Herr Kern, Sie sagten, die Abschiebehaft solle so weit wie möglich verhindert werden, das sei das Ziel oder auch die Haltung des Innenministers. Rechtlich ist aber noch mehr möglich. Der Innenminister sagt ja selbst, dass Abschiebehaft nicht unbedingt das Kindeswohl gefährden müsse. Von daher hält er sich diese Option immer noch offen. Insoweit besteht doch noch Regelungsbedarf, um diesen Vorbehalt endlich wegzubekommen.
Im Interesse der Kinder und Jugendlichen, aber auch im Interesse einer glaubwürdigen Kinderpolitik ist es daher längst überfällig, diese Benachteiligung nichtdeutscher Kinder unter Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention zu überwinden. Ein Festhalten an dieser Vorbehaltserklärung ist aus heutiger Sicht nicht mehr länger nachzuvollziehen.
Obwohl wir uns in den Ausschüssen eigentlich schon im Ergebnis einig waren, hat die CDU gerade wieder angekündigt, den Antrag der Grünen abzulehnen. Aber will der Antrag der Grünen denn nicht genau das, was wir eigentlich alle wollen, was auch Sie gesagt haben, Herr Kern, und was im Übrigen auch Auffassung der Landesregierung ist? Sie, Herr Minister Laschet, haben im mitberatenden Ausschuss deutlich gemacht, dass es auch Ihr Wille ist, dass Flüchtlingskinder nicht mehr in Abschiebehaft kommen. Dann können wir auch diese Vorbehaltserklärung streichen.
Vor diesem Hintergrund kann ich hier und heute in der Parlamentssitzung nicht mehr die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion nachvollziehen. Ich bin gespannt, wie gleich der Kollege Engel von der FDP-Fraktion sich dazu positionieren wird. Sie haben ja selbst in der letzten Legislaturperiode doch sehr massiv dafür geworben, keine Abschiebehaft bei Flüchtlingskindern oder Flüchtlingsjugendlichen mehr anzuordnen.
Wir brauchen aber keine Absichtserklärungen, sondern wir brauchen einen deutlichen Auftrag an die Landesregierung, sich auf Bundesebene vehement dafür einzusetzen, dass wir in dieser Frage endlich vorankommen.
Meine Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Generationen, Familie und Integration haben auch zu Recht auf den einen oder anderen Punkt hingewiesen. In der Tat ist es unbefriedigend, wenn nicht sogar sehr besorgniserregend, dass es in Nordrhein-Westfalen zumindest grundsätzlich noch möglich ist, dass Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft kommen – in Einrichtungen, die
keinesfalls geeignet sind, ihren Bedürfnissen zu entsprechen. Es ist paradox, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Stadt Bonn sich gemeinsam dafür einsetzen, die ehemalige Bundeshauptstadt dauerhaft als UN-Standort zu etablieren, gleichzeitig aber die Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt akzeptiert und unterschrieben worden ist.
Wenn der Herr Kern der Auffassung ist, dass sich der Antrag bereits durch konkretes Handeln erledigt hat und der Rest werde sich dann irgendwann ganz allein einmal regeln, kann ich nur appellieren: Wir glauben, es ist notwendig, dass der Landtag auch hier ein deutliches Ausrufezeichen setzt und klare Ziele formuliert. Der vorliegende Antrag leistet das. Deshalb stimmen wir von der SPDFraktion dem Antrag zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Düker, Sie beziehen sich mit Ihrem Antrag auf Ihre Kleine Anfrage 580 vom März dieses Jahres. Darin nennen Sie Zahlen von Minderjährigen aus den Jahren 2002 bis 2004, die zuzeiten Ihrer Regierungsverantwortung in Abschiebehaft waren und nicht während der Zeit unserer Verantwortung. Ich habe eine Bitte: Wenn Sie hier ein Bild zeichnen, versuchen Sie einmal, kein Zerrbild zu schaffen.
Bereits im federführenden Innenausschuss haben wir uns ausführlich mit dem Antrag befasst. Die Grünen haben zu Recht auf die vorbildliche Abschieberichtlinie in NRW hingewiesen. Die jetzige Landesregierung geht wie die damalige davon aus, dass diese Abschieberichtlinien eingehalten werden.
Soweit Sie bei Jugendlichen ein Vollzugsdefizit vermuteten, hat es im Zusammenhang mit einem Schreiben – das ist vom Kollegen Kern noch einmal sehr ausführlich dargestellt worden – ein Treffen der integrationspolitischen Sprecher aller Fraktionen mit Vertretern der Landesregierung gegeben; es ist also zu einem Dialog zwischen Landesregierung und Politik im Landtag gekommen. Man hat sich dort geeinigt.
nichts geändert; ich habe eben noch einmal nachgefragt – kein Minderjähriger mehr in Abschiebehaft befinde. Die Landesregierung hat zudem zugesichert, die Situation in den Abschiebehaftanstalten im Blick zu behalten und jedem Missstand, der bezüglich Jugendlicher in Abschiebehaft bekannt wird, sofort nachzugehen. Dazu ist eben auch schon Staatssekretär Brendel zitiert worden.
In Zukunft werden die Zahlen – auch das hat Herr Kern richtig wiedergegeben – der in Abschiebehaft genommenen Jugendlichen, was noch möglich ist, quartalsweise dem Staatssekretär vorgelegt.
Innenministerium und das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration haben keine Bedenken, die Vorbehaltserklärung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention aufzuheben, wie wir das als FDP-Fraktion in der 13. Legislaturperiode auch gefordert haben. Wichtig ist dabei aber – das gilt auch für alle Kollegen, auch für den Kollegen Kutschaty –, dass wir zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen. Dabei nutzt ein Alleingang nichts. Wir wissen um das Betroffenheitsbild, aber wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung.
Vor diesem Hintergrund und da sich derzeit keine Jugendlichen mehr in Abschiebehaft befinden und das Innenministerium der Angelegenheit eine ganz besondere Beachtung schenkt – Chefsache – sind nach Ansicht der FDP-Fraktion alle Punkte Ihres Antrages, wie ich Ihnen das schon im Innenausschuss gesagt habe, erfüllt. Deshalb ist der Antrag auch überflüssig.
Es ist selbstverständlich, dass der FDPInnenminister, der in der letzten Wahlperiode diesen FDP-Antrag zur Aufhebung der Vorbehaltserklärung unterschrieben hat, sich auch heute daran hält, also zu seinem Wort steht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen vermittelt den Eindruck – deshalb empfehlen wir, diesen Antrag abzulehnen –, dass die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die UN-Kinderrechtskonvention nicht beziehungsweise nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen nach der Un-Kinderrechtskonvention ist aber für die Landesregierung ein prioritäres Thema. Dies hat gerade auch die Behandlung in den Ausschüssen ergeben. Die Landesregierung hat den Obleuten der beratenden Ausschüsse umfassend Auskunft erteilt. Es wurde festgestellt, dass in NordrheinWestfalen kein Vollzugsdefizit bei der Einhaltung von Schutznormen der Konvention im Falle von Abschiebungen existiert.
Selbst die antragstellende Fraktion der Grünen hat im Innenausschuss auf die vorbildlichen Abschieberichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen hingewiesen, die in Übereinstimmung mit der Kinderrechtskonvention stehen.
Die Vollzugsbehörden werden bei ihren oft schwierigen Tätigkeiten diese Vorschriften sehr umsichtig anwenden, wozu zuallererst gehört, keinem Kind seine Freiheit rechtswidrig oder willkürlich zu entziehen. Festnahmen und Freiheitsentziehungen dürfen bei Kindern im Einklang mit den Gesetzen nur als letztes Mittel und für kürzest angemessene Zeit angewendet werden.
Abschiebehaft darf nach der Konvention nur als letztes Mittel – als Ultima Ratio – eingesetzt werden.
„äußert die Landesregierung die Auffassung, dass eine Unterbringung von Minderjährigen in Abschiebehaft nicht grundsätzlich dem Kindeswohl widerspricht und bei allen in der Anfrage genannten Minderjährigen aus den Jahren 2002 – 2004, die in Abschiebehaft genommen wurden, eine genaue Prüfung durch die Ausländerbehörden stattgefunden und kein milderes Mittel zur Verfügung gestanden habe.“
Diese Antwort der Landesregierung verbinden Sie in Ihrem hier in Rede stehenden Antrag mit Kritik gegenüber Innenminister Wolf.
An das Innenministerium. – Die Zahlen liegen Ihnen vor, weil Sie sie in Ihrem eigenen Antrag nennen. 2003 waren 85 Minderjährige, 2004 66 Minderjährige in Abschiebehaft. Ich finde es sogar honorig, dass der jetzige Innenminister,
obwohl er diese Situation damals mit kritisiert hat, heute sagt: Seine Vorgänger haben hier nach Recht und Gesetz und im Sinne des Kindeswohls entschieden.
Ich finde es zum Zweiten – ich will das ohne jede Schärfe sagen – umso erfreulicher, dass zum heutigen Zeitpunkt kein einziges Kind mehr in Abschiebehaft ist. Damit hat sich Situation im Vergleich zu den Jahren 2002, 2003 und 2004 wesentlich verbessert.
Wenn das so ist, hätte man doch wirklich sagen können: Lassen wir diese Debatte! Ziehen wir diesen Antrag zurück! Wir erkennen an, dass diese Landesregierung alles in ihren Kräften Stehende tut, damit kein Kind in Abschiebehaft ist.
Das ist unser Ziel, dafür treten wir an, dafür kämpfen wir. Das könnten Sie würdigen, statt diesen Antrag formell ablehnen zu lassen.
Für das Begehren, der Landtag solle sich heute zu einer Vorbehaltserklärung äußern, gibt es deshalb aktuell keine Notwendigkeit. Ich würde mir wünschen, alle Länder in der Bundesrepublik Deutschland hätten eine Praxis wie in NordrheinWestfalen.
Am 22. November findet eine Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu diesem Thema statt. Sie können sicher sein, dass die Landesregierung auch über unser eigenes Land hinaus daran mitwirken will, dass die Kinderrechtskonvention in ihrer vollen Breite Anwendung findet.
Dafür treten wir ein. Aber wir stimmen keinem Antrag zu, in dem eine ganze Menge anderes steht, Frau Düker, was wir nicht teilen.
Ihr Anliegen ist bei der Landesregierung in guten Händen, aber Ihr Antrag ist zu schlecht, um ihm zuzustimmen.
Danke schön, Herr Minister Laschet. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir sind am Schluss der Beratung.
Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/2787, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1662 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Empfehlung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen und der Antrag abgelehnt.