Protokoll der Sitzung vom 13.07.2005

Herr Minister, Sie unterstellen schlichtweg, dass bei privaten Hochschulen im Grunde genommen immer ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Meine Frage war eine andere. Es ist feststellbar, dass sich die Privatwirtschaft zurückzieht. Daraus könnte ja auch die Konsequenz abgeleitet werden, dass das Modell der Privatuniversität oder Privathochschule gescheitert ist. Wie stehen Sie dazu?

Das Modell der privaten Hochschule sehe ich nicht als gescheitert an; denn es gibt ja auch über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus private Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten, die zum Teil ja auch eine doch hervorragende Entwicklung genommen haben, und zwar nicht nur was ihre wissenschaftliche Reputation anbelangt, sondern auch was ihre Finanzierung anbetrifft. Ich erinnere nur an die WHU in Koblenz/Vallendar, die auf ihrem Fachgebiet mittlerweile zu den exzellentesten Hochschulen in Europa zählt und die auch eine hinreichende Finanzierung dauerhaft hat sicherstellen können. Nach meinem Wissen - das mag nicht vollständig sein -

hat sie in der Vergangenheit auch nie Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz, wo sie ja domiziliert, erhalten.

Hier in Witten-Herdecke ist es so gewesen, dass die Hochschule auch Fachbereiche insbesondere in der Medizin aufgebaut hat, die besonders kostenträchtig sind und die sich auch in einem privaten Umfeld nicht sehr leicht etablieren lassen. Das war seinerzeit offensichtlich auch mit ein Grund für das Land Nordrhein-Westfalen, dieses Projekt finanziell mit zu begleiten, um es als Modellvorhaben für eine doch auch in diesen Bereichen anerkannte Universität zu ermöglichen. Man muss natürlich sehen, dass solche Projekte immer wieder neu auch vor der Frage stehen, wie sie sich positionieren und Mittel hinreichend einwerben können.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Michael Vesper)

Das ist auch die Aufgabenstellung, die sich Witten-Herdecke jetzt stellt und auch schon in der Vergangenheit gestellt hat.

Wie ich dargestellt habe, hat die Vorgängerregierung dieses Projekt auch immer in dem Bemühen darum begleitet, es auf eine vernünftige, tragfähige und dauerhaft sich selbst finanzierende Grundlage zu stellen. Dieses Ziel der Vorgängerregierung werden wir in der Form weiter verfolgen und das Projekt weiter intensiv begleiten.

Zu einer Zusatzfrage hat sich der Abgeordnete Eumann gemeldet. Herr Eumann, Sie haben das Wort.

Herr Minister, planen Sie, der Universität Witten-Herdecke im Nachtragshaushalt weitere Mittel zukommen zu lassen?

Ich hatte das eben auf eine Nachfrage schon dahin gehend beantwortet, dass wir über die für dieses Jahr von der alten Landesregierung im Haushalt 2005 veranschlagten Mittel hinaus keine Förderung vorgesehen haben und auch nicht beabsichtigen.

Vielen Dank. - Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 1 beantwortet.

Wir kommen zur

Mündlichen Anfrage 2

des Abgeordneten Jäger von der Fraktion der SPD:

Wasserrechtliche Genehmigung Bergwerk Walsum

Die Deutsche Steinkohle AG hat für den Abbaubetrieb LK 91 und die Erschließung des Abbaufeldes P 84 die bergrechtliche Genehmigung beantragt. Ohne diese Genehmigungen wird der Betrieb des Bergwerks im Laufe des kommenden Jahres eingestellt werden müssen.

Wann kann die Deutsche Steinkohle AG mit den bergrechtlichen Genehmigungen für die Abbaufelder LK 91 und P 84 des Bergwerks Walsum rechnen?

Ich bitte Herrn Minister Uhlenberg um Beantwortung.

Herr Abgeordneter Jäger, die schriftliche Fassung der Mündlichen Anfrage lässt leider nicht genau erkennen, was der Fragesteller denn nun letztendlich wissen möchte. Die Überschrift lautet „Wasserrechtliche Genehmigung Bergwerk Walsum“, und im Text der Frage geht es dann um die bergrechtlichen Genehmigungen für die Abbaubetriebe LK 91 und P 84. Ich werde daher auf beide Themenkreise eingehen, da sie ja miteinander verknüpft sind.

Zum Abbau LK 91: Ein Teilabschnitt dieses Abbaus wird auf die Mommniederung einwirken und einen Bereich der Erdoberfläche absenken, in dem das Grundwasser geogen recht nah unter der Erdoberfläche ansteht. Ohne Gegenmaßnahmen würde das Grundwasser wegen der Geländesenkungen an der Oberfläche austreten. Zum Schutz vor Vernässungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und zur Verhinderung von Nässeschäden an Gebäuden muss der Grundwasserstand abgesenkt werden. Dies ist Aufgabe des gesetzlich zuständigen Lippeverbandes.

Wie jedes bergbauliche Vorhaben bedarf der Abbaubetrieb LK 91 einer bergrechtlichen Zulassung durch die Bergbehörde. Hier ist dies das Bergamt Moers. Die DSK hat dem Bergamt einen Betriebsplan für den vollständigen Abbau des Flözes LK 91 vorgelegt. Das Bergamt Moers hat jedoch im Wege einer Teilzulassung lediglich den Abbau der ersten 1.000 m dieses Flözes genehmigt. Die Auswirkungen dieses Abbauabschnitts erfordern noch keine Regulierung des Grundwasserstandes.

Das Bergamt hat gleichzeitig in Aussicht gestellt, den Abbau komplett zuzulassen, wenn die Maßnahmen zur Grundwasserabsenkung wirksam sind.

Für die Grundwasserabsenkung selbst ist nach den Vorschriften des Wasserrechts eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Da diese Grundwasserregulierung im Zusammenhang mit einem Vorhaben des Bergbaus steht, ist die Abteilung Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen der Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Sie entscheidet im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Düsseldorf als der oberen Wasserbehörde.

Schon im Januar 2005, also zu einer Zeit, als SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Landesregierung bildeten, hat es sich das Umweltministerium als oberste Wasserbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen vorbehalten, die Einvernehmenserteilung der Bezirksregierung zu dem Erlaubnisentwurf von seiner Zustimmung abhängig zu machen.

Dieser Entwurf zur wasserrechtlichen Erlaubnis liegt dem Umweltministerium seit dem 9. Juni 2005 vor. Am 10. Juni 2005, also noch unter Leitung der damaligen Umweltministerin Frau Höhn, hat das Umweltministerium im Einvernehmen mit der Staatskanzlei entschieden, der in der Neubildung befindlichen Landesregierung nicht vorzugreifen und daher die Zustimmung zu diesem Zeitpunkt nicht zu erteilen, sondern dies dem Amtsnachfolger in der Leitung des Umweltministeriums zu überlassen.

Es ist selbstverständlich, dass die zuständigen Behörden einschließlich des Umweltministeriums als oberste Wasserbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen dieses Verfahren nach Recht und Gesetz zu einem Abschluss bringen werden.

Ich werde daher der Bezirksregierung Düsseldorf meine Zustimmung zur Einvernehmenserteilung unverzüglich geben.

Schon jetzt ist der vorzeitige Baubeginn für das Bohren der Sümpfungsbrunnen und den Bau der notwendigen Rohrleitungen zugelassen, sodass alle notwendigen vorbereiteten Arbeiten durchgeführt werden können. Sobald auch die vollziehbare wasserrechtliche Erlaubnis für die Grundwasserentnahme vorliegt, kann der Lippeverband unmittelbar mit der Regulierung des Grundwasserstandes beginnen.

Wenn dies sichergestellt ist, wird das Bergamt Moers den beantragten Abbau LK 91 uneingeschränkt zulassen. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die jetzt anstehende Erteilung der

wasserrechtlichen Erlaubnis kein Präjudiz für die Zulassung weiterer Abbauvorhaben darstellen würde.

Nun zum Abbau P 84: Das Bergwerk Walsum plant ab November 2005 den Abbau der Bauhöhe P 84. Das Bergwerk hat dem Bergamt Moers den besonderen Betriebsplan für den Abbau unter dem Rhein für das Jahr 2005 vorgelegt. Darin sind die Auswirkungen des Abbaus auf den Deich dargestellt. Die durch diesen Abbau verursachten Bergsenkungen an der Oberfläche werden auf den Rheindeich bei Mehrum einwirken.

Nach den Vorgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie der Bezirksregierung Düsseldorf als der für den Hochwasserschutz zuständigen oberen Wasserbehörde ist der Deich zum Ausgleich der bergbaulichen Senkungen auf einer Länge von rund 4 km aufzuhöhen. Im gleichen Zug soll ein weiterer Abschnitt dieses Deichs von rund 900 m Länge, der nicht durch den Bergbau beeinflusst wird, erneuert werden, da er noch nicht dem heutigen Stand des Dreizonendeichs entspricht. Der besondere Betriebplan „Abbau unter dem Rhein“ ist vom Bergamt Moers zugelassen worden. Diese Zulassung berechtigt jedoch noch nicht zur Durchführung des Abbaus. Dies bedarf einer weiteren Betriebsplanzulassung durch das Bergamt.

Unabhängig von diesen bergrechtlichen Zulassungen darf gemäß der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land NordrheinWestfalen mit dem Abbau erst dann begonnen werden, wenn die notwendige Deicherhöhung zum Ausgleich bergbaulicher Auswirkungen abgeschlossen ist. Die Erhöhung beziehungsweise Ertüchtigung des Deiches bedarf einer gesonderten Genehmigung nach dem Wasserrecht durch die obere Wasserbehörde. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt zurzeit das notwendige wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für die Deichertüchtigung durch. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir dem Ergebnis dieses Verfahrens heute weder vorgreifen können noch wollen.

Vielen Dank. - Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Jäger gemeldet.

Herr Präsident, ich bin einigermaßen irritiert, weil ich nicht nach dem wasserrechtlichen Einvernehmen, sondern nach der bergrechtlichen Genehmigung gefragt hatte. Die erteilt das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Dazu meine Frage: Wann beantwor

tet die Landesregierung in dem entsprechenden Ressort meine Frage?

Herr Uhlenberg, bitte.

Die Voraussetzung für das bergbaurechtliche Einvernehmen, das hergestellt werden muss, ist natürlich die wasserrechtliche Genehmigung, die erteilt werden muss. Ich darf Sie noch einmal daran erinnern, Herr Kollege Jäger, dass Sie in Ihrer Mündlichen Anfrage beide Bereiche angesprochen haben. Deswegen bin ich auch auf beide Bereiche mit der notwendigen Gründlichkeit eingegangen.

Es steht Ihnen, Herr Abgeordneter, und allen anderen Kolleginnen und Kollegen im Übrigen frei, auch Fragen an andere Mitglieder der Landesregierung zu richten. - Jetzt hat aber zunächst Herr Abgeordneter Priggen das Wort für eine Zusatzfrage.

Meine Frage an die Landesregierung und konkret an Herrn Uhlenberg ist: Wann gehen Sie die notwendigen Erörterungsverfahren unter Beteiligung der Kommunen und der Bürger, gerade was die Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung im Bereich Dinslaken betrifft, an? Sie haben über Dinslaken und über das Trinkwasser in Ihrer Antwort überhaupt nicht gesprochen. Oder beabsichtigen Sie, das ohne Erörterung und ohne Anhörung der Kommunen und der Betroffenen durchzuführen?

Herr Minister Uhlenberg, bitte.

Herr Kollege Priggen, Sie haben gerade die Qualität des Trinkwassers angesprochen. Ich möchte darauf verweisen, dass durch die Sümpfungsmaßnahmen des Lippeverbandes in der Mommniederung das Wasserwerk Löhnen beeinträchtigt wird; ich denke, das ist der Grund Ihrer Frage, die Sie gerade gestellt haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass das MUNLV bereits mit Erlass vom 27.01.2005, also zu der Zeit, als Rot-Grün noch die Landesregierung stellte, der Bezirksregierung aufgegeben hat, ihr Einvernehmen zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis nur dann zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass die sogenannte Optimalvariante beantragt und umgesetzt ist oder

durch aufbereitungstechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass eine Verschlechterung des Trinkwassers der Wassergewinnungsanlage Löhnen I und II nicht eintritt. Ich denke, das ist eine wichtige Voraussetzung, die dabei berücksichtigt werden muss.

Die Trinkwasserqualität des Wasserwerkes Löhnen wird dadurch gesichert, dass zur Eliminierung des Einflusses des zunehmenden Anteils von Rheinuferfiltrat am Rohwasser eine weitergehende Aufbereitung mittels Nanofiltration beziehungsweise vergleichbare Technik gebaut und betrieben wird. Rechtlich wird dies dadurch sichergestellt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis eine entsprechende Bedingung enthält. Ich glaube, dass dies eine wichtige Voraussetzung der von Ihnen gerade angesprochenen Wasserqualität ist.

Was die Einbeziehung von Stadt und Bürgern angeht, die Sie gerade auch noch einmal angesprochen haben, möchte ich auf die bisher geführten Diskussionen und auf den runden Tisch verweisen, was leider nicht zu einer positiven Entscheidung des Stadtrates geführt hat. Die DSK war grundsätzlich auch bereit, die Dichtwand mit einem finanziellen Volumen von 15 Millionen € zu bauen. Ich bedauere, dass diese Gespräche nicht zu einem Abschluss gekommen sind und dass LK 91 jetzt vor dem rechtlichen Hintergrund zum Abschluss gebracht wird.

Zu einer zweiten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Jäger das Wort.

Herr Präsident, eigentlich will ich meine Frage nur wiederholen. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Beantwortung der Fragen von Abgeordneten kein Wunschkonzert der Landesregierung ist, sondern dass die Landtagspräsidentin meine Mündliche Anfrage dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zugeordnet hat. Deshalb, Frau Ministerin Thoben, richte ich an Sie die Frage: Wann erfolgt die Genehmigung für den Schachtabbau in Walsum für die Felder LK 91 und P 84? Ich bitte um eine kurze Beantwortung, weil Sie davon ausgehen können, dass bei Abgeordneten, die Mündliche Anfragen stellen, ein gewisser Sachverstand durchaus vorhanden ist.

Herr Abgeordneter Jäger, vielleicht nur zur Klarstellung: Nicht die Landtagpräsidentin sondern die Landesregierung legt fest, wer innerhalb der Landesregierung eine Frage beantwortet. Die Landesregie

rung hat entgegen der Unterlage, die Ihnen vorliegt, entschieden, dass diese Frage dem Geschäftsbereich von Herrn Uhlenberg zugeordnet wird. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, auch Fragen beispielsweise an Ministerin Thoben zu richten. Es ist dann ihre Sache, darauf zu antworten. Das Präsidium hat mit der Steuerung der Anfragen nichts zu tun.

Zur Beantwortung Ihrer Frage hat sich Herr Minister Uhlenberg gemeldet. Bitte schön.

Herr Kollege Jäger, wenn Sie Ihre schriftliche Anfrage klarer formuliert hätten, dann wäre mit der Beantwortung dieser Anfrage nur ein Ministerium betraut gewesen und nicht zwei. In Ihrer Frage geht es zunächst um das Wasserrecht.