eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beantragen werden. Hören Sie auf mit der Mär, wir hätten kein geordnetes Verfahren.
Ich lade Sie von den Oppositionsfraktionen dazu herzlich ein. Herr Schmelzer, deshalb habe ich eben auch geklatscht: Ich finde es gut und fair, wenn Sie sagen: Wir wollen nicht auf Taktik spielen, wir wollen nicht verzögern. – Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns in der Sache hart streiten, aber trotzdem nicht mit Taschenspielertricks anfangen und versuchen, das Ganze noch aufzuhalten.
Meine Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel ist es, dieses Gesetz bereits zum 1. Dezember, pünktlich zum Weihnachtsgeschäft, in Kraft zu setzen. Gerade wenn es noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt, hat der Einzelhandel in diesem Land nun wirklich etwas davon,
denn schließlich haben wir das Problem, dass am 1. Januar die Mehrwertsteuererhöhung droht. Wir werden dementsprechend alles tun, um dies in die Tat umzusetzen.
Laut einer Umfrage von GfK sind 70 % der Bevölkerung dafür, die Öffnungszeiten in der Woche freizugeben. Das ist die Gruppe, die wir vertreten. Sie vertreten die Gruppe der Verdi-Mitglieder:
Danke schön, Herr Brockes. – Für die Landesregierung spricht noch einmal die Ministerin Frau Thoben.
Ich möchte nur wenige Anmerkungen machen. Frau Steffens, wie kommen Sie auf eine Formulierung, es gäbe ein Recht auf „Shoppen sechs mal 24 Stunden“?
Nein, Sie haben von einem Recht auf Shoppen gesprochen, das wir verankern. Da ist bei Ihnen irgendetwas sprachlich verunglückt; ich will es einmal gutartig ausdrücken.
Zweitens. Warum kommen Sie bei der Beurteilung der Wirkung dieses Gesetzes eigentlich immer nur darauf, dass es in der Summe auf deutlich längere Öffnungszeiten hinausliefe? Warum ist Ihnen nie der Gedanke gekommen, dass der einzelne Ladenbesitzer seine Öffnungszeiten möglicherweise anders verteilt und zwar aus seiner Sicht optimiert?
Drittens. Der massive Strukturwandel im Einzelhandel – nur noch einmal als Stichwort – ist unter dem geltenden Ladenschlussgesetz erfolgt und nicht ohne Ladenschlussgesetz.
Viertens. Sie beklagen die 400-Euro-Jobs. Wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht, war das ein Gesetz, das Rot-Grün verabschiedet hat.
Fünftens. Sie haben eine Formulierung beklagt, wir hätten zunächst geschrieben, die Verkaufstellen müssten an Sonn- und Feiertagen bestimmte Produkte „in erheblichem Umfang“ anbieten, und hätten das dann noch verschlimmbessert, weil es jetzt „überwiegend“ hieße. – Waren Sie das?
„In erheblichem Umfang“ ist nach eindeutiger juristischer Interpretation weniger, als wenn Sie „überwiegend“ sagen. Überwiegend heißt „zu mehr als 50 %“. Ich bin gerne bereit, weitere Anregungen für eine zusätzliche Präzisierung des Sortiments in das Beratungsverfahren aufzunehmen.
Sechstens. Vor wenigen Jahren gab es auch einmal Öffnungen am 1. Mai. Wenn mich da auch die Erinnerung nicht trügt, war das einmal in Mönchengladbach und einmal in Berlin. Das einzige, was man dabei gefunden hat, waren ganz viele DGB-Funktionäre, die beim Einkaufen fotografiert worden sind.
beits- und Sozialminister – selbstverständlich § 11 des Bundesarbeitszeitgesetzes so wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.
Achtens. Es gibt – entgegen Ihrer Behauptung – auch keine Veränderung in Bezug auf die Feiertagsregelung.
Ich darf Ihnen die Passage vorlesen. Es handelt sich um den § 14 des jetzigen Ladenschlussgesetzes, in dem es heißt: „… an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen“. Der Paragraf im neuen Gesetz ist der § 6. Dort steht genau dasselbe, nämlich: Öffnung an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen.
Frau Steffens, meine letzte Anmerkung zu Ihnen: Seitens der Grünen überrascht mich die Einlassung pro Reglementierung ganz besonders. Sie stehen auf so vielen Gebieten der Politik für persönliche/individuelle Freiheiten. Das gilt für alle möglichen Felder des Lebens. Nur beim Ladenschluss geht das nicht. Entschuldigung, das kann ich nicht ernst nehmen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Auf meiner Liste habe ich jetzt Frau Schwarz-Schumann von der SPD-Fraktion als nächste Rednerin. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass meine Redezeit knapp bemessen ist. Erlauben Sie mir trotzdem eine persönliche Vorbemerkung. Schaue ich mich im Plenum um, habe ich doch den Eindruck, dass wir bereits die neuen Ladenöffnungszeiten praktizieren, weil jeder kommt und geht, wann er will, alles nach seinen Bedürfnissen. Ich bitte es nur als Anregung zu verstehen: Deshalb sollte man noch einmal darüber nachdenken, ob die Kernplenumszeiten hier überhaupt noch den Bedürfnissen der Abgeordneten entsprechen. – Soweit meine Vorbemerkung!
Ich möchte mich jetzt gerne Frau Ministerin Thoben zuwenden, weil ich den Eindruck nicht loswerde, dass Sie mit dem Ladenöffnungsgesetz oder LÖG NRW – wie es so schön heißt – Herrn Minister Pinkwart Konkurrenz machen möchten. Herr Pinkwart war seinerzeit angetreten, das freiheitlichste Hochschulgesetz der Republik zu schaffen. Ich habe den Eindruck, dass Sie, Frau Ministerin Thoben, jetzt den Versuch unternehmen wollen, das freiheitlichste Ladenöffnungsgesetz der Republik zu installieren.