Hubert Schulte

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den Inhalt des Antrags der Grünen eingehe, will ich eine grundsätzliche Anmerkung machen: Die Fraktion der Grünen hat einen Antrag mit der Überschrift „COPipeline-Projekt endlich beenden – Arbeitsplätze an den Standorten sichern“ gestellt. Ich will nicht belehren, aber ich hätte von den Grünen doch erwartet, dass sie zumindest einige wenige Kenntnisse der Verfahren und Abläufe in unserem Land haben.
Erstens. Die Landesregierung kann das Projekt nicht, wie Sie es in Ihrem Antrag suggerieren, beenden. Kollege Kuschke hat das im Umweltausschuss ebenfalls deutlich gemacht. Auch wir vertreten diese Auffassung.
Zweitens. Sie fordern das Unternehmen auf, die Arbeitsplätze an den Standorten zu sichern. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, in der die Politik keine Arbeitsplätze, sondern Rahmenbedingungen schafft. Wo und in welcher Form Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden, ist eine unternehmerische Entscheidung.
Meine Damen und Herren, Sie sehen schon an der Überschrift, welche Qualität dieser Antrag hat. Der Beitrag von Herrn Remmel hat das gerade erst richtig verdeutlicht. Es handelt sich um Wahlkampf auf dem Rücken der betroffenen Menschen und zulasten des Industriestandortes NordrheinWestfalen.
Denn Sie wollen bei den betroffenen Menschen vor Ort den Eindruck erwecken, dass Sie das Projekt stoppen könnten. Das ist falsch. Sie machen Wahlkampf – nicht mehr und nicht weniger.
Sie formulieren in Ihrem Antrag die Aufforderung an die Landesregierung, die Menschen in dieser Region ernst zu nehmen. Ich nehme für uns in Anspruch, dass wir die Menschen in dieser Region ernst nehmen. Ich bedanke mich an dieser Stelle insbesondere bei den betroffenen Kollegen vor Ort, dass sie sich so intensiv mit der Thematik befassen und die kritische Diskussion begleiten. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht immer einfach ist.
Die Firma Bayer und der Leitungsbauer WINGAS haben am 24. Februar 2010 im Umweltausschuss des Landtags Versäumnisse eingestanden. Ja, es gab Schlampereien beim Bau und bei der Informationspolitik. Das ist ärgerlich und kaum entschuldbar.
Diese Vorkommnisse haben die Menschen verunsichert und mit Blick auf die betroffenen Unternehmen zu einem Vertrauensverlust geführt. Aber es bleibt ebenso richtig, dass wir diese Vorkommnisse ausführlich diskutiert haben und dabei auch die Unternehmen entsprechend Stellung genommen haben. Ebenso hat die Landesregierung die notwendigen Aussagen getroffen.
Für die CDU-Fraktion steht fest, dass diese Pipeline nur in Betrieb gehen kann, wenn auch die letzten Zweifel im Hinblick auf die diskutierten Fragestellungen beseitigt sind.
Die offenen Fragen müssen jetzt vor Gericht im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Wir unterstützen die Landesregierung in der Auffassung, dass die gerichtliche Entscheidung zunächst abgewartet werden muss.
Ich stelle abschließend fest:
Erstens. Der Antrag der Grünen ist unbegründet.
Zweitens. Der Antrag der Grünen ist reiner Wahlkampf, der Versuch, auf Kosten der Bevölkerung Wahlkampf zu führen.
Drittens. Das laufende gerichtliche Verfahren warten wir ab.
Deshalb, meine Damen und Herren, stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es heißt zwar offiziell Wasserentnahmeentgelt, aber es ist eine reine Steuer, eine Einnahmequelle für den Landeshaushalt ohne ökologischen Nutzen und wird von vielen Bürgern als reine Abzocke empfunden. Da kein ökologischer Nutzen vorhanden ist, schadet die Argumentation, die von den Grünen und von der SPD vorgebracht wird, dem Umweltschutzgedanken.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch der Eindruck vermittelt, Umweltschutz sei ein Mittel, um Steuern zu begründen, koste Geld, ohne dass ein Nutzen ersichtlich ist. Das hier zur Abstimmung vorliegende Gesetz zur Abschaffung der Wassersteuer ist gut. Es hat allerdings einen Fehler, und das soll auch hier nicht verschwiegen werden.
Die rot-grüne Landesregierung hat uns einen desolaten Haushalt, eine desolate Landeskasse hinterlassen, sodass die wünschenswerte Abschaffung der Wassersteuer heute komplett nicht möglich ist und wir uns gezwungen sahen, ein Abschmelzen über zehn Jahre vorzusehen.
Stimmen Sie dem guten Vorschlag zu! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Ruhe eingekehrt ist, ist ein Zeichen dafür, wie gut der Windkrafterlass war.
Es ist Ruhe eingekehrt, und es gibt heute eine entsprechende Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Wir haben nicht mehr dieses Theater vor Ort. Die Befürchtungen sind abgebaut worden. Konflikte zwischen Investoren und Anliegern sind reduziert. Wir haben Planungssicherheit. Die Leistung der Windkraftanlagen ist in den letzten Jahren gestiegen.
Dass sich in dem Diagramm, das in der Antwort der Landesregierung enthalten ist, eine gewisse Verflachung eingestellt hat, ist ganz normal. Herr Priggen, Sie haben vorhin doch angeführt, dass NordrheinWestfalen in früheren Jahren beim Ausbau der Windkraftanlagen führend war. Irgendwann ist auch in Nordrhein-Westfalen der Ansatz für lukrative Stellplätze erschöpft. Nordrhein-Westfalen ist nun einmal ein Mittelgebirgsgebiet, in dem nicht jeder Standort den Investoren die versprochene Rendite einbringt. Dies scheint tatsächlich der Grenze entgegenzugehen, denn das Flächenangebot für Windkraftanlagen ist mehr oder weniger ausgereizt.
Das zeigt auch der Antrag der Grünen, in dem gefordert wird, Stellplätze im Wald zuzulassen. Wir können uns das so pauschal nicht vorstellen. Der Wald ist bei uns ein besonderes Schutzgut. Deshalb sind wir nach wie vor der Meinung, dass der Bau von Windkraftanlagen nur in Einzelfällen erlaubt sein kann. Nur nach einer Einzelfallprüfung kann diese Möglichkeit eröffnet werden. Das zeigt sich auch: Zurzeit stehen 24 Windkraftanlagen im Wald – bezeichnenderweise alle im Sauerland. Aber jede Anlage ist extra geprüft worden. Dafür stehen wir, und wir sind der Meinung, dass es auch weiterhin bei Einzelfallprüfungen bleiben sollte.
Aber wie widersprüchlich auch bei Ihnen, den Grünen, die Haltung zu der entsprechenden Energieversorgung ist, zeigt sich eigentlich immer vor Ort. Sie sind grundsätzlich dafür – so ist das dem Antrag zu entnehmen –, dass eine Errichtung von Windkraftanlagen im Wald möglich ist
Schauen Sie sich einmal vor Ort an, welchen Widerstand die Hochspannungsleitungen, die erforderlich sind, um den Strom vom Verbraucher zum Erzeuger zu bringen, jedes Mal hervorrufen.
Beispielsweise in Plettenberg; sieh es Dir an. – Dass wir in Nordrhein-Westfalen stärker sind und zurzeit keine solch hohe Nachfrage haben, ist auch darauf zurückzuführen, dass es in anderen Bundesländern einen Nachholbedarf gibt. Lassen Sie die erst einmal auf unseren Stand kommen.
Wir stehen auch dazu, dass das Repowering gefördert wird. Das wird von uns ausdrücklich unterstützt. Aber das muss, wie schon mehrfach gesagt, über die ordentlichen Genehmigungsverfahren erfolgen. Es kann nicht sein, dass dort, wo mit Zustimmung der Anwohner eine kleine Anlage erstellt worden ist, diese nun die Befürchtung haben, dass da jetzt so ein großes, überdimensioniertes Ding hinkommt. Die Ängste, die da geschürt werden, werden von uns so nicht akzeptiert.
Wir stehen auch dazu, dass die Planungshoheit weitgehend bei den Gemeinden und Städten liegt. Wollen Sie denen absprechen, dass sie – sinnvollerweise – über die Höhenbegrenzungen vor Ort beraten und entscheiden? Wir meinen, das ist ein Teil der Planungshoheit der Städte und Gemeinden.
Besonders seltsam kam mir vor, dass der CDU praktisch Technikfeindlichkeit vorgeworfen wird.
Das geht total an der CDU vorbei. Wir sollten uns vielmehr partei- und fraktionsübergreifend darüber einig werden, dass jede Technik, egal welcher Art, eine Beeinträchtigung der Interessen und der Nutzung anderer ist. Egal ob es sich dabei um erneuerbare oder herkömmliche Energie handelt, egal ob Sie Wind, Wasser oder Biogas nehmen – Sie können für jede Nutzung Gegenargumente anbringen. Das ist aus meiner Sicht der Punkt, der heute stärker herausgearbeitet werden sollte: Jede Nutzung einer Technik beeinträchtigt andere Nutzungen und andere Interessen.
Besonders gefreut hat mich die Ausführung von Herrn Stinka, der das „Landwirtschaftliche Wochenblatt“ so hervorgehoben hat. Da ich auch im Ausschuss für Landwirtschaft bin, würde ich mich freuen, wenn Sie dessen Wertung auch bei anderen Punkten, die die Landwirtschaft betreffen, in dieser, wie ich es einmal sagen möchte, unreflektierten Art übernehmen würden.
Aber bei der Großen Anfrage geht es nicht nur um den Stand, sondern auch um die Perspektive der Windenergie. Ich glaube, auch darüber sollten wir
uns verständigen: Die Zukunft der Windenergie liegt vor allem bei den Hochseeanlagen. Dazu ist es erforderlich, dass die technischen Herausforderungen bewältigt werden. Ich bin schon der Meinung, dass das von unserer Industrie vor Ort sicherlich erfolgt. Dabei sollten wir sie aber unterstützen.
Viel größere Probleme sehe ich in der planerischen Voraussetzung. Wenn ich mir vorstelle, was schon die vorhin angesprochene Hochspannungsleitung bei uns, in einem dicht besiedelten Land, für Schwierigkeiten bereitet und dann diese Höchstspannungsleitung von der Nordsee zu unseren Industriegebieten zu bekommen, dann müssen wir gemeinsam überlegen, wie wir das zeitlich besser hinkriegen, dass der Strom von den Anlagen zu uns kommt. Findung von Trassen unter geringster Beeinträchtigung von Wohngebieten und größtmöglicher Schonung der Natur müssen unsere Ziele sein. Damit sollten wir bereits jetzt beginnen, das entsprechend planerisch einzubauen.
Darüber hinaus geht es aber auch darum, die entsprechende Steuerung der Anlagen zu optimieren. Heute wird von den Stromanbietern immer wieder bemängelt, dass der Wind zwar nicht plötzlich kommt, aber dass keine entsprechende Meldung der Windkraftanlagen an irgendeine Zentrale erfolgt, wo gerade Wind herrscht, um das entsprechende Stromangebot in die Versorgung einzubauen, um von dieser Seite aus eine bessere Nutzung, eine bessere Einbindung, vielleicht auch mit in die Grundversorgung zu bewerkstelligen.
Aus unserer Sicht hat die Windenergie eine hervorragende Perspektive, allerdings nicht so sehr in Mittelgebirgen, nicht dort, wo nur aufgrund einer überhöhten Subventionierung eine entsprechende Rendite eingefahren werden kann. Darüber sollten wir uns im Klaren sein. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schulze, die Botschaft ist ganz klar: Wir halten Wort.
Ich rufe in Erinnerung: 2004, als das Wasserentnahmegesetz von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossen wurde, wurde als Begründung immer der ökologische Nutzen angeführt. Fakt ist aber: Die Einnahmen aus dieser Steuer unterliegen keiner Zweckbindung und fließen dem allgemeinen Haushalt zu. Es handelt sich also ganz klar um eine Sondersteuer, die als sogenannte Wassersteuer im allgemeinen Sprachgebrauch ist.
In Industrie und Mittelstand wird die Wassersteuer als willkürlich angesehen. Und Willkür in einem solchen Bereich führt dazu, dass ein Standort geschwächt wird.
Die jährlichen Einnahmen für den Landeshaushalt liegen bei ca. 86 Millionen €, Gelder, die von den Wassernutzern aufgebracht werden müssen. Wasser ist aber keine frei handelbare Ware. Es findet also keine Preisfindung am freien Markt statt.
Jeder Haushalt hat nur einen Wasseranbieter und wird von diesem bedient. So konnten die Trinkwasserversorger aufgrund ihres Versorgungsmonopols die Mehrkosten problemlos an die Bezieher, vorwiegend Haushalte, weitergeben. Jeder Haushalt hat also im Jahr einige Euro zusätzlich zu zahlen.
Damals, nach kurzer öffentlicher Diskussion und Protest, wurde es an der Front still. Die privaten Wasserbezieher hatten eh keine Alternative und mussten den Preis des am Ort vorhandenen Anbieters schlucken. Der Wasserpreis wurde 2005 mit der Begründung der Einführung der Wassersteuer teilweise erheblich erhöht. Ob, was vielfach unterstellt oder zumindest vermutet wurde, die Trinkwasserversorger die Gelegenheit genutzt haben, über die Wassersteuer hinaus Preisaufschläge zu realisieren, konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Wassersteuer belastet aber auch das Gewerbe und den Mittelstand in NRW jährlich mit 40 Millionen €. Dabei ist die Belastung nicht gleichmäßig über alle Branchen und Betriebe verteilt. Bei einigen Betrieben sind jährlich Beträge in sechsstelliger Höhe fällig. Das sind auch für mittelständische Be
triebe etwas größerer Art sicherlich bedeutende Ausgaben.
Meine Damen und Herren, bei den Beratungen zur Änderung des Gesetzes haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass durch die Wassersteuer kein zusätzlicher ökologischer Nutzen entsteht. Die tatsächliche Verbesserung des ökologischen Zustands unserer Gewässer in den letzten Jahren ist auf die unterschiedlichen Programme, Maßnahmen und Initiativen der Landesregierung zurückzuführen und hat mit der Wassersteuer nichts zu tun. Auch die Reduzierung des Wasserverbrauchs in den Industriebetrieben ist unabhängig von dieser Steuer. So wurde in der Papierindustrie der Wasserverbrauch pro Kilogramm Papier bereits vorher, in der Zeit von 1974 bis 2001, also deutlich vor Einführung der Wassersteuer, von 47 l/kg auf 12 l/kg vermindert.
Meine Damen und Herren, wir haben uns vor der Wahl 2005 gegen die Wassersteuer ausgesprochen. Damit einhergehend war auch die Aussage zur Abschaffung. Nach dem Kassensturz stellte sich leider heraus, dass die finanzielle Hinterlassenschaft von Rot-Grün deutlich schlechter ausfiel, als sie vorher, vor der Wahl, von Rot-Grün dargestellt worden ist. Eine sofortige Streichung der Wassersteuer im Haushalt war daher nicht darstellbar. Wir wollen aber auf Dauer keine Sondersteuer beibehalten. Daher haben wir den Weg gewählt, die Einnahmen über einen längeren Zeitraum abzuschmelzen: Jedes Jahr 10 % sind im Landeshaushalt vertretbar. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bisher wurde ziemlich theoretisiert. Ich will nun einmal eine direkte Vor-OrtBetrachtung anstellen.
Ich komme aus Südwestfalen, und zwar aus dem Märkischen Kreis. Bekannt ist, dass in Südwestfalen ein überproportionaler Anteil an Industriebeschäftigten tätig ist. Betriebe der Metall- und Elektroindustrie sind dort vertreten, auch Autozulieferer, die von der Wirtschaftskrise besonders betroffen sind.
Die jetzige Situation am Arbeitsmarkt ist die Bewährungsprobe für den Ausbildungskonsens. Ich habe mich vor Ort erkundigt und kann sagen: Der Ausbildungskonsens hat sich bewährt. Er funktioniert. Die Berufskollegs, die Agentur für Arbeit und die Kammern arbeiten Hand in Hand. Sie informieren sich gegenseitig, wenn Fälle von Insolvenz bekannt werden. Dabei ist zu beachten, dass jeder Fall individuell betrachtet und gelöst werden muss. Und er wird gelöst!
Nur ein Beispiel: Es werden selbst Auszubildende in Berufen, die sehr selten sind, wie Buchbinder, einer alternativen Lösung zugeführt. Es gibt vor Ort keinen Fall, in dem für einen Auszubildenden keine Möglichkeit gefunden wurde, die Ausbildung zu beenden.
Die Forderung, im Voraus Ausbildungsplätze für von Insolvenz Betroffene einzuwerben, geht klar und deutlich an der Realität vorbei. Denn weder der nachgefragte Beruf noch das Ausbildungsjahr, die regionale Erreichbarkeit oder der Zeitpunkt, zu dem der Bedarf eintritt, sind vorher bekannt. Wie viele unterschiedliche Ausbildungsplätze wollen Sie denn da vorhalten? Somit scheidet dies aus.
Meine Damen und Herren, der zeitliche Puffer zwischen Bekanntwerden der Insolvenz eines Betriebes und der notwendigen Versorgung in einem anderen Unternehmen ist ausreichend. Wir können heute von Glück sprechen, dass die Anzahl der Betroffenen nicht so hoch ist. Hinter jedem Fall steht ein junger Mensch, dessen Lebensperspektive einen Knick bekommt. Deshalb ist jede Unterstützung angebracht. Sollte es in einzelnen Fällen Schwierigkeiten gegeben haben, so sollten diese benannt und für die Zukunft abgestellt werden.
Ich halte fest: Die Beteiligten des Ausbildungskonsenses sind sich ihrer Verantwortung bewusst und stellen sich ihr. Der Ausbildungskonsens funktioniert. Es besteht daher kein Anlass, in Aktionismus zu verfallen und Ihren Forderungen zu folgen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD lautet: „Landesregierung muss sich Konsequenzen ihres Abfallwirtschaftsplans stellen.“ – Ja, selbstverständlich stellen wir uns. Wir, die Koalitionsfraktionen, stehen hinter dem Entwurf.
Denn mit der Vorlage des Entwurfs für einen Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen gehen wir einen Schritt zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in Richtung einer ökologisch verantwortbaren, ökonomisch tragbaren und sozial akzeptablen Kreislaufwirtschaft. Dazu gehört auch eine wettbewerbsorientierte Ausrichtung.
Wir haben landesweit für alle MVAs die gleichen Umweltstandards. Das schreibt die entsprechende Gesetzgebung vor. Es gibt keinen Unterschied in den Anforderungen – egal, ob die MVA im Osten oder im Westen des Landes steht. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass es in NRW MVAs gibt, die die geforderten Umweltauflagen nicht erfüllen?
Da dies nicht so ist, stellt sich natürlich die Frage: Warum sind die Gebührenunterschiede bei den Anlagen so hoch? – Der extreme Unterschied bei den Gebühren der landesweit 16 Müllverbrennungsanlagen ist schon erklärungsbedürftig. Damit das ein für alle Male klar und deutlich herausgestellt wird: Ein Preisdumping auf Kosten der Umwelt wird es von uns nicht geben und wird von uns nicht geduldet.
Meine Damen und Herren, im neuen Abfallwirtschaftsplan ist die Beseitigung der Abfälle in der Nähe des Entstehungsortes vorgesehen. Der von Ihnen an die Wand gemalte Mülltourismus ist ein von Ihnen aufgebautes politisches Szenario. Es entbehrt jeder Realität.
Allein aufgrund wirtschaftlicher Zwänge ist dies schon nicht zu erwarten. Denn es ist bekannt: Jeder Kilometer zusätzlicher Transport führt auch zu zusätzlichen Kosten.
Meine Damen und Herren, der Schwerpunkt unserer Abfallpolitik liegt in der Vermeidung und dort, wo dieses Ziel nicht umgesetzt werden kann, in der Verringerung von Abfall. Sollte auch dies nicht möglich sein, so legen wir Wert darauf, dass verwertet wird. Um das Ziel zu erreichen, wird von uns die Entwicklung abfallarmer und langlebiger Produkte unterstützt.
Für uns steht die Vermeidung von Abfall und nicht die Auslastung von Kapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen im Vordergrund unserer Politik. Dabei sind wir uns bewusst, dass jede Tonne Abfall, die nicht entsteht, gleichzeitig den Müllverbrennungsanlagen als Brennmaterial verloren geht.
Ebenso stehen wir dazu, dass andere umweltverträgliche Verwertung den Vorzug vor der Verbrennung in MVAs erhalten soll.
Meine Damen und Herren, bisher war die Vermeidung oder, wo dies nicht geht, die Verringerung von Abfall – so haben wir es zumindest gesehen – das gemeinsame Ziel aller im Landtag vertretenen Fraktionen. Wenn diese Politik nun Wirkung zeigt und dazu führt, dass nicht mehr genug Material für die Verbrennungsanlagen vorhanden ist, dann sollten wir stolz darauf sein. – Wir sind es!
Natürlich kann das auch dazu führen, dass landesweit ein Überhang an Verbrennungskapazität entsteht. Dies wiederum darf aber doch nicht dazu führen, dass durch entsprechende Reglementierung alle MVAs zwangsgebunden am Markt gehalten werden müssen.
Meine Damen und Herren, durch mehr Wettbewerb erwarten wir eine Senkung der Müllgebühren. Da
her werden wir uns bei den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen entsprechend auch dafür einsetzen.
Wir werden Wert darauf legen, dass Regelungen vorgesehen werden, die die Bildung von wettbewerbsunterbindenden oder -einschränkenden Verbindungen sowie Monopolen verhindern. Wir sind der Meinung, dass unsere Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, bei Einhaltung hoher Umweltstandards möglichst geringe Gebühren zu zahlen.
Die Überschrift Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, erweckt den Anschein, als wollten Sie hohe Müllgebühren auf Dauer festschreiben. – Das kann es doch wohl nicht sein.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz hat – wie Kollege Becker das schon dargelegt hat – das Ziel, die Anzahl der Regionalratsmitglieder zu erhöhen. Die Erhö
hung der Einwohnerzahl von früher 150.000 auf 200.000, nach der die Mitglieder in die Regionalräte entsendet werden, wurde von der alten rot-grünen Landesregierung kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode noch am 3. Mai 2005 beschlossen und – damit kein Irrtum aufkommt – geht nicht auf eine Initiative der jetzigen Landesregierung zurück.
Begründet wurde dies damals damit, dass die Sitzzahl in den Regionalräten nach Änderung des Landesplanungsgesetzes beibehalten werden sollte. Eine Vergrößerung wurde nicht angestrebt.
Durch die Übertragung der Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr entfallen nun in den Regierungsbezirken Münster, Arnsberg und Düsseldorf – nicht Detmold – Zuständigkeiten, sodass die Beibehaltung der originären Größe der Regionalräte nicht zu rechtfertigen ist. Auch für Regionalräte gilt, dass sie effizient arbeiten sollten. Mit der bestehenden Regelung scheint dies gewährleistet zu sein. Ein Mehr an Mandaten bei geringeren Zuständigkeiten ist nicht vermittelbar.
Es ist auch nicht erkennbar, dass durch die bestehende Regelung der Parteienproporz in den Regionalräten gefährdet ist. Die Regionalräte werden auch zukünftig ein repräsentatives Bild der Kommunalwahlergebnisse auf Regierungsbezirksebene widerspiegeln. Es besteht nicht nur die Möglichkeit, per Direktwahl in den Regionalrat einzuziehen, sondern auch die Möglichkeit über die Reserveliste. Mit der geltenden Regelung wird auch verhindert, dass einzelne kreisfreie Städte mit einem extrem abweichenden Ergebnis bei der Kommunalwahl unverhältnismäßig Einfluss auf die Regionalplanung nehmen können. Die Regionalplanung ist in der Regel ein Bereich, der viele Kommunen betrifft.
Eine Stärkung der Kommunen können wir durch eine Erhöhung der Mitgliederzahlen in den Regionalräten ebenfalls nicht erkennen. Warum dies überhaupt durch eine Verdoppelung der Mitgliederanzahl erfolgen könnte, ist zumindest uns nicht ersichtlich. Bei größeren Regionalräten könnte im Gegenteil sogar wieder das „Kirchturmdenken“ gefördert werden, ein Denken, das es zu verringern gilt.
Durch die Übertragung der Regionalplanung auf den Regionalverband Ruhr ist der Ballungsraum Ruhrgebiet gestärkt worden, eine Maßnahme, die schon vor Jahren von Raumplanungsorganisationen gefordert wurde, so zum Beispiel 1999 durch den Informationskreis für Raumplanung. Die entsprechende Organisationsänderung wird jetzt nach der Kommunalwahl umgesetzt.
Durch die Neubildung der Verbandsversammlung beim Regionalverband Ruhr sollten möglichst keine weiteren Kosten entstehen. Eine erhöhte Mitgliederzahl in allen Regionalverbänden und demzufolge auch in der Verbandsversammlung wäre diesbezüglich kontraproduktiv.
Meine Damen und Herren, durch die beantragte Gesetzesänderung können wir keine Vorteile erkennen. Wir lehnen daher die Gesetzesänderung ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich auf den Umweltwirtschaftsbericht 2009 des Bundesumweltministeriums. Dieser Bericht zeigt auf, welche Bedeutung mittlerweile Umwelttechnologien für die Wirtschaft gewonnen haben. Die Steigerungsraten sind enorm, jedes Jahr werden neue Umsatzrekorde aufgestellt, und die Anzahl der Arbeitsplätze im Bereich der Umwelttechnik nimmt rasant zu.
Unsere Firmen exportieren in alle Welt und haben einen hohen Weltmarktanteil. So hat NRW beispielsweise eine besondere Weltmarktstellung bei der Herstellung von Getrieben für größere Windkraftanlagen. Jedes zweite Getriebe kommt aus unserem Bundesland. Dieser Erfolg ist auf das Können und die Erfahrung der Maschinenbauindustrie mit den gut ausgebildeten und leistungsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückzuführen. Kenntnisse aus dem Großmaschinenbau konnten hier sehr gut verwendet und weiterentwickelt werden. Diese hervorragende Stellung des heimischen Maschinenbaus zeigt sich in allen Bereichen der Umwelttechnologien und führt zu immer neuen Entwicklungen.
Diese hervorragende Positionierung ist auch bei weiteren regenerativen Energien feststellbar. Biogas-, Photovoltaik- oder Solaranlagenhersteller sind weltweit führend.
Meine Damen und Herren, regenerative Energien sind nur ein Teil der Umwelttechnik. Zur Umwelttechnik gehört auch die Effizienzsteigerung von Kohlekraftwerken. Ob es uns passt oder nicht: Auf Jahre, vielleicht sogar auf Jahrzehnte hin wird die Energieerzeugung zu einem erheblichen Anteil durch die Verbrennung von Braun- und Steinkohle erfolgen. Maßnahmen zur Verringerung des CO2Ausstoßes sind aktiver Umweltschutz. Ein optimiertes Kohlekraftwerk verhindert, dass enorme Mengen an CO2 überflüssig in die Atmosphäre gelangen, eine Menge, die nur mit einer Vielzahl von Windkraftanlagen verhindert werden könnte.
Ich möchte nicht Windkraftanlagen oder andere mit erneuerbaren Energien betriebene Anlagen gegen konventionelle Kraftwerke ausspielen. Wir brauchen alle Energiearten. Doch zurzeit ist ein optimiertes Kohlekraftwerk der beste Beitrag zum Umweltschutz.
In einer Prognose geht das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik davon aus, dass aufgrund des Alters unserer Kraftwerke allein in Europa bis 2020 ein Erneuerungsbedarf von 400 Gigawatt besteht. Hinzu kommen neue Kraftwerke in anderen Staaten. China, Indien, Russland, Länder mit großen Kohlevorkommen werden in den nächsten Jahren ebenfalls neue Kraftwerke bauen. Weltweit ist der Kraftwerksneubau ein riesiger Markt. Hier sind unsere Unternehmen gut aufgestellt. Nordrhein-westfälische Unternehmen haben einen guten Ruf im Kraftwerksbau und können mit ihrem Wissen dazu beitragen, dass in Zukunft umweltfreundlichere Kraftwerke gebaut werden.
Meine Damen und Herren, im Zeichen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist besonders hervorzuheben, dass die Branche Umwelttechnik anscheinend weniger anfällig für Konjunkturschwankungen ist und aktuell auch weniger Auftragseinbußen als andere Branchen verzeichnen muss.
Meine Damen und Herren, das Land NordrheinWestfalen ist das Land der Innovation, auch oder gerade auch im Bereich der Umweltschutztechnologie. Der Umwelttechnologie gehört die Zukunft. Deshalb gilt es, den Vorsprung, den wir haben, zu sichern. Vielleicht können wir ihn sogar noch ausbauen.
Die vorgesehene Clusterbildung für Umwelt ist der richtige Schritt in die richtige Richtung. Wenn wir uns vor Augen führen, welche Entwicklung bei uns die Umwelttechnologie genommen hat, wäre sicherlich ein Vergleich der entsprechenden Wirtschaftskraft zwischen den Jahren 2004 und 2009 sehr interessant.
Meine Damen und Herren, das Bundesumweltministerium hat, wie bereits gesagt, einen umfangreichen Bericht erstellt: 156 Seiten. Ich meine, eine hervorragende Arbeitsgrundlage. Sie sollte auch als solche genutzt werden.
Wir haben uns in Nordrhein-Westfalen klar und deutlich gegen überflüssige Bürokratie und ausuferndes Berichtswesen ausgesprochen und halten es daher zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig, dem vorliegenden Antrag zu folgen und werden ihn ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Klein, aber fein“ und „besonders wichtig“ kann man im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zum Ansatz für die Landesplanung sagen. Allein, dass der Etat der Landesplanung eine eigene Beratung erhält, zeigt die Bedeutung für unser Land.
Insofern hätte ich mir gewünscht, Herr Römer, wenn Sie vielleicht doch Herrn Prof. Bollermann hätten sprechen lassen. Der hätte sicherlich zum Thema Landesplanung gesprochen und nicht konsequent daran vorbei.
Bei der Landesplanung ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Handlungs- und Problemfeldern zu berücksichtigen. Deswegen ist auch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Die wird auch entsprechend erfolgen.
Welche Fragestellungen dort aufgeworfen sind, das beginnt bereits damit, wie weit wir als Land eigentlich in das Selbstbestimmungsrecht der Städte und Gemeinden eingreifen. Wie weit müssen Regelungen vorgenommen werden, um konkurrierende Interessen von Nachbargemeinden auszugleichen?
Ich will ein Beispiel nennen. Ein Möbelhaus einer Mittelstadt beabsichtigt aktuell eine Verkaufsfläche von 60.000 m² auszuweisen – natürlich mit eigenem Autobahnanschluss. Dadurch entsteht ein Angebot, das weit über das für die eigene Bevölkerung erforderliche hinausgeht und aus einem weiten Umkreis Käuferschichten anzieht und damit auch Käuferströme in einer ganzen Reihe von Nachbarstädten beeinflusst und verändert.
Nun kann man sagen: Gut, das sind ja nur Möbel, das ist eine Branche. Aber das Beispiel lässt sich auch auf andere Branchen übertragen; genannt seien nur Kleidung, Lebensmittel oder Elektrogeräte. Da stellt sich die Frage: Will das Land diese Entwicklung in der konkurrierenden Nachbarstadt weiterlaufen lassen oder ist es erforderlich, als Land einen entsprechenden Ausgleich zu schaffen?
Eine Entwicklung dieser Art kann dazu führen – das muss man klar und deutlich sagen –, dass in den Nachbarstädten alle Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstädte ins Leere gehen. Noch einmal die Frage: Müssen wir da Regelungen treffen, ja oder nein? – Sicherlich ein Punkt, der bei der Aufstellung des neuen Landesplans eine Bedeutung haben wird.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Ziel der Landesplanung muss es sein, bei gleichzeitig attraktivem Flächenangebot für Gewerbe und Industrie den Flächenverbrauch zu reduzieren. In unserem dicht besiedelten Land führt gerade die Ansiedlung oder auch Erweiterung produzierender Betriebe häufig zu Konflikten mit bereits bestehenden, anderen Nutzungen. Da wir auf unsere Industrie- und Gewerbebetriebe als Grundlage unserer Wirtschaft angewiesen sind und auch dazu stehen, müssen Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden.
Hierzu bieten interkommunale Gewerbegebiete einen Lösungsansatz. Zurzeit gibt es in NRW 38 interkommunale Gewerbegebiete; weitere 18 sind in Planung. Diese interkommunalen Gewerbegebiete führen zu einer stärkeren Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden. Durch die Konzentration der Flächen wird die Zersiedelung gemindert. – Nicht verhindert, vermindert.
Es muss nicht mehr jede Stadt ein neues Gewerbegebiet haben.
Damit wird ein weiteres Ziel in die Zukunft gerichteter Landesplanung erleichtert
Ja, richtig; aber auch alte Hüte sind nicht immer schlecht –: der Schutz unserer Natur und Landschaft. Auch hier gilt es, das richtige Augenmaß zu haben. Der ländliche Raum ist weiterzuentwickeln. Seine Bewohner haben ein Recht darauf, dass sie nicht von der Entwicklung des städtischen Raumes abgekoppelt werden.
Und, meine Damen und Herren, mein Lieblingsthema: In die Landesplanung gehört auch die Sicherung der Rohstoffreserven.
Rohstoffe sind nicht nur Braunkohle, Kalkstein und Kies – und sicherlich wird auch „Steinkohle“ als Zwischenruf kommen –, sondern hierzu gehören auch die bei heutigen Preisen noch nicht abbauwürdigen Metallvorkommen wie sie im Sauerland, Bergischen Land und in der Eifel in der Vergangenheit abgebaut wurden, die jedoch mit Blick auf Preisentwicklungen in die Zukunft hinein zu sichern sind, damit unsere Nachkommen die Möglichkeit haben, darauf zuzugreifen.
Die aufgezeigten Handlungsfelder sind nicht vollständig. Landesplanung hat viele, teilweise konkurrierende Interessen zu berücksichtigen.
Wir werden bei der Aktualisierung und bei der Aufstellung alle Städte, Gemeinden, Verbände, Regionalvertretungen und alle, die daran interessiert sind, beteiligen.
Unser Ziel ist es, unser Land mit der Landesplanung für die Zukunft gut aufzustellen.
Ich bin überzeugt, dass uns das gelingt. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute die Situation, dass jede Stadt und jede Gemeinde für das eigene Gemeindegebiet die Planungshoheit hat. Dabei sind die bestehenden Gesetze zu beachten. Entstehende Beeinträchtigungen in der Natur sind auszugleichen. Zwischen den öffentlichen Belangen ist abzuwägen. So kann eine Gemeinde in einzelnen Fällen, wenn der Wald bereits vorbelastet ist, in der Abwägung unter Umständen zu einer Ausweisung kommen. Ich gebe zu bedenken: Windkraftanlagen sind nach dem Baugesetzbuch privilegiert und somit, wenn keine Gründe dagegen sprechen, im Außenbereich zu genehmigen.
Nun kommt der Antrag der Grünen. Wenn man den Antrag liest, wird einem angst und bange. Windkraft soll im Wald zugelassen werden, und das ohne Wenn und Aber. Aus Ihrem Antrag können keine Einschränkungen entnommen werden. Diese eindeutige Forderung nimmt keine Rücksicht auf Belange des Natur- und Landschaftsschutzes. Dazu kann ich nur sagen: Mit uns nicht!
Ich stelle mir vor, wir würden diesem Antrag zustimmen. Die Folge wäre, dass wir in unseren Waldgebieten an vielen Stellen Windkraftanlagen zu bestaunen hätten. In den Mittelgebirgen Sauerland, Siegerland und Eifel – das sind die großen Waldgebiete – sind die Flusstäler weitgehend frei von Wald und daher von dem Antrag nicht erfasst. Aber an den Hängen und auf den Gipfellagen haben wir heute zum Teil herrliche, durchgehende Waldflächen. Hier wollen die Grünen Windkraftanlagen mit einer Höhe von 130 m und in einigen Jahren vielleicht von 200 m bauen? Unvorstellbar!
Für den Bau der Windkraftanlagen werden nicht nur die Aufstellflächen benötigt. Für den Aufbau und die Wartung müssen witterungsfeste Zuwege geschaffen werden, keine einfachen Waldwege. Sie können schließlich eine teure Anlage bei einem Störungsausfall nicht so lange stehen lassen, bis mal wieder schönes Wetter ist. Doch die Verletzungen des Waldes sind noch vielfältiger. Für den Stromanschluss, für die Einspeisung ins Netz sind entsprechende Kabel zu verlegen. Bei Freileitungen sind Abstände zu dem Bewuchs rechts und links einzuhalten. Unter den Freileitungen ist der Bewuchs niedrig zu halten.
Da sich diese Investitionen besonders lohnen, wenn mehrere Windkraftanlagen zusammenstehen, gemeinsam erschlossen werden, können wir uns lebhaft vorstellen, was uns da erwartet.
Nein, ich möchte durchziehen. – Durch die Konzentration mehrerer Windkraftanlagen würde der Wald in seiner Funktion nachhaltig gestört.
Meine Damen und Herren, eine solche Waldnutzung lehnen wir ab. Es würde auch den Zielsetzungen unserer Umweltpolitik widersprechen, einerseits ein Förderprogramm aufzulegen, um den ökologischen Wert des Waldes durch die Anpflanzung von Laubbäumen zu erhöhen, und gleichzeitig das Okay dafür zu geben, eine Vielzahl von Schneisen in diese Wälder zu schlagen.
Auch der Hinweis, dass man mit einer Öffnung der Wälder den durch „Kyrill“ geschädigten Bauern eine Einnahmequelle bieten würde, kann doch kein Grund für einen solchen Antrag sein.
Dass aufgrund der Einspeisevergütung der Bau von Windkraftanlagen für Investoren nach wie vor sehr interessant ist, steht außer Frage. Allein an dem Betrag für die Windkraftfläche, die in dem Antrag als Beispiel genannt wurde – 77.000 € jährlich –, lässt sich erahnen, wie stark der Druck auf die Waldfläche würde und wie es anschließend im Sauerland und in anderen Waldgebieten aussähe. Wir würden unsere Waldgebiete nicht wiedererkennen.
Hier soll durch einen Antrag der Grünen ihr Lieblingskind, die Windkraft, gefördert werden. Ginge es tatsächlich um die Förderung der Stromgewinnung aus alternativen Energien, so würde eine andere Haltung der Grünen zur Stromgewinnung aus Wasserenergie dieses glaubhafter machen.
Meine Damen und Herren, wir wollen Wälder, die aus Stämmen von Eichen, Buchen oder anderen Baumarten bestehen, und in denen der Wind im Laub raschelt. Wir wollen keine Wälder aus Beton und sich drehenden Flügeln.
Ich freue mich schon auf die Diskussion in den Ausschüssen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben mit dem AAV, dem Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband NRW, eine einmalige Einrichtung, die
bundesweit sonst nicht existiert. Land, Kommunen und Wirtschaft tragen diesen Verband mit eigenen finanziellen Mitteln.
Wir haben im Ausschuss ausgiebig darüber diskutiert, was diese Änderungen beinhalten. Wir sind der Meinung, dass die Änderungen und Ergänzungen sinnvoll und richtungsweisend sind. Sie haben auch die Zustimmung der CDU, der FDP und – was heute nicht mehr allgemein üblich ist – von Teilen der Opposition, in diesem Fall der SPD, gefunden.
Die größte Schwierigkeit in diesem Bereich ist, die erforderlichen Finanzmittel zusammenzubringen. Da sehen wir noch die Verpflichtung der Industrie. Wir unterstützen den Minister bei seinen Bemühungen, auch die Wirtschaft in die Pflicht zu nehmen. – Schönen Abend noch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt habe ich den ganzen Tag lang gewartet, was Herr Dr. Karthaus heute Abend wohl Neues vorbringen wird. Warum will er unbedingt zu diesem Tagesordnungspunkt, wo doch bereits alles geregelt und erledigt ist, sprechen? Ich habe nichts Neues festgestellt.
Deswegen erspare ich es mir, darauf einzugehen, und sage: Wir machen eine vernünftige und ordentliche Politik. Wir halten den Klimaschutz hoch. Ich betone aber: Das darf nicht zu einem Wildwuchs, zu allen möglichen Auswüchsen führen. Meine Damen und Herren, dieser Antrag und die Beratung sind erledigt, und Ihr Beitrag war eigentlich überflüssig. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die massiven Vorwürfe von Herrn Remmel kann man so nicht stehen lassen. Herr Remmel, wir haben kein Trinkwasserproblem.
Unser Trinkwasser ist sauber. Sie können anscheinend nicht die Abwässer von Kläranlagen und Trinkwasser unterscheiden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass vor zwei Jahren noch keiner über PFT gesprochen hat. Dabei ist diese Chemikalie – wie es vorhin schon verschiedentlich hieß – weltweit bereits jahrelang im Einsatz. Es ist davon auszugehen, dass auch schon jahrelang PFT in die Gewässer gekommen ist. Nur, wenn man nicht misst, erhält man auch kein Messergebnis.
Das soll jetzt kein Vorwurf an die ehemalige Landesregierung und die seinerzeitige Umweltministerin sein. Nur: Sie hat nicht gemessen und dementsprechend auch keine Werte gehabt.
Ursache für den PFT-Eintrag war – ziemlich schnell feststellbar – die Klärschlammablagerung; ganz klar eine kriminelle Vorgehensweise. Der Umweltminister hätte sagen können: Wir haben die Ursache lokalisiert, und damit ist Schluss. – Aber so ist unser Umweltminister nicht vorgegangen, sondern er hat die Ursache festgestellt, dass es nämlich noch weitere Einleiter gibt. Er ist das Problem von Nordrhein-Westfalen aus angegan
gen, ein Problem, das nicht nur landesweit ansteht, sondern auch bundes- und europaweit. Die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten sind mit den Betrieben in Angriff genommen worden. Die ersten Versuche, PFT durch Substitute zu ersetzen, laufen schon. Dass das nicht von heute auf morgen geht, ist klar.
Noch einmal: Dieses Problem steht seit zwei Jahren zur Lösung an, und es ist deutlich nach vorne hin der Lösung zugeführt worden. Die Betonung liegt auf: mit den Betrieben. Denn es gibt keine Möglichkeit, Zwang auszuüben, weder landes- noch bundesweit.
Ich finde es schon anmaßend, dass ausgerechnet der Initiator der Aufklärung, der Messungen und der Lösungsmöglichkeiten hier dargestellt wird, als wenn er etwas manipulieren will. Er hat die entsprechenden Messungen veranlasst. Warum sollte ausgerechnet der Veranlasser, der Auftraggeber dieser Messungen Manipulationen ausüben?
Man hat langsam das Gefühl: Je mehr Informationen Sie bekommen, Herr Kollege Remmel, umso undeutlicher wird das, was bei Ihnen ankommt. Sie sind wahrscheinlich nicht in der Lage, die entsprechenden Veröffentlichungen zu deuten und zu werten.
Aber vielleicht sollten wir auf den Punkt der Sache kommen, denn die Kernaussage ist eine ganz andere: Es geht den Grünen klar und deutlich um die Verunsicherung der Bevölkerung.
Es geht nicht um entsprechende Informationen und Klärung. Die haben Sie mittlerweile zur Genüge bekommen. Kollege Ellerbrock hat den Wust an Papieren hier dargestellt – alles auf Ihre Initiative hin. Sie haben die Antworten erhalten. Es geht anscheinend mehr darum, eine Schlagzeile zu bekommen; von einer vernünftigen Pressearbeit kann nicht die Rede sein. Dabei ist Ihnen egal, welche Manipulationsvorwürfe, welche Ungerechtigkeiten Sie anbringen.
Die Schlagzeile ist für Sie so wichtig, dass Sie alles andere darüber vergessen, immer nach dem Motto – frei übersetzt –: Wenn man mit Dreck wirft, bleibt wahrscheinlich etwas hängen. Das ist Ihre Maxime. Wäre dem nicht so, dann würden die Grünen die bisher gute Arbeit des Umweltministers und des Umweltministeriums loben und anerkennen. Aber dazu fehlt Ihnen die Größe. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Vorlagen der Räte geht es landauf, landab darum, die Abwassergebühren zu erhöhen. Wir wollen mit diesem Gesetz erreichen, dass wir langfristig die Abwassergebühren senken können. Dazu dient Wettbewerb unter unterschiedlichen Anbietern. Wenn nur ein Anbieter am Markt tätig ist, dann ist es so, dass sich eine faire Preisbindung nicht unbedingt einstellt.
Es überrascht uns, dass SPD und Grüne diesen Wettbewerb nicht wollen. Hier geht es heute nicht um die Frage „Privat vor Staat“, sondern Sie propagieren „Staat vor Privat“. Das ist nicht unsere
Ideologie. Ich betone nochmals: Bei einem Anbieter – das zeigt die Erfahrung – gibt es nicht diesen entsprechend günstigen Preis.
Wir wollen den Städten und Gemeinden die Möglichkeit bieten, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Auch wenn Brüssel die Tür ganz offen machen würde: Die Entscheidung liegt bei den Räten. – Wir trauen unseren Kommunalvertretern zu, dass sie die richtige, für ihre Städte und Gemeinden jeweils passende Entscheidung treffen.
Von den Oppositionsparteien wird immer wieder die Übertragung der Kanalnetze als problematisch angesehen. Es wirkt schon etwas seltsam, wenn einheimischen Unternehmen in dieser Form misstraut wird. Unter Rot-Grün – das ist noch nicht vergessen – wurden öffentliche Einrichtungen bis hin zu ganzen Müllverbrennungsanlagen im Cross-Border-Verfahren an ausländische Investoren übertragen. Trauen Sie den ausländischen Unternehmen mehr als den einheimischen?
Zurzeit sind die Voraussetzungen für die Öffnung für Private nicht gegeben. Ich habe bereits bei der ersten Lesung in diesem Plenum die Frage aufgeworfen, warum sich die Wasserverbände so aufregen, warum Sie sich so dagegen stellen. Scheuen sie die Konkurrenz? Müssen sie die sogar fürchten? – Wenn das der Fall wäre, dann wäre erst recht die Öffnung für Private sinnvoll.
Durch die jetzige Regelung können auch weiterhin Abwasseranlagen in Betreibermodelle übertragen werden.
Es ändert sich doch dadurch nichts. Es wird nur eine Vorentscheidung verhindert, dass jetzt die Wasserverbände landesweit die Kanalnetze als, wie man dann sagen muss, Monopolinhaber übernehmen würden.
Meine Damen und Herren, in der letzten Woche stand eine entsprechende Veröffentlichung in der Zeitung, in der sich der Vorsitzende der Emschergenossenschaft geäußert hat.
Ich möchte nur kurz auf Folgendes hinweisen: Die Einnahmen der Emschergenossenschaft sind entweder Gebühren oder Gelder, die für die ökologische Aufwertung des Flusses zur Verfügung stehen. Es sind keine privaten Gelder des Vorsitzenden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass Deutschland ein rohstoffarmes Land ist. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Rohstoffe entsprechend zu sichern. Dass jede Nutzung einer Lagerstätte zu einem entsprechenden Nutzungskonflikt führt, ist uns bei unserem dicht besiedelten Land immer gegenwärtig, das haben wir zu berücksichtigen.
Die Große Anfrage bezieht sich schwerlastig auf den Bereich Kies und Sand und insbesondere die Problematik am Niederrhein. Ich möchte das aber etwas weiter fassen: Jede Lagerstätte, egal, ob es sich um den Massenkalk Dolomit oder Ton handelt, ist für die Zukunft zu sichern und zu schützen. Wir müssen bereits frühzeitig in der Raumplanung Einfluss darauf nehmen.
Dass das bisher nicht geschehen ist, ist uns nach der jetzt zweieinhalbjährigen Regierungszeit nicht anzulasten. Deswegen verstehe ich die Kritik von Herrn Dr. Karthaus an der Ankündigung der Wirtschaftsministerin, eine entsprechende Regelung zu formulieren, nicht.
Wir müssen jeden einzelnen Rohstoff gesondert betrachten. Eine pauschale Betrachtung aller Rohstoffe von Kies über Ton bis zu Kalkstein ist aus meiner Sicht nicht zielführend. Genehmigungshorizonte von 15 Jahren sind bei Kies und Sand sicherlich ausreichend. Beispielsweise in der Dolomit-Industrie muss man sich aufgrund der Maschinenausstattung und der dazu erforderlichen Investitionen aber schon über einen etwas längeren Zeitraum unterhalten.
Exportbeschränkungen für einzelne Stoffe: Was soll das? Wollen wir damit auch die Importe reglementieren und uns von anderen abkoppeln? Wenn ich auf der einen Seite eine Exportbeschränkung propagiere, muss ich auf der anderen Seite auch sagen: Dann wollen wir die Importbeschränkung für Eisen, Kupfer und andere Metalle ebenfalls einführen.
Wenn wir uns alle darüber einig sind, dass jede Abgrabung einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, ist schon der erste Schritt getan. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass Lagerstätten punktuell auftreten und eine Verlagerung der Beeinträchtigung dieser Räume kaum möglich ist. Sie können im Sauerland keinen Kies und Sand abbauen – oder nur in beschränktem Maße, nämlich dann, wenn sie bei der Kalksteingewinnung als Abfallprodukt anfallen.
Das führt zu einer eindeutigen Belastung beispielsweise im Hönnetal in meiner Heimatregion. Die großen Kalksteinbrüche dort stellen natürlich
eine punktuelle Belastung dar, die in anderen Gebieten nicht vorhanden ist.
Wir sollten bei den Genehmigungen ein stärkeres Gewicht auf die anschließende Nutzung legen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei einigen Baggerseen von vornherein die Abhänge abgeschrägt werden, um für eine spätere Nutzung – ob Freizeit- bzw. Naherholungsnutzung oder ökologische Nutzung – vielfältige Möglichkeiten zu schaffen.
In meiner Heimatregion gibt es eine Vielzahl von Kalksteinbrüchen. Dort ist bereits über Jahrhunderte Kalkstein abgebaut worden. Einige dieser Steinbrüche sind vor der Einführung nachgelagerter Renaturierungsforderungen aufgegeben worden. Wenn Sie diese Steinbrüche heute betrachten – dazu lade ich Sie alle ein –, stellen Sie fest, dass es sich dabei um ökologische Kleinode handelt. Die Natur hat sich diese Steinbrüche zurückgeholt.
Das sollte heute mit Blick auf eine nachfolgende Nutzung auch einmal betrachtet werden. Bestimmte Renaturierungsforderungen, die in Bezug auf die Kalksteinbrüche gestellt worden sind, sind total verkehrt; auch das ist heute zu besichtigen. So hat man sich aus irgendeinem Zeitgeist heraus vorgestellt, dass bestimmte Steinbrüche durch Fichtenanpflanzung wieder einer natürlichen Nutzung zugeführt werden können. Aus meiner Sicht ist das der falsche Ansatz.
Gestatten Sie mir noch folgende Anregung, da es bei dieser Großen Anfrage um die bodennahen Vorkommen geht: Nordrhein-Westfalen ist ein Bergbaugebiet mit jahrhundertealten Erfahrungen und Nutzungen. Bestimmte Vorkommen sind in den letzten Jahrzehnten des letzten Jahrhunderts, also ab 1970, stillgelegt worden. Die Begründung dafür war, dass bei der hier in Deutschland vorhandenen Konzentration die Förderkosten zu hoch waren. Das galt für Blei, Zink und Schwerspat.
Diese Mineralien sollten wir durch eine entsprechende Planung auf Dauer sichern; denn die Steigerung der Weltmarktpreise wird unter Umständen dazu führen, dass wir – vielleicht nicht wir, aber unsere Kinder oder unsere Enkel – noch einmal darauf zurückgreifen müssen.
Aber selbstverständlich.
Herr Kuschke, der Abbau der Steinkohle in seiner jetzigen Form führt zu so großen Schäden, dass das auf Dauer nicht mehr tragbar ist. Oder wollen Sie tatsächlich ernsthaft die Nachfolgekosten komplett mit in die Förderkosten einrechnen? Wenn das der Fall ist, werden Sie immense Schwierigkeiten haben, ein entsprechendes Argument zu finden. Dann sprechen wir nämlich über Kosten pro Tonne Steinkohle, die ins Unvorstellbare hineingehen.
Ich meine Folgendes: Schauen Sie sich einmal die Pressemeldungen an, die erschienen sind, als seinerzeit das Bergwerk Ramsbeck aufgegeben wurde. In diesen Presseveröffentlichungen wurde bereits verkündet – das ist also keine Idee von mir –, dass die Konzentration einiger Mineralien dort höher ist als die in anderen Staaten abgebauten Lagerstätten. – Vielen Dank.
Ja, warum nicht?
Ich schlage vor, dass wir eine Bestandsaufnahme aller möglichen Lagerstätten hier in der Zukunft vornehmen.
Die Lagerstätten sind sicherlich erfasst. Die Aufnahme bezüglich ihrer Konzentration und genauen Lage ist nach meinem Kenntnisstand aber nicht überall erfolgt. Wenn das so ist, dann ist es umso wichtiger, dort eine entsprechende Wertung vorzunehmen und sie langfristig zu sichern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag werden mehrere Punkte angesprochen, die aus Sicht der Grünen zur Reduzierung der Abwassergebühren beitragen würden. Ich kann die nicht erkennen. Die Argumente zu diesem Antrag sind vielfach ausgetauscht. Daher nur noch einige Anmerkungen zu den Abwassergebühren:
Die Berechnung der Abwassergebühren geschieht heute in den Städten und Gemeinden nach zwei Kriterien. Zum einen ist der Trinkwasserverbrauch das Maß für die Abwassergebühr und zum anderen wird in vielen Kommunen bereits heute die versiegelte Fläche als weitere Berechnungsgrundlage herangezogen. In welchem Verhältnis Trinkwasserverbrauch und versiegelte Fläche zur Abwasserfinanzierung beitragen, ist in den Städten sehr unterschiedlich. Der Verteilungsmaßstab wird jeweils von den Städten und Gemeinden festgelegt, und zwar in eigener Regie.
Mit einer Verpflichtung der Städte und Gemeinden, die versiegelte Fläche als eine Grundlage der Gebührenberechnung zu nutzen, wird übri
gens keine Kostenreduzierung erreicht. Die Kosten werden nur anders auf die Bürgerinnen und Bürger verteilt.
Natürlich ist es für die Bürgerinnen und Bürger schwer verständlich, dass zum Beispiel für die Ableitung des Niederschlagswassers eines großen Baumarktes mit entsprechend großem Hallendach und versiegeltem Parkplatz die Kanalisation ausgelegt und bezahlt werden muss, eventuell sogar mit einem kostenintensiven Bau eines zusätzlichen Regenrückhaltebeckens, dieser Baumarkt aber bei alleiniger Abrechnung über den Trinkwasserverbrauch nicht mehr Abwassergebühr bezahlt als beispielsweise ein Eigenheimbewohner.
Doch ist das nicht Aufgabe der Städte und Gemeinden, hier eine richtige Kostenverteilung vorzunehmen? Ist es nicht Aufgabe einer verantwortungsbewussten kommunalen Selbstverwaltung? Die Möglichkeit hierzu besteht bereits heute. Die rechtlichen Möglichkeiten sind gegeben. Ja, bei entsprechender Abweichung von einer gleichmäßigen Siedlungsstruktur besteht für die Kommunen sogar die Pflicht, eine differenzierte Gebührenberechnung vorzunehmen.
Die Reduzierung von versiegelten Flächen an sich ist eine lobenswerte Absicht. Je weniger versiegelte Fläche, umso geringer die Wassermenge, die bei Regen direkt den Bächen und Flüssen zugeführt wird. Wir sehen hier die Kommunen in der Verantwortung. Die Kommunen müssen entscheiden. Ein Regelungsbedarf des Landes besteht aus unserer Sicht nicht.
Ebenso besteht bereits heute die Möglichkeit, Regenwasser zu sammeln und in geeigneter Form weiterzuverwenden. Mehrere Städte haben in ihren Satzungen bereits entsprechende Regelungen. Wer Regenwasser zum Beispiel zum Toilettenspülen oder anderweitig verwendet, bekommt einen Gebührenabschlag. Also auch kein Regelungsbedarf!
Wenn unter dem Schlagwort „Gebührengerechtigkeit“ eine Veränderung bei der Gebührenbelastung vorgenommen werden soll, dann muss man diese Diskussion sicherlich breiter anlegen. Dann müssen wir uns darüber unterhalten, dass zum Beispiel die erhöhten Kosten für die Kanalisation in Trinkwasserschutzgebieten nicht alleine den Anwohnern, sondern den Nutznießern dieser erhöhten Auflagen in Rechnung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Grünen hat zum Ziel, den Städten und Gemeinden eine verbindliche Vorgabe für die Abrechnung der Abwassergebühren in mehreren Bereichen zu machen. Wir hier im Landtag sollen
bestimmen, nach welchen Kriterien jede einzelne Kommune ihre Abwassergebühren berechnen muss. Ist das noch kommunale Selbstverwaltung? Wir sagen Nein. Wir sagen Ja zur kommunalen Selbstverwaltung und lehnen daher den Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, ich verzichte im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit auf meine Rede und gehe mit gutem Beispiel voran.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bei den verschiedenen Debatten, die wir in diesem Hause über die Abwasserbeseitigung geführt haben, immer betont, dass es uns um die für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstigste Form geht, kostengünstig bei entsprechend hohen Anforderungen und hohem Standard an die Kanalisation und die Reinheit des in die Bäche und Flüsse geleiteten Abwassers. Das heißt aber auch: Nur wenn wir alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung prüfen und den Städten und Gemeinden eine Auswahl zwischen unterschiedlichen Angeboten ermöglichen, kann dieses Ziel erreicht werden.
Bisher war es so, dass ein Verkauf oder eine Übertragung durch die Städte und Gemeinden weder an Wasserverbände noch an Private möglich war. Dies wurde auch von der alten Landesregierung so vertreten und dementsprechend die Genehmigung für die Veräußerung des Kanalnetzes verweigert.
Dagegen haben nun in einem Musterverfahren die Stadt Hamm und der Lippeverband geklagt. Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen hat sich die Situation im Land nun verändert. Städte und Gemeinden können ihre Kanalnetze an die jeweiligen Wasserbände verkaufen oder übertragen. Die von uns angestrebte Vielfalt an Konkurrenten auf dem Abwassermarkt besteht damit nicht.
Beabsichtigt eine Stadt oder Gemeinde, ihr Kanalnetz zu veräußern, so bleibt als möglicher Übernehmer nur der örtliche Wasserverband. Die Wasserverbände haben damit praktisch das alleinige Recht, die Kanalisation von den Gemeinden übertragen zu bekommen. Eine Wahlfreiheit besteht nicht. Warum eigentlich?
Eine solche Situation wird in allen Wirtschaftsbereichen als ungesund angesehen. Monopole aller Art widersprechen unserem Wirtschaftssystem und sind zu vermeiden. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf genau diese Situation verhindern. Um den Markt für andere zu öffnen, bedarf es aber einer genauen Abwägung der zu erzielenden Vor- und Nachteile.
Die Forderung der nordrhein-westfälischen Wasserverbände, dass im Gesetzgebungsverfahren eine Diskussion über Nutzen und Schaden einer privaten Abwasserbeseitigung geführt wird, wie es in einer Zuschrift, die wir heute erhalten haben heißt, ist für uns selbstverständlich. Mit einem Schnellschuss ist keinem gedient.
Es kann aber auch nicht sein, dass während dieser Abwägungszeit Fakten geschaffen werden, die dann nicht mehr korrigierbar sind.
Meine Damen und Herren, wenn man nun die Reaktionen der Wasserverbände auf unseren Gesetzentwurf betrachtet, dann kann man eigentlich nur staunen. Man gewinnt den Eindruck, als wenn die Wasserverbände mögliche Konkurrenz fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
Sollte diese Furcht der Wasserverbände berechtigt sein, so würde das in besonderer Weise zeigen, wie wichtig es ist, auch im Abwasserbereich eine Konkurrenzsituation zwischen unterschiedlichen Marktteilnehmern herbeizuführen. Stimmen die Angaben der Wasserverbände über ihre positive Situation, so hätten sie aufgrund ihrer bisherigen Stellung neue Marktteilnehmer zukünftig nicht zu fürchten.
Meine Damen und Herren, es ist für mich überhaupt nicht verständlich, warum von den Wasserverbänden jetzt die Privatisierung des Trinkwassers ins Feld geführt wird. Für uns sind das zwei vollkommen unterschiedliche Themenbereiche, wobei es übrigens bei der Trinkwasserversorgung bereits private Versorger gibt, bei denen bisher keine Beschwerden oder Benachteiligungen der Kunden im Verhältnis zu öffentlich-rechtlichen Teilnehmern feststellbar waren. Aber nochmals klar und deutlich: Wir reden über Abwasser und nicht über Trinkwasser.
Meine Damen und Herren, die Wasserverbände unseres Landes leisten gute Arbeit. Sie sind ein Garant dafür, dass unser Wasser gut und sauber ist. Wir können uns durchaus vorstellen, dass dies auch in den Kanalnetzen der Städte von den Wasserverbänden durchgeführt werden kann – aber eben: auch.
Unser Ziel ist es, einen Markt mit mehreren Marktteilnehmern zu bekommen und zwischen diesen Konkurrenten einen fairen und unter gleichen Voraussetzungen stattfindenden Wettbewerb zu schaffen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heutige Plenartag steht ganz im Zeichen des Klimaschutzes: Heute Morgen hatten wir die Diskussion über den Orkan Kyrill, dann den Nationalen Allokationsplan II und jetzt die Auswirkungen des Luftverkehrs auf die Entwicklung des Klimas. Die Breite der angesprochenen Themen zeigt, dass der Klimaschutz in weiten Bereichen des täglichen Lebens eine Rolle spielt, aber auch, dass er durch viele Faktoren beeinflusst werden kann. Sie zeigt auch, dass die Stellschrauben, mit denen man mögliche negative Folgen für das Klima minimieren oder ganz vermeiden kann, vielfältig sind.
Allgemein wird die Zunahme der CO2Konzentration für eine weltweite Klimaveränderung verantwortlich gemacht. Der Luftverkehr trägt weltweit rund 3 % zum CO2-Ausstoß bei. Durch die weiteren Flugzeugabgase wie Ruß und Oxide erfolgt eine zusätzliche Beeinträchtigung der Atmosphäre. Da Flugzeuge ihre Abgase in großen Höhen einbringen, wird ihre schädliche Wirkung deutlich erhöht.
Dies ist auch für die EU-Kommission Anlass, sich um die Emissionen des Luftverkehrs zu kümmern. Eine Möglichkeit, die Emissionen zu reduzieren, ist die Verteuerung des Luftverkehrs. So geht man davon aus, dass das Aufkommen des Flugverkehrs sehr stark von den Kosten je Flugmeile abhängig ist. Nach Prüfung mehrerer Optionen wie Steuern und Abgaben hat die Kommission beschlossen, durch die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel mit einem marktpolitisch verträglichen Instrument steuernd einzugreifen. In einer Erklärung der Kommission heißt es, dass der beste Weg aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht darin besteht, die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem einzubeziehen. Durch die Einbeziehung in den Emissionshandel werden die Schadstoffe quasi mit einer Strafsteuer belegt. Der wirtschaftliche Anreiz, den Schadstoffausstoß durch Innovationen oder organisatorische Maßnahmen zu verringern, ist damit gegeben. Bei der Ausgestaltung des Systems muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Einzelstaatliche Regelungen können hier nicht helfen. Es könnte leicht zu Verschiebungen des Luftverkehrs kommen, wenn die einzelnen Mitgliedstaaten die entsprechenden Vorgaben unterschiedlich umsetzen.
Die Flughäfen in Nordrhein-Westfalen stehen in einem direkten Wettbewerb zu anderen europäischen Flughäfen wie beispielsweise Amsterdam. Da Klimaveränderungen nicht vor Staatsgrenzen Halt machen, bringt es nichts, wenn Deutschland scharfe Vorschriften erlässt und damit nicht mehr erreicht, als dass die Luftverschmutzung dann in anderen Ländern erfolgt. Selbst eine europaweite Regelung scheint noch zu kurz zu greifen.
Der Schadstoffausstoß des Luftverkehrs ist nicht Bestandteil des Kyoto-Protokolls. Eine Einbeziehung in diesen Vertrag wäre aus unserer Sicht sinnvoll. Bereits heute haben wir bei einigen Staaten, die das Kyoto-Protokoll nicht unterzeichnet haben, einen Wettbewerbsvorteil zulasten der Umwelt gegenüber den die Kyoto-Verpflichtung einhaltenden Staaten festzustellen. In einem Bereich wie dem Luftverkehr, der als weltweite Einheit anzusehen ist, würden unterschiedliche Auflagen noch viel stärker in den Markt eingreifen.
Meine Damen und Herren, eine weitere Möglichkeit, den Schadstoffausstoß zu verringern, soll hier aufgeführt werden: Durch einen den Erfordernissen angepassten Ausbau unserer Flughäfen könnte manche Warteschleife und damit ein Schadstoffausstoß der Flugzeuge vermieden werden. Auch das ist ein Beitrag zur Reduzierung der Emissionen. Ob das aber von den Antragstellern mitgetragen wird, erscheint mir fraglich.
Die Landesregierung aufzufordern, sich für die Interessen Nordrhein-Westfalens einzusetzen, ist seit dem Mai 2005 nicht mehr erforderlich.
Wir unterstützen unsere Landesregierung bei ihren Bemühungen, eine für alle einheitliche Regelung im Luftverkehr zu erreichen, vor allem eine Regelung, die nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch von allen umgesetzt und eingehalten wird.
Der Antrag der Grünen ist überflüssig und daher abzulehnen. – Vielen Dank.