Die vier Stunden, die am Samstag nicht geöffnet sind, sind vermutlich die vier Stunden, die für den Untergang des Abendlandes in NordrheinWestfalen sorgen.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Lesen Sie meine Rede zu Ende, damit Sie endlich mit Ihren heuchlerischen Lügen aufhören!)
Meine Damen und Herren, schauen Sie sich lieber Ihren Änderungsentwurf an, der – Gott sei Dank – nicht Gesetz werden wird.
Dagegen hat die Koalition der Erneuerung eine ganz klare Grundlage für diesen Gesetzentwurf. Ich möchte deshalb mit Erlaubnis der Präsidentin ein Zitat aus der Bibel bringen. In Genesis, Kapitel 2, Vers 2 heißt es: Gott selbst ruhte am siebten Tag nach sechs Schöpfungstagen, segnete den Ruhetag und heiligte ihn. – Jawohl, meine Damen und Herren, auf Neudeutsch bedeutet das „6 mal 24“. Den Sonntag werden wir nicht antasten.
(Lachen von der SPD – Rainer Schmeltzer [SPD]: Kommen Sie auch zur Podiumsdis- kussion der katholischen Kirche? Da würde ich das gern noch mal hören!)
Herr Schmeltzer, im Gegensatz zu Ihnen habe ich die Stellungnahmen der Kirchen gelesen. Dies ist – Herr Kirchenrat Krebs ist anwesend – in der Stellungnahme der evangelischen Kirchen zu lesen.
Meine Damen und Herren, wir haben dies sehr ernst genommen und entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf durchgeführt.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Haben Sie auch den Wortbeitrag von Herrn Krebs gehört, der 18 Uhr für Samstag gesagt hat?)
(Beifall von der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Ich höre zu! Aber Sie bringen immer nur Halbwahrheiten, Herr Brockes! Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln, wie es Ih- nen passt!)
Meine Damen und Herren, der Sonntag bleibt mit wenigen Ausnahmen geschützt. Wir haben deshalb – wie der Kollege Lienenkämper es schon deutlich gemacht hat – am Gesetzestext Änderungen vorgenommen, was den Warenkatalog angeht, der am Sonntag verkauft werden kann.
Wir haben uns dabei auch an den bisherigen Regelungen orientiert und hier eine klare Abgrenzung vorgenommen, sodass das, was bisher möglich war, auch in Zukunft möglich ist.
Wir haben die vier verkaufsoffenen Sonntage, die es in der Vergangenheit bereits gab, beibehalten. Wir haben eine Lockerung bei den Adventssonntagen. Das begrüße ich ausdrücklich. Dafür haben wir uns als Liberale eingesetzt, weil das ein wichtiger Wunsch des Einzelhandels war.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Definieren Sie den mal! Das war der Landesverband, es waren nicht die Einzelhändler, Herr Kollege! Wo waren Sie eigentlich bei der Anhörung?)
Es ist nämlich nicht verständlich, wenn an den Adventssonntagen die Buden auf den Weihnachtsmärkten geöffnet werden dürfen und die Einzelhändler sozusagen durch das Schaufenster zugucken müssen, wie Umsatz erzielt wird.
Meine Damen und Herren, wir haben die Adventssonntage bewusst gelockert. Darüber hinaus haben wir für acht Feiertage, gerade auch auf Wunsch der Kirchen, eine Verschärfung vorgenommen, die es in der bundesgesetzlichen Regelung bisher nicht gab. Hier sind wir sogar über die Forderungen der Kirchen hinausgegangen, indem wir auch den Karfreitag und Allerheiligen noch mit in das Paket hineingenommen haben, obwohl dies von den Kirchen nicht direkt gefordert worden war.
Wir wollen eine klare Struktur haben und schützen deshalb die stillen Feiertage. Dort, wo am Sonntagvormittag kein Fußballspiel erlaubt ist, sollen nachmittags auch die Geschäfte nicht geöffnet werden können.
Insofern haben wir wirklich ein christlich-liberales Gesetz vorgelegt. Ich freue mich für die Menschen in diesem Land, für die Verbraucherinnen und Verbraucher über die neu gewonnenen Freiheiten und danke allen, insbesondere den Kollegen der Koalitionsfraktionen, für die konstruktive Zusammenarbeit. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich sehr über die einleitenden Worte von Herrn Lienenkämper gefreut: Ein guter Gesetzentwurf ist durch Beratung besser geworden.
Die Einbringung des Regierungsentwurfs war verbunden mit der Bitte, durch eine zügige Beratung ein schnellstmögliches Inkrafttreten sicherzustellen. Heute kann ich feststellen, dass durch die engagierte Mitarbeit aller Beteiligten das möglich wurde, was von vielen bezweifelt worden war: Sie können heute in der zweiten Lesung das Ladenöffnungsgesetz beschließen, sodass es noch in dieser Woche in Kraft treten könnte.
Die Fraktionen, die auf der dritten Lesung bestehen, verzögern das Inkrafttreten um einen Tag. Dies ist von der Beratung her ein Erfolg für die Landesregierung und den Landtag.
Wir können eindrucksvoll belegen, dass auch ein ambitioniertes Gesetzgebungsverfahren schnell, effizient und mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt werden kann. Ich bedanke mich dafür bei allen Beteiligten.
Es gab eine ordnungsgemäße Expertenanhörung, es fanden zahlreiche Ausschussberatungen statt, zum Teil wurden Sondersitzungen durchgeführt.
Ein Ergebnis der Expertenanhörung ist der vorliegende Änderungsantrag der CDU/FDP-Koalition. Er ist ein Zeichen dafür, dass Bedenken ernst genommen werden. Insbesondere Fragen des Sonn- und Feiertagsschutzes finden ihren Niederschlag in den vorgeschlagenen Änderungen an der einen oder anderen Stelle des Gesetzentwurfs.
Ich empfinde das übrigens nicht als Entwertung meines Entwurfs beziehungsweise des Regierungsentwurfs, sondern als eine Klarstellung des von uns gewünschten, beabsichtigten Prinzips „6 mal 24“ bei gleichzeitiger Wahrung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Die Änderungen haben das Ziel, den Schutz der Sonn- und Feiertage im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Dies ist nach Auffassung der Abgeordneten, aber auch einiger Experten nicht in allen Formulierungen, die ich vorgeschlagen hatte, zweifelsfrei gelungen. Da gab es Missverständnisse, die Sorge, dass man das ausnutzen könnte, und zwar in einem Sinne, den wir alle nicht gewollt haben. Dann ist es doch gut, die entsprechenden Klarstellungen zu versuchen. Und das ist hiermit gelungen.
Ich habe mich nie gegen Debatten darüber gewehrt. Ich habe mich für eine zügige Beratung ausgesprochen und gesagt: Wir werden natürlich Experten anhören. Wenn daraus Einsicht erwächst, wäre ich die Letzte, die sagt: Das übernehmen wir nicht. – Ich verstehe Sie da gar nicht.
Meine Damen und Herren, den Reisebedarf definieren wir nunmehr abschließend. Bei den Warengruppen, die an Sonntagen verkauft werden dürfen, gab es einige Streichungen, auch eine Ergänzung, zum Beispiel für Hofläden. Es gibt eine Einschränkung der Tage, die für einen Sonn- oder Feiertagsverkauf ausgewählt werden können. So sollen nach Meinung des Parlaments zusätzlich stille Feiertage, der erste und zweite Weihnachtstag sowie Oster- und Pfingstsonntag ausgenommen werden. Hinzu kommt jedoch ein Adventssonntag.
Damit auch da kein falscher Eindruck entsteht: Diese Klarstellung ist deshalb sinnvoll, weil wir die bisherige Verknüpfung mit Brauchtumstagen oder Messe-Ereignissen aufgeben wollen, damit eine Kommune sich frei entscheiden kann.
Wenn man diese Freiheit möchte, ist es sinnvoll – das haben die Expertenanhörung und die intensive Beratung ergeben –, dass man besondere Feiertage, die man trotz dieser Freiheit geschützt wissen möchte, aufzählt und abschließend definiert. Auch das ist jetzt hiermit passiert.
Ich habe übrigens mit keiner der Änderungen ein Problem. Sie sind ein Zeichen dafür, dass sich die Beteiligten ernsthaft mit den Einwendungen, insbesondere vonseiten des Einzelhandelsverbandes, der Kammern und der Kirchen auseinandergesetzt haben, wenngleich der Forderung der Kirchen nach verkürzten Samstagsöffnungen nicht nachgekommen wird.
Meine Damen und Herren, hier wird dann vorgetragen, dass irgendein Einzelhändler sagt: Ich stehe doch nicht für drei Kunden bis 24 Uhr im Laden. – Meine Güte, er wird den Laden dann nicht so lang öffnen. Können Sie sich das eigentlich gar nicht vorstellen?
(Beifall von CDU und FDP – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Irgendein Einzelhändler? Ge- schäftsführer von einer ganzen Kette, Frau Ministerin! Nicht irgendein Einzelhändler!)
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie waren nicht in der Anhörung! Sie haben die Einzelhändler gar nicht gehört!)
Im Übrigen habe ich von Anfang betont, dass Nachbesserungen durch vertiefte Debatten eingebaut werden können.