Ich eröffne die Beratung. – Herr Schemmer hat für die CDU-Fraktion das Wort, auch mit der Bitte um Kurzfassung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Ende muss immer das aufgeholt werden, was über den Tag versäumt worden ist. So lautet die Regel. Ob wir die auch bei der Änderung des § 6 Landesbauordnung, der sogenannten Abstandsfläche, anwenden können, werden wir gleich sehen.
Ich denke, dass auf diese Änderung die Bauherren, die Architekten, die Ingenieure und selbst die Gerichte dringend warten und dass es vor allen Dingen auch Zeit wird, einigen Mitarbeitern von Bauordnungsämtern das Spielzeug der etwas eigenwilligen Interpretation des bisherigen alten Rechts zu nehmen.
Die Koalition der Erneuerung will Vereinfachung und Bürokratieabbau. Der neue § 6 definiert die Abstandsfläche neu und löst somit die Probleme der vergangenen Jahre. Dadurch war in den vergangenen Jahren bei den am Bau Beteiligten viel Frust entstanden.
Der Frust ist auch entstanden, weil der Verwaltungsgerichtshof nicht den Willen des Gesetzgebers umgesetzt hat, sondern Abstandsflächen, Schmalseitenprivileg und Außenwände recht eigenwillig neu definiert hat. Auf Fachtagungen zum Thema Abstandsflächen wurde es dann teilweise etwas peinlich, wenn der frühere Mitarbeiter im Bauministerium, Dr. Temme, und der Vorsitzende Richter des OVG, Dr. Schulte, für ein und dieselbe Fragestellung mindestens zwei Antworten bereit hatten. Da wäre vielleicht etwas mehr Bescheidenheit sowohl der dritten Gewalt als auch
Ich denke, die Diskussion über das Abstandsflächenrecht bekommt nunmehr ein Ende. Wir werden zu neuen Regelungen kommen, die dann auch jeder versteht. Dass es darüber hinaus noch sinnvoll wäre, andere Regelungen bis hin zu der Frage von Vereinigungsbaulasten neu zu regeln, sei am Rande erwähnt. Das Ziel haben wir erreicht: Wir bekommen mit der neuen gesetzlichen Regelung eine deutlich bürgerfreundliche Verwaltung. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, der ja im Wesentlichen unter Mitwirkung der Architektenkammer, der Ingenieurkammer und der kommunalen Spitzenverbände zustande gekommen ist. Er soll Rechtsklarheit in Fragen der Abstandsflächen für Entwurfsverfasser, für Planer, für Genehmigungsbehörden und für Gerichte schaffen. Wir hoffen, dass es bei den Gerichten auch so ankommt.
Die über die Gesetzesinitiative hinausgehenden Anregungen aus der Anhörung haben CDU und FDP zum Gegenstand eines Änderungsantrages gemacht. Auch diese Inhalte begrüßen wir, da sich in ihnen der Bausachverstand von Baukammern und Verbänden widerspiegelt und sich die Regierungsfraktionen bei ihrem Mitwirken auf die Erstellung von Kopf- und Unterschriften beschränkt haben.
Meine Damen und Herren, offen geblieben ist allerdings, warum die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände zu Art. 2 des Gesetzes, also zu Fragen der Übergangsregelung, nicht von den Regierungsfraktionen übernommen wurden; der Kollege Becker hat auch darauf hingewiesen. Leider konnte uns das in der Ausschusssitzung kein Vertreter der Regierungsfraktionen erklären.
Der Herr Minister klärte diese peinliche Situation für die Antragsteller, indem er Aufklärung aus seinem Hause zusagte. Das ist schon ein bezeichnendes Beispiel dafür, was CDU und FDP unter Gewaltenteilung verstehen. Der Minister, bekanntlich der Exekutive angehörend, musste die Aus
gestaltung eines Antrags der Regierungskoalitionen, bekanntlich Legislative, erklären. Ich sage nur: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Meine Damen und Herren, die Erklärung des Ministers zum FDP/CDU-Antrag ist uns gestern Abend per E-Mail zugegangen, und diese Erklärung erscheint uns ausnahmsweise einmal schlüssig, sodass die SPD-Fraktion nunmehr sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Änderungsantrag zustimmen wird.
Abschließend möchte ich ausdrücklich den Kammern und den kommunalen Spitzenverbänden in diesem Zusammenhang unseren Dank für die Verbesserung der Landesbauordnung und dafür, dass sie so tüchtig Regierungsarbeit übernommen haben, aussprechen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Röken. – Kollege Rasche, Sie sind bislang Ihrem Namen durchaus gerecht geworden. Ihre dritte Chance!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Rahmen des Koalitionsvertrages haben wir uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, dass die Abstandsflächenregelung möglichst schnell vereinfacht wird. Dieses wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einschließlich des eingeflossenen Änderungsantrages der Koalition in die Tat umgesetzt.
Durch die Änderung der Abstandsflächenregelung verbessern wir die Rechtssicherheit und erweitern die Möglichkeiten der Betroffenen. Die Rechte der Nachbarn – auch das war ein wichtiger Punkt – werden dabei nicht vernachlässigt. Die Anregungen der Experten in der Anhörung haben wir weitgehend berücksichtigt. Die Reform der Landesbauordnung wird im nächsten Jahr fortgesetzt. – Vielen Dank.
(Johannes Remmel [GRÜNE]: Horst, gib dein Letztes! – Parl. Staatssekretär Manfred Palmen: Das ist zu wenig!)
Meine Damen und Herren! Wir können es kurz machen. Ich hatte im Ausschuss angekündigt: Wenn die Übergangsregelung so gemacht wird, wie die kommunalen Spitzenverbände es befürworten, dann würden wir dem Gesetz zustimmen; denn durch die Veränderungen im Entschließungsantrag ist das besser geworden. Die Veränderungen sind sogar noch darüber hinaus vorgenommen worden. Damit haben Sie Ihre Zusage, das zu überprüfen, wahrgemacht. Wir werden dem Gesetz heute zustimmen. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann es noch kürzer machen. Gesetzentwurf gut, Zusammenarbeit mit den Kammern gut, Zustimmung der Opposition gut. Guten Abend!
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/2993, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2433 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Bauen und Verkehr einstimmig so beschlossen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/3031 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
16 Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Studiengangs für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 LV Drucksache 14/2849
Ich lasse deshalb abstimmen. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/3049, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.