Wir haben aber auch eine Hochschulmedizin, die stark unter Druck steht, weil wir dort einen Investitionsstau haben, der damit zusammenhängt, dass in diesem Bereich der Maximalversorgung technischer Fortschritt mit in die tägliche Arbeit einfließen muss. Da gibt es wenige Routinevorgänge; da geht es um Maximalversorgung hart am oberen Ende des aktuellen Forschungsstandes. Das erfordert Investitionen. Diese Investitionen in einem Landeshaushalt zu leisten, wie wir ihn von Ihnen übernommen haben, das fällt nicht leicht.
Deshalb ist es erforderlich, im Interesse exzellenter Lehre, exzellenter Forschung und einer hervorragenden Versorgung für die Patienten darüber nachzudenken, wie die Hochschulmedizin ihren
Aufgaben gerecht werden kann. So wie bisher jedenfalls wird es möglicherweise nicht weiter gehen können. Das hat mein Kollege von der Union, Herr Henke, hier ausgeführt.
Ich halte es aus diesem Grund – es geht um die Aufnahme des Problems und die Identifikation möglicher Optionen – für töricht, wie Frau Gebhard es hier eingefordert hat, eine einzelne von vielen Optionen von vornherein auszuschließen. Es geht nicht darum, sich von vornherein auf eine Privatisierung festzulegen; aber es geht auch nicht an, dass wir einen möglichen Weg, vielleicht auch nur für eine dieser Universitätsklinika, von vornherein ausschließen. Das wäre falsch.
Das hat auch nichts, liebe Frau Gebhard, mit abstrakten ordnungspolitischen Erwägungen zu tun. Ich bin gerne bereit, mich solchen Überlegungen zu stellen. Aber hier geht es um konkrete Fakten, an denen wir uns orientieren können. Wie in fast jedem anderen Bereich gibt es auch im Gesundheitswesen Erfolgsbeispiele, die zeigen, dass sich die Lage verbessert, wenn Politik auf Wettbewerb und Eigeninitiative setzt.
Ich will ein einziges Beispiel benennen, ohne dass ich damit behaupte, es sei eins zu eins auf unsere Universitätsklinika übertragbar, ohne dass ich damit sagen will, wir seien von vornherein auf eine Privatisierung festgelegt.
Gleichwohl will ich vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen auf das Berliner Klinikum Buch mit 4.000 Betten hinweisen, das ein privater Klinikbetreiber übernommen hat. Zu diesem Universitätsklinikum -das ist privatisiert worden; dann gab es folgende Veränderungen des neuen Managements; hören Sie sich das genau an, Frau Gebhard! – schreibt der „Spiegel“ – Zitat –:
„Statt 150 Nadelfadenkombinationen kommen seither nur noch 50 Nahtmaterialien im Operationssaal zum Einsatz. Statt Hunderter unterschiedlicher Glühbirnen und Neonröhren gibt es nur noch zwölf verschiedene Typen, die der Hausmeister im Lager führt.“
Sie haben hier weiter ausgeführt, dass die medizinische Versorgung von Privaten möglicherweise nicht in der Weise geleistet werden kann wie von öffentlichen Anstalten. Dazu schreibt der „Spiegel“ – das ist keine Parteipostille der FDP –:
„Der Vorwurf, die Einsparungen bei den Privaten führten zu schlechterer Qualität, trifft ebenfalls nicht zu. Im Gegensatz zu den meisten staatlichen Häusern veröffentlichen sie detail
lierte Bilanzen über ihre Behandlungsergebnisse. Das Komplikations- oder Sterberisiko für Patienten liegt in der Regel unter dem Bundesdurchschnitt.“
Ich sage noch einmal: Es geht mitnichten darum, hier eine Privatisierung zu fordern. Aber es ist im Interesse der Patienten und angesichts ihrer Ansprüche an maximale Versorgung falsch, sie von vornherein auszuschließen. Es ist übrigens auch im Interesse der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen falsch, die Augen davor zu verschließen, dass die Hochschulmedizin mehr Diversifikation vertragen werden könnte.
Meine Damen und Herren, selbst wenn dieser Antrag verfrüht kommt, selbst wenn er von falschen Voraussetzungen ausgeht, werden wir, weil es zum guten Ton gehört, der Überweisung an den Fachausschuss natürlich zustimmen und uns einer Debatte dort gerne stellen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit gerne nutzen, hier noch einmal einige grundsätzliche Punkte klarzustellen. Ich hatte bereits vor 14 Tagen an dieser Stelle im Rahmen der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schultheis Gelegenheit, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Aber ich tue es gerne noch einmal, denn es ermöglicht mir, erneut darauf hinzuweisen, worum es uns und worum es den Hochschulklinika in unserem Land geht.
Eines vorweg: Die Hochschulklinika sind hochdefizitäre Einrichtungen. In der Bausubstanz haben wir zudem einen Sanierungsstau von 2 Milliarden € von der Vorgängerregierung vorgefunden. Was wir nicht vorgefunden haben, waren abgeschlossene Zukunftskonzepte für die Hochschulklinika. Immerhin haben wir ein Gutachten der Vorgängerregierung zur Privatisierung von Universitätskliniken vorgefunden – so viel zur Gutachteritis, die von Herrn Vesper angesprochen worden ist.
Fazit: Auch bei diesem Thema arbeiten wir auf einer Baustelle, die uns die alte Landesregierung offen hinterlassen hat.
Wir treiben jetzt den notwendigen Entscheidungsprozess voran. In diesen Prozess gehen wir – wie ich das hier bereits dargelegt habe – ergebnisoffen hinein. Derzeit überlegen wir, wie eine tragfähige Struktur der Universitätsklinika für die Zukunft aussehen kann. Zu diesem Beratungsprozess möchte ich drei Punkte ansprechen.
Erstens. Es geht in diesem Prozess in erster Linie um Qualität. Der Beratungsprozess, in dem wir uns befinden, ist kein Selbstzweck. Es geht darum, dass wir für die sechs Universitätsklinika in Nordrhein-Westfalen Rahmenbedingungen schaffen wollen, die es ihnen ermöglichen, international auf Topniveau zu forschen, Studierende hervorragend auszubilden und ihre Patienten bestmöglich zu versorgen.
Tatsache ist, dass die Universitätsklinika diesen Anspruch unter schwierigen Bedingungen bewältigen müssen. Sie agieren im Kontext eines Gesundheitssystems, dessen finanzielle Spielräume immer enger werden. Wenn man dem Vertrauen schenken möchte, was sich als weiterer Schritt ankündigt, kommt es zu weiteren Einschränkungen für den Krankenhaussektor.
Was den baulichen Zustand der Kliniken angeht – ich habe es angesprochen –, hat sich ein immenser Modernisierungsbedarf aufgestaut. Am augenfälligsten ist das an den Standorten Aachen und Münster.
Der Beratungsprozess zur Struktur der Klinika hat also eine ganz klare Zielrichtung: Wie können wir mit den vorhandenen Ressourcen sicherstellen, dass die Universitätsklinika ihre Qualität halten und steigern können – in der Patientenversorgung, in der Lehre und in der Medizinforschung?
Zweitens. Der Beratungsprozess, den wir führen, ist transparent und ergebnisoffen. Das ist unser Prinzip, und daran halten wir fest. Wir geben nicht irgendwelche Gutachten in Auftrag und informieren die Öffentlichkeit nicht darüber, sondern wir sagen, was wir tun – bei jedem Schritt unseres Handelns. Das erkläre ich gerne noch öfter, auch hier in diesem Hohen Hause.
Es geht uns nicht um die schnellste Lösung, sondern es geht um die optimale Lösung. Die Privatisierung von ein oder zwei Standorten ist eine Möglichkeit, die wir dabei nicht ausschließen – aber nur dann, wenn sie auch wirklich Sinn macht. Privatisierung um der Privatisierung willen ist mit uns jedenfalls nicht zu machen.
Drittens. Eine Entscheidung über die künftige Struktur der Universitätsklinika muss gut vorbereitet sein und alle Rahmenbedingungen sorgfältig ein
beziehen; denn das ist eine Entscheidung, die halten soll und die für unser Land große Tragweite hat.
Deshalb hat es Anfang des Jahres mehrere Workshops mit Rektoren und Dekanen der Universitäten mit Medizin in diesem Land, mit den Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern der Universitätsklinika und mit auswärtigen Sachverständigen gegeben. Dort wurden die Erfahrungen mit den jetzigen Strukturen und Empfehlungen für künftige Strukturen beraten. Die Workshops wurden von einem externen Sachverständigen moderiert.
Ihre Auswertung hat aber nicht zu eindeutigen Empfehlungen geführt. Deshalb habe ich mich entschieden, externen Sachverstand hinzuzuziehen und mich von einem Gutachter beraten zu lassen. Den Auftrag – das habe ich hier dargelegt – hat das Beratungsunternehmen Roland Berger erhalten. Dieser Auftrag wurde erteilt, nachdem wir zuvor mehrere Angebote eingeholt und verglichen hatten. Aufgabe des Gutachtens ist es, verschiedene mögliche Organisationsmodelle vorzustellen und in ihren Vor- und Nachteilen gegeneinander abzuwägen. Da uns bereits ein durch Horwath & Partners erstelltes Privatisierungsgutachten der Vorgängerregierung vorlag, haben wir das Beratungsunternehmen Berger natürlich gebeten, auf vorhandene Gutachten aufzubauen; denn Doppelarbeit führt selten zu besseren Ergebnissen.
Das Gutachten wird also unterschiedliche Optionen darstellen und bewerten, darunter eine Konzernstruktur, Public-Private-Partnership-Modelle – zum Beispiel für Baumaßnahmen –, die Privatisierung eines Universitätsklinikums, aber auch die Optimierung der bestehenden Struktur unserer Universitätsklinika. Der externe Gutachter wird verschiedene Modelle künftiger Strukturen der Universitätsklinika unter betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und auch steuerrechtlichen Gesichtspunkten beleuchten.
Zu seinen Rahmenbedingungen gehört dabei ausdrücklich, dass die Exzellenz von Forschung und Lehre in der Medizin gesichert und gefördert werden muss. Alle Strukturvorschläge müssen das gewährleisten. Ziel ist es, organisatorische Strukturen zu schaffen, die die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Universitätsklinika erhalten und deren wirtschaftliche Stabilität nachhaltig gewährleisten.
Wenn das Gutachten vorliegt, werden wir es auswerten und einen Entscheidungsvorschlag erarbeiten. Selbstverständlich werden wir diesen Vorschlag hier im Landtag zur Debatte stellen. Alle
notwendigen Abstimmungen und Anhörungen einschließlich der Befassung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landtages werden zügig im Verlauf des Jahres 2007 durchgeführt. Ich plane den Januar 2008 als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der neuen Strukturen.
Ich hatte zu Anfang gesagt, es geht vor allem um eines: um Qualität. Deshalb steht der Beratungsprozess zu den künftigen Strukturen der Universitätsklinika nicht isoliert. Es geht zugleich darum, die wissenschaftlichen Stärken und die Forschungsschwerpunkte der medizinischen Fakultäten stärker zu profilieren. Das berät zeitgleich eine unabhängige Expertenkommission Hochschulmedizin. Ich erwarte mir von dem Bericht dieser Expertenkommission Empfehlungen, wie wir die Stärken der Hochschulmedizin in NordrheinWestfalen noch deutlicher herausarbeiten können, um ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und auch im internationalen Vergleich zu sichern.
Beide Prozesse, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind also aufs Engste miteinander verknüpft. In den Entscheidungsprozess zur künftigen Struktur der Universitätsklinika wird die Empfehlung der Expertenkommission Hochschulmedizin einbezogen. Auf diese Weise werden wir dafür sorgen, dass die Strukturen der Universitätsklinika die wissenschaftlichen Stärken der medizinischen Fakultäten unterstützen und fördern; denn dies gehört zusammen mit der Krankenversorgung zu ihren zentralen Aufgaben.
Ich bin zuversichtlich – wenn ich das abschließend sagen darf –, dass wir diesen Prozess genauso gründlich und mit einer genauso starken positiven Aufnahme bei den Hochschulen und allen Beteiligten gestalten werden, wie uns das – wenn ich das mit einer gewissen Genugtuung sagen darf – nicht nur bei den Studienbeiträgen gelungen ist, sondern auch bei dem großen Vorhaben des Hochschulfreiheitsgesetzes. Es lohnt sich immer, vorher sorgfältig zu arbeiten und sich auf ein gemeinsames Ziel hin zu orientieren. Dann gelingt im Regelfall auch das, was man sich vornimmt. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Minister Pinkwart. – Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schluss der Beratung. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
schuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
8 Die Überarbeitung des Zuwanderungsgesetzes muss die Weichen neu stellen: Den Wirtschaftsstandort NRW durch erleichterte Zuwanderung und bessere Integrationsförderung stärken
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist mit seiner Einwanderungsgeschichte das Kernland der Zuwanderung in Deutschland. In unseren Ballungszentren – wir wissen es – wird in den nächsten zehn Jahren die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen einen Migrationshintergrund haben. Gleichzeitig wissen wir aber, dass die Integrationsdefizite auch und gerade in der zweiten und dritten Einwanderergeneration nicht weniger geworden sind, dass sich gerade im Hinblick auf die Sprachkompetenz sogar einiges verschlechtert.
Nordrhein-Westfalen ist als Wirtschaftsstandort international ausgerichtet. Weltweit agierende Firmen haben in Städten wie Köln und Düsseldorf, aber auch im Ruhrgebiet ihre europäischen Zentralen. Für sie ist das Thema Arbeitsmigration von zentraler Bedeutung. Auch das ist ein Thema der Zuwanderungspolitik. Für sie bedeutet Arbeitsmigration keine Bedrohung, sondern für sie sind – wie für viele mittelständische Unternehmen – Arbeitsmigration und erleichterte Zuwanderung Voraussetzung für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Unter anderem für diese Probleme – es gibt viele andere mehr – sollte das Zuwanderungsgesetz eine Antwort und eine Lösung finden.
Nun liegt die erste Auswertung des Zuwanderungsgesetzes vor. Wir wissen: Es wurde zwar ein Anfang gemacht. Aber wir müssen feststellen: Es gibt erkennbare Schwachstellen des Gesetzes.
Schwachstelle 1: Arbeitsmigration. Nach wie vor basiert die Steuerung der Arbeitsmigration nach Deutschland auf der alten Anwerbestoppausnahmeverordnung. Im Grunde hat das Zuwanderungsgesetz hier nicht viel verändert. Nomen est Omen, meine Damen und Herren.
Die Unternehmer, auch mittelständische Betriebe, beklagen sich, dass sie das geforderte Jahresgehalt von 84.000 € für hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer als Schwelle für die Einwanderung nicht aufbringen können, aber auch der Arbeitsmarkt diese Summe gar nicht hergibt. Das Ergebnis: Nur ca. 700 bis 900 Höchstqualifizierte bekamen auf Grundlage dieser Regelung eine Niederlassungserlaubnis im ersten Jahr des Zuwanderungsgesetzes.