Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf bezieht sich in mehreren Artikeln auf diesen Anspruch. Der erste etwas größere Komplex wäre mit Regelung des getrennten Gebührenmaßstabes zu bezeichnen. Vielleicht haben Sie darüber in der einen oder anderen kommunalen Debatte schon einmal etwas gehört. Es geht darum, dass die Gebühren für den Abwasserbereich gerecht festgelegt werden – in der Trennung zwischen dem, was man an Wasser verschmutzt, und dem Niederschlagswasser, das auf die Fläche fällt und entsprechend abgeführt wird. Das hängt eben von der Fläche ab.
Alle, die damit zu tun haben, sagen, dass ein solcher getrennter Gebührenmaßstab gerechter ist, weil er nach dem tatsächlichen Verursacherprinzip belastet. Insofern ist er ökologisch angemessener. Und er führt dazu, dass bisher versiegelte Flächen möglicherweise über einen Anreiz entsiegelt werden, damit sie nicht mehr an einen Kanal angeschlossen werden, die Reinigungsleistung dadurch verbessert wird und letztlich Wasser direkt versickern kann.
Es gibt entsprechende Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten. Wir meinen, dass es nötig und sinnvoll ist, diese bereits in der Rechtsprechung vollzogene Setzung auch in Gesetzesform zu fassen. Deshalb schlagen wir Ihnen an dieser Stelle die Einführung des getrennten Gebührenmaßstabes als generelle Handlungsanweisung vor.
Darüber hinaus – das ist ja oft eine Diskussion in der kommunalen Szene, wenn es darum geht, Abwassergebühren festzusetzen – ist es notwendig, dass wir bei der Berechnung der Gebühren den Zinssatz ansetzen, der tatsächlich angefallen ist. Derzeit ist es laut entsprechender Gerichtsentscheidung möglich, bis zu 8 % in die Gebührenrechnung einfließen zu lassen.
Das entspricht nicht – das wissen Sie alle aus Ihrer alltäglichen Erfahrung – den tatsächlich am Markt erzielten Zinsen. Das muss entsprechend angepasst werden. Auch hier ist oft ein Einfallstor für die Argumentation, dass diese Gebühren aus ökologischen Gründen zu hoch seien. Wir meinen, dass man durch eine solche Begrenzung klare Zuständigkeiten schafft.
Als letzten großen Punkt nenne ich die Frage der Organisationsform; auch diese Debatte wird oft auf kommunaler Ebene geführt. Subventioniert sozusagen der Gebührenhaushalt des Abwasserbereiches den großen Resthaushalt, muss es zu klaren Trennungen kommen. Zumindest muss ei
ne Betriebsform gewählt werden, die deutlich macht, dass es eine solche Trennung im Gebührenhaushalt und keine Quersubventionierung zum normalen Haushalt gibt. In der Führung eines Betriebes in der Form einer GmbH ist das etwas anderes. Für die Nutzerinnen und Nutzer muss an dieser Stelle aber deutlich werden, dass es keine Querbeziehungen geben soll.
Es ist dann noch ein allgemeiner Satz, der aus unserer Sicht unbedingt notwendig ist, zur ökologischen Gestaltung von Gebührensatzungen enthalten. Es gibt einen solchen Programmsatz zwar in Einzelgesetzen, aber nicht in dem für den Kommunalbereich zentralen Gesetz, nämlich im Kommunalen Abgabengesetz. Wir schlagen also vor, einen solchen Programmsatz auch dort aufzunehmen, um es für den Abwasserabfall und den Energiebereich programmatisch zu regeln.
Ich hoffe – nun komme ich an den Anfang zurück –, dass wir den fachlichen Konsens aus der letzten Legislaturperiode, in diese Richtung zu gehen, in dieser Wahlperiode fortführen können und dass es die Bereitschaft gibt, Herr Ellerbrock, die Kolleginnen und Kollegen der großen Fraktionen zu überzeugen, an der einen oder anderen Stelle in die von uns vorgeschlagene Richtung zu gehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Hubert Schulte das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grünen begründen ihren Gesetzentwurf unter anderem damit, dass die entsprechenden Kosten minimiert werden sollen. Richtig ist, dass mittlerweile die Belastung von Mietern und Wohnungsinhabern durch die Nebenkosten eine enorme Höhe erreicht hat, und dazu zählen auch die Kosten der Abwassergebühren.
Nun fordern Sie beim Abwasser eine stärkere Berücksichtigung des ökologischen Verhaltens bei der Bemessung der Gebühren. Wenn wir die Abwassergebühren betrachten, so stellen wir fest, dass sie bereits heute im Land sehr unterschiedlich hoch sind.
In einigen Landesteilen sind sie aufgrund von unterschiedlichen wasserwirtschaftlichen und ökologischen Vorgaben sehr hoch. So sind gerade in
einigen Eifel-Kommunen aufgrund der Nähe zu den dortigen Talsperren komplette Ringleitungen erstellt worden. In diesen Gebieten zahlen die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der besonderen Bedingungen dafür, dass in den Großstädten sauberes Wasser zur Verfügung gestellt wird.
In Ihrem Gesetzentwurf kann ich keinen Ansatz erkennen, dass hier ein Interessen- und Kostenausgleich vorgesehen werden soll. Es kann nicht sein, dass die entsprechenden ökologischen Belastungen nur einzelnen Bevölkerungsgruppen auferlegt werden.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist es, die Nebenkosten insgesamt zu reduzieren. Hierfür müssen alle Möglichkeiten ohne Tabus überprüft werden. Dazu gehört dann auch, dass alle Organisationsformen der Abwasserbeseitigung ohne ideologische Scheuklappen auf ihre Nutzung für unsere Bürgerinnen und Bürger überprüft werden müssen.
Denken Sie daran: Bei der Anhörung zum Thema „Privatisierung der Abwasserbeseitigung“ sind zum Beispiel von den Entsorgern enorme Kostenreduzierungspotenziale aufgezeigt worden. Wenn Sie also, wie Sie vorgeben, ehrlich an einer Kostenreduzierung interessiert sind, dann muss auch diese Möglichkeit eine Alternative sein. Denken Sie daran: Wir sind allen Bürgerinnen und Bürgern und nicht nur einzelnen Klientelen verpflichtet.
Zurzeit scheidet die Privatisierung aus unserer Sicht wegen der bestehenden Mehrwertsteuerproblematik aus. Warten wir da die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ab. Je nach Ausfall des Urteils wird sich dann zeigen, ob Sie vorurteilsfrei über eine Kostenreduzierung mit uns diskutieren.
Meine Damen und Herren, die Räte unserer Städte und Gemeinden werden genau wie wir im Landtag für die entsprechende Zeit von ihren Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie tragen in ihrem Gemeinwesen Verantwortung. Warum sollen wir uns da eigentlich immer als Besserwisser aufspielen? – Ich denke, dass die Kommunalvertreter vor Ort am besten wissen, welche Vorgaben und Bedingungen unter den gegebenen Rahmenbedingungen für ihren Ort in der Abwasserbeseitigung die richtigen sind. Wir haben volles Vertrauen, dass die Ratsvertreter verantwortungsvoll handeln und ohne weitere Gängelung hinkommen.
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass in den Städten und Gemeinden eine differenzierte Berechnung der Abwassergebühr erfolgt. Für versiegelte
Flächen ist ein Grundbetrag pro Quadratmeter zu zahlen. Das ist in den meisten Städten und Gemeinden mittlerweile Standard.
Durch diese Gebühr ist doch der Anreiz für die Bürgerinnen und Bürger zur Entsiegelung der Flächen bereits heute gegeben. Die Höhe dieses Betrages ist in den Städten und Gemeinden durchaus unterschiedlich, und auch die Festlegung soll in Zukunft vor Ort durch die Räte geschehen. Da die Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Einrichtung ist, wird durch diese Zahlung für versiegelte Flächen der Preis für das Abwasser reduziert. Lassen wir doch den Kommunen die Möglichkeit, vor Ort die Gestaltung der Abwasserbeseitigungssatzung zu entscheiden.
Meine Damen und Herren, wir werden alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung prüfen, und wenn sie sinnvoll sind, werden wir die Rahmenbedingungen entsprechend ändern. Der Gesetzentwurf der Grünen ist in dieser Form auf jeden Fall nicht zielführend. Wir werden im Ausschuss sicherlich noch eine interessante Diskussion führen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Stinka das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! 200 Millionen Quadratzentimeter – ist das viel, oder ist das wenig? Wir kommen gleich dazu.
Die derzeitige Regelung der Festlegung der Abwassergebühren lässt den Gemeinden nach dem Kommunalabgabengesetz einen Spielraum für die Bemessungsgrundlage. In der Praxis erleben wir in Nordrhein-Westfalen zwei Berechnungsmethoden: Es gibt einen einheitlichen Gebührenmaßstab, der sich nur nach dem reinen Trinkwasserverbrauch berechnet, und einen getrennten Gebührenmaßstab, der Frischwasser und die Kosten der Niederschlagsbeseitigung in die Berechnung einbezieht. Nur eine gesplittete Gebühr – da stimmen wir den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen zu – ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Denn sie entspricht dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab aus § 6 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes.
Herr Schulte, wir haben natürlich die Gebühren immer im Auge zu halten. Zum einen sind die Gemeinden auf die Gebühren angewiesen, um dringende Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen. Zum anderen – das stimmt – sind die Bürgerinnen und Bürger sicherlich an der Belastungsgrenze angelangt. Daraus folgt für die SPD aber gerade, dass in dieser Diskussion eine Gebührengerechtigkeit herzustellen ist. Die einheitliche Methode, die ich zuerst ausgeführt habe, ist eben nicht gerecht und führt zu keiner vernünftigen Abrechnung, die die Menschen wenig belastet:
Wir sehen nämlich, dass das Niederschlagswasser bei der Abwasserbeseitigung mit Kosten im Bereich von 35 bis 45 % zu Buche schlägt. Gebühren nur nach dem Trinkwasserverbrauch zu berechnen belastet Privathaushalte und gerade Mehrpersonenhaushalte unabhängig davon, wie viel Niederschlagswasser in die Kanäle fließt. Letztendlich profitieren große Flächenversiegeler, etwa Betreiber von Super- oder Baumärkten.
Wir sind erfreut, dass sich bereits eine Vielzahl von Städten und Gemeinden auf die Splittung, die ich vorhin beschrieben habe, eingelassen hat. Darunter sind auch viele CDU-Gemeinden. Sie haben erkannt, dass diese Art der Gebührenordnung gerecht, sinnvoll und ökologisch nachhaltig ist. Das befürchtete Chaos bei dieser Umstellung ist ausgeblieben. Eine Gebührenexplosion hat nicht stattgefunden. In einigen Bereichen – ich betone: einige Bereiche – hat es auch Senkungen gegeben. Gebührengerechtigkeit ist also nicht durch einen groben Maßstab zu erreichen, der an der Wirklichkeit und der Wahrscheinlichkeit vorbeigeht.
Eine Einheitsberechnung ist ökologischer Unsinn; das ist die Auffassung unserer Fraktion. Sie bietet nämlich überhaupt keine Anreize für die Entsiegelung von Flächen. Umweltschutz funktioniert nur durch das Ansetzen an allen greifbaren Punkten und vor allem ganz am Anfang der Ursachenkette; der Begriff Nachhaltigkeit ist heute angesprochen worden.
Der Klimawandel ist für uns zur Realität geworden; damit schließt sich der Kreis für uns. Eine gesplittete Abwassergebühr führt auch dazu, dass wir Hochwasserschutz betreiben. Herr Schulte, Sie haben vorhin die Kosten dargestellt: Die Kosten von Hochwassererscheinungen, die auch im Münsterland stattgefunden haben, haben bei Weitem mehr Steuergelder gekostet als die Gebühren, die von den Bürgerinnen und Bürgern einge
Denn breitere Kanäle alleine tragen nicht dazu bei, das Wasser schnell abfließen zu lassen. Wir müssen frühzeitig eine Regenwasserbewirtschaftung einführen. Das ist billiger und führt zu einem viel höheren Effekt. Entsiegelung und Regenwasseraufbereitung sind deshalb für jede Kommune auch unter Kostengesichtspunkten ein Vorteil. Die Kosten sind nicht nur auf den Einzelnen, sondern auch auf die Gemeinschaft in NordrheinWestfalen zu fokussieren.
Der Vorteil der gesplitteten Gebühr liegt darin, dass sie den ökologischen Vorteil wiedergibt und denjenigen belohnt, der sich ökologisch verhält – beispielsweise, wenn er seine Auffahrt nicht zupflastert. Deshalb werden wir diesem Gesetzesentwurf zustimmen. Viele Gemeinden werden sicherlich schon eine Regelung haben. Dennoch glauben wir, dass es Sinn macht, eine generelle Regelung festzulegen und sie auf solide Füße zu stellen. Denn wir erkennen die Sinnhaftigkeit der Regelung. Eine Unverhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht erkennbar. Vernünftige Ausnahmetatbestände lassen sich schaffen.
Nun noch zu den 200 Millionen Quadratzentimetern: Das ist die Fläche, die jeden Tag in Nordrhein-Westfalen versiegelt wird. Und dies hier ist ein Beitrag, der dieser Versiegelung Einhalt gebietet. – Danke sehr.
Vielen Dank, Herr Kollege Stinka. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Ellerbrock das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Stinka, 200 Millionen cm² – 200 mal 10 6 cm², 10² cm² gleich 1 m², sind 2 Millionen m², sind 200 ha, sind 2 km mal 1 km Versiegelung pro Tag. Welchem Märchen sitzen Sie denn auf? Das hat doch mit der Realität überhaupt nichts zu tun, Herr Kollege. Das ist die planerische Aussage. Wenn also zum Beispiel in Ihrer Gemeinde eine Wohnsiedlung, ein Baugebiet, erschlossen wird, ist das planerisch eine Versiegelung. Im Münsterland gibt es noch schöne große Grundstücke von etwa 1.000 m²; auf 100 m² bauen Sie das Haus, der
Leute, darüber haben wir doch schon so oft geredet! Lasst es doch sein! Seid doch nicht die ganze Zeit beratungsresistent. Es reicht doch in einer Sitzung. Lasst doch einfach einmal ganz vernünftig denken. Das kann so nicht richtig sein.
Die Grünen haben einen Gesetzentwurf präsentiert, der ohne Zweifel einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung bedeutet. Das ist natürlich etwas, bei dem bei der FDP die Alarmglocken losgehen, denn wir sagen: Kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. – Ein Eingriff muss also sehr gut begründet sein. Im Gegensatz zu unseren Anträgen, die wir im letzten Jahr zusammen mit den Kollegen von der CDU gestellt haben – dem Antrag konnten wir da auch zustimmen –, ist die Begründung in Ihrem Antrag, Herr Kollege Remmel, nicht ganz so gut.
Es ist schwierig, landesweit gültige Daten zur Gebührenkalkulation in den einzelnen Gemeinden zu erheben. Festzustellen ist allerdings – da habe ich eine andere Wahrnehmung als der Kollege Stinka –, dass die Gebühren in Nordrhein-Westfalen absolut gesehen auf einem sehr hohen Niveau sind. Die Spreizung der Gebühren ist ebenfalls sehr groß. Das ist nicht allein mit topografischen Gegebenheiten zu erklären. In vielen Gesprächen mit den Bürgern vor Ort ist mir, aber Ihnen sicherlich auch, deutlich geworden, dass die Bürger bei der Gebührenerhebung mangelnde Nachvollziehbarkeit beklagen. Da müssen wir sicherlich etwas tun.