Protokoll der Sitzung vom 31.08.2006

Zwei Patientengruppen müssen wir in den nächsten Jahren, glaube ich, besonders in den Fokus nehmen:

Erstens. Psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche benötigen dringend ein besser ausgebautes Netz an Tageskliniken. Nur mit einer ortsnahen tagesklinischen Versorgung kann man gewährleisten, dass der Kontakt mit der Familie und mit der örtlichen Jugendhilfe – auch eine besondere Absprache zwischen beiden – aufrechterhalten und die Familie gegebenenfalls in die Therapie miteinbezogen werden kann. Wenn die Distanz bis zur nächsten größeren Klinik ein paar Hundert Kilometer beträgt, wird all das nur sehr brüchig oder gar nicht zu bewerkstelligen sein.

Zweitens müssen wir uns ganz besonders um alte psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen kümmern. Wir benötigen hier ein besser ausgebautes, abgestimmtes Versorgungsangebot. Vereinzelt im Lande gibt es sogenannte Gerontopsychiatrische Zentren. Hier finden die Menschen und ihre Angehörigen eine Tagesklinik, eine Ambulanz und entsprechende Beratungsstellen. Es gibt auch sogenannte Memorykliniken, Gedächtnistrainigsschulen. All das muss niedrigschwellig angeboten werden.

Für uns bedeutet die Gleichsetzung mit der somatischen Medizin aber auch, anzuerkennen, dass bestimmte Patientengruppen eines speziellen Angebots bedürfen. In der somatischen Medizin ist das inzwischen unbestritten. Es wird auch von der Landesregierung propagiert; ich denke dabei an die Zentren. Auch für die Behandlung psychisch erkrankter Menschen müssen gegebenenfalls Spezialangebote installiert oder vorgehalten werden. Ich denke hier besonders an hörgeschädigte Menschen, an Borderlinepatienten, an intelligenzgeminderte Patienten oder auch an schwer traumatisierte Patienten.

In diesem Spannungsfeld – gemeindenahe Versorgung und Spezialangebote für besonders erkrankte Personengruppen – wird sich auch die

Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung bewegen müssen. Ziel ist unseres Erachtens dabei nicht vorrangig eine quantitative, sondern die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung.

Die SPD fordert einen stärkeren Ausbau der teilstationären Bereiche, einen Ausbau der komplementären Versorgungsstrukturen – Tageskliniken, Kontaktstellen, Integrationsfirmen gibt es zwar, aber noch nicht in ausreichendem Maße – sowie insgesamt eine bessere Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsangebote für psychisch Kranke.

Dieser Aufgabe stellen sich die Akteure vor Ort. In den kommunalen Gesundheitskonferenzen wird die Versorgung der Region thematisiert: die Bedarfslage wie auch die vorhandenen Angebote. Es werden Handlungskonzepte für verschiedene Patientengruppen erarbeitet. Hier, vor Ort, werden Psychiatrieerfahrene und Vertreter von Angehörigengruppen in diesen Prozess mit eingebunden. Krisenintervention, Aufnahmesituation, Nachsorge werden unter den Beteiligten diskutiert, Verbesserungen werden verbindlich verabredet, und zwar von allen an der Versorgung Beteiligten.

Das alles kann nicht von Düsseldorf aus koordiniert werden. Die SPD hält daher die kommunale Gesundheitskonferenz für unverzichtbar. Wir möchten die Überlegungen des Fachministeriums, diese eventuell nicht mehr als verpflichtende Aufgabe im ÖGDG vorzusehen, noch einmal zur Disposition und zur Diskussion stellen.

Meine Damen und Herren, psychisch kranke und behinderte Menschen gehören tendenziell zu den Benachteiligten im System der gesundheitlichen Versorgung. Die Geschichte der Psychiatrie belegt eindeutig, dass es zur Entwicklung und zur Verbesserung der Versorgungsstruktur im Interesse der Betroffenen Anwälte bedarf, Anwälte und Fürsprecher, die sich für die Interessen der Patienten in den politischen Gremien einsetzen, um so die gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen maßgeblich zu beeinflussen. Die Betroffenen können das krankheitsbedingt oft nicht allein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und versichere Ihnen, dass wir uns dieser Aufgabe im Interesse der beteiligten Patienten stellen werden. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Veldhues. – Als nächster Redner

hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Gesundheitsminister kann ich das zunehmende Interesse des Parlamentes an der Weiterentwicklung der Versorgung psychisch Kranker nur begrüßen.

Beide Anträge setzen sich intensiv mit den Versorgungs- und Behandlungsbedingungen psychisch Kranker auseinander. Trotzdem unterscheiden sich die Anträge nach meiner Auffassung deutlich in der Bewertung dieser Situation, in ihren Schlussfolgerungen und insbesondere in ihrem aufgezeigten Handlungsbedarf.

CDU und FDP konzentrieren sich vor allem auf das frühzeitige Erkennen, die Krisenintervention und die rechtzeitige Behandlung psychischer Erkrankungen und halten eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Fortsetzung der bisher eingeleiteten Ansätze für sinnvoll.

Dagegen erweckt der Antrag der Grünen den Eindruck, als ob bei der Versorgung psychisch Kranker in Nordrhein-Westfalen erhebliche Defizite bestünden und als ob wir uns erst am Anfang des vor mehr als drei Jahrzehnten begonnenen Reformprozesses befänden. Ich kann da nur die Frage stellen, was Sie die ganzen zehn Jahre gemacht haben, als Sie die Politik hier mitgestaltet haben.

(Beifall von der CDU)

Diese Darstellung entspricht nach meiner Auffassung nicht der Realität. Denn die in dem Antrag der Grünen beschriebenen und angemahnten Versorgungsziele und -grundsätze, die darauf gerichtet sind, den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt von Hilfeleistungen zu stellen, sind seit Langem Grundlage psychiatrischer Strukturplanung und psychiatrischen Handelns in unserem Land. Die Grundsätze und Forderungen, die Mitte der 70er-Jahre von der Psychiatrie-Enquetekommission formuliert wurden, haben längst Eingang in die bestehenden Strukturen und Versorgungskonzepte gefunden.

Auch bei kritischer Betrachtung wird man feststellen müssen, dass sich sowohl die Einstellung gegenüber psychisch Kranken als auch die psychiatrische Landschaft in den vergangenen 30 Jahren in Nordrhein-Westfalen grundlegend verändert haben. Diese Darstellung ist im Übrigen keine Schönfärberei der Politik, sondern wird von vielen geteilt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sehe natürlich die Notwendigkeit, die Versorgung psychisch Kranker weiterzuentwickeln. Der an die Landesregierung gerichtete Forderungskatalog der Grünen ist aber nicht sachgerecht.

Die gesundheitspolitische Bedeutung psychischer Erkrankungen hat sich nicht verändert. Die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen hat auch nach dem Regierungswechsel einen hohen Stellenwert. Dabei bin ich aber der Auffassung, dass die Politik Schwerpunkte setzen muss. Ich halte deshalb die Dreh- und Angelpunkte, die im CDU/FDP-Antrag genannt werden, fachlich für angemessener.

Einer der Schwerpunkte meiner Gesundheitspolitik ist die Weiterentwicklung der psychiatrischen Krankenhausplanung. Zur Verbesserung der Zielgenauigkeit der Planung ist mein Haus derzeit dabei, die Kapazitätsplanung umzustellen. Die Planung von psychiatrischen Betten und Tageskliniken soll sich nicht mehr an den sogenannten Bettenmessziffern, sondern an Eckwerten wie Verweildauer oder Grad der Bettenauslastung orientieren. Diese Umstellung wird im Übrigen von den an der Krankenhausplanung Beteiligten grundsätzlich begrüßt.

Ein weiterer Schwerpunkt konzentriert sich zurzeit auf die zwangsweise Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten. Die Ergebnisse eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes liegen seit Anfang dieses Jahres auf dem Tisch; sie wurden dem Gesundheitsausschuss bereits vorgestellt.

Das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie mein Haus unterstützen hier einen Prozess, der auf kommunaler Ebene umgesetzt werden muss. Dabei geht es vor allem darum, die Verantwortlichen für dieses Problem zu sensibilisieren und die Krisenintervention vor Ort zu verbessern.

Die Landesregierung wird auch in Zukunft ihren Teil dazu beitragen, dass die Versorgungsstrukturen den psychisch kranken Menschen angepasst werden – und nicht umgekehrt. Ich gehe davon aus, dass wir diesen schwierigen Weg weiterhin gemeinsam gehen werden. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Anträge Drucksache 14/2105 – Neudruck – und Drucksache 14/2415 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, den Ausschuss für Frauenpolitik, den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration sowie den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie damit einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller vier Fraktionen so beschlossen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

12 Trendwende in der Kulturpolitik NordrheinWestfalens

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2100 – Neudruck

Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, heute keine Beratung durchzuführen. Diese soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Wir kommen insofern sofort zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/2100 – Neudruck – an den Kulturausschuss zu überweisen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch bei dieser Überweisungsempfehlung sehe ich die Zustimmung des gesamten Hauses.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu:

13 Viertes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) und Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (LAufG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2241

erste Lesung

Herr Innenminister Dr. Wolf hat seine Rede zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage)

Eine Aussprache ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2241 an den Innenausschuss – federführend –, den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer hiermit einverstanden ist, bitte die Hand heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mit Zustimmung aller Fraktionen ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Wir kommen zu:

14 Drittes Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes (WBFG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2399

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Breuer in Vertretung von Herrn Minister Wittke das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will dem Eindruck entgegenwirken, das Parlament sei mit fortlaufender Tagesordnung sprachlos geworden. Trotzdem möchte ich in gebotener Kürze vortragen.

Wir haben im März dieses Jahres – dazu hatten die Fraktionen von CDU und FDP die Landesregierung aufgefordert – das Bewilligungsverfahren in der sozialen Wohnraumförderung entsprechend angepasst. Derzeit sind 88 kommunale Bewilligungsbehörden, und zwar 23 kreisfreie Städte, 34 große kreisangehörige Städte und 31 Kreise, für die Erteilung von Förderzusagen für zinsgünstige Darlehen zuständig. Die Regierungsfraktionen hatten angeregt, mit diesen Bewilligungsbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden zu prüfen, ob die Zuständigkeiten in wenigen Bewilligungsbehörden gebündelt werden können. Dabei sollte die vorhandene Bürgernähe möglichst gewährleistet bleiben.

Im April haben wir an diesem Ort über die Möglichkeit diskutiert, die großen kreisangehörigen Städte von der Aufgabe zu entbinden und den Zuständigkeitsbereich der Kreise entsprechend zu erweitern. Nachdem sich die Kreisverwaltungen

übereinstimmend bereit erklärt haben, das Bewilligungsgeschäft von den großen kreisangehörigen Städten zu übernehmen, legen wir Ihnen heute einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.