Protokoll der Sitzung vom 31.08.2006

übereinstimmend bereit erklärt haben, das Bewilligungsgeschäft von den großen kreisangehörigen Städten zu übernehmen, legen wir Ihnen heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Die soziale Wohnraumförderung in NRW bietet Wohnungsunternehmen und privaten Investoren gute Förderangebote. Deshalb brauchen wir eine effiziente kommunale Verwaltung, die differenzierte Förderkonzepte schnell und bürgerfreundlich in Förderzusagen umsetzen kann.

Wir wollen in NRW die Eigentumsförderung stärken, wir wollen Wohnquartiere stabilisieren, wir wollen Brachflächen für den Wohnungsbau aktivieren und neue Qualitäten im Wohnungsbau befördern. Hierzu brauchen wir Engagement und Fachwissen vor Ort.

Mit 54 personell gut ausgestatteten Bewilligungsbehörden werden wir das – davon sind wir überzeugt – besser schaffen als mit bisher 88 Behörden, die zum Teil nur ein oder zwei Mitarbeiter für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt haben. Die verbleibenden Bewilligungsbehörden verfügen über langjährige Erfahrung mit der Materie und können künftig flexibel auf neue wohnungsbaupolitische Aufgaben und schwankende Nachfrage reagieren. Gleichzeitig werden die Bürgernähe und die Qualität der Beratung gewahrt. Die am Bedarf orientierte Neuregelung der Zuständigkeiten erleichtert die Modernisierung des Verfahrens und führt bei den großen kreisangehörigen Städten mittelfristig zu Einsparungen bei Personal- und Sachkosten.

Wir appellieren an Sie alle, dem Gesetzentwurf möglichst bald zuzustimmen, damit die betroffenen Verwaltungen ausreichend Zeit haben, sich auf die entsprechende Neuorganisation einzustellen.

Wohnungsunternehmen und vor allem unsere Kunden, die wir bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums unterstützen, sollen ab 1. Februar 2007 für die soziale Wohnraumförde

rung personell gut ausgestattete Kreisverwaltungen vorfinden.

Wir freuen uns auf die Beratung in den Fachausschüssen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Minister Breuer. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, eine Debatte ist heute nicht vorgesehen.

Ich lasse direkt über die Empfehlung des Ältestenrates abstimmen, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2399 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr zu überweisen. Sind Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich sehe die Zustimmung des gesamten Hauses. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.

Wir sind am Schluss der heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, dem 13. September, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und eine gute Heimreise.

Die Sitzung ist geschlossen.