. aufgenommen. Nach Aussage des vorläufigen Insolvenzverwalters werden die genauen Ursachen und Hintergründe für die eingetretene Insolvenz derzeit untersucht. Zur Zukunft des Betriebsstandortes Dortmund können nach seinen Angaben zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden. Hier müssen die weiteren Untersuchungen der kommenden Wochen abgewartet werden. Die Landesregierung steht weiterhin in Kontakt zu dem Insolvenzverwalter.
Die Landesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um den Standort Dortmund zu erhalten. Nach Angaben der Abfallgesellschaft Ruhr mbH (AGR) sind die aus der Zeit ihres Engagements für das Unternehmen Hans Brochier resultierenden Sicherheitsleistungen bisher planmäßig bedient und zurückgeführt worden.
Frau Ministerin, in den „Ruhr-Nachrichten“ vom 29. August wird – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – berichtet:
„Sie war skeptisch, ist aber vom Aufsichtsrat überstimmt worden und konnte nicht anders handeln, erklärt ihr Sprecher gegenüber unserer Zeitung.“
Aus dieser Antwort Ihres Sprechers entstehen für mich Fragen. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, in welcher Aufsichtsratssitzung Sie dem Aufsichtsrat welchen Beschlussvorschlag vorgelegt haben?
Da ich aus früheren Tätigkeiten keine vertraulichen Unterlagen mitgenommen habe, kann ich diese Frage jetzt nicht beantworten.
Ich will an das anknüpfen, was Herr Römer gefragt hat. Frau Ministerin Thoben, Sie lassen Ihren Sprecher über sich erklären: Sie war skeptisch, ist aber vom Aufsichtsrat überstimmt worden und konnte nicht anders handeln. – Sie waren Gesellschaftervertreterin. Nach meiner Kenntnis des GmbH-Rechts ist es nicht möglich, dass ein Aufsichtsrat den Gesellschafter überstimmt. Allenfalls könnte der Gesellschafter den Aufsichtsrat überstimmen.
Deshalb an Sie die klare Frage: Wer hat die Entscheidung zum Verkauf der Hans Brochier GmbH getroffen?
Der Aufsichtsrat der AGR hat die Entscheidung nach ausreichender Vorbereitung durch die dortige Geschäftsführung getroffen.
Meines Wissens ist die AGR seinerzeit ohne Genehmigung der Kommunalaufsicht erworben worden. Ist es zutreffend, dass die Kommunalaufsicht die Genehmigung auf Dauer verweigert und stattdessen der AGR eine Frist für den Verkauf von Brochier gesetzt hat? Wann ist diese Frist abgelaufen?
Herr Abgeordneter Weisbrich, das, was Sie vorgetragen haben, stimmt. Der Erwerb ist ohne Wissen der Kommunalaufsicht erfolgt. Erst jetzt – nach längerer Zeit – ist der Verkauf getätigt worden.
Frau Ministerin, Sie hatten eben ausgeführt, der Aufsichtsrat habe diese Entscheidung getroffen. Man kann hören, dass der Aufsichtsrat dem Verkauf nur unter einer bestimmten Maßgabe zugestimmt hat, nämlich der, dass die Verträge zuvor vom Gesellschafter – Gesellschaftervertreterin sind in dem Fall meines Wissens nach Sie – noch einmal geprüft werden sollen.
In Abwägung aller Umstände, die dabei zu berücksichtigen waren, haben wir auch unter Abwägung der Risiken dem Vertrag zugestimmt.
Frau Ministerin, welche Position haben Sie denn vor der Aufsichtsratssitzung eingenommen? In welcher Weise haben Sie diese Position dargelegt?
Ich weiß nicht, ob ich hier zu einer früheren Berufstätigkeit Auskunft geben muss, aber ich versuche es mal.
Natürlich habe ich versucht – soweit das zu meiner Aufgabe gehörte –, den Bieter zu prüfen. Die rechtliche Prüfung der Zuverlässigkeit hat – weil das gesellschaftsrechtlich auch gar nicht anders geht, denn es handelt sich um eine Tochter der AGR – die Geschäftsführung der AGR vorgenommen.
Frau Ministerin, entgegen Ihrer Darstellung, nach der der Aufsichtsrat die Entscheidung getroffen hat, wird in der Presse berichtet, Sie hätten den Vertrag über den Verkauf der Hans Brochier Holdings unterzeichnet.
Soweit ich weiß, hat der Aufsichtsrat Sie, also die Gesellschafterin, beauftragt, vor dieser Unterzeichnung die Verträge über den Verkauf der Firma erneut zu überprüfen. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob Sie die Verträge unterzeichnet haben und welche eigenen Prüfungen Sie vor Unterzeichnung dieser Verträge vorgenommen haben – insbesondere, ob Sie Ihrer Beteiligungsverwaltung oder einem anderen Wirtschaftsberatungsunternehmen einen Auftrag zur Prüfung dieser Verträge erteilt haben.
Die Beteiligungsverwaltung hat, soweit das nach Frist und Sonstigem möglich war, geprüft. In Abwägung der sonst entstehenden Risiken haben wir dem Vertrag zugestimmt.
Gab es Alternativen in Bezug auf andere Bieter zu dem von der Kommunalaufsicht geforderten Verkauf? Hat sich durch den Verkauf die Risikoposition der AGR verbessert oder verschlechtert?