Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rat der Stadt Köln hat vorgestern mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet, in der er unter anderem den Landtag aufgefordert hat, sich gegen den Umzug der BND-Abteilung nach Berlin auszusprechen. Diesem Appell kommen wir heute gemeinsam nach. Ich bin froh, dass wir das mit diesem fraktionsübergreifenden Antrag tun, Herr Möbius.
Bei der Verlagerung handelt es sich nicht um einen Umzug, bei dem ein paar Kartons gepackt und nach Berlin gebracht werden. Vielmehr geht es um die Arbeitsplätze von Menschen – von
Menschen, die seit Langem ihre Wurzeln in Nordrhein-Westfalen, in Köln und in der Region haben, die hier ihre Familie und ihren Lebensmittelpunkt haben. Die betroffenen 250 Frauen und Männer fühlen sich zu Recht als Spielball von Schreibtischentscheidungen – von Entscheidungen, die an den Interessen und Bedürfnissen der Belegschaft komplett vorbeigehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben berechtigterweise den Verdacht, dass dieser Umzug von zunächst 250 Kolleginnen und Kollegen erst der Anfang vom Ende ist und dass er bedeutet, dass in naher Zukunft das gesamte Bundesamt für Verfassungsschutz aus der Region Köln/Bonn nach Berlin verlagert wird. Diesen Rutschbahneffekt, diese schleichende Aushöhlung der Bonn/Berlin-Beschlüsse mit der Folge, dass nach der Verlagerung von Behördenteilen ganze Behörden abwandern und ihnen dann die Verbände, die Unternehmen, die Botschaften, die Konsulate und die Sender folgen, haben wir ja schon allzu oft erlebt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die betroffenen BND-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter befürchten diese negative Entwicklung. Betroffen ist die gesamte Region Köln/Bonn. Die Angst, dass aus diesem Rutschbahneffekt ein Erdrutsch für die gesamte Region wird, sollten die Verantwortlichen in Berlin ernst nehmen.
Darüber hinaus geht es auch um Vertrauen; denn wenn man mit dem Berlin/Bonn-Gesetz diesen Erdrutsch verhindern wollte und jetzt die entsprechenden Vereinbarungen Stück für Stück aushöhlt, kann man erstens nicht mit der Zustimmung der Belegschaften rechnen und erleidet zweitens auch einen Gesichtsverlust als verantwortungsbewusster Dienstherr.
Ein Staatssekretär, der noch vor Kurzem Umzugsgerüchte dementiert hat, kann doch nicht allen Ernstes mit gutem Gewissen den Leuten versichern, dass es auf einmal sachliche Notwendigkeiten gibt, die Abteilung 6 nach Berlin zu verlagern.
Meine Damen und Herren, der gesamte Verfassungsschutz hat mit seinen 16 Landesämtern heute schon eine dezentrale föderale Struktur. Meines Wissens leben wir im Zeitalter der modernen Kommunikationsmittel. Wir haben Wireless LAN, Handys und Videokonferenzen. Die vom Verfassungsschutz beobachteten Menschen bedienen sich natürlich auch dieser modernen Kommunikationsmittel. Daher kann man erwarten,
Vor diesem Hintergrund kann es doch kein Argument sein, dass die körperliche Anwesenheit der 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerechnet in Berlin notwendig ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann auch nicht angehen, dass Herr Wowereit sich jetzt schon die Hände reibt, weil er weiß: Wenn wir erst einmal mit diesem Prozess der Verlagerung anfangen, ziehen nicht nur immer mehr Ämter nach Berlin, sondern auch die Verbände und die Unternehmen, die uns dann in unserer Region schmerzlich fehlen werden.
Ich freue mich sehr, dass wir heute in dieser Sache einen gemeinsamen Appell an die Bundesregierung richten und damit zeigen, dass es auch über Parteigrenzen hinweg möglich ist, gemeinsam für eine Region einzustehen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in meiner Rede zur Diskussion des Umzugs des Bundeskriminalamts von Meckenheim nach Berlin habe ich am 29. Januar 2004, nachlesbar im Plenarprotokoll 13/112, für die FDP-Fraktion Folgendes ausgeführt:
„Ministerpräsident Teufel hat gesagt, während sich die Föderalismusdiskussion um eine Entflechtung des Bundes und der Länder bemühe, gehe der Bund seinen Weg, immer mehr nach Berlin zu ziehen, unbeirrt weiter. Die föderale Ordnung der Bundesrepublik … erfordere es, dass Standortfragen oberster Bundesbehörden dauerhaft, berechenbar und fair zwischen Bund und Ländern geregelt würden.“
Aber es scheint, Berlin will das einfach nicht akzeptieren. Alle Jahre wieder kommen neue Umzugsforderungen. Schon damals habe ich gewarnt:
„Wir dürfen nicht zu einem Rutschbahneffekt kommen, frei nach dem Motto: ‚In der Sicherheitsrunde mit den Staatssekretären im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium
wird beschlossen …’ Es darf nicht sein, dass außer BND-Chef Henning, der schon am 21. April 2003 den Befehl bekommen hat, mit seiner Behörde nach Berlin umzuziehen, auch noch Herr Fromm vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln ebenso wie das BKA einen solchen Befehl erhalten.“
Nun hat sich meine Befürchtung bewahrheitet. Es sollen Teile des Bundesamtes dran sein. Immer wieder wird aufs Neue versucht, die Bonn/BerlinBeschlüsse aufzuweichen. Wir legen uns heute quer, und zwar – Gott sei Dank – mit dem gesamten Landtag.
Damals habe ich – das gehört mit zum Ernst der Sache, nicht nur die Ortsbetroffenheit – den Vorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, zitiert, der zu den damaligen Umzugsplänen des BKA sagte:
„…, dass von den 90 großen Strukturverfahren … gegen das Netzwerk von Osama bin Laden … 89 Verfahren in den westlichen Bundesländern und nur eines in Berlin geführt würden.“
Das BKA lag und liegt mit seinen Standorten Meckenheim und Wiesbaden mitten im kriminalgeografischen Brennpunkt. Das gilt auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Auch sein Einsatzschwerpunkt liegt wie in einer Perlenkette von Hamburg über Freiburg bis München aufgereiht. Und genau die Abteilung 6 „Islamismus und islamistischer Terrorismus“ mit 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll betroffen sein.
Ich erinnere noch einmal an die grauenvollen Anschläge 1993 in Solingen, 1996 auf die QuebecKasernen in Osnabrück und die PKK-Anschlagswelle von 1994 mit den Schwerpunkten Augsburg, Hessen, Ruhrgebiet und Köln. Weiterhin erinnere ich an das Kaplan-Verfahren in Köln, Salzgitter und Berlin, an den geplanten Anschlag in Straßburg am 26. Dezember 2000, der den dortigen Weihnachtsmarkt treffen sollte, und – last but not least – an die versuchten Anschläge auf die beiden Regionalzüge in Dortmund und Koblenz.
Deshalb bin ich wie die FDP-Fraktion und das gesamte Hohe Haus froh, dass sich heute der Landtag kraftvoll hinter das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln stellt. Herr Bundesinnenminister Schäuble, lassen Sie das Amt arbeiten, nicht umziehen! Gerade vor dem Hintergrund der asymmetrischen Bedrohung liegt der Standort des Bundesamtes in Köln, also tief im Westen, genau richtig.
Wir stimmen dem Eilantrag zu und unterstützen damit gleichzeitig – Frau Asch hat es schon gesagt – den Rat der Stadt Köln, der sich am 14. November, also vor zwei Tagen, mit einer Resolution geradezu gegen den Umzug gestemmt hat. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Landesregierung erhält Herr Minister Laschet das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begrüßt den Eilantrag aller Fraktionen, die jetzt bekanntgewordenen Umzugspläne für die Abteilung „Islamismus und islamistischer Terrorismus“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz auszusetzen. Das entspricht unserem Willen, vor der Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Bundesregierung verbindlich zu erfahren, welche Absichten und Pläne sie insgesamt mit den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Sicherheitsbehörden des Bundes verfolgt.
Nur durch ein derartiges Gesamtkonzept kann die Bundesregierung Mutmaßungen entgegentreten, dass die Verlagerung der Abteilung 6 des Bundesamtes für Verfassungsschutz nur einen ersten Schritt in Richtung Gesamtverlagerung der Behörde darstellt. Denn die bisherigen Erfahrungen mit Berlin – Herr Kollege Engel hat das eben beschrieben – lassen nicht gerade das Vertrauen erkennen, dass das der erste und einzige Schritt ist, sondern ein Rutschbahneffekt auftreten könnte.
Darüber hinaus gilt es aus Sicht der Landesregierung zu verhindern, dass durch die nicht sachgerechte Verlagerung von Behördenteilen oder ganzen Behörden das Land Nordrhein-Westfalen als Verwaltungsstandort des Bundes geschwächt wird und ohne Not qualifizierte Arbeitsplätze verloren gehen.
Die Absichten des Bundes sind aber nicht nur unter standortpolitischen Gesichtspunkten kritisch zu betrachten. Auch fachlich kann kein Bedarf erkannt werden, den Berliner Standort des Bundesamtes durch die Verlagerung einer gesamten Abteilung auszubauen. Bereits heute sind wesentliche Teile der Abteilung 6 des Bundesamtes im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin tätig. Dort nehmen sie gemeinsam mit Vertretern anderer Sicherheitsbehörden – so auch der Landesämter für Verfassungsschutz – die erforderlichen Analyse- und Koordinierungsaufgaben
Aufklärung und Analyse können, wie die bisherigen Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Landesämtern für Verfassungsschutz gezeigt haben, vom derzeitigen Standort Köln aus besser betrieben werden.
Gesicherte elektronische Kommunikationswege bestehen und machen sowohl vernetztes Arbeiten als auch die schnelle Informationsübermittlung möglich.
Es ist keineswegs opportun, eine für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nachvollziehbare Standortverlagerung durchzusetzen und damit letztlich die Arbeitsfähigkeit des Amtes im gegenwärtig brisantesten Tätigkeitsfeld infrage zu stellen.
Wir erinnern uns alle an die Anschlagsversuche am 31. Juli auf die Regionalbahn nach Hamm beziehungsweise Koblenz. Die Arbeitskraft und die hohe Motivation der Mitarbeiter werden jetzt nicht für Umzugspläne benötigt, sondern für die Konzentration auf die Probleme, die in diesem Lande bestehen. Der Umzug ist überflüssig. Die Landesregierung wird alles tun, um dies gegenüber dem Bund deutlich zu machen.
Vielen Dank, Herr Minister Laschet. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Eilantrag Drucksache 14/2919 – Neudruck. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann haben wir eine kraftvolle Einstimmigkeit. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Abgeordneten Remmel das Wort.