Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

Vielen Dank, Herr Kollege Eumann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Becker das Wort.

(Minister Michael Breuer: Aber der stimmt zu! Er ist aus dem ländlichen Raum!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, zunächst einmal will ich sagen, worüber wir uns einig sind: Das ist die Fragestellung – das muss man betonen –, wie die Versorgung im ländlichen Raum heute aussieht. Es ist ohne Zweifel richtig, dass wir eine immer weiter auseinander driftende Kluft zwischen der Versorgung im ländlichen Raum und insbesondere in den Ballungszentren haben.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Wenn Sie sich das anschauen, geht das über den von Ihnen beschriebenen Tatbestand in Wahrheit noch hinaus; denn Sie unterlassen es in Ihrem gemeinsamen Antrag, darauf hinzuweisen, dass im Koalitionsvertrag von SPD und CDU auf Bundesebene vereinbart ist, dass für die zehn größten Städte und im weiteren Verlauf für weitere 40 Städte in der Bundesrepublik VDSL, das besonders schnell ist, ausgebaut werden soll. Sie unterlassen es natürlich auch, darauf hinzuweisen, dass die Telekom dafür de facto einen Gebietsschutz für eine Übergangsfrist verlangt – übrigens ein Umstand, der bei der EU zu Beschwerden geführt hat, und aus dem heraus CDU und SPD im Bund bis heute nicht in der Lage sind, ihre koalitionsvertraglichen Vorhaben umzusetzen, weil sie bis jetzt mit der EU nicht klargekommen sind.

Das ist aber nur ein Punkt. Sie haben natürlich, obwohl Sie in der Tendenz Recht haben, weitere Unterlassungen in Ihrem Antrag, auf die ich Sie gleich hinweisen will. Und Sie haben, glaube ich, ein Grundsatzproblem, das Sie sich an der Stelle vorhalten lassen müssen und das es – unabhängig davon, dass es Schnittmengen gibt, wo wir uns einig sind – wert ist, noch einmal erwähnt zu werden.

Sie haben hier nämlich ein Musterbeispiel dafür, dass Ihre Prämisse „Privat vor Staat“, die Sie wie immer wie eine Monstranz vor sich hertragen, zwar an bestimmten Stellen sehr wohl zu Effizienzsteigerungen führen kann, aber sich gerade der Telekombereich und in Zukunft auch der Postbereich und andere Bereiche beispielhaft heranziehen dafür lassen, dass die halbwegs gleichrangige Versorgung der Räume in Land und Stadt völlig auseinanderbricht, wenn Sie manche Überlegungen alleine der Rendite eines privaten Unternehmens überlassen.

Vor diesem Hintergrund haben Sie eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände – Herr Kollege, nichts anderes ist es ja, nur um einige

Punkte entfrachtet – aufgegriffen, die in der Tat bei dem, was die Bundesnetzagentur vorhat, auf das Problem hingewiesen haben, dass die Bundesnetzagentur in ihrem ursprünglichen Vorhaben drei Frequenzen jeweils bundesweit ausschreiben wollte mit der Folge, dass diese jeweils bundesweit ausgeschriebenen drei Frequenzen natürlich nicht von kleineren und mittelständischen Unternehmen hätten bedient werden können. Sie haben daraus die richtige Folgerung gezogen, die wir auch teilen, dass mindestens eine Frequenz kleinräumiger ausgeschrieben werden müsste.

Sie haben dann von mehr als 16 Regionen gesprochen. Der Kollege von der SPD hat eben zu Recht darauf hingewiesen, dass es inzwischen mehr sind, nämlich 28. Nur: Unabhängig davon, dass es mehr sind, sind es natürlich immer noch zu wenig, Herr Kollege! Sie erreichen ja, wenn Sie kleinräumiger ausschreiben wollen, das Ziel, dass kleine mittelständische Unternehmen sich darum bewerben sollen, weder mit 16 noch mit 28 Regionen.

Es ist übrigens auch nicht allein das Thema der Regionen, sondern es geht auch um mehr, was bei Ihnen im Antrag fehlt: die Frage der Kautionen, der Kautionshöhe und – je nachdem, wie großräumig ein Gebiet ist – die Frage, ob sich überhaupt ein kleines mittelständisches Unternehmen mit einem Kredit im Hintergrund bewerben kann, weil es über Basel II in der Regel die Möglichkeiten heute gar nicht mehr hat. Das Thema greifen Sie überhaupt nicht auf.

Sie greifen in Ihrem Antrag auch nicht die Frage von Versorgungspflichten in den nächsten Jahren auf. Das betrifft die Fragestellung, welche zeitlichen Vorgaben für welche prozentuale Netzabdeckung mit einer solchen Technologie einem Unternehmen, das sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt, gegeben werden soll.

Ich bedauere das auch deswegen, weil wir gestern über die Fraktionsgeschäftsstellen haben signalisieren lassen, dass wir durchaus bereit gewesen wären, daraus einen gemeinsamen Antrag zu machen – mit den Hinweisen, die ich Ihnen jetzt auch noch einmal mündlich gegeben habe. Dazu gehört unmittelbar, dass die Kautionshöhe verändert werden muss. Dazu gehört unmittelbar, dass es bedeutend mehr Regionen geben muss und dass man sich eigentlich auf die kommunalen Spitzenverbände und ihre Stellungnahme verlegen sollte, die gefordert haben, dass mindestens eine Lizenz jeweils auf der Ebene der Landkreise ausgeschrieben wird, also bedeutend kleinteiliger mit der positiven Folge, die ich eben beschrieben habe.

Diese drei Essentials und die Aktualisierungen, die wegen der Veränderungen, die die Bundesnetzagentur bereits vorgenommen hat, notwendig sind, hätte es sinnvollerweise geben müssen, wenn man heute Ihrem Antrag zustimmen sollte.

Da Sie aber nicht bereit sind, den Antrag den in dem normalen parlamentarischen Beratungsverfahren üblichen Ausschussberatungen zu unterziehen, da Sie auch nicht bereit sind, auf solche Hinweise einzugehen und einen gemeinsamen Antrag zu machen, bleibt uns in der Tat, Herr Minister Breuer, nur übrig, Ihrem Antrag nicht zuzustimmen.

Ich bedauere das ausdrücklich und ich betone noch einmal: Das Grundanliegen ist ein richtiges, die handwerkliche Ausführung ist mangelhaft, und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit ungenügend.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Herr Becker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Breuer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung der Breitbandtechnologie als Wachstums- und Innovationsmotor kann für den nordrhein-westfälischen Standort nicht hoch genug eingeschätzt werden, besonders weil Deutschland im europäischen Vergleich noch wesentlichen Nachholbedarf hat.

Denn schnelle Datenverbindungen sind für unsere Gesellschaft, für Wirtschaft und Verwaltung inzwischen so wichtig wie das Autobahnnetz oder das Schienennetz für den Verkehr. Den gewachsenen Ansprüchen genügen nur die modernen Breitbandtechniken. Die Verbreitung der Breitbandnutzung und auch die Zusammenführung von Netzen, Diensten und den Endgeräten bereiten den Weg für eine neue Phase des Wachstums und der Innovation hier bei uns im Land.

Fehlender Anschluss an das Breitband-Internet kann in der Wirtschaft zu einem Standortnachteil führen. Nach einer Studie der OECD wird die Breitbandtechnologie bis zum Jahre 2011 erheblich zum Produktivitätswachstum beitragen und eine Erhöhung des Bruttoinlandsproduktes um wahrscheinlich 0,5 Prozentpunkte pro Jahr ermöglichen. Die Breitbandversorgung ist also mit jährlich 20 % Zuwachs bis 2010 das am schnellsten wachsende Segment im Markt der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Daher wollen wir in Nordrhein-Westfalen alles daran setzen, dass die Potenziale der Breitbandtechnologie zügig und umfassend genutzt werden. Wir wollen die besten Rahmenbedingungen für diese wichtige Antriebskraft des Wirtschaftswachstums schaffen und auch mit Nachdruck daran gehen, die mit den Breitbandtechnologien verbundenen Chancen auch entsprechend zu nutzen.

Meine Damen und Herren, wie stark das Interesse an einer Breitband-Internetnutzung ist, zeigt schon die Nachfrage nach Breitbandanschlüssen. Sie hat zwischen Ende März 2005 und Ende März 2006 allein um 60 % zugenommen. Aber darauf haben die Vorredner ja schon hingewiesen.

Wir müssen allerdings auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen, denn mit den Versorgungsmöglichkeiten sind insgesamt noch nicht alle Möglichkeiten ausgereift. Nach Angaben der Deutschen Telekom können derzeit ca. 92 % aller Haushalte einen DSL-Anschluss erhalten, jedoch ist die DSL-Versorgung nicht gleichmäßig verteilt. Sie konzentriert sich immer noch auf die Bereiche mit ganz hoher Siedlungsdichte. Immerhin beträgt der Anteil der schlecht versorgten Gemeinden nur noch etwas mehr als 15 %. Das heißt, im Gegensatz zu Ballungsräumen, in denen bereits mehrere konkurrierende leitungsgebundene BreitbandTechniken verfügbar sind, ist der Ausbau der Infrastruktur in ländlichen Gebieten nicht überall flächendeckend. Ohne Zweifel gibt es noch eine Reihe von weißen Flecken in der Breitbandversorgung.

Um die besten Rahmenbedingungen für diese überaus wichtige Antriebskraft des Wirtschaftswachstums zu schaffen, muss alles getan werden, um den Wettbewerb im Breitbandmarkt zu fördern. Insbesondere müssen sich neben dem festnetzgebundenen DSL weitere Zugangstechnologien wie etwa die jetzt diskutierte WiMAXFunktechnologie einen größeren Marktanteil sichern.

Auch nach der Auffassung der Landesregierung kann die neue WiMAX-Funktechnologie gerade auch in den Gebieten genutzt werden, in denen die Versorgung mit herkömmlichen Bereitbandanschlüssen zurzeit nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Mit der WiMAX-Technologie ist es möglich, breitbandige Internetzugänge auch unabhängig von unmittelbaren Zugangsmöglichkeiten zum festnetzgebundenen DSL bereitzustellen.

Damit – das ist ein wichtiges Anliegen – können auch noch unerschlossene Regionen mit Breitbandzugängen versorgt werden. Die vergleichs

weise geringeren Kosten für eine leistungsfähigere WiMAX-Infrastruktur bieten eine Chance gerade für unsere ländlichen Regionen.

Die Funktechnologie ist in mehreren Regionen des Landes erfolgreich getestet und eingeführt worden. Herr Kollege Eumann, Sie sollten auch wissen, dass es die ersten Versuche beispielsweise in Königswinter gegeben hat, die wirklich vielversprechend gewesen sind.

(Zuruf von Marc Jan Eumann [SPD])

Die ersten Erfahrungen in unserem Land belegen: Es gibt ein großes Interesse der Nutzer an der Bereitstellung der neuen Technologie. Auch die große Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Anträge auf Zuteilung der Frequenzen zeigt, dass zahlreiche Unternehmen gute Marktchancen in der Bereitstellung der WiMAX-Technologie sehen.

Die ursprünglichen Erwartungen der Bundesnetzagentur, dass sich die Marktteilnehmer selbst auf Lösungen in den unterschiedlichen Regionen verständigen, haben sich zerschlagen. Denn die Antragsteller, die aus den verschiedensten Bereichen des Telekommunikationsmarktes sowie aus den Bereichen Medien, Verlagswesen, Rundfunk und Infrastrukturdienstleister kommen, möchten unterschiedliche Geschäftsmodelle realisieren.

Der Stand im Vergabeverfahren ist wie folgt: Nach unseren Informationen sind insgesamt 1.221 Anträge von 102 Unternehmen eingegangen. Damit werden für große Teile der Bundesrepublik mehr Frequenzen beantragt, als aufgrund des verfügbaren Frequenzspektrums zuteilbar sind. Wegen der hohen Zahl von Anträgen liegt eine Frequenzknappheit vor, und damit kommt für die Vergabe nach dem Telekommunikationsgesetz nur das Versteigerungsverfahren in Frage. Hierzu – das ist in der Tat richtig, Herr Eumann – hat die Bundesnetzagentur die entsprechenden Eckpunkte jetzt vorgelegt, über die mit dem Beirat in der September-Sitzung das Benehmen herzustellen ist.

Ich verstehe nicht ganz, warum die Vorredner von SPD und Grünen dem Grundanliegen zustimmen, aber dann Argumente suchen, warum sie diesen Antrag in diesem Haus nicht unterstützen. Ich glaube, es sollte ein Anliegen aller Fraktionen sein, deutlich zu machen, dass wir die WiMAXTechnologie für den ländlichen Bereich unterstützen müssen.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Dann müssen Sie Verfahren verabreden, die auch das Ge- meinsame ermöglichen!)

Meine Damen, meine Herren, die Landesregierung begrüßt deswegen mit Nachdruck den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP. Sie wird sich bei der Bundesnetzagentur dafür einsetzen, dass es für NRW mehr als zwei Frequenzregionen geben wird und dass mehr als die bisher vorgesehenen drei Anbieter pro Region zum Zuge kommen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Deswegen bedanken wir uns für den Hinweis, der aus diesem Parlament mit diesem Antrag gekommen ist.

Auch nach der Auffassung der Landesregierung kann durch den Zuschnitt kleinerer Regionen der Netzausbau möglicherweise deutlich beschleunigt werden. Das hätte dann zur Folge, dass auch die Versorgungslücken im ländlichen Raum schneller geschlossen werden können. Ein kleinerer Zuschnitt der Regionen wird wahrscheinlich auch dazu führen, dass kleine und innovative Bewerber durch sinkende Lizenzkosten bei der Vergabe berücksichtigt werden können. Das spricht dafür, dass wir diesem Anliegen mit dem Antrag im Landtag einen entsprechenden Schub geben.

Aus unserer Sicht spricht also einiges dafür, die Teilnehmeranzahl, die in jeder Region zum Zuge kommen soll, nicht auf drei zu beschränken. Mehr Wettbewerb wird wahrscheinlich dazu führen, dass es auch schneller zu einer besseren Breitbandversorgung und damit zu einer besseren Infrastruktur kommt.

Ich bedanke mich herzlich für den Antrag. Für die Landesregierung ist der Antrag nach wie vor aktuell, und es ist wichtig, ihn in die aktuelle Diskussion einzubringen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Breuer. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb kommen wir zum Schluss der Beratung.

Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2495. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das mit großer Mehrheit der CDU- und der FDP-Stimmen angenommen.

Wir kommen zu:

7 Landesregierung muss Pläne zur Privatisierung der Universitätsklinika zurückziehen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/2480

Ich eröffne die Beratung und gebe Frau Gebhard von der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im letzten Plenum haben wir uns bereits mit dem Thema Privatisierung der Uni-Kliniken befasst. Die Fragestunde hat jedoch mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben. Das hat die SPD-Fraktion veranlasst, den vorliegenden Antrag einzubringen.

Herr Minister Pinkwart, Sie haben in dieser Fragestunde auf die Frage des Kollegen Henke, ob Wissenschaft, Studium und Lehre als dominierende Essenz für die Untersuchung durch Roland Berger zugrunde gelegt werden, nur bestätigt, dass – ich zitiere – es einen gewissen Konflikt zwischen den Medizinischen Fakultäten und den Kliniken sowie deren Geschäftsführungen gibt.

Herr Kollege Henke, ich verstehe das so, dass der Auftrag an Roland Berger darin besteht, wie es Herr Pinkwart vorher in dieser Fragestunde ausgeführt hat, ausschließlich betriebswirtschaftliche, rechtliche und steuerrechtliche Fragen zu klären. Meines Erachtens ist auch deutlich geworden, dass es Ihnen, Herr Minister, vorrangig um die Frage der Organisationsform geht, das heißt, ob Konzernbildung, Public Private Partnership oder Privatisierung angeraten ist. Sie hatten auch gesagt – ich sage das der Vollständigkeit halber –, dass eine Optimierung der bestehenden Struktur der Uni-Kliniken nicht ganz ausgeschlossen sei.

Nachdem uns Kollege Lindner im letzten Wissenschaftsausschuss erläutert hat, dass er und seine Partei sich zuallererst als Ordnungspolitiker verstehen, ist dies nicht weiter verwunderlich. Welche Unruhe Sie mit diesen Ankündigungen bei den sechs Universitätskliniken ausgelöst haben, scheint bedauerlicherweise nachrangig zu sein.

(Beifall von der SPD)