Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

(Beifall von der SPD)

Glauben Sie wirklich, dass diese ordnungspolitische Hängepartie bei den 6.000 Beschäftigten motivationsfördernd wirkt, dass Wissenschaft, Forschung und Patienten davon profitieren?

Als Orientierung haben Sie in dieser Fragestunde, Herr Minister, uns und den Beschäftigten den

Hinweis gegeben, wir sollten uns das positive Beispiel in Hessen anschauen. Doch die Beschäftigten kommen genau wie wir bei einem Blick nach Hessen zu einem ganz anderen Ergebnis.

In Hessen haben die Beschäftigten der fusionierten und privatisierten Uni-Kliniken MarburgGießen darauf vertraut, dass sie durch den Vertragszusatz „keine betriebsbedingten Kündigungen vor 2010“ geschützt seien. Vielleicht hat sogar die hessische Landesregierung selbst daran geglaubt. Fakt ist aber, dass auf der BilanzPressekonferenz im April dieses Jahres von dem Unternehmen Rhön angekündigt worden ist, es gelinge bis Ende 2007, also lange vor dem Jahr 2010, 10 bis 15 % des Personals abzubauen und schon dann in die Gewinnzone zu kommen.

Gleichzeitig wird Mitarbeitern eine Chance auf einen Arbeitsplatz nach dem Jahr 2010 versprochen, wenn sie an einer Fortbildung teilnehmen. Die ganze Geschichte hat allerdings einen Pferdefuß. Sie müssen nämlich dazu sofort auf den Schutz vor betriebsbedingter Kündigung verzichten.

Ich will hier nicht untersuchen, wer da wen getäuscht hat. Die Fakten sprechen meines Erachtens für sich. Aber wir hier in Nordrhein-Westfalen haben dafür zu sorgen, dass weder Beschäftigte noch Wissenschaft noch Patienten in NordrheinWestfalen getäuscht werden. Das heißt, wir haben jetzt, bevor Fakten geschaffen worden sind, alle Risiken abzuwägen, die sich aus einer Änderung der Organisationsform ergeben. Dabei geht es um Risiken für die Beschäftigten, für die Hochschulmedizin, für die Patienten und für die öffentliche Hand.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD])

Eines macht das hessische Beispiel nämlich schon heute klar: Private nicht dem Gemeinwohl verpflichtete Krankenhausträger sind zuallererst profitorientiert und verfolgen vorrangig rein wirtschaftliche Interessen.

(Christian Lindner [FDP]: Mein Gott!)

Herr Lindner, Sie können mir gleich antworten. Ich bin sehr gespannt darauf. – Woher sollen denn die Gewinne kommen, die einerseits zu einer von uns durchaus gewollten anzustrebenden verbesserten Ausstattung der Uni-Kliniken führen und gleichzeitig auch noch die Aktionäre zufrieden stellen?

(Christian Lindner [FDP]: Effizienz!)

Ich sage Ihnen gleich etwas zur Effizienz.

Im Zeitalter von DRGs ist es den Uni-Kliniken nicht möglich, eine höhere Behandlungsgebühr zu erheben. Das heißt, auf der Einnahmeseite ist keine Verbesserung zu erzielen. Wesentliche Kosteneinsparungen sind tatsächlich nur beim Personal zu erreichen, indem entweder die Mitarbeiter deutlich schlechter bezahlt werden oder geringer qualifiziertes Personal eingestellt wird oder indem, wie in Hessen, weniger Personal beschäftigt wird – oder alles zusammen geschieht.

Mangels eines Benchmarkings für Uni-Klinika legt man dort nämlich einen Personalschlüssel zugrunde, den der Konzern auch bei seinen anderen Krankenhäusern anwendet. Er berücksichtigt also bei einer Uni-Klinik die besonderen Anforderungen nicht, die sich aus dem Zusammenhang von Forschung und Lehre ergeben, und er berücksichtigt nicht die Anforderungen, die sich aus ihrer Funktion als Maximalversorgung für die Bevölkerung ergeben.

Wenn es tatsächlich noch Spielräume geben sollte, eine Uni-Klinik betriebswirtschaftlich besser aufzustellen, dann sehe ich nicht ein, warum die erwirtschafteten Mittel nicht in der Hochschulmedizin verbleiben, sondern den Aktionären zufließen sollen.

(Beifall von der SPD)

Auf Nachfrage des Kollegen Henke, Herr Minister, haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass Sie sich mangels Kaufinteressenten für Nordrhein-Westfaen vorstellen können, dass nicht alle Uni-Kliniken nach demselben Organisationsmodell geführt werden. Dies hätte jedoch weit reichende Konsequenzen für unsere Hochschulmedizin. Sowohl bei der Forschung als auch bei der Lehre wäre dann die Ausgangslage an den verschiedenen Standorten sehr unterschiedlich. Ein vernünftiger Wettbewerb um die beste Mediziner-Ausbildung, ein vernünftiger Wettbewerb um die beste Hochleistungsmedizin setzt nämlich auch vergleichbare Rahmenbedingungen voraus.

Es stellt sich auch die Frage, wie Sie sicherstellen wollen, dass zukünftige medizinische Forschungen nicht nur an ökonomischen Interessen ausgerichtet werden. Wir wissen doch alle, dass häufig vorkommende Krankheitsbilder bei Pharmaunternehmen viel beliebter sind als solche, die nur wenige Menschen betreffen. Der Staat hat aber dafür Sorge zu tragen, dass das Krankheitsbild von Menschen mit seltenen Krankheitsbildern auch erforscht wird und dass diese Menschen die bestmögliche Behandlung erfahren.

Ich werde Ihnen ein Beispiel geben, um Ihnen vor Augen zu führen, welche Konsequenzen das hät

te: In Deutschland gibt es beispielsweise etwa 1.000 Kinder, die mit der Stoffwechselkrankheit Mukopolysaccharidose das Licht der Welt erblicken. Die wenigsten von ihnen erreichen das Erwachsenenalter.

Kein Pharmaunternehmen wird zur Erforschung dieser Krankheit Geld in die Hand nehmen. Aber wir haben die Pflicht, die Kinder und ihre Angehörigen nicht einfach ihrem Schicksal zu überlassen.

(Beifall von der SPD)

Wir haben sicherzustellen, dass unsere Hochleistungsmedizin – wenn erforderlich – für alle zugänglich ist. Eine Privatisierung birgt immer die Gefahr der Rosinenpickerei. Dort, wo Geld zu verdienen ist, engagieren sich Private. Und für den Rest ist dann der Staat zuständig. Dies birgt meines Erachtens kaum abschätzbare finanzielle Risiken.

Lassen Sie mich darum zusammenfassend in aller Deutlichkeit sagen: Wir wollen keine Verschlechterung für die Patienten in Bezug auf die Maximalversorgung durch die Unikliniken, sei es durch Personalabbau oder schlechter qualifiziertes Personal. Wir wollen keine Professuren erster oder zweiter Klasse in der Hochschulmedizin – je nach Organisationsform der Uniklinik –, und wir wollen keine ausschließlich an ökonomischen Interessen ausgerichtete Medizinforschung.

Daher kann ich Sie nur auffordern: Geben Sie die Option für eine Privatisierung der Uniklinika auf, konzentrieren Sie sich auf eine Optimierung innerhalb der gegenwärtigen Strukturen. Dabei würden wir Sie dann sehr gerne konstruktiv begleiten. – Recht schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Gebhard. – Herr Henke von der CDUFraktion hat nun das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Gebhard, an Ihrer Rede hat mir besonders gut das Bekenntnis zu den Pflichten, die wir haben, gefallen. Wenn die Pflichten so sind, wie Sie sie beschrieben haben, frage ich mich: Warum haben Sie während der langen Amtszeit der von Sozialdemokraten geführten Vorgängerkoalitionen diese Pflichten nicht erfüllt? Warum findet man denn eine Situation vor, in der das Problem eines Investitionsbedarfs in Höhe von 2 Milliarden € nicht beantwortet werden kann,

weil die Vorgängerregierung keine Lösungen für dieses Problem hinterlassen hat? Was hat das mit der Erfüllung von Pflichten zu tun?

Meine Damen und Herren, die besondere Stellung der Universitätsmedizin im deutschen Gesundheitswesen ergibt sich durch ihre Verankerung an den Hochschulen. Medizinische Fakultäten und Universitätsklinika sind in Verbindung mit den akademischen Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen schlechthin die zentralen Leistungsträger für die Ausbildung zum ärztlichen und zahnärztlichen Beruf. Sie sind an der Ausbildung vieler anderer Gesundheitsberufe beteiligt. Sie sind auch in großem Umfang an der ärztlichen Weiterbildung, also der Spezialisierung zum Facharzt, beteiligt. In manchen Fachgebieten ist diese Spezialisierung außerhalb von Universitätsklinika praktisch unmöglich, weil es entsprechende Abteilungen sonst gar nicht gibt.

In großen Teilen Deutschlands liegt die Verantwortung für die medizinische Maximalversorgung bei den Uniklinika. Hier in Nordrhein-Westfalen gilt dies für 50 % der Maximalversorgung. Viele Universitätskliniken erbringen Leistungen, die sonst an keiner anderen Stelle in der gesundheitlichen Versorgung erbracht werden.

Die universitäre Medizin ist zudem die wichtigste Säule der Gesundheitsforschung in Deutschland. An den Universitätsklinika findet die patientenorientierte Forschung statt. Sie sind der Ort, an dem Grundlagenforschung und klinische Medizin verbunden werden. Daraus resultiert zum einen Krankenversorgung auf höchstem Niveau, an der Grenze des medizinischen Fortschritts, zum anderen die klinische Erprobung von Innovationen in Therapie und Diagnostik. Universitätsmedizin ist das Rückgrat für klinische Studien aller Phasen. Insofern sind die medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika auch der Ort, an dem sich künftige Wissenschaftlergenerationen auf ihre Laufbahn vorbereiten.

Angesichts der wachsenden Bedeutung der biomedizinischen Forschung als Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts ist die Bedeutung der Universitätsmedizin auch für die Volkswirtschaft eminent. Dies gilt ebenso für die Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten für ein Leistungsgeschehen in der Krankenversorgung, das den Prinzipien „notwendig“, „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „wirtschaftlich“ entspricht, wie sie im Sozialgesetzbuch V verankert sind und wir sie gestern in der Debatte zur Gesundheitsreform diskutiert haben.

Die Universitätsmedizin agiert als wichtiger Partner der forschenden Arzneimittelhersteller und der medizintechnischen Industrie, die, Herr Minister Pinkwart, ihrerseits für einen Jahresumsatz von mindestens 38 Milliarden € steht.

Im November 2005 hat der Wissenschaftsrat eine Stellungnahme zur Leistungsfähigkeit, den Ressourcen und der Größe universitätsmedizinischer Einrichtungen verabschiedet. Darin stellt er fest, dass zwischen den einzelnen Standorten sehr große Unterschiede existieren. Personalausstattung und Gesamtflächen variieren etwa um den Faktor 4, die HBFG-Istausgaben der alten Länder variieren um den Faktor 7. Diesen deutlichen Unterschieden stehen ebenfalls große Leistungsspannbreiten gegenüber. Die Zahl der Absolventen variiert bis zu einem Faktor von 8. Auf manche Fakultäten entfallen fast 14-mal so viele Drittmittel wie auf andere.

An den vom Wissenschaftsrat untersuchten Stand- orten fiel in fast allen Bereichen eine positive Korrelation zwischen Größe beziehungsweise Ressourcen und Leistungsfähigkeit auf. Insbesondere für die Drittmittelproduktivität galt, dass mit zunehmender Größe auch die Pro-Kopf-Leistung stieg.

Eine zweite Stellungnahme des Wissenschaftsrats vom Januar 2006 befasst sich mit Empfehlungen für Public Private Partnership und Privatisierungen in der Universitätsmedizin.

Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass es bereits seit Jahrzehnten Kooperationen mit privaten Einrichtungen in der Lehre, in der Krankenversorgung und in der angewandten klinischen Forschung gibt. Seit der deutschen Wiedervereinigung werden vermehrt einzelne Fachgebiete aus den Hochschulklinika ausgegliedert und zum Beispiel bei der Herzchirurgie in gewerbliche Einrichtungen verlagert, um Investitionskosten zu sparen. Das ist vor allem in den östlichen Bundesländern der Fall.

Der Wissenschaftsrat hat verschiedentlich betont, dass die Prüfung organisatorischer Veränderungen nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit der Krankenversorgung erfolgen darf. Vielmehr könnten derartige Entwicklungen nur unterstützt werden, wenn sichergestellt ist, dass sie weder zulasten von Forschung und Lehre noch zulasten des Gesamtklinikums oder der medizinischen Fakultäten gehen.

Zur Auswertung der bisherigen Erfahrungen und zur Erarbeitung von Empfehlungen hat der Wissenschaftsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Juni 2003 ihre Arbeit aufgenommen und inzwischen den ersten Teil der Empfehlungen mit Blick

auf Kooperationen in der universitären Krankenversorgung vorgelegt hat. Ein zweiter Teil mit Schwerpunkt auf Kooperation in medizinischer Forschung und Lehre ist für November 2006 geplant.

Wir alle wissen – Frau Gebhard hat es noch einmal in Erinnerung gerufen –, dass die amtierende Landesregierung und mit ihr das amtierende Wissenschaftsministerium Auftragserfüllungen erwarten, die zum Teil noch von der Vorgängerregierung in Auftrag gegeben worden sind:

die Expertenkommission unter Vorsitz von Herrn Prof. Dichgans und das Gutachten von Roland Berger. Dabei wurde Roland Berger auch ein Gutachten der Beratungsgesellschaft Horwath und Partner zur Verfügung gestellt, das im Jahre 2003/2004 vom BLB unter der Verantwortung des früheren beamteten Staatssekretärs des Wissenschaftsministeriums in Auftrag gegeben wurde – übrigens ein Gutachten, das dem Landtag zu Zeiten der rot-grünen Regierung nie vorgestellt worden ist; ich glaube sogar, dass die rot-grüne Regierung es dem Landtag gegenüber nie erwähnt hat.

Weder die Landesregierung noch die sie tragenden Fraktionen haben bislang eine Entscheidung über die künftige Struktur der Uniklinika im Lande getroffen. Das bedeutet, dass es zurzeit auch keine Entscheidung in Richtung Privatisierung der Universitätsklinika, eines Teils der Universitätsklinika oder eines Universitätsklinikums gibt.

Ich glaube, dass es fahrlässig wäre, eine solche Entscheidung zu treffen, ehe uns die Gutachten der Gruppe um Prof. Dichgans, des Unternehmens Roland Berger und – ich füge hinzu – die angekündigte Ausarbeitung der eingangs erwähnten Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats zur Verfügung stehen, die wir im November erwarten können.

So, wie ich es für fahrlässig halten würde, zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung für die Privatisierung eines Universitätsklinikums, einiger oder aller Universitätsklinika zu treffen, so würde ich es allerdings ebenfalls als fahrlässig bezeichnen, wollte man, wie Frau Gebhard mit dem vorliegenden SPD-Antrag suggeriert, vorab eine bindende Entscheidung gegen jegliche Privatisierung treffen.

Für den Wissenschaftsrat ist es unverzichtbar, dass es aufgrund der Privatisierung eines Universitätsklinikums zu keinen Mitspracherechten des privaten Trägers bezüglich Umfang und Inhalt von Forschung und Lehre kommen darf. Sie wissen, dass die Wissenschaftsminister – also auch der

nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister – Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Insbesondere, so der Wissenschaftsrat, müsse gesetzlich sichergestellt sein, dass das Klinikum der Medizinischen Fakultät zu deren Aufgabenerfüllung dient und der Staat weiterhin Träger der hoheitlichen Aufgaben bleibt. Es leuchtet daher ein, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Universität und das Land in den Aufsichtsorganen des Klinikums die Einhaltung vertraglicher Regelungen erwirken können, dass das Land über angemessene Informations- und Kontrollrechte verfügt und dass dafür gesorgt wird, dass Garantien für Studierende, Auszubildende und medizinische Nachwuchswissenschaftler existieren. – Das ist die Position, die der Wissenschaftsrat formuliert hat.

Ich sage: Auch die Interessen der Beschäftigten in Fakultät und Universitätsklinikum müssen berücksichtigt bleiben.

Für den auch nicht gänzlich ausgeschlossenen Fall, dass ein privater Partner seine ihm übertragenen Aufgaben nicht oder nur schlecht erfüllen würde, wäre ebenfalls geeignete Vorsorge zu treffen. Dabei sind Heimfallrechte, gekoppelt an die Aufgabenerfüllung, für die Wahrung der Interessen der öffentlichen Seite von besonderer Bedeutung. Sie machen es allerdings auch notwendig, für den Fall eines solchen Heimfalls über ein Auffangkonzept zu verfügen.