Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

Diese und andere Aussagen fanden wir in der Drucksache 14/2877 eindrucksvoll geschildert über zwei eng beschriebene DIN-A-4-Seiten.

Sie sprechen von der Arbeitsstättenverordnung aus dem Jahre 2002. Herr Kollege Henke hat das gerade auch noch einmal getan. Sie sprechen vom volkswirtschaftlichen Schaden, der durch Rauchen entsteht. Übrigens wurde in „Hart aber fair“, Pflicht

sendung in der vergangenen Woche für alle, die mit dem Thema Nichtrauchen befasst sind – ich nehme an, Sie haben sie auch gesehen –, eine sicher nicht ganz ernst gemeinte andere Rechnung aufgemacht. Da wurde von Einsparungen gesprochen, nämlich bei den Renten, weil Raucher früher sterben würden.

Schließlich kommen Sie in Ihrem Antrag zu einer Feststellung in sechs Punkten. Auch da könnte der Eindruck entstehen, dass Sie verstanden haben, worum es geht. Ich will einmal den vierten Punkt deutlich herausstellen. Sie sprechen davon, dass Nordrhein-Westfalen alle Möglichkeiten nutzen solle, um einen zuverlässigen Schutz vor allem von Kindern, Jugendlichen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem Passivrauchen zu erreichen.

Doch dann kommt der Knüller: Nichts! Rein gar nichts! Da stehen plötzlich Adjektive wie „schnellstmöglich“ und „wirksam“. Das ist unheimlich präzise formuliert. Da wird die Landesregierung aufgefordert, einen wirksamen Nichtraucherschutz an den Hochschulen sowie in allen öffentlichen Einrichtungen „anzuregen“. Nicht „durchsetzen“, nein, „anregen“. Welche Leistung! Die Landesregierung als Anreger. Und wenn der Bund noch etwas Neues gefunden hat, dann wird geprüft und zeitnah unbürokratisch umgesetzt. Nicht weniger, aber auf gar keinen Fall mehr.

Der Landtag soll auch appellieren, nämlich an die Arbeitgeber, die Arbeitsstättenverordnung umzusetzen. Das war offensichtlich der kleinste gemeinsame Nenner zwischen Ihnen beiden.

Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, ich kann nur sagen: Sie sind als Tiger losgesprungen – die Einleitung war wirklich beeindruckend – und als Bettvorleger gelandet. – Danke.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Meurer. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Steffens das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will in Anbetracht der Uhrzeit nicht so lange reden. Ich hatte, als ich den Antrag gesehen habe, das Gefühl, eigentlich hätten wir über das Thema schon sehr viel intensiver diskutiert, als der Antrag das wiedergibt. Als ich mir angesehen habe, was der Antrag Neues an Beschlüssen bietet, war ich ein bisschen an die Zigarettenwerbung erinnert. Das ist nämlich

jetzt Nichtraucherschutz ultra light, weil die Forderungen, die am Ende stehen, eigentlich keine Forderungen sind, sondern das ist weichgespült hinsichtlich der Vorstellungen, die wir bisher in der Diskussion hatten.

Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen müssten jetzt mehr angehen, als in Krankenhäusern und Kindergärten Nichtraucherschutz einzuführen. Es müsste mehr kommen als Formulierungen, an Hochschulen und an öffentlichen Einrichtungen sei Nichtraucherschutz anzuregen. Das hat schon die öffentliche Debatte in den letzten Wochen und Monaten geleistet. Sie hat dazu angeregt, dass Nichtraucherschutz und Schutz vor Passivrauchen umgesetzt werden sollte. Entsprechende Diskussionen haben wir. In diese Richtung brauchen die Koalitionsfraktionen wohl nichts mehr anzuregen.

Ich fand den Vorschlag von Herrn Henke zu überlegen, ob man zu einem gemeinsamen Antrag kommen kann, bedenkenswert. Ich wünschte mir aber dann, dass man über diese oberflächlichen Floskeln hinaus zu wirklichen Forderungen kommt. Wir haben in unserem Antrag eine Reihe von ganz konkreten Vorschlägen unterbreitet. Dieser Antrag befindet sich immer noch in der Diskussion. Somit haben wir unseren Aufschlag gemacht. Sie haben jetzt einen weichgespülten Antrag nachgelegt.

Wenn wir am Ende dazu kämen, konkrete Forderungen gemeinsam beschließen zu können, fände ich das gut. Aber der Kollege Romberg hat schon bei den vorherigen Debatten gesagt: „Freie Fahrt für freie Raucher“ sei sozusagen das Motto. Von daher sehe ich nicht, dass wir es wirklich schaffen, gemeinsam einen inhaltlich fundierten Antrag zustande zu bringen, der wirklich einen Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz enthält. Ich glaube, das ist wieder die Linie, die wir von den Regierungsfraktionen gewöhnt sind, nämlich: Floskeln und Parolen statt Inhalte.

Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Ich bin aber im Moment nicht optimistisch zu glauben, dass wir zu einem konstruktiven Ergebnis kommen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Sommer das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin!

Meine Damen und Herren! Als aktive Nichtraucherin möchte ich Ihnen mitteilen, was mein Kollege Herr Laumann Ihnen gerne gesagt hätte, wenn er hier wäre.

(Minister Oliver Wittke: Und der ist aktiver Raucher!)

Wie kann man das zu dieser Zeit sagen, Herr Wittke? – Das Thema Nichtrauchen hat uns in den letzten Wochen schon mehrfach beschäftigt. Das zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Nichtraucherinnen und Nichtraucher, vor allem Ungeborene, Kinder und Jugendliche, müssen besser geschützt werden – vor allen Dingen auch vor dem Passivrauchen. Schließlich sind die Zahlen eindeutig: Jährlich sterben mehr als 3.000 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens.

Tabakrauch bringt nicht nur eine Belästigung oder einen schlechten Geruch mit sich, sondern eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolge.

Viel ist in der Vergangenheit schon bewegt worden. Auf allen politischen Ebenen – EU, Bund, Länder und Kommunen – gibt es zahlreiche Initiativen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes. Ganz aktuell hat der Deutsche Bundestag Anfang November dieses Jahres die EU-Richtlinie zum Verbot der Tabakwerbung umgesetzt und ein Verbot von Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Internet beschlossen.

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet alle Arbeitgeber, ihre Beschäftigten vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. In Gebäuden der Landesverwaltung haben Nichtraucher ein Recht auf eine rauchfreie Umgebung.

In den Fachlehrplänen Biologie und Chemie der Schulen der Sekundarstufe I ist die Aufklärung über die Risiken des Rauchens bereits obligatorischer Unterrichtsinhalt. Die von der Landesgesundheitskonferenz getragene Landesinitiative „Leben ohne Qualm“ richtet sich mit vielfältigen Aktionen an Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 13 Jahren. Sie hilft, den frühen Einstieg in den Tabakkonsum zu verhindern und den Ausstieg aus der Tabakabhängigkeit zu erleichtern. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Landesinitiative darauf, Schulen bei der Umsetzung des geänderten Schulgesetzes und auf dem Weg zur rauchfreien Schule zu unterstützen.

Der gemeinsame Kampf gegen das Rauchen zeigt erste Erfolge. So stieg zum Beispiel die Zahl derjenigen, die in ihrem Leben noch nie eine Zigarette geraucht haben, seit 2001 stetig an. Laut einer aktuellen Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben 62 %, also

knapp zwei Drittel, der Jugendlichen zwischen zwölf und 15 Jahren noch nie geraucht. 2001 lag diese Zahl noch bei lediglich 48 %.

Jede dieser Maßnahmen hilft, die Einstellung zum Thema Rauchen zu ändern. Rauchen ist nicht mehr gesellschaftsfähig. Auch Kinder und Jugendliche finden Rauchen zunehmend uncool.

Dennoch können wir mit dem Erreichten nicht zufrieden sein. Die Landesregierung muss sich ihrer Verantwortung und Verpflichtung stellen, in allen gesellschaftlichen Bereichen einen angemessenen Nichtraucherschutz zu schaffen. Deshalb gilt es, unsere Anstrengungen weiter zu verstärken.

Nach dem Willen der Regierungsfraktionen soll ein gesetzliches Rauchverbot in Krankenhäusern und Kindertagesstätten in NRW schnellstmöglich umgesetzt werden. Dieses Vorhaben wird von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt.

Aus der Sicht des Ministers Laumann ist besonders Folgendes vordringlich:

In öffentlichen Gebäuden muss ein Rauchverbot gelten.

Maßnahmen zur Prävention von Tabakabhängigkeit vor allem im Kindes- und Jugendalter sollen ausgebaut und verstärkt werden.

Raucher müssen motiviert werden, das Rauchen aufzugeben.

Aufhörhilfen sollen entwickelt und verstärkt angeboten werden.

Die an Schulen bereits begonnene Einführung der Thematik „Risiken des Rauchens“ soll weiterverfolgt werden.

Arbeitgeber sollen verstärkt auf die Beachtung der Arbeitsstättenverordnung im Hinblick auf den umfassenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens hingewiesen werden.

Beschäftigte in der Gastronomie können, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, einen rauchfreien Arbeitsplatz verlangen.

Wie dies gewährleistet werden kann, wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Nichtraucherschutzgesetz des Bundes zu diskutieren sein. Möglich wäre zumindest eine gesetzliche Verpflichtung dahin gehend, räumlich strikt von den Nichtrauchern getrennte Raucherbereiche einzuführen.

Zunächst ist der Bund gefordert, für einen wirksamen Nichtraucherschutz zu sorgen. Weitere Möglichkeiten im Rahmen unserer Landeskompetenz müssen geprüft und umgesetzt werden.

Durch diese Maßnahmen soll nicht dem erwachsenen Raucher die Zigarette verboten werden. Unser Ziel ist der Schutz der Nichtraucher, vor allem der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Ich bin sicher, dass wir uns darüber einig sind.

Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist beendet. Trotzdem möchte ich aus der Sicht der Ministerin für Schule gerne noch einmal das aufgreifen, was Frau Meurer in ihrem Redebeitrag gerade mehr oder weniger scherzhaft anklingen ließ. Frau Meurer, wenn ich die Wahl hätte, würde ich erst einmal eine Zigarettenpackung mit dem Aufdruck „Rauchen macht alt“ nehmen.

Der Erste hat Angst vor Impotenz, der Zweite hat Angst vor Krebs, …

Frau Ministerin.

Ich bin fertig.

… und die Dritte hat Angst vor dem Alter. Das zeigt uns, wie wichtig die individuellen Zugänge in Bezug auf den Nichtraucherschutz sind und wie wichtig es ist, das Problem Rauchen gerade auch im schulischen Bereich anzugehen. Darum habe ich dieses Beispiel von Ihnen noch einmal aufgenommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Beratungen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/2877 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, den Innenausschuss, den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration, den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie sowie den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit Zustimmung aller Fraktionen so beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit sind wir bei Tagesordnungspunkt

11 Stellungnahme der Landesregierung zum 17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit