die nicht nur drei Monate, sondern gegebenenfalls viel länger greifen müssen. Um das zu erreichen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Erstens. Wir haben eine über 15-jährige Erfahrung mit Integrationsunternehmen, die damals für Menschen mit psychiatrischer Erfahrung entstanden sind und für Menschen mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung weiterentwickelt worden sind. Sie wären zumindest im Ansatz für diese Personengruppe der Menschen mit Benachteiligungen am Arbeitsmarkt geeignet. Das sind
Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, die marktfähige Produkte herstellen oder Dienstleistungen erbringen, nicht subventioniert werden, sondern lediglich einen Nachteilsausgleich erhalten, wie das auch für andere Unternehmen der Fall sein kann.
Wir haben in Deutschland 10.000 solcher Plätze. Zum Vergleich: In Italien gibt es 35.000. Es gibt also noch ein erhebliches Potenzial, Angebote in dieser Richtung auszubauen. Wir haben Integrationsunternehmen, die komplette selbstständige Unternehmen sind oder Integrationsbetriebe oder Integrationsabteilungen als Bestandteil großer Unternehmen. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Zum Zweiten haben wir in Nordrhein-Westfalen Erfahrungen mit den Sozialen Wirtschaftsbetrieben, die die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen im Blick hatten. Da war geplant, die Existenzgründung von Unternehmen anzuschieben: 40 % Langzeitarbeitslose und 30 % am Arbeitsmarkt Benachteiligte unter den Beschäftigten, degressive Förderung. Das Problem war, dass eine degressive Förderung irgendwann ausläuft und man dann schauen müsste, wie man den Nachteil ausgleichen kann. Es gibt also Erfahrungen, die zum Teil positiv sind, aber auch solche, die in einer Weiterentwicklung umgestaltet werden müssen.
Drittens. Wenn wir dann über den Tellerrand einen Blick nach Schweden werfen, sehen wir das Modell Samhall, das aus einer staatlichen Stiftung entstanden ist und in dem vom Staat ein Nachteilsausgleich für Menschen mit Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt gezahlt wird. Das ist heute eine Aktiengesellschaft, deren Wertpapiere im Besitz des schwedischen Staates sind. Das Unternehmen muss sich am Markt behaupten; es gelten die gleichen Konditionen wie für andere Firmen.
Anhand dieser drei Beispiele könnte man ein Modell für Nordrhein-Westfalen entwickeln. Wenn sich das Land Nordrhein-Westfalen im Bund massiv dafür einsetzen würde, die Rahmenbedingungen so zu ändern, um mehr Flexibilität für dauerhafte Maßnahmen zu erhalten, und wenn Nordrhein-Westfalen mit den hier gemachten Erfahrungen ein neues Konzept entwickelt würde, hätten wir ein wirkliches Angebot für die Betroffenen in Nordrhein-Westfalen, das die Nachteile des Kombilohnmodells – beispielsweise Mitnahmeeffekte – ganz anders kompensieren könnte. Denn Schweden und andere Länder haben die Erfahrung gemacht, dass man diese Negativeffekte mit solchen Modellen verhindern und Menschen dauerhaft und anders in den Arbeitsmarkt integrieren
kann. Wir sind es den Betroffenen in NordrheinWestfalen schuldig, mit solchen Konzepten innovativ nach vorne zu gehen. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Körfges, kaum eine Gruppe von Menschen in unserer Gesellschaft hat unter der Auswanderung von Arbeit mehr zu leiden als diejenigen, die nicht oder wenig ausgebildet sind oder ausgebildet werden konnten – aus vielerlei Gründen. Dazu gehören auch die schweren psychischen oder physischen Handicaps, die man haben kann. Allerdings liegt das Handicap auch oft in der Sozialisation des Einzelnen. Auch da hat unsere Gesellschaft Probleme genug.
Die nötige Arbeit, oft einfache Arbeiten, wurde exportiert, wegrationalisiert oder durch Maschinen ersetzt. Oft werden diese Arbeiten nicht mehr angeboten, weil sie zu teuer wurden. Häufig wurden sie auch nicht mehr nachgefragt, weil der Arbeitnehmer zu wenig Einkommen daraus erzielen konnte oder weil das Anforderungsprofil der jeweiligen Arbeit für manchen Suchenden nicht adäquat war. Dabei ist klar, dass die Menschen mit sekundären und tertiären Arbeitsbehinderungen – damit möchte ich Krankheiten, Körper- und Lernbehinderungen, Süchte, physische und psychische Belastungen nennen – besonders unter der nicht mehr vorhandenen und angebotenen Arbeit leiden.
Der Verdrängungswettbewerb erschwert die Vermittlung heutzutage zusätzlich, da bei weit über 4 Millionen Arbeitslosen im Bund die besser Ausgebildeten in Arbeiten und Arbeitsbereiche hineindrängen, die ansonsten – früher hat man es als Hilfsarbeiten dargestellt – von weniger Ausgebildeten hätten übernommen werden können.
Die Argen haben uns – das hat Frau Steffens eben deutlich gemacht – weit über unsere Erwartungen hinaus berichtet, dass ca. 20 % der Langzeitarbeitslosen nicht mehr nachhaltig vermittelbar seien. Auch die unterschiedlichsten Modelle der Integration – auch auf niedrigschwelligstem Angebot – bringen keine Dauerarbeit für die eben beschriebene Klientel. So ist ein hoher Anteil der Langzeitarbeitslosen nicht nur als nicht vermittelbar betrachtet worden, sondern bei vielen von ihnen ist auch durch Integrationsmaßnahmen die Vermittlungsfähigkeit nicht verbesserbar.
Lassen Sie mich hier noch persönlich erläutern, dass ich Arbeit für niemanden nur als Broterwerb sehe, sondern darüber hinaus als Lebensteil, der zum Selbstwertgefühl des Menschen beiträgt, und das darf nicht vergessen werden.
Nun kommen Sie, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen mit Ihrem heutigen Antrag zu dem aus Ihrer Sicht richtigen Schluss. Sie fordern quasi, Integrationsbetriebe zu schaffen, zu bezuschussen. Diese sollen auch für die an Arbeit in marktorientierten Betrieben gehinderten, noch nicht fähigen oder nicht mehr fähigen Arbeitnehmer hergerichtet und geschaffen werden.
Daneben ist die Änderung der rechtlichen Grundlagen Tenor in Ihrem Antrag. Das ist insoweit vollkommen zu unterschreiben.
Nun haben wir ja bei der Analyse die fehlenden Schulabschlüsse, die fehlende Ausbildung, Süchte, Krankheiten, Lernbeeinträchtigungen und Ähnliches festgestellt. Diese attestierten Vermittlungsbeeinträchtigungen führen allerdings zu einer Diskussion, die wir in Ihrem Vorschlag bisher nicht finden. Der Übergang von der – so nenne ich sie einmal – normalen Arbeit zu dieser bewahrenden Arbeit von Integrationsfirmen und Ähnlichem ist fließend. Man kann kaum klare Grenzen ziehen.
Wir müssen aber wissen, wofür Zuschüsse gezahlt werden. Es gibt ganz sicher diesen fließenden Übergang zwischen den über niedrigschwellige Angebote wieder zu integrierenden Arbeitnehmer hin zu den am Markt nicht integrierbaren oder auch nur derzeit nicht integrierbaren – aus Sucht, Prävention oder anderen Gründen – Arbeitnehmern. Es gibt den Übergang von „nicht leisten können“, aber „lernfähig sein“ bis hin zu „nicht leisten können aufgrund dauerhafter Krankheit“. Da braucht es Abgrenzungen der Förderungen. Wir haben hier allerdings zu konstatieren, dass eben nicht ein jeder zu allem ausbildbar und förderbar ist, sodass er im Marktwettbewerb bestehen kann.
SGB II und SGB IX greifen bei den hier beschriebenen Arbeitssuchenden aus unterschiedlichsten Gründen nicht oder nicht zureichend. Richtig ist, dass wir für viele, die sich zwischen den Profilen von SGB II und SGB IX bewegen, neue Angebote finden müssen. Die Arbeitsplätze für diese Menschen waren mal da, meine Damen und Herren. Sie wurden wegen der sich ändernden Relation zwischen Lohnkosten und Leistung beziehungs
Wir müssen uns daher eventuell auch Anreize überlegen, diese Arbeiten wieder zurückzuholen. Diese Anreize lassen sich darstellen. Sie haben das Beispiel Integrationsbetriebe genannt. Ich will aber auch das Beispiel Kombilohnmodell nennen. Auch beides ist in einem solchen Betrieb denkbar.
Zur Umsetzung bedarf es der sauberen Definition, also nicht nur der allgemeinen Forderung. Wir brauchen für die Überschneidung zwischen den Arbeitsbeeinträchtigungen klar umrissene Profile und Grenzen. Wir brauchen eine eindeutige Motivationslage und Motivationsmaßnahmen, um auch diese Grenzen in Richtung Markt wieder zurück überschreiten zu helfen. Auch das ist unsere Aufgabe für diese Arbeitnehmer.
Man muss also nachdenken über eine zeitliche Beschränkung, die hinderlich ist, übe die Definition der Arbeitsbehinderung nach Art und Maß, über die Art der Arbeit und ihre Marktfähigkeit, über die Analyse der Nachfrage und vieles mehr, was die Bedingungen für die Erschließung neuer, derzeit noch nicht marktfähiger oder nicht erfüllter Arbeiten schafft.
Wollen wir die Zielgruppe des SGB IX erweitern oder die zeitliche Beschränkung des SGB II aufheben? Sollen quasi existierende Integrationsbetriebe erweitert oder neue Einheiten geschaffen werden? – Hier ist noch einiges an Klärungsbedarf nötig. Das ändert aber nichts daran, dass in dieser Richtung etwas unternommen werden muss, und zwar insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir wissen, dass im Herbst das SGB II einer Überprüfung standhalten muss und verändert werden soll.
Die Grenzziehung von geförderter Arbeit zu allgemeiner, aber manchmal zu schlecht bezahlter Arbeit muss deutlich werden. Wir können hier nicht für Niedriglohngruppen plötzlich auf kaltem Weg einen allgemeinen Mindestlohn einführen; in einigen Sparten geht das mit Sicherheit.
Zusammengefasst halte ich es für unverzichtbar, die Überarbeitung des SGB II auf Ihren Antrag hin zu überprüfen oder auch Hartz IV zu nutzen, um neue Lösungsmodelle im Herbst zu schaffen.
Dass wir im Ausschuss sicher noch eine Reihe von Klarstellungen brauchen oder sinnvolle Hinweise für den Bundesgesetzgeber geben können, will ich hier nicht ausschließen. Im Gegenteil: Darauf freue ich mich. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir alle hier im Haus – zumindest die, die noch da sind –, aber zumindest alle Fraktionen werden- das kann ich sagen, nachdem ich zwei Reden gehört habe und den Inhalt meiner Rede kenne und es bei den Folgereden ähnlich sein wird – sagen beziehungsweise haben gesagt, was wir brauchen, worum es geht und woran wir arbeiten müssten.
Herr Kollege Post, bei mit dem vorliegenden Antrag geht es – so habe ich ihn zumindest verstanden – in erster Linie um die Menschen, die derzeit – so sehen wir es – überhaupt keine Chancen mehr haben, und zwar aufgrund verschiedener Umstände, wie sie die Frau Kollegin Steffens hier schon dargestellt hat, weil die Antrittshemmnisse einfach zu groß sind.
Wir haben derzeit eine halbe Million Menschen in Nordrhein-Westfalen, die schon länger als ein Jahr eine Beschäftigung suchen. Entgegen dem allgemeinen Trend am Arbeitsmarkt wächst ihre Zahl Monat für Monat, Quartal für Quartal, leider auch Jahr für Jahr, wenngleich wir – wie heute veröffentlicht – einen erfreulichen Rückgang der Arbeitslosigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt im Vergleich zum Vormonat haben. Trotzdem müssen wir feststellen, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat erheblich gestiegen ist.
Bei knapp einem Drittel der Zielgruppe stehen – darauf ist Frau Kollegin Steffens schon eingegangen – unter anderem gesundheitliche Beeinträchtigungen im Wege. Eine Vielzahl der Betroffenen weist Mängel bei der beruflichen und/oder schulischen Bildung auf. Als Beschäftigungshindernis gelten überdies das Alter oder fehlende soziale und kommunikative Kompetenzen. Häufig treten sogar einzelne sogenannte Problemlagen mehrfach auf.
Dieser sogenannte harte Kern der Arbeitslosigkeit ist seit den 70er-Jahren unabhängig von Konjunkturentwicklungen ständig gewachsen. Wir schätzen, dass in Nordrhein-Westfalen etwa 125.000 Langzeitarbeitslose so betroffen sind.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hartz IV steht nicht zu Unrecht für manche soziale Verwerfung. Hartz IV steht auch – wiederum nicht zu Unrecht – für manchen Missbrauch. Aber Hartz IV hat auch Erfolge vorzuweisen. Die Hartz-Reformen haben zum Beispiel dazu beigetragen, dass für Jugendli
che in den Arbeitsagenturen ein Betreuungsschlüssel von 1:75 weitestgehend realisiert werden konnte. Das würde – wenn es endgültig realisiert ist – eine intensivere Vermittlungschance bedeuten.
Mit dieser und anderen programmatischen Reformen haben wir den Kampf unter anderem gegen die Jugendarbeitslosigkeit längst noch nicht gewonnen. Dafür müssen wir alle – der Arbeitsminister allein konnte und kann das nicht richten; das ist an dieser Stelle kein Vorwurf in seine Richtung – noch viele neue Ausbildungsplätze besorgen.
Bei der Langzeitarbeitslosigkeit hat Hartz IV eindeutig nicht gefruchtet. Das Messer der Bundesanstalt für Arbeit scheint stumpf. Offensichtlich sind die Instrumente, die im Rahmen des Sozialgesetzbuches II für die Langzeitarbeitslosen angewendet werden, nicht geeignet, deren Beschäftigungsquote zu erhöhen. Die Instrumente wirken nicht, weil unter anderem die lokalen sozialräumlichen Strukturen nur unzureichend in die Umsetzung eingebunden werden.
Zudem arbeiten sich die Instrumente an den Defiziten der Betroffenen ab, ohne dass die durchaus bestehenden Einsatzmöglichkeiten des Einzelnen in den Fokus der Maßnahme genommen würden. Dieses Potenzial gilt es zu erkennen und für entsprechende Felder des Arbeitsmarktes zu nutzen.
Schließlich zeigt sich, dass die Befristung der derzeitigen Fördermaßnahmen zur Frustration der Betroffenen und zu einer unzureichenden Versorgung der bedienten Teilmärkte führt. Das gilt zum Beispiel bei dem von uns allen gerne in den Mund genommenen Wachstumsmarkt der häuslichen Pflege. Ein älterer Herr aber will sich nicht alle halbe Jahre von jemand anderem pflegen lassen. Daher taugt dieser Bereich nicht für das gute Instrument der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, umgangssprachlich auch Ein-Euro-Job genannt. Hier benötigen wir dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse und viel Fantasie, wie diese ausgestaltet sein könnten.
Wir brauchen auch Fantasie für das, was jetzt vielleicht schon ohne Gesetzes- und Vorschriftenänderungen möglich ist. Ich drücke mich an der Stelle sehr vorsichtig aus, doch beschleicht mit bisweilen der Eindruck, dass die Kunde des rechtlich Zulässigen noch nicht in allen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen angekommen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Langzeitarbeitslosigkeit ist – das wissen wir – hartnäckig. Für uns alle bedeutet das: Wir müssen an der Stelle mutiger werden! – Heute ging es durch die Medien:
Das Bundesarbeitsministerium hat Eckpunkte zu der von Franz Müntefering bereits präsentierten Initiative „50 plus“ vorgestellt. Es geht um die Förderung von 50.000 bis 70.000 älteren Arbeitsuchenden, in der Regel leider natürlich Langzeitarbeitslose. Diese Förderung soll an eine Beschäftigung von mindestens einem Jahr geknüpft sein.
Sowohl mit Blick auf die Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit als auch im Umgang mit älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerin insgesamt ist das ein richtiger Schritt. Angesichts dessen scheint es mir durchaus zu spät, wenn der Ministerpräsident in seiner gestrigen an die Koalition gerichteten Rede – mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich – feststellt:
„Wir müssen jetzt den Versuch unternehmen, an einigen Stellen – zum Beispiel bei den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – zu Veränderungen zu kommen.“
Mit der bereits im Sommer vorgestellten Initiative von Franz Müntefering sind diese etwas späten Ideen des Ministerpräsidenten bereits auf dem Weg. Mit „man müsste“, „man könnte“ und „man sollte“ kommen wir alle nicht weiter. Wir müssen letztendlich handeln. „Man“ – wie es gestern insbesondere immer wieder in der Rede gesagt wurde – kann verantwortlich eigentlich nur die Landesregierung sein. Man muss handeln und nicht im Konjunktiv lamentieren. Aber der gestrigen Aussage des Ministerpräsidenten entnehme ich, dass bei seiner Idee, die schon auf dem Weg ist, er die Initiative „50 plus“ durchaus unterstützt.
Deutschland kann und darf es sich letztendlich nicht leisten, auf die Potenziale Älterer zu verzichten. Auch deshalb ist es aus verschiedener Sicht heraus wichtig und richtig, auch bei diesem Personenkreis diese Initiative jetzt anzusetzen.
Wir alle sollten uns daher sehr offen mit dem auseinandersetzen, was derzeit unter anderem in der Bundesagentur gedacht wird. Das derzeit dort diskutierte Konzept alternativer Beschäftigungsformen bietet, so denke ich, sehr gute Ansätze dafür.