Protokoll der Sitzung vom 26.10.2006

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, uns liegt der Eilantrag Drucksache 14/2775 vor. Darüber ist direkt abzustimmen. Ich komme deshalb zur Abstimmung über den Inhalt dieses Eilantrages. Wer dem Eilantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Eilantrag abgelehnt.

Wir kommen zu:

6 Fragestunde

Drucksache 14/2740

Ihnen liegen die Mündlichen Anfragen 75 bis einschließlich 82 vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 75

des Abgeordneten Remmel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Verzehr zimthaltiger Lebensmittel

Das MUNLV stellt in seinem Internetangebot folgende Hinweise zum Verzehr von zimthaltigen Produkten zur Verfügung:

Unter der Überschrift „Verzehr zimthaltiger Lebensmittel“ heißt es unter anderem: „Selbstverständlich werden gesundheitsschädliche Lebensmittel sofort aus dem Handel genommen“, erklärte Uhlenberg mit Blick darauf, dass die Untersuchungen auch künftig vorgenommen werden.

In „Berechnung der Gesundheitsschädlichkeit von zimthaltigen Lebensmitteln“ findet sich unter Nr. 4 ein Rechenbeispiel, ab welchem Zimtgehalt ein Produkt gesundheitsschädlich ist. Legt man diese Berechnung zugrunde, überschreiten drei Zimtstern-Produkte aus der Übersicht „Aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Cumarin in Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln“ den vom Ministerium selbst zugrunde gelegten Wert für die Gesundheitsschädlichkeit:

1.) Lfd. Nr. 5: Zimtsterne Schultes GmbH

Diese Zimtsterne des Herstellers Schultes enthalten 70,2 Milligramm Cumarin/Kilogramm Gebäck; der Gehalt in der durchschnittlichen Verzehrsmenge von 22,4 Gramm beträgt dann 1,57 Milligramm und liegt damit über der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge von 1,5 Milligramm täglich für ein 15 Kilogramm schweres Kind. Das Produkt ist nach MUNLVBerechnung gesundheitsschädlich.

2.) Lfd. Nr. 10: Zimtsterne Schultes GmbH

Diese Zimtsterne des Herstellers Schultes enthalten 86,0 Milligramm Cumarin/Kilogramm Gebäck; der Gehalt in der durchschnittlichen Verzehrsmenge von 22,4 Gramm beträgt dann 1,93 Milligramm und liegt damit über der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge von 1,5 Milligramm täglich für ein 15 Kilogramm schweres Kind. Das Produkt ist nach MUNLVBerechnung gesundheitsschädlich.

2.) Lfd. Nr. 19: Zimtsterne Arko GmbH

Diese Zimtsterne des Herstellers Arko enthalten 81,3 Milligramm Cumarin/Kilogramm Gebäck; der Gehalt in der durchschnittlichen Verzehrsmenge von 22,4 Gramm beträgt dann 1,82 Milligramm und liegt damit über der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge von 1,5 Milligramm täglich für ein 15 Kilogramm schweres Kind. Das Produkt ist nach MUNLVBerechnung gesundheitsschädlich.

Nach der gültigen Aromaverordnung gilt ein Grenzwert für Cumarin von 2 mg/kg Gebäck. Nach den Untersuchungen des MUNLV (An- lage 3) überschreitet die Mehrzahl der Zimtprodukte diesen Grenzwert und müsste daher aus dem Regal genommen werden.

Aber selbst nach der sehr viel lascheren Verzehrempfehlung des NRWVerbraucherministers Uhlenberg und der darauf beruhenden Berechnung der Gesundheitsschädlichkeit müssten drei Produkte (zwei der Firma Schultes/NRW und eines der Firma Arko) aus den Regalen genommen werden (siehe beiliegende Berechnung).

Warum werden diese Produkte nicht aus dem Verkauf genommen?

Ich bitte Frau Ministerin Thoben in Vertretung für Herrn Minister Uhlenberg um Beantwortung.

(Ministerin Christa Thoben geht zum Red- nerpult. – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Vom Platz!)

Sie möchten das von hier oben tun? Sie können das gern vom Platz aus tun. Dort können Sie sich auch noch weiter beraten lassen, wenn es erforderlich ist.

(Gisela Walsken [SPD]: Ja, ja, das ist dann wichtig, wenn man keine Ahnung hat!)

Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

(Unruhe)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Anhaltende Unruhe)

Darf ich um etwas Ruhe bitten? Es geht um ein Weihnachtsgebäck; das interessiert uns alle!

(Allgemeine Heiterkeit)

Herr Präsident, für diesen

Hinweis bedanke ich mich ausdrücklich. Denn allein die Tatsache, dass es ein Weihnachtsgebäck ist, begrenzt das Risiko, dass man es das ganze Jahr über jeden Tag isst.

(Zuruf von der SPD: Es liegt nur schon seit September in den Läden!)

Als Erstes freue ich mich, feststellen zu können, dass das Internet-Angebot des Verbraucherschutzministeriums offensichtlich so informativ und aussagekräftig ist, dass es Herrn Abgeordneten Remmel möglich war, die Gesundheitsschäden von drei untersuchten Zimtsternproben richtig zu berechnen.

Selbstverständlich sind wir auch bereits zu diesem Ergebnis gekommen – nur deutlich eher: Wir haben gehandelt, als Herr Remmel noch gerechnet hat.

(Heiterkeit von der CDU)

Zur Erläuterung: Alle drei Erzeugnisse werden von der Firma Conrad Schulte in Rietberg hergestellt. Dabei handelt es sich übrigens um ein alteingesessenes Familienunternehmen von 1884, das seine Zimtsterne seit Jahrzehnten in gleicher Rezeptur herstellt.

Bereits Anfang Oktober haben wir im Rahmen eines Gesprächs die betroffene Wirtschaft – auch die Firma Schulte – aufgefordert, die CumarinGehalte ihrer Produkte zu minimieren.

Am 19. Oktober 2006 wurde während einer Telefonkonferenz auf Staatssekretärsebene endgültig zwischen den Ländern und dem Bund vereinbart, wie der Cumaringehalt in zimthaltigen Lebensmitteln zu beurteilen ist und auf welcher Grundlage eine Berechnung der Gesundheitsschädlichkeit vorzunehmen ist.

Die Eckpunkte dieser Vereinbarung lagen schriftlich erst am Freitag, 20. Oktober 2006, vor. Trotzdem wurde bereits am 19. Oktober 2006 der Geschäftsführer der Firma Schulte kontaktiert und über die Konsequenzen dieser Vereinbarung in Kenntnis gesetzt. Er wurde außerdem aufgefordert, für einen Rückruf der als gesundheitsschädlich eingestuften Chargen zu sorgen.

Die schriftliche Bestätigung, dass dieser Rückruf durchgeführt wurde, ist unter Angabe der gesamten Kundenliste und genauer Liefermengen am Montag, 23. Oktober 2006, im MUNLV eingegangen. Außerdem hat die Firma bestätigt, dass ihre Minimierungsstrategie erfolgreich war, und sie

künftig nur noch cumarinarme Zimtsterne herstellen wird.

(Beifall von der CDU)

Insofern werden Sie natürlich noch Produkte der Firma Schulte im Verkauf finden, aber die drei untersuchten, als gesundheitsschädlich eingestuften Chargen nicht mehr.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Remmel, dem ich damit auch das Wort gebe. Bitte schön.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, im Januar hat es ja bereits entsprechende Untersuchungen von Zimtsternen gegeben. Nach den aus unserer Sicht mit 67 mg/kg Gebäck sehr weit gefassten Grenzwerten des Ministeriums, ab denen ein Produkt als gesundheitsschädlich eingestuft wird, fragen wir uns natürlich, welche Produkte bereits im Januar als gesundheitsschädlich identifiziert worden sind und wie viele das waren.

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Remmel, auch wenn es Ihnen entgangen sein sollte: Im Januar ist nicht mehr Weihnachten.